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Mitteilungsvorlage (Möbelhaus SEGMÜLLER - Normenkontrollantrag zum Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
86 kB
Datum
24.04.2013
Erstellt
16.04.13, 08:51
Aktualisiert
16.04.13, 08:51
Mitteilungsvorlage (Möbelhaus SEGMÜLLER
- Normenkontrollantrag zum Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 160/2013 Erstellt am: 10.04.2013 Aktenzeichen: IV/61-ro/wo Verfasser/in: Herr Rosenkranz Mitteilungsvorlage Gremium TOP Umwelt- und Planungsausschuss ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 24.04.2013 Betreff Möbelhaus SEGMÜLLER - Normenkontrollantrag zum Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Mitteilung Zur Baurechtschaffung für ein Einrichtungshaus der Firma Segmüller im Bereich „Am Schwefelberg“ hat der Rat der Stadt am 18.12.2012 den Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde mit Bekanntmachung vom 22.03.2013 (veröffentlicht im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 26.03.2013) öffentlich bekannt gemacht. Damit erlangte der Bebauungsplan Rechtswirksamkeit. Die Stadt Bergheim hat am 28.03.2013 beim Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) einen Antrag auf Überprüfung der Gültigkeit des Bebauungsplans gestellt (Normenkontrollantrag). Zusätzlich beantragte sie gemäß § 47 Abs. 6 VwGO den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit welcher der Vollzug des Bebauungsplans bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag ausgesetzt wird. Die Außervollzugsetzung ist möglich, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus anderen wichtigen Gründen dringend geboten ist. Die beiden Anträge sind am 28.03. 2013 beim OVG eingegangen. Anwaltlich vertreten wird die Stadt Bergheim durch die Kanzlei Hüttenbrink, Burke, Rohde aus Münster. Für die Stadt Pulheim hat die Verwaltung Herrn Prof. Dr. Bernhard Stüer, Rechtsanwalt und Notar aus Münster, das Mandat erteilt, sie in beiden Verfahren zu vertreten. Der Bauantrag für das Möbelhaus nebst gesondertem Antrag auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung für die Erdarbeiten wurde am 20.03.2013 eingereicht. Die baurechtliche Prüfung des Antrags hat ergeben, dass das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht. Daher wurde die Teilbaugenehmigung für die Erdarbeiten mit Datum 26.03.2013 - also vor Eingang der oben genannten Anträge – erteilt.