Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
07.05.2013
Erstellt
29.04.13, 19:14
Aktualisiert
29.04.13, 19:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
161/2013
Erstellt am:
15.04.2013
Aktenzeichen:
II/32.370.
Verfasser/in:
Friedhelm Seibel
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
07.05.2013
Betreff
Einrichtung eines Notarztstandortes
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Rat beauftragt – unter Verzicht auf eine Vorberatung im HFA – die Verwaltung, die Einrichtung des Notarztstandortes unter der Maßgabe der in den Erläuterungen konkretisierten Vorgehensweise vorzunehmen.
Vorlage Nr.: 161/2013 . Seite 2 / 2
Erläuterungen
Die Einrichtung eines Notarztstandortes in Pulheim ist Gegenstand des geltenden Rettungsdienstbedarfsplanes des
Rhein-Erft-Kreises als Träger des Rettungsdienstes. Die Stadt Pulheim ist Trägerin der Rettungswache. Der Rat hat am
25.9.2012 (Vorlage 245/2012) die Verfügung des Rhein-Erft-Kreises, den Notarztstandort in eigener Trägerschaft am
Standort der hauptamtlichen Feuer- und Rettungswache einzurichten, nachvollzogen. Im Nachgang hierzu wurden im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen konsumtiv und investiv Mittel zur Umsetzung bereitgestellt sowie die stellenplanmäßigen Voraussetzungen geschaffen.
Zwischenzeitlich wurde die Anschaffung des Notarzteinsatzfahrzeuges und der Ausrüstung auf den Weg gebracht.
Die Personalakquise, die Notarztfahrzeugführer betreffend, ist abgeschlossen. Derzeit werden die eingestellten Rettungsassistentinnen und –assistenten aufgrund von Stellenvakanzen auf dem 24-h RTW und dem Tages-RTW eingesetzt.
Weitere Aufgabenstellung ist die Bereitstellung der Notärztinnen und Notärzte selber. Die Verwaltung verfolgt dahingehend eine enge Zusammenarbeit mit der Feuerwehr der Kolpingstadt Kerpen. Die Verwaltung schlägt vor, mit der Kolpingstadt Kerpen einen gemeinsamen Notarzt-Pool zu bilden. Dabei sollen die sehr guten Erfahrungen aus Kerpen in
der Zusammenarbeit mit Honorarärzten genutzt werden. Die Organisation des Notarzt-Pools kann durch die Feuerwehr
der Stadt Kerpen unter Nutzung des dort bereits vorgehaltenen Know-how durchgeführt werden. Ebenfalls wird dann bei
der Feuerwehr Kerpen mittels einer internetbasierten Software der Dienstplan für die Notarztstandorte Kerpen und Pulheim erstellt. Darüber hinausgehend sieht die Verwaltung vor, eine/n der für Pulheim zuständigen Ärztinnen und Ärzte
zu bestimmen, die/der als ärztliche Leiterin/ärztlicher Leiter des Notarztstandortes fachärztliche Koordinationsaufgaben
übernimmt.
Die Verhandlungen mit Kerpen sind so weit gediehen, als dass die Verwaltung dem Rat in einer weiteren Vorlage den
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vorschlagen kann (vgl. Vorlage 162/2013). Wichtig ist, jetzt die Zahl
der sich für den Notarztdienst zur Verfügung stellenden Ärztinnen/Ärzte (z.Z. ca. 35) noch auf die Zahl 50 zu erhöhen.
Dies soll nach Billigung dieser Vorgehensweise durch den Rat unmittelbar durch eigene Berichterstattung und Annoncen
in Fachzeitschriften geschehen.
Ein weiterer Aspekt, der hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen relevanteste, der Einrichtung des Notarztstandortes
ist der erforderliche Umbau- und Erweiterungsbedarf der Feuer- und Rettungswache. Verwaltungsintern sind die erforderlichen Abstimmungen erfolgt, so dass nun ein Fachplanungsbüro die Grundlagen für eine weitere Beschlussfassung
des Rates zur haushaltsrechtlichen Absicherung des Investitionsbedarfs ermitteln kann. Haushaltsmittel für die entstehenden Planungskosten sind im Haushalt 2013 eingestellt. Entscheidungsreif soll dies nach Vorstellung der Verwaltung
bis zu den Haushaltsberatungen für 2014 sein.