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Beschlussvorlage (Einrichtung eines Notarztstandortes)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
07.05.2013
Erstellt
29.04.13, 19:14
Aktualisiert
29.04.13, 19:14
Beschlussvorlage (Einrichtung eines Notarztstandortes) Beschlussvorlage (Einrichtung eines Notarztstandortes)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 161/2013 Erstellt am: 15.04.2013 Aktenzeichen: II/32.370. Verfasser/in: Friedhelm Seibel Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 07.05.2013 Betreff Einrichtung eines Notarztstandortes Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Rat beauftragt – unter Verzicht auf eine Vorberatung im HFA – die Verwaltung, die Einrichtung des Notarztstandortes unter der Maßgabe der in den Erläuterungen konkretisierten Vorgehensweise vorzunehmen. Vorlage Nr.: 161/2013 . Seite 2 / 2 Erläuterungen Die Einrichtung eines Notarztstandortes in Pulheim ist Gegenstand des geltenden Rettungsdienstbedarfsplanes des Rhein-Erft-Kreises als Träger des Rettungsdienstes. Die Stadt Pulheim ist Trägerin der Rettungswache. Der Rat hat am 25.9.2012 (Vorlage 245/2012) die Verfügung des Rhein-Erft-Kreises, den Notarztstandort in eigener Trägerschaft am Standort der hauptamtlichen Feuer- und Rettungswache einzurichten, nachvollzogen. Im Nachgang hierzu wurden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen konsumtiv und investiv Mittel zur Umsetzung bereitgestellt sowie die stellenplanmäßigen Voraussetzungen geschaffen. Zwischenzeitlich wurde die Anschaffung des Notarzteinsatzfahrzeuges und der Ausrüstung auf den Weg gebracht. Die Personalakquise, die Notarztfahrzeugführer betreffend, ist abgeschlossen. Derzeit werden die eingestellten Rettungsassistentinnen und –assistenten aufgrund von Stellenvakanzen auf dem 24-h RTW und dem Tages-RTW eingesetzt. Weitere Aufgabenstellung ist die Bereitstellung der Notärztinnen und Notärzte selber. Die Verwaltung verfolgt dahingehend eine enge Zusammenarbeit mit der Feuerwehr der Kolpingstadt Kerpen. Die Verwaltung schlägt vor, mit der Kolpingstadt Kerpen einen gemeinsamen Notarzt-Pool zu bilden. Dabei sollen die sehr guten Erfahrungen aus Kerpen in der Zusammenarbeit mit Honorarärzten genutzt werden. Die Organisation des Notarzt-Pools kann durch die Feuerwehr der Stadt Kerpen unter Nutzung des dort bereits vorgehaltenen Know-how durchgeführt werden. Ebenfalls wird dann bei der Feuerwehr Kerpen mittels einer internetbasierten Software der Dienstplan für die Notarztstandorte Kerpen und Pulheim erstellt. Darüber hinausgehend sieht die Verwaltung vor, eine/n der für Pulheim zuständigen Ärztinnen und Ärzte zu bestimmen, die/der als ärztliche Leiterin/ärztlicher Leiter des Notarztstandortes fachärztliche Koordinationsaufgaben übernimmt. Die Verhandlungen mit Kerpen sind so weit gediehen, als dass die Verwaltung dem Rat in einer weiteren Vorlage den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vorschlagen kann (vgl. Vorlage 162/2013). Wichtig ist, jetzt die Zahl der sich für den Notarztdienst zur Verfügung stellenden Ärztinnen/Ärzte (z.Z. ca. 35) noch auf die Zahl 50 zu erhöhen. Dies soll nach Billigung dieser Vorgehensweise durch den Rat unmittelbar durch eigene Berichterstattung und Annoncen in Fachzeitschriften geschehen. Ein weiterer Aspekt, der hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen relevanteste, der Einrichtung des Notarztstandortes ist der erforderliche Umbau- und Erweiterungsbedarf der Feuer- und Rettungswache. Verwaltungsintern sind die erforderlichen Abstimmungen erfolgt, so dass nun ein Fachplanungsbüro die Grundlagen für eine weitere Beschlussfassung des Rates zur haushaltsrechtlichen Absicherung des Investitionsbedarfs ermitteln kann. Haushaltsmittel für die entstehenden Planungskosten sind im Haushalt 2013 eingestellt. Entscheidungsreif soll dies nach Vorstellung der Verwaltung bis zu den Haushaltsberatungen für 2014 sein.