Daten
Kommune
Pulheim
Größe
141 kB
Datum
07.05.2013
Erstellt
29.04.13, 19:14
Aktualisiert
29.04.13, 19:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
166/2013
Erstellt am:
16.04.2013
Aktenzeichen:
III / 20 / 200
Verfasser/in:
Frau Krämer / Herr Kirion
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
07.05.2013
Betreff
Übertragung von Ermächtigungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Haushaltsjahr
2013
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
Aufwand 3.750.741,49 €
Einz.
4.392.560,00 €
Ausz. 13.412.234,11 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
Aufwand 3.750.741,49 €
E
Einz.
4.392.560,00 €
Ausz. 13.412.234,11 €
2013
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Dem oben dargestellten Finanzierungsbedarf in 2013 stehen
Einsparungen im Jahr 2012 gegenüber.
Vorlage Nr.: 166/2013 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt die Übertragung von Ermächtigungen gem. § 22 GemHVO zur Kenntnis.
Erläuterungen
Mit Vorlage 334/2012, Rat 06.11.2012 wurde das Verfahren zur Mittelbereitstellung im Rahmen von Wiederholungsveranschlagungen und der Übertragung nicht in Anspruch genommener Ermächtigungen wie folgt geändert:
1. Nicht begonnene, noch nicht in Auftrag gegebene oder sich im Planungsstadium befindliche Maßnahmen (Leistungsphase 1-5: Grundlagen- bis Ausführungsplanung) werden im Rahmen von Wiederholungsveranschlagungen in die
Haushaltsberatungen einbezogen.
2. Aufwendungen/Auszahlungen, denen Erträge/Einzahlungen gegenüberstehen, werden im Rahmen von Wiederholungsveranschlagungen in die Haushaltsberatungen einbezogen.
3. Nicht in Anspruch genommene Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen, die nicht unter 1. und 2. zu
fassen sind, werden im Rahmen der Übertragung von Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) soweit erforderlich in das folgende Jahr übertragen.
Mit Beschluss der Haushaltssatzung 2013 in der Ratssitzung am 18.12.2012 wurden die Mittel, die unter die Ziffern 1
und 2 zu fassen sind, als Wiederholungsveranschlagung bereitgestellt. Die Restmittel von Haushaltspositionen, die nicht
unter die Ziffern 1 und 2 zu fassen sind, werden in das Haushaltsjahr 2013 übertragen und erhöhen somit den beschlossenen Ansatz. Zusätzlich zu diesem Vorgehen werden zweckgebundene Erträge und Einzahlungen gemäß § 22 Abs. 3
GemHVO in das folgende Haushaltsjahr bis zur Erfüllung des Zwecks als Aufwands- oder Auszahlungsermächtigung
übertragen.
Veränderungen im konsumtiven Bereich
konsumtive Aufwandsermächtigungen gemäß beschlossenem Ergebnisplan 2013
zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 3 GemHVO (Zweckbindung)
zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO
ergibt fortgeschriebenen Ansatz 2013 für konsumtive Aufwendungen
121.584.795,00 €
376.768,72 €
3.373.972,77 €
125.335.536,49 €
konsumtive Auszahlungsermächtigungen gemäß beschlossenem Finanzplan 2013
zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 3 GemHVO (Zweckbindung)
zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO
ergibt fortgeschriebenen Ansatz 2013 für konsumtive Auszahlungen
107.772.775,00 €
356.091,23 €
4.448.109,84 €
112.576.976,07 €
Die Verteilung der Gesamtsummen auf die einzelnen Produkte entnehmen Sie bitte Anlage I.
Vorlage Nr.: 166/2013 . Seite 3 / 3
Veränderungen im investiven Bereich
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit gemäß beschlossenem Finanzplan 2013
zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 2 GemHVO
ergibt fortgeschriebenen Ansatz 2013 für Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
21.141.070,00 €
4.392.560,00 €
25.533.630,00 €
investive Auszahlungsermächtigungen gemäß beschlossenem Finanzplan 2013
zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 3 GemHVO (Zweckbindung)
zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 2 GemHVO
ergibt fortgeschriebenen Ansatz 2013 für investive Auszahlungen
37.643.380,00 €
293.200,98 €
8.314.832,06 €
46.251.413,04 €
Die Verteilung der Gesamtsummen auf die einzelnen Produkte entnehmen Sie bitte Anlage II.
Fazit:
Das Defizit aus dem Ergebnisplan 2013 in Höhe von 2.162.930 € erhöht sich um 3.750.741,49 € auf 5.913.671,49 €. In
gleicher Höhe ergeben sich Einsparungen im Jahre 2012. Gleiches gilt für die liquiden Mittel im Finanzplan 2013.