Daten
Kommune
Brühl
Größe
483 kB
Datum
19.01.2015
Erstellt
14.01.15, 18:31
Aktualisiert
14.01.15, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
10/1 / 14 / 25
Gast
10 60 15
13.01.2015
14/2015
Betreff
Raumbedarf Rathaus B
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Der Rat beauftragte den Bürgermeister in seiner Sitzung am 03.11.2014 (siehe VorlagenNr. 363/2014) in Fortentwicklung des letzten Raumnutzungsplanes für die Rathäuser A
und B zu prüfen,
1.
a) bezogen auf die Varianten 1,2 und 3 des Gutachtens, welcher Flächenbedarf für die
Verwaltung (einschließlich Reserveflächen) bestünde und - da wegen der
Brandschutz- und Optimierungsvorschläge Büroflächen im Altbauteil des
Rathauses B wegfallen – welcher verwaltungsseitige Büroraumbedarf hinsichtlich
des jüngeren Teils des Rathauses B noch erforderlich erscheint;
b) bezogen auf die Variante 3a, welcher Flächenbedarf noch hinsichtlich des
Rathauses B für die Verwaltung (einschließlich Reserveflächen) bestünde, wenn
die Fraktionszimmer, der Ratssaal und ein oder beide Sitzungsräume in das
Rathaus B verlagert würden und im Rathaus A stattdessen Büroräume zur
Bündelung der Fachabteilungen im Rathaus A geschaffen würden;
c) ob die in Variante 3a vorgeschlagenen Bibliotheksflächen im Vergleich mit den
bisherigen Flächen der Stadtbibliothek und den seitens des Landes empfohlenen
Büchereiflächen proportional zur Einwohnerzahl adäquat und ausreichen sind;
d) ob die Stadtwerke Brühl weiterhin an einem Ausstellungsraum im Erdgeschoss des
Rathauses B interessiert sind, um sich als kommunales, ortsnahes
Versorgungsunternehmen zu präsentieren, und ob eine solche Fläche in der
Variante 3a integriert werden kann;
e) ob und in welchem Verfahren auch andere Architekturbüros auf der Grundlage der
getroffenen Feststellungen im Gutachten und auf der Grundlage des
Flächenbedarfs gemäß Buchstaben a bis d) dieses Antrages eigene Entwürfe
einbringen können.
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14
FB 25
Seite - 2 –
Drucksache 14/2015
2. Der Rat beauftragte den Bürgermeister zusätzlich, den ermittelten Flächenbedarf, aber
auch
die
finanziellen
Eckdaten
des
Gutachten
einschließlich
der
Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Einsparmöglichkeiten durch das städtische
Rechnungsprüfungsamt auf Schlüssigkeit überprüfen zu lassen.
3. Nach Beratung des Hauptausschusses über die Ergebnisse des Prüfauftrages
beauftragt der Rat den Bürgermeister, das Gutachten zum Wirtschaftlichkeitsvergleich
einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen, zu erläutern und die Anregungen aus der
Öffentlichkeit aufzugreifen und den Dialog mit den Bürgern auszuwerten.
Diese Vorlage besteht aus 4 Teilen.
Teil 1: In den Ziffern 1 bis 4 wird die Raumbedarfsfortschreibung dargestellt und
erläutert und das Ergebnis des Prüfungsauftrages aus Ziffer 1 des Ratsbeschlusses
vom 03.11.2014 zu Vorlagen-Nummer 363/2014 vorgelegt.
Teil 2: Ziffer 5 stellt die finanz- und haushaltstechnischen Auswirkungen der Studie
Rathaus B dar.
Teil 3: Aufgrund des Prüfauftrages durch den Rat wurde die Örtliche
Rechnungsprüfung sowohl bei der Ermittlung des Flächenbedarfs als auch bei der
finanztechnischen Umsetzung beteiligt. In Ziffer 6 ist die Beurteilung der Örtlichen
Rechnungsprüfung aufgeführt.
Teil 4: Ziffer 7 beschäftigt sich mit der Präsentation der Prüfungsergebnisse für die
Bürger und Bürgerinnen der Stadt Brühl.
Die Prüfungen haben im Einzelnen folgendes ergeben:
1. zu Beauftragung Nr. 1 Buchstaben a) und b):
1.1. Vorbemerkung:
Auf Grundlage der beabsichtigten Nutzung eines Neu- bzw. Umbaus des Rathauses B
wurden die jeweiligen Nutzungsflächen ermittelt und den Nutzungsflächen aus der „Studie
Rathaus B“ gegenübergestellt. Je nach Variante unterscheiden sich die Mitarbeiterzahlen.
Die konkreten Flächenangaben wurden der "Studie Rathaus B" bzw. Aufstellungen der
Gebausie entnommen. Die Planung der Nutzflächenverteilung erfolgte rein theoretisch
nach Räumen und Nutzflächen. Eine konkrete Zuordnung einzelner Dienststellen bzw.
Personen zu Büros erfolgte hier nicht. Diese planerische Verteilung kann nicht
berücksichtigen, welche Mitarbeiter aus dienstlichen oder persönlichen Gründen
Einzelbüros benötigen oder wo detailliert ein größerer oder kleinerer Raumbedarf besteht.
Als notwendige Nutzfläche für Mitarbeiter wird der Mindestwert von 12,18 m²/Mitarbeiter
angenommen. Gemäß Ziffer 5 Abs. 4 der technischen Regeln der Arbeitsstätten (ASR
A1.2) ist als Richtwert ein Flächenbedarf von 8 - 10 m² je Arbeitsplatz einschließlich
Möblierung und anteiliger Verkehrsflächen (=Bewegungsflächen im Büro) zu
berücksichtigen. Gemäß dem Anhang 2 der ASR A1.2 ergibt sich allerdings bei der heute
üblichen Büroarbeit (Kombination zwischen Bildschirmarbeit und klassischer Bürotätigkeit)
ein Flächenbedarf von 12,18 m² pro Arbeitsplatz.
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14
FB 25
Seite - 3 –
Drucksache 14/2015
Im Anhang 2 der ASR A1.2 ist hierzu das folgende Beispiel für ein Zellenbüro/Einzelbüro
dargestellt:
*Quelle: ASR A1.2
Hinweis: Diese 12,18 m² pro Arbeitsplatz berücksichtigen keine Fläche für Kunden! Für
alle Dienststellen mit Kundenverkehr müsste eine Mindestfläche von mindestens 3 m² pro
Kundenverkehr hinzugerechnet werden.
Bei der ersten Planung des Neu-/Umbau des Rathauses B im Jahre 2012 wurde von der
Mindestfläche von 8 m²/Mitarbeiter ausgegangen. Dies entspricht zwar den rechtlichen
Vorgaben, ist aber unter Beachtung der tatsächlichen Bedingungen und des Bedarfs der
unterzubringenden Dienststellen nicht ausreichend.
1.2. Anzahl zu berücksichtigender Mitarbeiter
Je nach Variante des Neu-/Umbaus bleiben unterschiedliche Flächen des
denkmalgeschützten Gebäudeteiles des Rathaus B (Denkmalteil) bestehen. Diese
Büroflächen können aufgrund der Raumzuschnitte nicht pauschal nach m²/Mitarbeiter
berechnet werden. Die Nutzfläche der Räume ist vielfach größer als 12 m². Allerdings sind
die Räume schmal und lang und können je nach Dienststelle und Aufgabe nur durch 1
bzw. teilweise maximal durch 2 Mitarbeiter genutzt werden.
Es wurden die Mitarbeiter der jeweiligen Dienststellen berücksichtigt, die je nach Variante
im Rathaus B untergebracht werden sollen, unter anderem Dezernentin II und
Fachbereichsleiter ÖPNV, Mobilität und Verkehr. Bei jeder Variante wurde ein
Gebäudemanagement im Rathaus B mit 11 Mitarbeitern berücksichtigt.
Die Mitarbeiteranzahl der Bücherei ist als Zahl an keiner Stelle aufgeführt. Diese
Mitarbeiter sind in der Nutzfläche für die Bücherei zu berücksichtigen.
Bei den Varianten 2 und 3 werden zusätzlich die gesamte Mitarbeiteranzahl im Bereich
der Politessen (+2 gegenüber Variante 1) berücksichtigt. Diese wurden bei Variante 1
wegen der Bewertung nach Büroanzahl nicht berücksichtigt. Zusätzlich werden Mitarbeiter
der Gebausie und Stadtwerke (+5) für die Besetzung des Servicecenters berücksichtigt.
Bei der Variante 3 A werden die Mitarbeiter des Gebäudemanagement (-11) und die
Mitarbeiter des Standesamtes (-4) im Rathaus A untergebracht.
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14
FB 25
Seite - 4 –
Drucksache 14/2015
Variante 1 Sanierung
ohne Mehrnutzung
Mitarbeiteranzahl
115
abzüglich
"theoretische
maximal"
Bürobelegung
-102
verbleibende
Mitarbeiteranzahl, die unterzubringen ist
13
Variante 2 mit Servicecenter/ohne
Bücherei/
ohne
Ratssaal
122
Variante 3 mit Service- Variante 3 A center/mit
mit ServiceBücherei/
center/mit
ohne
Bücherei/mit
Ratssaal
Ratssaal
122
107
-56
-52
-52
66
70
55
Erläuterung:
Bei Variante 1 wurde von der Anzahl der gemäß Studie vorhandenen Büros ausgegangen.
Bei den Varianten 2 bis 3 A wurden die im Denkmalteil bestehend bleibenden Büros
berücksichtigt.
1.3. Benötigte Nutzflächen (NF) je Variante der Studie Rathaus B (in m²)
Variante 2 Variante 3 Variante 1 mit Servicemit ServiceSanierung
center/ohne
center/mit
ohne Mehr- Bücherei/ ohne Bücherei/ohne
nutzung
Ratssaal
Ratssaal
Keller
Denkmalteil
Keller An/Neubau
Bürofläche
Denkmalteil
Servicecenter
Bücherei
Putzräume
Kopierräume
Teeküchen
Ausstellungsraum /
Rathausgalerie
Sanitärräume
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Variante 3 A mit Servicecenter/mit
Bücherei/mit
Ratssaal
201,41 m²
201,41 m²
201,41 m²
228,23 m²
194,90 m²
194,90 m²
728,34 m²
530,61 m²
530,61 m²
270,00 m²
270,00 m²
270,00 m²
12,00 m²
12,00 m²
1008,73 m²
12,00 m²
12,00 m²
1008,73 m²
12,00 m²
12,00 m²
32,00 m²
32,00 m²
32,00 m²
0
77,20 m²
98,44 m²
77,20 m²
98,44 m²
77,20 m²
Kämmerer
FB 14
FB 25
Seite - 5 –
Drucksache 14/2015
Variante 2 Variante 3 Variante 1 mit Servicemit ServiceSanierung
center/ohne
center/mit
ohne Mehr- Bücherei/ ohne Bücherei/ohne
nutzung
Ratssaal
Ratssaal
Besprechungsräume
Mobiliar Lager
Trauzimmer
NF 12,18 m² x
verbleibende
Mitarbeiteranzahl
zuzüglich VF,
die in NF
enthalten ist
Politik in Rathaus B
Ratssaal
Zuschauer
Sitzungs-raum
Fraktionen
Summe
Variante 3 A mit Servicecenter/mit
Bücherei/mit
Ratssaal
0
40,00 m²
30,00 m²
60,00 m²
40,00 m²
30,00 m²
803,88 m²
852,60 m²
669,90 m²
160,78 m²
170,52 m²
133,98 m²
3.590,41 m²
250,00 m²
50,00 m²
60,00 m²
125,00 m²
3.796,17 m²
2.525,84 m²
Erläuterungen:
-zu Spalte „Variante 1 – Sanierung ohne Mehrnutzung“
Hier erfolgt keine Angabe der m². Die Büros in Variante 1 bleiben grundsätzlich bestehen
und es erfolgt nur eine Anpassung an die brandschutz-technischen und barrierefreien
Anforderungen. Unter Ziffer 2 wurde bereits eine "verbleibende Mitarbeiteranzahl" von 13
errechnet, die nicht untergebracht werden können.
-zu Zeilen „Keller Denkmalteil“ und „Keller An-/Neubau“
Die Keller sind vollständig mit Akten, Fundsachen und Bedarf an Hygieneartikeln
(Toilettenpapier, Handtücher) belegt und werden unbedingt weiter benötigt.
-zu Zeile „Bürofläche Denkmalteil“
Im Gebäudeteil "Denkmal" bleiben einige Büros unverändert bestehen. Diese Fläche wird
hier ausgewiesen.
-zu Zeile „Servicecenter“
Mindestfläche Servicecenter = 250 m² zuzüglich 20 m² Aufenthaltsraum Mitarbeiter
Servicecenter.
-zu Zeile „Bücherei“
Durch Abt. 41/1, Bücherei, wurde an Hand der "Handreichung zu Bau und Ausstattung
Öffentlicher Bibliotheken" aus 2012 eine Berechnung der notwendigen Flächen
vorgenommen. Daraus ergibt sich eine benötigte Fläche von 1.008,73 m² mit der aktuellen
Anzahl an Medien.
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14
FB 25
Seite - 6 –
Drucksache 14/2015
-zu Zeile „Putzräume“
Je Etage ist ein Raum für Putzwagen notwendig.
-zu Zeile „Kopierräume“
Je Etage ist mindestens ein Raum für Kopierer notwendig. Aus brandschutztechnischen
Gründen ist eine Aufstellung in Fluren nicht möglich.
-zu Zeile „Teeküchen“
Für jede Etage sollte eine "Teeküche" vorgesehen werden.
-zu Zeile „Ausstellungsraum/Rathausgalerie“
Es wurde eine Fläche entsprechend der Rathausgalerie berücksichtigt. Bei Variante 2
wurde die Fläche für einen Ausstellungsraum bereits in der "Bürofläche Denkmalteil"
berücksichtigt.
-zu Zeile „Sanitärräume“
Es werden je Etage Bediensteten-WC´s und ein Behinderten-WC im Rathaus (EG = 10
m²) benötigt. Gemäß ASR A4.1 beträgt die notwendige Fläche je WC mindestens ca. 8,4
m² (4 Etagen x 2 (Damen + Herren)).
-zu Zeilen „Besprechungsräume“ und „Mobiliar Lager“
Nur bei den Varianten 3 + 3 A wurden 2 Besprechungsräume und 1 Lagerraum im
Rathaus B berücksichtigt.
-zu Zeile „Trauzimmer“
Ist nur bei der Variante 3 zusätzlich zu berücksichtigen. Bei den anderen Varianten ist es
in den bestehend bleibenden Büros enthalten bzw. bei Variante 3 A erfolgt eine Verlegung
in das Rathaus A.
-zu Zeile „NF 12,18 m² x verbleibende Mitarbeiteranzahl“
Die noch unterzubringenden Mitarbeiter aus Ziffer 2 werden mit der Mindestnutzfläche
gemäß ASR A1.2 multipliziert.
-zu Zeile „zuzüglich VF, die in NF enthalten ist“
Bei allen "Neubauten" des Anbaus in den Varianten 2, 3 + 3 A wird der Anbau neu
aufgebaut. In der Studie sind nur Verkehrsflächen für die Treppenhäuser enthalten. In der
Fläche für Büros müssen Verkehrsflächen (VF) für Flure erfasst werden. Dies erfolgt in
Anlehnung der Verhältnisse Nutzfläche/Verkehrsfläche aus der Studie von etwa 80 %
NF/20 % VF in der günstigsten optimierten Variante. Diese Verkehrsfläche steht nicht als
Nutzfläche zur Verfügung und ist von der Nutzfläche der Etagen 1 - 4 abzuziehen. Dies
erfolgt zur Darstellung als 20%iger-Aufschlag auf die "NF 12,18 x verbleibende
Mitarbeiteranzahl". Im EG erfolgt kein Abzug, da hier Servicecenter/Bücherei eingerichtet
werden sollen und im "Großraumbürobereich" dies nicht so berechnet werden kann.
-zu Zeile „Politik in Rathaus B“ – „Zuschauer“
Gemäß Studie wurde eine Empore im 4. OG über dem Ratssaal vorgeschlagen.
-zu Zeile „Politik in Rathaus B“ – „Sitzungsraum“
Bei einer Unterbringung der Politik im Rathaus B, fällt durch Unterbringung von
Mitarbeitern in Rathaus A, Fraktionsbüros, Ratssaal und Sitzungsraum A 012 ein
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14
FB 25
Seite - 7 –
Drucksache 14/2015
Sitzungsraum weg. Dieser wird im Rathaus B mit der Größe des Sitzungsraumes A 012
entsprechend berücksichtigt.
-zu Zeile „Politik in Rathaus B“ – „Fraktionen“
Umzug der Fraktionsbüros mit einer Nutzfläche von 25 m² je Fraktion.
1.4. Nutzflächen (NF) Neu-/Umbau gemäß Studie Rathaus B
Die Nutzflächen (in m²) gemäß der Studie Rathaus B werden dem Bedarf aus Ziffer 1.3
gegenübergestellt.
Variante 1 Sanierung ohne
Variante 2 Variante 3 Mehrnutzung
mit Servicemit Service(hier Anzahl
center/ohne
center/mit
Mitarbeiter, siehe Bücherei/ohne Bücherei/ohne
Ziffer 2)
Ratssaal
Ratssaal
102 Mitarbeiter
2.376,40 m²
3.714,68 m²
NF Studie
abzüglich
Bereich
"Empore
Zuschauer"
NF Studie
nutzbar
abzüglich
benötigte
Nutzflächen
aus Ziffer 3
Variante 3 A mit Servicecenter/mit
Bücherei/mit
Ratssaal
3.714,68 m²
-200,00 m²
102 Mitarbeiter
2.376,40 m²
3.714,68 m²
3.514,68 m²
115 Mitarbeiter
-13 Mitarbeiter
2.525,84 m²
-149,44 m²
3.590,41 m²
124,27 m²
3.796,17 m²
-281,49 m²
Erläuterungen:
-zu Zeile „abzüglich Bereich "Empore Zuschauer"
Die Studie beinhaltet bei Variante 3 A eine Empore als Zuschauerraum mit Blick auf den
Ratssaal. Die Differenz zwischen der Fläche Ratssaal (250 m²) und der Empore (50 m²)
muss abgezogen werden, da sie faktisch nicht vorhanden ist und somit nicht zur
Verfügung steht.
1.5. Ergebnis:
Nur die Planung mit der Variante 3 würde den notwendigsten Raumbedarf sicherstellen.
Aber hier ist zu beachten, dass insbesondere bei den Nutzflächen pro Mitarbeiter, der
Bücherei und dem Servicecenter von Mindestflächen ausgegangen wurde. Unter
Berücksichtigung des Bedarfs an Einzelbüros, Büros mit Raum für Kunden (z.B.
Fachbereich Soziales und Demographie, Rentenstelle) wird ein höherer Flächenbedarf
erwartet. Dieser kann in der jetzigen Phase nicht detailliert beziffert werden.
2. zu Beauftragung Nr. 1 Buchstabe c):
Siehe Ziffer 1.3, Erläuterung - zu Zeile „Bücherei“.
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14
FB 25
Seite - 8 –
Drucksache 14/2015
3. zu Beauftragung Nr. 1 Buchstabe d):
Eine Fläche als Ausstellungsraum bzw. zur Verwendung als Rathausgalerie ist
vorgesehen. Eine konkrete Nutzung bzw. Nutzungswunsch durch die Stadtwerke Brühl
GmbH ist noch nicht abschließend geklärt.
4. zu Beauftragung Nr. 1 Buchstabe e):
Die vorliegende Studie stellt keine fertige Planung des Gebäudes und der Raumnutzung
dar. Unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen ist der Auftrag für die
Gestaltung des Rathauses B auszuschreiben. Im Rahmen einer solchen Ausschreibung
könnte zum Beispiel ein Architektenwettbewerb erfolgen. Alle interessierten
Architekturbüros könnten dann Entwürfe und Planungen mit einem Angebot abgeben.
5. finanz- und haushaltstechnische Auswirkungen:
Basierend auf der Wirtschaftlichkeitsstudie zur Sanierung des Rathaus B werden im
Folgenden die finanz- und haushaltstechnischen Auswirkungen der Studie betrachtet und
darin nicht enthaltene Bestandteile ergänzt.
Zum Teil beruhen Kostenschätzungen, die nicht aus der Wirtschaftlichkeitsstudie
übernommen werden konnten, auf groben Überlegungen bzw. Preiserhebungen.
Detailliertere Betrachtungen sind im jetzigen Stadium nicht möglich, da Ergebnisse der
Bürgerbeteiligung
und
auch
die
während
der
Bauphase
bestehenden
Rahmenbedingungen nicht bekannt sind. Letzteres gilt insbesondere für die
vorübergehende Unterbringung der Dienststellen und die Kosten für die Einrichtung. Beide
Positionen wurden daher eher so berechnet, dass diese Maximalbeträge darstellen.
Auf eine Grenzkostendarstellung, in der nur die Mehrkosten gegenüber der Variante 1, die
auf Grund von brandschutztechnischen und arbeitsschutzrechtlichen Gesichtspunkten in
jedem Fall notwendig ist, wurde verzichtet.
Variante
3
Sanierung Denkmalteil
Sanierung Anbau
Neubaukosten
BGM
Zust. Dez.
mit Servicecenter/mit
Bücherei/ohne
Ratssaal
3.495
3.957
Fachbereich
Kämmerer
Variante
3a
mit Servicecenter/mit
Bücherei/mit Ratssaal
Variante
2
Sanierung ohne
Mehrnutzung
Variante
1
mit Servicecenter/ohne
Bücherei/ohne
Ratssaal
Die finanziellen Auswirkungen werden unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet
bzw. zusammengestellt. In der nachfolgenden Tabelle wird für die verschiedenen
Varianten die jeweilige Gesamtinvestition (alle Angaben in T€; dies kann zu
Rundungsdifferenzen führen) dargestellt:
3.626
3.612
3.612
5.257
8.740
8.740
FB 14
FB 25
Seite - 9 –
Variante
3
Umzug
Zwischennutzung1
Aus-/Zwischenlagerung
Kellerräume
Einrichtung2
Fremdkapitalverzinsung3
Fördermittel4
1
mit Servicecenter/mit
Bücherei/ohne
Ratssaal
Variante
3a
mit Servicecenter/mit
Bücherei/mit Ratssaal
Variante
2
Sanierung ohne
Mehrnutzung
Variante
1
mit Servicecenter/ohne
Bücherei/ohne
Ratssaal
Drucksache 14/2015
100
355
100
355
100
355
100
355
0
200
2.837
200
400
3.860
200
700
6.129
200
1.000
6.309
10.944
13.798
19.836
20.316
Containermiete ca. 200 €/Monat / Mietdauer 1,5 Jahre
ca. 80 Arbeitsplätze müssten untergebracht werden
mit zusätzlichen Containern für Sanitär, Flure, Besprechung ist mit ca. 70 Containern
zu rechnen (70*12*200), also ca. 170.000 € für ein Jahr (plus einmalig: Herrichten des Platzes).
Temporäres Anmieten von Räumen stellt eine sinnvolle Alternative dar; dürfte aber ebenso teuer sein.
Ein sukzessiver Umbau mit temporärer Teilausgliederung scheint wegen der Haustechnik nicht
realisierbar.
2
geschätzt (basierend auf der Kostenschätzung 2011)
3
hier wurde eine Mischfinanzierung angesetzt: Für den denkmalgeschützten Teil eine KfW-Finanzierung
von 0,1% und für den Rest 3,0%. Die Fremdkapitalzinsen wurden über 20 Jahre berücksichtigt.
4
aktuell keine Förderquelle mit eingerechnet
Die folgende Kostenbetrachtung (alle Angaben in T€; dies kann zu Rundungsdifferenzen
führen) unterscheidet sich von den weiter unten dargestellten Auswirkungen auf den
Haushalt grundsätzlich nur dadurch, dass hier kalkulatorische Zinsen und keine
Marktzinsen angesetzt wurden und Einsparungen explizit ausgewiesen werden.
Erstes Betriebsjahr und Folgejahre
Abschreibung Gebäude5
Abschreibung Einrichtung
Kapitalverzinsung (5%) Halbwertmethode
Betriebskosten
Summe 2018
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
93
6
203
95
397
107
13
248
100
469
Kämmerer
FB 14
151
24
343
139
656
FB 25
151
34
350
139
674
Seite - 10 –
Drucksache 14/2015
Einsparungen/Mehreinnahmen ab erstem
Betriebsjahr
bisherige Abschreibungen
Rathaus B
43
6
Personalkosten
0
bisherige Miete Bücherei
0
bisherige Beko Bücherei
0
bisherige Beko Rathaus B
108
7
Miet-/Pachterträge
0
Summe
Einsparungen/Mehreinnahmen
151
5
43
140
0
0
108
14
43
280
58
43
108
36
43
280
58
43
108
36
305
568
568
ohne Abriss/Zwischennutzung und Umzug
6
die Zahlen wurden aus dem Wirtschaftlichkeitsgutachten übernommen. Ob die Einsparung von 3 bzw. 6
Stellen des mittl. Dienstes tatsächlich realisiert werden kann, ist abhängig von der organisatorischen
Einbindung des Servicecenters und ggf. der Bücherei in den Bürgerservice. Diese Einsparung muss noch
verifiziert werden.
7
100m² á 30€ für SWB, Gebausie (Variante 2= 40m² á 30€)
Bei der Gegenrechnung ergibt sich dann ein jährliches Saldo (in T€) für die verschiedenen
Varianten:
Gesamtsaldo
246
164
88
106
Da die verschiedenen Varianten bezüglich der Nutzungsmöglichkeiten sehr
unterschiedlich sind, werden nachfolgend die jährlichen Kosten auf m² umgerechnet:
folgende Angaben
in €
Saldo je m²/BGF
Saldo je m²/NGF
Saldo je m²/NF
Die Flächen stellen sich wie folgt dar:
BGF
NGF
NF
68
86
127
43
52
69
17
19
24
20
23
29
3.633
2.876
1.937
3.813
3.171
2.376
5.305
4.542
3.715
5.305
4.542
3.715
Die höheren m²-Kosten bei der Variante 3a resultieren aus den Einrichtungskosten für den
Ratssaal und die Sitzungsräume. Hierbei wurde nicht berücksichtigt, dass diese
Investitionen ggf. zum Teil auch bei einem Verbleib in Rathaus A anfallen würden.
Andererseits wurden für evtl. Umbauten in freiwerdenden Flächen im Rathaus A keine
Kosten veranschlagt, da dies erst nach Erstellung eines Nutzungskonzeptes möglich ist.
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14
FB 25
Seite - 11 –
Drucksache 14/2015
Abschließend werden die Auswirkungen auf den Haushalt (alle Angaben in T€; dies
kann zu Rundungsdifferenzen führen) dargestellt. Hinsichtlich der Haushaltsjahre wurde
lediglich 2015 konkret geplant um die Bürgerbeteiligung und je nach Fortschritt mit den
Planungen beginnen zu können. Der weitere zeitliche Fortschritt ist aktuell nicht absehbar
und daher auch im Haushaltsentwurf 2015 für die Folgejahre nicht dargestellt.
Nachfolgend wird aber versucht die Auswirkungen auf den Haushalt 2015 und ab dem
Jahr des Baubeginns darzustellen und zeitlich abzugrenzen:
Variante
1
Variante
2
Variante
3
Variante
3a
2015
Bürgerbeteiligung
Aufwand 2015
Planungskosten (sind in Baukosten
20
20
20
20
20
20
20
20
enthalten)8
200
200
200
200
75
125
50
20
75
125
50
20
75
125
50
20
75
125
50
20
0
100
100
100
0
0
0
750
-104
300
750
-104
300
750
-104
300
270
1.316
1.316
1.316
2.176
2.515
3.556
3.556
25
130
50
25
130
50
25
130
50
25
130
50
0
54
259
100
62
367
100
84
389
100
84
389
5.076
5.728
8.156
8.156
50
64
108
108
6
13
24
34
erstes Baujahr
Herrichtung Containerplatz
Containermiete
Umzugskosten
Einrichtung für Zwischennutzung
Aus-/Zwischenlagerung
Kellerräume
Sonderabschreibung Rathaus B
Anbau
Auflösung SoPo Anbau
Abrisskosten Rathaus B
Aufwand erstes
Baujahr
Bauausgaben (geschätzt 30%)8
zweites Baujahr
Rückbau Containerplatz
Containermiete
Umzugskosten
Aus-/Zwischenlagerung
Kellerräume
Fremdkapitalverzinsung9
Aufwand zweites Baujahr
Bauausgaben (geschätzt 70%)8
erstes Betriebsjahr und Folgejahre
Abschreibung Gebäude zusätzlichAbschreibung Einrichtung zusätzlichBGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14
FB 25
Seite - 12 –
Drucksache 14/2015
Fremdkapitalverzinsung9
Betriebskosten
Einsparung Miete Bücherei
Einsparung Betriebskosten
Bücherei
Personalkosteneinsparung
Miet-/Pachteinnahmen
Aufwand
Betriebsjahr
Variante Variante Variante Variante
1
2
3
3a
142
193
306
315
95
100
139
139
0
0
-58
-58
0
0
0
0
-140
-14
-43
-280
-36
-43
-280
-36
291
217
160
179
8
diese Positionen sind aktivierfähig und im jeweiligen Haushalt nur unter den Investitionen aufgeführt.
Diese Positionen wurden daher auch in der Jahressumme nicht berücksichtigt.
9
die Fremdkapitalzinsen wurden erst ab dem Folgejahr berücksichtigt, da Beginn und Höhe im laufenden
3
Jahr nicht absehbar sind. Siehe auch Fußnote )
Die jeweilige Summenzeile „Aufwand…“ stellt unter den oben geschilderten
Rahmenbedingungen die „Verschlechterung“ im Haushalt dar.
6. zu Beauftragung Nr. 2
6.1 Flächenberechnung
Bei der Ermittlung des Flächenbedarfs wurden die für Einzelbüros üblichen
Durchschnittsgrößen gemäß ASR (12,18 qm je Mitarbeiter) zugrunde gelegt und um 20 %
für anteilige Verkehrsflächen (Flure) erhöht. Erforderliche Räume mit spezieller Nutzung
(Servicecenter, Bücherei, Lager, Ausstellungsraum, Trauzimmer) wurden separat auf
Grundlage von Erfahrungswerten bzw. Vorgaben berücksichtigt.
Dieser theoretische Raumbedarf stellt jedoch nur eine grobe Berechnungsgröße des
Minimalbedarfs dar.
Hierbei wurde noch nicht berücksichtigt, dass neben den Büroarbeitsplätzen mit
Kundenverkehr auch die Büros der Fachbereichs- und Abteilungsleitungen sowie
Dezernenten einen über dem Durchschnitt liegenden Flächenbedarf aufweisen. Aus Sicht
der örtlichen Rechnungsprüfung sollte daher auch im Hinblick auf mögliche zusätzliche
Aufgabenübertragungen und dem daraus resultierenden Mehrbedarf ein zusätzlicher
Flächenpuffer von mindestens weiteren rd. 10 % (rd. 100 qm) berücksichtigt werden.
Eine belastbare und detaillierte Raumplanung ist aber erst nach konkreter Bauplanung
möglich.
Hinweis:
Die in der Studie ermittelten Nutzungsflächen können nicht mit den für Büroräume zur
Verfügung stehenden Flächen gleichgesetzt werden. Sie enthalten Flure und Aktenräume
(ohne Fenster), die nicht als Büroräume nutzbar sind. Konstruktionsflächen wurden in der
Studie ebenfalls nicht berücksichtigt.
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14
FB 25
Seite - 13 –
Drucksache 14/2015
Ergebnis:
Die vorliegende Flächenbedarfsberechnung kann als Grundlage für die weiteren
Beratungen herangezogen werden. Im Ergebnis stellt aber lediglich ein erweiterter
Neubau
den
theoretisch
ermittelten
Mindestbedarf
bei
Integration
des
Gebäudemanagements, Servicecenters und der Bücherei - jedoch ohne Ratssaal und
Fraktionsräume - sicher. Ob dieser theoretische Bedarf im Rahmen des baulich
Umsetzbaren auch gedeckt werden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt aber noch fraglich.
6.2 Finanztechnische Umsetzung
Die auf Grundlage der Wirtschaftlichkeitsstudie entwickelte Darstellung der finanz- und
haushaltstechnischen Auswirkungen ist schlüssig und nachvollziehbar.
Die der Studie zugrundeliegende Kostenschätzung für Sanierung und Neubau basiert auf
den vom Baukosteninformationsdienst der Architektenkammer veröffentlichten
Richtwerten und ist daher als realistisch anzusehen.
Die weiteren Kosten (Umzug, Zwischennutzung, Auslagerung Kellerräume, Einrichtung)
wurden eher großzügig geschätzt. Demgegenüber wurden die Abschreibungen und
Fremdkapitalzinsen eher optimistisch beurteilt.
Bei den Abschreibungen wurde die lt. NKF-Rahmentabelle maximal
Nutzungsdauer für Verwaltungsgebäude von 80 Jahren berücksichtigt.
mögliche
Bei den Fremdkapitalzinsen wurde von einem konstant günstigen Zinsniveau über die
volle Laufzeit von 20 Jahren ausgegangen. Die KfW-Mittel unterliegen allerdings einer
Zinsbindung von nur 10 Jahren.
Die Betriebskosten wurden anhand der bisherigen Kosten auf die Bruttogeschossflächen
der Varianten hochgerechnet. Bei den Heizkosten wurde von einer angemessenen
Reduzierung durch die energetische Verbesserung ausgegangen.
Insgesamt stellt sich die Kostenprognose als realistisch dar.
Eine Überprüfung der in der Studie enthaltenen Wirtschaftlichkeitsberechnung insbesondere im Hinblick auf Refinanzierungs- und Einsparmöglichkeiten - erfolgt separat
zu einem späteren Zeitpunkt.
6.3. Sonstige Aspekte
Für das Gebiet liegt kein Bebauungsplan vor, so dass die Errichtung eines erweiterten
Anbaus jederzeit angreifbar wäre. Zur rechtssicheren Bebauung sollten daher die
planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen abschließend geprüft werden.
7. zu Beauftragung Nr. 3
Am 03.12.2014 fand bereits eine Informationsveranstaltung zur Vorstellung der Studie
Rathaus
B
in
der
Mensa
der
Erich-Kästner-Realschule
statt. Weitere
Öffentlichkeitsveranstaltungen zur Information und Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger der Stadt Brühl werden auf Grundlage der Beratungsergebnisse des
Hauptausschusses durchgeführt.
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14
FB 25