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Vorlage (Bürgerbeteiligung am Planungsvorhaben „Zukunft Rathaus B“ und „Gestaltung Janshof“)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
138 kB
Datum
02.03.2015
Erstellt
18.02.15, 18:28
Aktualisiert
18.02.15, 18:28
Vorlage (Bürgerbeteiligung am Planungsvorhaben „Zukunft Rathaus B“ und „Gestaltung Janshof“) Vorlage (Bürgerbeteiligung am Planungsvorhaben „Zukunft Rathaus B“ und „Gestaltung Janshof“) Vorlage (Bürgerbeteiligung am Planungsvorhaben „Zukunft Rathaus B“ und „Gestaltung Janshof“) Vorlage (Bürgerbeteiligung am Planungsvorhaben „Zukunft Rathaus B“ und „Gestaltung Janshof“) Vorlage (Bürgerbeteiligung am Planungsvorhaben „Zukunft Rathaus B“ und „Gestaltung Janshof“) Vorlage (Bürgerbeteiligung am Planungsvorhaben „Zukunft Rathaus B“ und „Gestaltung Janshof“)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 03 Gérard, Wolfgang Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 06.02.2015 56/2015 Betreff Bürgerbeteiligung am Planungsvorhaben „Zukunft Rathaus B“ und „Gestaltung Janshof“ Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat beauftragt den Bürgermeister, eine Einwohnerversammlung nach der Maßge des §4 der Hauptsatzung der Stadt Brühl zur Zukunft des Rathauses B und eine Zukunfts-/ Planungswerkstatt für die Gestaltung des Janshofes durch zu führen. Erläuterungen: Um das Verfahren „Zukunft Rathaus B mit Janshof“ nach der vom Rat am 3.November 2014 beschlossenen und durch den Bürgermeister am 3. Dezember durchgeführten Informationsveranstaltung zur Zukunft des Rathauses B weiterführen zu können, bedarf es wiederum eines Beschlusses des Rates, nach welcher Methode weiter verfahren werden soll. Zur Weiterentwicklung des Janshofes hat der Rat den Bürgermeister in seiner Sitzung am 03.11.2014 beauftragt, eine Zukunftswerkstatt zu planen. Nach § 4 der Hauptsatzung der Stadt Brühl hat der Rat die Einwohner und Einwohnerinnen über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Stadt zu unterrichten. Über die Art und Weise der Unterrichtung entscheidet der Rat. Da eine Informationsveranstaltung zur Machbarkeitsstudie durchgeführt wurde, wäre der nächste Schritt, eine Beteiligung der Bürger am Entscheidungsprozess. Nach § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung soll der Rat eine Versammlung der Einwohner und Einwohnerinnen insbesondere dann abhalten, wenn es sich um Planungen oder Vorhaben der Stadt handelt, die die strukturelle Entwicklung der Stadt unmittelbar und nachhaltig beeinflussen oder die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnern und Einwohnerinnen verbunden sind. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 2 – Drucksache 56/2015 In der Vergangenheit hatte es sich gezeigt, dass eine Vielzahl von Bürgern heftig über die Zukunft des Rathauses B gestritten haben und eine Bürgerinitiative sich gegen Abriss und Erweiterung gegründet hatte. Das Vorhaben „Rathaus“ ist ein Thema geworden, welches Brühler aus dem gesamten Stadtgebiet interessiert. Hier geht es weniger um eine Ausführungsplanung, sondern mehr um grundsätzliche Fragen, die sich an den Bedürfnisses (Raumplanung) der Verwaltung und den Interessen der Bürger (z.B. wie viel Service soll im Rathaus konzentriert werden) orientieren. Sicher wird auch der finanzielle Rahmen der verschiedenen Vorschläge in einem Kosten- Nutzenvergleich enden. Nach einem entsprechenden Beschluss wird der Bürgermeister als Vorsitzender nach §4 Abs. 3 der Hauptsatzung Zeitpunkt und Ort festsetzen und alle Einwohner und Einwohnerinnen über die Medien, Internet etc. einladen. Im Gegensatz zu der reinen Informationsveranstaltung kann der Teilnehmerkreis Anregungen und Bedenken äußern. Eine Diskussion ist erwünscht. Eine Beschlussfassung ist aber nicht vorgesehen. Möglich wäre auch der gleichzeitige Einsatz eines „Metaplan-Verfahrens“, dadurch würde die Protokollierung vereinfacht und ein kleinerer Kreis könnte anhand der Notizzettel eine bessere Aufarbeitung der Bürgerwünsche / Beschwerden und Anregungen vornehmen. Die Bürger hätten dann auch die Sicherheit, dass ihre in der Versammlung notierten Bemerkungen tatsächlich Berücksichtigung fänden. Der Bürgermeister hat den Rat über das Ergebnis der Versammlung zu unterrichten. Im Rahmen dieser Versammlung könnten u.U. weitere Personen zur ehrenamtlichen Mitarbeit in einem eventuell einzurichtenden kleineren Kreis gewonnen werden. Im Vorhaben „Planung Janshof“ wird sich sicher ein kleinerer Kreis von Bürgern engagieren wollen. Hier bestehen schon Vorschläge aus früheren Jahren die von den Bürgern diskutiert werden können. Es werden neue Anregungen von den Bürgern erwartet. Die Bürger sollen ihre Ideen mit einbringen, um letztendlich gemeinsam eine tragfähige Planungslösung dem Rat vorschlagen zu können. Mögliche weitere Methoden der Bürgerbeteiligung, auf die gegebenenfalls in der Zukunft zurückgegriffen werden könnte, wären z.B.: Bürgerversammlung Durchzuführen wie eine Einwohnerversammlung, allerdings nur für ein bestimmtes Quartier. Auch hier ist die erste Information wichtig, das Sammeln erster Vorschläge und Anregungen, sowie der Auswahl der Personen, die am späteren Partizipationsverfahren ehrenamtlich teilnehmen möchten. Auch aus diesem kleineren Gremium gibt es keinen Beschluss. Lediglich ein Ergebnis, welches dem Rat als Entscheidungsträger mitzuteilen ist. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 3 – Drucksache 56/2015 Bürgerausschuss Die Mitglieder eines Bürgerausschusses werden in einer öffentlichen Einwohnerversammlung für drei Jahre gewählt und arbeiten ehrenamtlich an Vorhaben mit. Sie vertreten die Belange der Bürger gegenüber der Politik und der Verwaltung. Nachteil wäre, dass sich bereits engagierte Bürger zur Wahl stellen werden, gewollt ist aber ein repräsentativer Durchschnitt, da es sich um ein festumrissenes Planungsobjekt handelt und nicht um die Berücksichtigung allgemeiner öffentlicher Belange. Bei dem anstehenden Planungsprojekt sollen auch die Bürger zu Wort kommen, die sonst keine Stimme haben. Nachteilig wäre auch die lange Bindungszeit. Diese Methode wäre eher geeignet, um als eine Art Beirat bei allen Fragen/ Vorhaben in der Zukunft mitzuwirken, als direkte Stimme der Bevölkerung. Vorteil wäre die Vermittlung von Ideen, das Aufgreifen von Anregungen und die Mobilisierung zur Mitarbeit an Lösungsmöglichkeiten. Bürgerforum Das Bürgerforum besteht aus ca. 20 Personen, die nach dem Zufallsprinzip (repräsentativ) ausgewählt werden. Es soll dadurch die Transparenz der Planung und die Verbesserung des Dialoges zwischen Politik und Verwaltung einerseits und den Bürgern anderseits gefördert werden. Durch die Bewertung vorgegebener Fragen und durch Verbesserungsvorschläge sollen die Bürger in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden. Mit diesem Kreis könnte auch eine Besichtigung vor Ort durchgeführt werden, um sich ein Bild vom Stand des Objektes vor Beginn einer Planung zu machen. Es gilt, den Bürgern die Mängel des Gebäudes vorzustellen, die Kosten der unterschiedlichen Varianten mit Vor- und Nachteilen zu erläutern, den Raumbedarf zu erklären, um letztendlich eine abschließende Bewertung aus diesem repräsentativen Bürgerkreis zu erhalten. Um diesen repräsentativen Kreis aus der Bürgerschaft zu erhalten, sollten alle Brühler die Möglichkeit erhalten, sich nach einer Aufforderung über alle zur Verfügung stehenden Medien, zu melden. Aus diesem Kreis würde dann eine Gruppe von etwa 30 – 40 Bürger nach dem Zufallsprinzip ausgewählt, die sich dann in das Bürgerforum einbringen. Hier könnte aber auch auf die Personen (12) zurückgegriffen werden, die sich bereits während der Informationsveranstaltung Rathaus freiwillig zur Mitarbeit gemeldet hatten. Eine pressemäßige Begleitung, sowie eine Sachstandveröffentlichung über das Internet / homepage sollte das Bürgerforum begleiten. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 4 – Drucksache 56/2015 Bürgerpanel Bedeutet eine regelmäßige Befragung der Bürger. Sie muß mehrmals repräsentativ (500 – 2000 Personen) über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden. Nachteil wäre der hohe Aufwand und der lange Zeitraum der Durchführung. Planungs- / Zukunftswerkstatt Die Planungs- / Zukunftswerkstatt ist eine anerkannte Bürgerbeteiligungsmethode mit der aus die Stadt Brühl im Rahmen der Gestaltung des Thüringer Platzes schon Erfahrungen gesammelt hat. Als ein anerkanntes und bewährtes Verfahren erfüllt es genau die Anforderungen. Hier steht die Umsetzung einer bestimmten Aufgabe im Fokus. In einem überschaubaren Kreis eignet es sich gut für eine Quartiersplanung. Eine Gruppe zufällig ausgewählter und am Thema interessierter und motivierter Bürger würden mit einer Gruppe Politikern und Mitarbeitern der Verwaltung gleichberechtigt eine Lösung des speziellen Planungsprojektes erarbeiten. Interessierte Eigentümer, unmittelbare Anwohner des Janshofes aber auch Anlieger der umliegenden Straßen könnten sich zur ehrenamtlichen Mitarbeit - nach persönlicher Aufforderung - melden. Da aber auch der Janshof den Charakter eines öffentlichen Platzes hat, sollten auch alle anderen Bürger zur Mitarbeit über die Medien aufgefordert werden. Aus den Interessenten sollten nach dem Zufallsprinzip eine Anzahl von Personen ausgewählt werden, die den Planungsprozess in der Zukunfts- / Planungswerkstatt begleiten. In einer Planungs- / Zukunftswerkstatt treten die einzelnen Interessengruppen in einen Dialog. Ortskundige und /oder fachkundige Bürger bereichern in der Diskussion den Entscheidungsprozess. Die Vorteile des Verfahrens sind, dass    das Ideenspektrum der Fachplaner um die Ideen sowie die konkreten Ortskenntnisse von Bürgerinnen und Bürgern erweitert wird, Die Interessen und Ideen der Beteiligten eine gute Grundlage für weitere Entscheidungsprozesse bilden Das Verständnis der Bürger für planerische Fragestellungen und öffentliche Interessen geschärft und so die Akzeptanz für die Planungen bzw. deren Ergebnisse erhöht wird. Zu einer Planungswerkstatt gehören  BGM die Bürger/innen (Anwohner, Eigentümer, Mieter, Planungsbetroffene etc.) und Informationsträger / Multiplikatoren (Vereinsvertreter, Interessenvertreter, Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 5 – Drucksache 56/2015 Vertreter von Organisationen, Institutionen, Verbänden etc.). Fachplaner mit einer Berater- und Dienstleisterfunktion. Sie bringen auf Nachfrage ihr fachliches Know-how ein und unterstützen die Bürgerinnen und Bürger, z.B. bei der Visualisierung ihrer Ideen.  Moderatoren; sie sorgen dafür, dass es zu einem gemeinsamen Dialog kommt. Sie sorgen für eine Orientierung in Richtung auf die formulierten Ziele und Spielregeln und vermitteln zwischen den Akteuren. Darüber stelle sie die Erreichung und Dokumentation von Ergebnissen (Qualitätsstandards, Vereinbarungen, offen gebliebene Fragen etc.) sicher.  Politische Vertreter, sofern sie nicht als Funktionsträger sondern eher als Zuhörer teilnehmen.  Der Zeitrahmen für eine Planungswerkstatt hängt von der jeweiligen Aufgabenstellung und der Teilnehmerzahl ab. Er reicht von einem einmaligen, mehrstündigen Treffen bis zu mehrtägigen Veranstaltungsreihen. Bei einer Planungswerkstatt handelt es sich um einen kreativen Prozess, so dass Flexibilität im Ablauf erforderlich, mitunter auch ein wenig Chaos erlaubt ist. Die Umsetzung von Ideen und Beiträgen erfolgt in planerischen Skizzen, so dass eine entsprechende Ausstattung mit Tischen, Plänen in verschiedenen Maßstäben, Skizzenpapier, bunten Stiften, Pinnwänden, etc. sicherzustellen ist. Die Visualisierung von Ideen und Beiträgen, wie auch von Vor- und Nachteilen unterschiedlicher Planungsvarianten ist für eine erfolgreiche Planungswerkstatt von großer Bedeutung. Zielsetzung Planungswerkstatt Janshof Die Planungswerkstatt dient dazu, Vorschläge für eine Um-/Neugestaltung des sehr problembehafteten Platzes zu bekommen. Die Teilnehmer sollen sich mit ihrem Umfeld und dessen Problemen , wie Parkraumnutzung, Durchfahrt zur Hospitalstraße, Einfahrten , Hauszugängen, Anlieferungen und Garagen auseinandersetzen, Chancen und Restriktionen für eine Umgestaltung kennen lernen und ihre Ansprüche an den öffentlichen Raum formulieren. Zugleich dient die Planungswerkstatt der Kommunikation unter den Teilnehmern. Unterschiedliche soziale- bzw. Interessengruppen werden an einem Tisch zusammengebracht und zur Zusammenarbeit angeleitet. Die Identifikation der Bewohner mit dem Janshof als öffentlicher Platz, als (in-formeller) Treffpunkt und Wohnumfeld soll erhöht, die Akzeptanz der späteren Umgestaltungsmaßnahmen gesteigert werden. Dies kann wie folgt erreicht werden:     BGM Vorstrukturierung der Themen anhand der bereits bestehenden Planungsvorschlägen Werkstattcharakter / Arbeitsatmosphäre Fortlaufende Dokumentation der Arbeitsergebnisse (Pläne, Skizzen, Flipcharts, Fotos) best-practise-beispiele vorstellen Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 6 – Drucksache 56/2015 Vorgabe eines Zeitrahmens (Veranstaltungstermine, Vorlage Zwischenergebnisse Da mit der „Rahmenplanung Innenstadt“ die Deutsche Stadtund Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (DSK) befasst ist, sollte auch hier die DSK mit einbezogen werden. Die Gestaltung des Janshofes wird Auswirkungen auf den Rest der Innenstadt haben. Ein neutraler Moderator erhöht auch die Akzeptanz bei den Bürgern. Die Planungs- / Zukunftswerkstatt sollte erst ins Leben gerufen werden, wenn die Zukunft des Rathauses feststeht. Das Rathaus ist ein wesentlicher Eckpfeiler des Janshofes. Eine Veränderung der Höhe bzw. der Grundfläche könnte die JanshofGestaltung wesentlich beeinflussen. Alle Partizipationsverfahren müßten auch hier öffentlichkeitswirksam begleitet werden, damit nicht der Eindruck entsteht, dass hinter verschlossenen Türen gearbeitet wird und die Öffentlichkeit (die Restbürger) sich ausgeschlossen fühlen vom weiteren Entscheidungsprozess. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14