Daten
Kommune
Pulheim
Größe
100 kB
Datum
13.06.2013
Erstellt
03.06.13, 18:42
Aktualisiert
03.06.13, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
194/2013
Erstellt am:
14.05.2013
Aktenzeichen:
II / 51
Verfasser/in:
Frau Kemmerling
Mitteilungsvorlage
Gremium
Jugendhilfeausschuss
TOP
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
13.06.2013
Betreff
Konnexitätsrelevanz 5. Schulrechtsänderungsgesetz
Veranlasser/in / Antragsteller/in
FDP-Fraktion
Mitteilung
Mit dem in der Anlage beigefügten Schreiben vom 28.02.2013 bat die FDP-Fraktion um Beantwortung der in diesem
Schreiben aufgeführten Fragestellungen zur Konnexitätsrelevanz des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes. Die nachfolgenden Ausführungen der Verwaltung beziehen sich auf die Anfrage der FDP-Fraktion vom 28.02.2013.
Mit dem 5. Schulrechtsänderungsgesetz wurde die zuvor gesetzlich eingeführte stufenweise Vorverlegung des Einschulungsstichtages geändert. Entgegen der ursprünglich geplanten Verlegung des Einschulungsstichtages auf den 31.12
eines Jahres wurde der Stichtag für die Einschulung dauerhaft auf den 30. September eines Jahres festgelegt. Das
bedeutet, alle Kinder, die bis zum Stichtag 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden dem zum 1. August beginnendem laufenden Schuljahr zugeordnet.
Die Personensorgeberechtigten, deren Kinder nach dem 30. September geboren sind, haben jedoch die Möglichkeit,
einen formlosen Antrag auf eine vorzeitige Einschulung ihres Kindes an die Grundschule zu stellen.
Die Festlegung des Einschulungsstichtages auf den 30.09. führt dazu, dass die Kinder, die zwischen dem 01.10. und
dem 31.12. geboren sind, entgegen der ursprünglich vorgesehenen Vorverlegung des Einschulungsstichtages, nicht
schulpflichtig werden und – sofern keine Antragstellung auf vorzeitige Einschulung erfolgt – ein Jahr länger in den Kindertageseinrichtungen betreut werden.
Die Anzahl der Kinder, die im Zeitraum 01.10. bis 31.12. geboren sind und von dieser geänderten Stichtagsregelung
betroffen sind, beträgt zum Schuljahr 2012/13 110 Kinder und zum Schuljahr 2013/14 109 Kinder. Wie viele der Kinder
nicht vorzeitig eingeschult werden und stattdessen ein weiteres Jahr Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen, ist der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Eine Auskunft für das Kindergartenjahr 2014/15 kann zurzeit noch nicht abgegeben werden, da die Personensorgeberechtigten noch bis November 2013 die Möglichkeit haben, die vorzeitige Einschulung ihres Kindes für das Schuljahr 2014/15 zu beantragen.
Vorlage Nr.: 194/2013 . Seite 2 / 2
Schuljahr/ Kitajahr
Anzahl der Kinder, die im Zeitraum Anzahl der Kinder, die im Zeitraum 01.10 bis
01.10 bis 31.12 geboren sind und vor- 31.12 geboren sind und die nicht vorzeitig
zeitig eingeschult werden
eingeschult werden und ein weiteres Betreuungsjahr in Anspruch nehmen
abs.
in %
abs.
in %
2012/13
14
13
96
87
2013/14
9
8
100
92
Im Mai eines Jahres erfolgt seitens des Fachamtes die Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Betreuungsplätze in
Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Die Schulkinder, die bis zum Einschulungsstichtag 30.09. das
sechste Lebensjahr vollenden, werden in der Bedarfsplanung nicht berücksichtigt, da sie die Kindertageseinrichtung
verlassen. Hingegen werden alle Kinder, die nach dem Einschulungsstichtag 30.09. geboren sind, in der Planung für
das folgende Kindergartenjahr miteinbezogen.
Aufgrund des bisherigen Nachfrageverhaltens der Eltern ist auch weiterhin davon auszugehen, dass die Mehrheit der
Kinder nicht vorzeitig eingeschult und ein weiteres Jahr in Betreuung verbleiben wird. Mit einer Verschlechterung der
Platzkapazitäten für die überdreijährigen Kinder ist nach Fertigstellung der zwei neuen Kindertageseinrichtungen jedoch
nicht zu rechnen, da die Kinder, die nach dem Einschulungsstichtag geboren sind, seit der Festsetzung des Einschulungsstichtages auf den 30.09. kontinuierlich in der Bedarfsplanung berücksichtigt wurden.
Nach dem derzeitigen Stand ist für das Kindergartenjahr 2013/14 davon auszugehen, dass von rund 109 Kindern, die in
dem Geburtszeitraum 01.10. bis 31.12. geboren sind, 9 Kinder die Grundschule vorzeitig besuchen werden. Das bedeutet, dass für die übrigen 100 Kinder ein Platz für Kinder über drei Jahren in einer Kindertageseinrichtung vorzuhalten ist.
100 Kinder über drei Jahre in Gruppenform III entsprechen je nach Betreuungsumfang 4 bis 5 Gruppen, 100 Kinder über
drei Jahren in Gruppenform I entsprechen 7 Gruppen.
Die Finanzierung der laufenden Kosten für die Plätze geschieht gemäß § 19 KiBiz über Landespauschalen, die pro Kind
ausgezahlt werden. Insofern sind die laufenden Kosten gedeckt. Vom Verfahren her mussten nur zum Zeitpunkt der
Umstellung einmalig mehr Plätze zur Verfügung gestellt werden.