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Mitteilungsvorlage (Umsetzung des Rechtsanspruches gem. § 24 SGB VIII zum 01.08.2013, - Sachstandsbericht zum Ausbau der Kindertagesstätten - Sachstandsbericht zur Betreuungssituation in Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
110 kB
Datum
13.06.2013
Erstellt
03.06.13, 18:42
Aktualisiert
03.06.13, 18:42
Mitteilungsvorlage (Umsetzung des Rechtsanspruches gem. § 24 SGB  VIII zum 01.08.2013,
- Sachstandsbericht zum Ausbau der Kindertagesstätten
- Sachstandsbericht zur Betreuungssituation in Pulheim) Mitteilungsvorlage (Umsetzung des Rechtsanspruches gem. § 24 SGB  VIII zum 01.08.2013,
- Sachstandsbericht zum Ausbau der Kindertagesstätten
- Sachstandsbericht zur Betreuungssituation in Pulheim) Mitteilungsvorlage (Umsetzung des Rechtsanspruches gem. § 24 SGB  VIII zum 01.08.2013,
- Sachstandsbericht zum Ausbau der Kindertagesstätten
- Sachstandsbericht zur Betreuungssituation in Pulheim) Mitteilungsvorlage (Umsetzung des Rechtsanspruches gem. § 24 SGB  VIII zum 01.08.2013,
- Sachstandsbericht zum Ausbau der Kindertagesstätten
- Sachstandsbericht zur Betreuungssituation in Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 196/2013 Erstellt am: 14.05.2013 Aktenzeichen: II / 510 Verfasser/in: Frau Tatas Mitteilungsvorlage Gremium Jugendhilfeausschuss TOP ö. Sitzung nö. Sitzung X Termin 13.06.2013 Betreff Umsetzung des Rechtsanspruches gem. § 24 SGB VIII zum 01.08.2013, - Sachstandsbericht zum Ausbau der Kindertagesstätten - Sachstandsbericht zur Betreuungssituation in Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Mitteilung Die Verwaltung berichtet zur Umsetzung des Rechtsanspruches gem. § 24 SGB VIII zum 01.08.2013 über den Ausbaustand in den Kindertagessstätten und zur Betreuungssituation in Pulheim ab dem Kindergartenjahr 2013/2014. Mit den Vorlagen 190/2009, 224/2010, 198/2011 und 148/2012 (beraten in den Jugendhilfeausschüssen am 28.05.2009, 17.06.2010, 30.06.2011 und 27.04.2012) wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen des Kindertagesbetreuungsausbaugesetzes und des KiBiz sowie die jugendhilfeplanerischen Eckdaten zum absehbaren Bedarf von U3-Plätzen in der Kindertagespflege und Kindertagesstätten beschrieben und die sich hieraus ableitenden Erfordernisse dargelegt. Darüber hinaus beschloss der Rat in seiner Sitzung am 27.03.2012 (Vorlage Nr. 79/2012), die für 2012 und 2013 geplanten städtischen U3-Ausbaumaßnahmen umzusetzen und die noch auszuführenden Ausbaumaßnahmen der Kindertagesstätten der freien Träger mit den bereitgestellten Bundes- und Landesmittel der Jahre 2012 und 2013 zu fördern. Der Ratsbeschluss vom 27.03.2012 umfasste auch die Beauftragung der Verwaltung, für die beiden neu zu errichtenden Einrichtungen in der Albrecht-Dürer-Str. und der Pariser Str. geeignete Investoren zu suchen. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt. Die beiden Neubauten befinden sich in der Bauphase. Bei der Ermittlung der U3-Bedarfes wurde eine Betreuungsquote von 35 % für Kinder unter 3 Jahren angenommen. Hierbei handelt es sich um die Zielversorgungsquote nach dem Kinderförderungsgesetz des Bundes. Der Bedarf soll mit 70 % in Kindertageseinrichtungen und mit 30 % in der Kindertagespflege gedeckt werden. Nach der letzten Ermittlung (Vorlage Nr. 148/2012, Jugendhilfeausschuss am 31.05.2012) ergab sich unter Berücksichtigung der fortgeschriebenen Geburtszahlen ein Bedarf von 443 U3-Plätzen (316 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 127 Plätze in der Kindertagespflege). Hierbei wurden alle Kinder im Alter von 0 Jahren bis unter 3 Jahren berücksichtigt. Vorlage Nr.: 196/2013 . Seite 2 / 4 Mit dieser Vorlage wird der Ausschuss über den Ausbaustand in den Kindertagesstätten und über die Betreuungssituation zum 01.08.2013 informiert. Auf eine Aktualisierung des Zahlenmaterials (Fortschreibung der Geburtenzahlen) wurde in 2013 verzichtet, da eine aktuelle Auswertung der Vorlage Nr. 372/2012 (Jugendhilfeausschuss 29.11.2012, Elternbefragung zum Betreuungsbedarf unter Dreijähriger und zum Bedarf an veränderten Betreuungszeiten) vorliegt und darüber hinaus die konkrete Anmeldesituation zum 01.08.2013 berücksichtigt wird. 1. Stand der Umsetzung von U3-Maßnahmen (Planungsstand Apri 2013) In den Jahren 2010 bis 2012 entstanden in Pulheim insgesamt 164 Plätze für Kinder unter 3 Jahren. Davon befinden sich 62 Plätze in städtischen Einrichtungen. Weitere 102 U3-Plätze entstanden in den Kindertagesstätten der freien Träger (kirchliche Einrichtungen und Elterninitiativen). Weitere 152 U3-Plätze werden in 2013 fertig gestellt. Die Ausbauplanung der Stadt Pulheim (Vorlage Nr. 148/2012, Jugendhilfeausschuss 27.04.2012) sieht insgesamt 316 U3-Plätze in Kindertageseinrichtungen vor. 2. Fertigstellung von U3-Maßnahmen in 2013 Bezirk Pulheim Die U3-Maßnahmen der städtischen Kindertagesstätten in Pulheim werden zum 31.07.2013 beendet. Die beiden neuen Kindertagesstätten (Albrecht-Dürer-Str. und Pariser Str.) sollen zum November 2013 fertig an die Stadt Pulheim übergeben werden. Die Betriebsträgerschaft für diese Einrichtungen wurde ausgeschrieben und soll ebenfalls in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses (13.06.2013) beraten und am 09.07.2013 im Rat beschlossen werden. Nach der Planung sollen dort insgesamt 160 Plätze entstehen (48 U3-Plätze und 112 Plätze für Kinder ab 3 Jahren). Bezirk Brauweiler/Dansweiler Die Erweiterung der bisher 2gruppigen städtischen Kindertagesstätte Brauweiler, Karl-Zörgiebel-Str. um eine Gruppe soll zum 31.07.2013 abgeschlossen werden. Bezirk Sinthern/Geyen Die U3-Maßnahme in der städtischen Kindertagesstätte, Am Fronhof, wird bis zum 31.07.2013 abgeschlossen. Zusammen mit den U3-Maßnahmen erhält diese Kita ein Büro und einen Veranstaltungsraum für das einzige städtische Familienzentrum. Die bisher 2gruppige kath. Kindertageseinrichtung St. Martinus in Sinthern soll um Gruppe erweitert werden. Der erforderliche Ratsbeschluss wurde bereits am 18.12.2012 gefasst. Danach ist ein städtischer Zuschuss zu den Investitionskosten zur U3-Umbaumaßnahme in Höhe von 116.000 € vorgesehen. Vorlage Nr.: 196/2013 . Seite 3 / 4 Bezirk Sinnersdorf Die U3-Maßnahme in der städtischen Kindertagesstätte Kesselsgasse wird bis zum 31.07.2013 abgeschlossen. Bezirk Stommeln Die U3-Maßnahmen der städtischen Kindertagesstätte Zu den Fußfällen und der evangelischen Kindertagesstätte, PaulSchneider-Str., werden ebenfalls bis zum 31.07.2013 beendet. Die U3-Maßnahme in der kath. Kindertagesstätte in Stommelerbusch wird in 2013 umgesetzt. Vorgesehen ist in diesem Zusammenhang auch eine Sanierung der Toilettenanlagen. 3. Betreuungssituation in der Stadt Pulheim zum 01.08.2013 Betreuung der U3-Kinder Da zum 01.08.2013 jedes Kind im Alter von 1 bis unter 3 Jahren zusätzlich zu den 3jährigen Kindern einen Rechtsanspruch auf Betreuung hat, wurde bereits für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.11.2012 (Vorlagen-Nr. 372/2012) eine Elternbefragung zum Betreuungsbedarf unter Dreijährige und zum Bedarf an verlängerten Betreuungszeiten durchgeführt. Hierfür wurden die tatsächlichen Geburtenzahlen der U3-Kinder im Stadtgebiet Pulheim für die Jahre 2010 - 2012 zugrunde gelegt. Danach haben 690 U3-Kinder im Stadtgebiet Pulheim (01.11.2010 - 31.07.2012) ab dem 01.08.2013 einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Gem. § 24 SGB VIII kann diese Betreuung in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege stattfinden. Eine Auswertung der Anmeldungen in allen Kindertagesstätten ergab, dass insgesamt 382 Anmeldungen für Kinder unter 3 Jahren in den Kindertagesstätten vorgenommen wurden. Hierbei wurden Doppelanmeldungen herausgerechnet. Im Vergleich zur Anzahl der Rechtsanspruchskinder (690 Kinder im Alter von 1 Jahr bis unter 3 Jahren) ergibt sich hieraus ein Nachfragequote von rd. 55 %. Die Eltern der unversorgten Kinder wurden aufgefordert, bei der Stadt Pulheim einen Antrag auf Erfüllung des Rechtsanspruches gem. § 24 SGB VIII zum 01.08.2013 zu stellen. Ab Januar 2013 wurden insgesamt 114 Anträge gestellt. Diese Anzahl reduzierte sich aufgrund von zusätzlich vom Landesjugendamt genehmigten U3-Plätzen in bestehenden U3-Gruppen (gesamt 12 zusätzliche Plätze in städtischen Kindertagesstätten) und der Verlängerung von 9 Betreuungsverträgen in der Tagespflege ab August 2013 auf insgesamt 93 unversorgte Kinder unter 3 Jahren (Stand 30.04.2013). Unter Berücksichtigung der noch fertig zu stellenden Kindertagesstätten Pariser Str. und Albrecht-Dürer-Str. können weitere 48 Kinder zum Ende des Jahres 2013 mit Kindergartenplätzen versorgt werden. Für die dann noch verbleibenden 45 Kindern ist eine Betreuung in der Kindertagespflege vorgesehen. Zwischenzeitlich wurden neue Tagespflegepersonen angeworben, die derzeit einen Ausbildung absolvieren. Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden bereits im Haushalt 2013 veranschlagt. Dort stehen ab August 2013 Finanzmittel für 200 Tagespflegeplätzen zur Verfügung. Vorlage Nr.: 196/2013 . Seite 4 / 4 Weiterhin ungeklärt ist, wie sich das Betreuungsgeld auf das Nachfrageverhalten der Eltern auswirkt. Das Betreuungsgeld ist eine staatliche Leistung an Eltern, die ihr Kleinkind selbst erziehen, es also nicht einer Kindertagesstätte oder ähnlichen Einrichtung für Kleinkinder anvertrauen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen plant, die Bearbeitung der Betreuungsgeldanträge auf die Kreise und kreisfreien Städte zu übertragen. Nähere Informationen liegen zur Zeit leider noch nicht vor. Betreuung der Ü3-Kinder Nach Auswertung der Anmeldungen in allen Kindertagesstätten wurden auch die Eltern der unversorgten Dreijährigen im Januar 2013 aufgefordert, bei der Stadt Pulheim einen Antrag auf Erfüllung des Rechtsanspruches gem. § 24 SGB VIII zum 01.08.2013 zu stellen. Ab Januar 2013 wurden insgesamt 118 Anträge gestellt. Da Kinder ab Erfüllung des 3. Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte haben, wurden alle Träger von Kindertagesstätten zu einer Trägerkonferenz am 30.01.2013 eingeladen. Ziel der Veranstaltung war eine Information über die aktuelle Betreuungssituation in Pulheim und die Bitte um Unterstützung der Stadt Pulheim bei der Umsetzung des Rechtsanspruches zum 01.08.2013 durch Aufnahme zusätzlicher Kinder in bestehenden Kindergartengruppen. In den 12 städtischen Kindertagesstätten wurden zur Umsetzung des Rechtsanspruches ab August 2013 insgesamt 53 Kinder ab 3 Jahren zusätzlich aufgenommen. Die Unterstützung der nicht-städtischen Träger (kirchliche Einrichtungen und Elterninitiativen) fiel leider verhalten aus. In diesen 15 Kindertagesstätten wurden lediglich 26 Kinder zusätzlich aufgenommen. Somit verbleiben 39 Kinder im Alter von 3 Jahren und älter, die voraussichtlich ab August 2013 bis zur Fertigstellung der beiden neuen Einrichtungen keinen Kindergartenplatz erhalten werden (Stand 30.04.2013). Die Eltern werden zur Zeit vom Jugendamt über den derzeitigen Ausbaustand der beiden neuen Kindertagessstätten und der noch erforderlichen Vergabe der Trägerschaft informiert. Ob und in welchem Umfang die Eltern der unversorgten Kinder rechtliche Schritte einleiten werden, kann zur Zeit nicht beurteilt werden.