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Beschlussvorlage (Geschwindigkeitsreduzierung Nettegasse, zwischen Bruchstraße und Roßackerweg)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
26.06.2013
Erstellt
17.06.13, 18:55
Aktualisiert
17.06.13, 18:55
Beschlussvorlage (Geschwindigkeitsreduzierung Nettegasse, zwischen Bruchstraße und Roßackerweg) Beschlussvorlage (Geschwindigkeitsreduzierung Nettegasse, zwischen Bruchstraße und Roßackerweg)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 237/2013 Erstellt am: 05.06.2013 Aktenzeichen: IV-66-12-149922 Verfasser/in: Frau Seimetz Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr nö. Sitzung X Termin 26.06.2013 Betreff Geschwindigkeitsreduzierung Nettegasse, zwischen Bruchstraße und Roßackerweg Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Straßenunterhaltung Sachkonto 5232000 Beschlussvorschlag Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss nimmt die geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen. Vorlage Nr.: 237/2013 . Seite 2 / 2 Erläuterungen Im Tiefbau- und Verkehrsausschuss am 16.11.2011 (Vorl.-Nr. 443/2011) wurde beschlossen, im Bereich Nettegasse / Einmündungsbereich Roßackerweg eine Fahrbahnverengung vorzusehen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, nach einem geeigneten Zeitraum die Wirkung der geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahme zu kontrollieren. Hierzu erfolgte im Zeitraum vom 10.10.2012 bis 17.10.2012 eine erneute Geschwindigkeitsmessung (Anlage 1.1 bis 1.3) mit folgendem Ergebnis: Richtung Ortsausgang/Stommelerbusch v85= 65 km/h Richtung Kreisverkehr v85= 62 km/h (v85= Geschwindigkeit, die von 85 % der Verkehrsteilnehmer nicht überschritten wird) Im Vergleich die Messung vom August 2011: Richtung Ortsausgang/Stommelerbusch Richtung Kreisverkehr v85= 65 km/h v85= 61 km/h Da sich die gewünschte Geschwindigkeitsreduzierung nicht eingestellt hat, hält es die Verwaltung für dringend erforderlich, zu der bereits erfolgten Maßnahme weitere geschwindigkeitsreduzierende Einbauten in der Nettegasse vorzusehen. Zu diesem Zweck sollten aus Sicht der Verwaltung zwei Versätze angelegt werden, wobei die Gestaltung folgendermaßen vorgesehen ist: Neben dem Schutzstreifen wird die Fahrbahn auf 3,50 m reduziert werden. Mit einem Abstand von ca. 15 m erfolgt die gleiche Einengung auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite (Anlage 2). Zunächst erfolgt die Einengung der Fahrbahn mit Hilfe einer Sperrfläche und einer Bake. Sollten weitere Messungen ergeben, dass diese Maßnahmen die Geschwindigkeit erfolgreich verringern, wird die Verwaltung ggf. feste Einbauten vorsehen. Für landwirtschaftliche Fahrzeuge entstehen durch die geplanten Versätze keine Probleme, da unter Berücksichtigung des Schutzstreifens, der in Ausnahmefällen überfahren werden darf, 4,75 m Fahrbahn zur Verfügung steht. Optional besteht noch die Möglichkeit, die Baken so zu gestalten, dass diese herausgenommen werden können. Die Versätze sind in folgenden Bereichen vorgesehen: 1) gegenüber Hausnummer 94 und vor Hausnummer 96 2) vor Hausnummer 104 und vor Hausnummer 91 Sollte sich auch hier herausstellen, dass sich nicht die gewünschte Geschwindigkeitsreduzierung ergibt, zieht die Verwaltung folgende Maßnahmen in Erwägung: 1) eventuelle Reduzierung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit auf 30 km/h 2) Prüfung, ob weitere Einbauten möglich sind Die Kosten für die Umsetzung belaufen sich auf ca.1.700 €.