Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
26.06.2013
Erstellt
17.06.13, 18:55
Aktualisiert
17.06.13, 18:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
237/2013
Erstellt am:
05.06.2013
Aktenzeichen:
IV-66-12-149922
Verfasser/in:
Frau Seimetz
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
nö. Sitzung
X
Termin
26.06.2013
Betreff
Geschwindigkeitsreduzierung Nettegasse, zwischen Bruchstraße und Roßackerweg
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
X ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Straßenunterhaltung Sachkonto 5232000
Beschlussvorschlag
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss nimmt die geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen.
Vorlage Nr.: 237/2013 . Seite 2 / 2
Erläuterungen
Im Tiefbau- und Verkehrsausschuss am 16.11.2011 (Vorl.-Nr. 443/2011) wurde beschlossen, im Bereich Nettegasse /
Einmündungsbereich Roßackerweg eine Fahrbahnverengung vorzusehen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt,
nach einem geeigneten Zeitraum die Wirkung der geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahme zu kontrollieren.
Hierzu erfolgte im Zeitraum vom 10.10.2012 bis 17.10.2012 eine erneute Geschwindigkeitsmessung (Anlage 1.1 bis
1.3) mit folgendem Ergebnis:
Richtung Ortsausgang/Stommelerbusch
v85= 65 km/h
Richtung Kreisverkehr
v85= 62 km/h
(v85= Geschwindigkeit, die von 85 % der Verkehrsteilnehmer nicht überschritten wird)
Im Vergleich die Messung vom August 2011:
Richtung Ortsausgang/Stommelerbusch
Richtung Kreisverkehr
v85= 65 km/h
v85= 61 km/h
Da sich die gewünschte Geschwindigkeitsreduzierung nicht eingestellt hat, hält es die Verwaltung für dringend erforderlich, zu der bereits erfolgten Maßnahme weitere geschwindigkeitsreduzierende Einbauten in der Nettegasse vorzusehen.
Zu diesem Zweck sollten aus Sicht der Verwaltung zwei Versätze angelegt werden, wobei die Gestaltung folgendermaßen vorgesehen ist:
Neben dem Schutzstreifen wird die Fahrbahn auf 3,50 m reduziert werden. Mit einem Abstand von ca. 15 m erfolgt die
gleiche Einengung auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite (Anlage 2).
Zunächst erfolgt die Einengung der Fahrbahn mit Hilfe einer Sperrfläche und einer Bake. Sollten weitere Messungen
ergeben, dass diese Maßnahmen die Geschwindigkeit erfolgreich verringern, wird die Verwaltung ggf. feste Einbauten
vorsehen.
Für landwirtschaftliche Fahrzeuge entstehen durch die geplanten Versätze keine Probleme, da unter Berücksichtigung
des Schutzstreifens, der in Ausnahmefällen überfahren werden darf, 4,75 m Fahrbahn zur Verfügung steht. Optional
besteht noch die Möglichkeit, die Baken so zu gestalten, dass diese herausgenommen werden können.
Die Versätze sind in folgenden Bereichen vorgesehen:
1) gegenüber Hausnummer 94 und vor Hausnummer 96
2) vor Hausnummer 104 und vor Hausnummer 91
Sollte sich auch hier herausstellen, dass sich nicht die gewünschte Geschwindigkeitsreduzierung ergibt, zieht die Verwaltung folgende Maßnahmen in Erwägung:
1) eventuelle Reduzierung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit auf 30 km/h
2) Prüfung, ob weitere Einbauten möglich sind
Die Kosten für die Umsetzung belaufen sich auf ca.1.700 €.