Daten
Kommune
Pulheim
Größe
140 kB
Datum
26.06.2013
Erstellt
17.06.13, 18:55
Aktualisiert
17.06.13, 18:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
236/2013
Erstellt am:
05.06.2013
Aktenzeichen:
IV -66-12
Verfasser/in:
Frau Seimetz
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
26.06.2013
Betreff
Erneuerungskonzept Wohnquartier Witschgasse, Brückenstraße, Blumachergasse und Christianstraße
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss nimmt die vorgestellten Varianten der Entwurfsplanung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung diese den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorzustellen.
Vorlage Nr.: 236/2013 . Seite 2 / 2
Erläuterungen
Die Straßen Witschgasse, Brückenstraße, Blumachergasse und Christianstraße müssen in den kommenden Jahren
aufgrund ihres schlechten Zustandes alle beitragspflichtig erneuert werden.
Bevor die eigentliche Straßenplanung begonnen werden kann, ist es erforderlich zu entscheiden, welchem Straßenabschnitt welche Funktion zugewiesen werden soll und mit welchen Straßenquerschnitten dies erreicht werden kann. Insbesondere gilt es dabei zu entscheiden, ob die Anbindung des Stadtzentrums über diese Straßen von der Orrer Straße
aufrechterhalten werden soll. Sofern dies bejaht wird, muss entschieden werden, ob dieser Verkehr auch über verkehrsberuhigte Mischverkehrsfläche geführt werden kann.
Für Teile des Gebietes werden in Bebauungsplänen breitere Verkehrsflächen festgesetzt. Die zusätzlichen Verkehrsflächen befinden sich zu einem großen Teil in Privateigentum und sind teilweise überbaut. In den letzten Jahren wurden
mehrere Neubauten errichtet, bei denen die BP-Vorgaben beachtet wurden. Bei mehreren Grundstücken ist ein Grunderwerb oder eine den BP-Flächen entsprechende Neubebauung aber nicht absehbar.
Vor dem Hintergrund muss auch überlegt werden, wie ein Zwischenausbau erfolgen kann.
Das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro ISAPLAN hat hierzu drei verschiedene Varianten entwickelt und wird
diese anhand einer Präsentation näher erläutern.
Eine Übersicht der drei Varianten ist als Anlage beigefügt.