Daten
Kommune
Brühl
Größe
21 kB
Datum
26.01.2015
Erstellt
21.01.15, 18:02
Aktualisiert
21.01.15, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
I:\20\20-1\Haushalt\1. Planung\2015\4.6 Endg. Plan\1.b Haushaltssatzung für Rat 15-01-26
Anlage 1 zur Vorlage 465/2014
Haushaltssatzung der Stadt Brühl für den Haushalt 2015
Haushaltssatzung.doc)
Aufgrund der §§ 78 ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom
18.09.2012 hat der Rat der Stadt Brühl mit Beschluss vom 26.01.2015 folgende Haushaltssatzung
2015 erlassen.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinden voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie
eingehenden
Einzahlungen
und
zu
leistenden
Auszahlungen
und
notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird festgesetzt:
im Ergebnisplan mit
101.530.000 €
118.520.000 €
dem Gesamtbetrag der Erträge auf
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der
Investitionstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der
Investitionstätigkeit auf
Einzahlungen
aus
der
Auszahlungen
aus
der
97.920.000 €
110.420.000 €
5.220.000 €
18.320.000 €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf
13.100.000 €
5.280.000 €
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für
Investitionen erforderlich ist, wird festgesetzt auf
13.080.000 €
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, die
zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen
Jahren erforderlich sind, wird festgesetzt auf
8.350.000 €
§4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund
des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan
wird auf
0€
Die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage
aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im
Ergebnisplan wird auf
16.990.000 €
I:\20\20-1\Haushalt\1. Planung\2015\4.6 Endg. Plan\1.b Haushaltssatzung für Rat 15-01-26
Anlage 1 zur Vorlage 465/2014
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung
in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt
auf
45.000.000 €
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:
1.
1.1
1.2
2.
1.
2.
Grundsteuer
für die land- und forstwirtsch. Betriebe
für die Grundstücke (Grundsteuer B)
Gewerbesteuer (unverändert) auf
§7
200 v.H.
450 v.H,
430 v.H.
Soweit im Stellenplan der Vermerk “künftig wegfallend” (kw) angebracht ist, dürfen
freiwerdende Stellen dieser Besoldungs- oder Entgeltgruppe nicht mehr besetzt
werden.
Die im Stellenplan angebrachten Vermerke “künftig umzuwandeln” (ku) haben
folgende Wirkung:
- Soweit es sich um ku-Vermerke nach der Stellenobergrenzenverordnung handelt, ist
mindestens jede zweite von da an freiwerdende, von einem Vermerk betroffene
Planstelle in eine Stelle der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe umzuwandeln.
- Bei den übrigen von einem Vermerk betroffenen Beamten- oder Beschäftigtenstellen
ist jede freiwerdende Stelle in eine Stelle einer niedrigeren Besoldungs- oder
Entgeltgruppe umzuwandeln.
Brühl, den
Freytag
(Bürgermeister)
Müller
(Schriftführerin)
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2015 ist
festgestellt gemäß
§ 80 Abs. 2 GO
aufgestellt gemäß
§ 80 Abs.1 GO
Brühl, 29.10.2014
Brühl, 29.10.2014
Freytag
(Bürgermeister)
Radermacher
(Kämmerer)