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Vorlage (Haushaltssatzung 2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
21 kB
Datum
26.01.2015
Erstellt
21.01.15, 18:02
Aktualisiert
21.01.15, 18:02
Vorlage (Haushaltssatzung 2015) Vorlage (Haushaltssatzung 2015)

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Inhalt der Datei

I:\20\20-1\Haushalt\1. Planung\2015\4.6 Endg. Plan\1.b Haushaltssatzung für Rat 15-01-26 Anlage 1 zur Vorlage 465/2014 Haushaltssatzung der Stadt Brühl für den Haushalt 2015 Haushaltssatzung.doc) Aufgrund der §§ 78 ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.09.2012 hat der Rat der Stadt Brühl mit Beschluss vom 26.01.2015 folgende Haushaltssatzung 2015 erlassen. §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird festgesetzt: im Ergebnisplan mit 101.530.000 € 118.520.000 € dem Gesamtbetrag der Erträge auf dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Investitionstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus der Auszahlungen aus der 97.920.000 € 110.420.000 € 5.220.000 € 18.320.000 € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 13.100.000 € 5.280.000 € §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 13.080.000 € §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, die zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich sind, wird festgesetzt auf 8.350.000 € §4 Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 0€ Die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 16.990.000 € I:\20\20-1\Haushalt\1. Planung\2015\4.6 Endg. Plan\1.b Haushaltssatzung für Rat 15-01-26 Anlage 1 zur Vorlage 465/2014 §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf 45.000.000 € §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt: 1. 1.1 1.2 2. 1. 2. Grundsteuer für die land- und forstwirtsch. Betriebe für die Grundstücke (Grundsteuer B) Gewerbesteuer (unverändert) auf §7 200 v.H. 450 v.H, 430 v.H. Soweit im Stellenplan der Vermerk “künftig wegfallend” (kw) angebracht ist, dürfen freiwerdende Stellen dieser Besoldungs- oder Entgeltgruppe nicht mehr besetzt werden. Die im Stellenplan angebrachten Vermerke “künftig umzuwandeln” (ku) haben folgende Wirkung: - Soweit es sich um ku-Vermerke nach der Stellenobergrenzenverordnung handelt, ist mindestens jede zweite von da an freiwerdende, von einem Vermerk betroffene Planstelle in eine Stelle der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe umzuwandeln. - Bei den übrigen von einem Vermerk betroffenen Beamten- oder Beschäftigtenstellen ist jede freiwerdende Stelle in eine Stelle einer niedrigeren Besoldungs- oder Entgeltgruppe umzuwandeln. Brühl, den Freytag (Bürgermeister) Müller (Schriftführerin) Der Entwurf der Haushaltssatzung 2015 ist festgestellt gemäß § 80 Abs. 2 GO aufgestellt gemäß § 80 Abs.1 GO Brühl, 29.10.2014 Brühl, 29.10.2014 Freytag (Bürgermeister) Radermacher (Kämmerer)