Daten
Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
13.10.16, 18:16
Aktualisiert
13.10.16, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 22.1 | Senioren | Menschen mit
TOP
Behinderungen | Soziale Hilfen
Sachbearbeiter/in: C. McDaniel-Odendall
Drs.-Nr.: 451.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
25.10.2016
Sozialausschuss
27.10.2016
X
06.10.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Prioritätenliste Barrierefreier Ausbau des Straßenraums in der Kolpingstadt Kerpen
hier: Sachstand
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiterin
Abteilungsleiter
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Abteilung 15.1
Mitzeichnung Bürgermeister
Abteilung 16.2
McDanielOdendall
Maus
i.V. Maus
Canzler
Barzen
Ensemeier
i.V.
Canzler
Abt. 10.1
Ratsbüro
Seidenpfennig
Begründung:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen erteilte am 09.09.2014 der Verwaltung den Auftrag, gemeinsam
mit dem Behindertenbeirat eine Prioritätenliste zu erstellen, in welche sowohl politische Anträge
sowie Ergebnisse diverser Begehungen einfließen sollten, die sich mit dem barrierefreien Ausbau
des Kerpener Straßenraums beschäftigen. In den meisten Fällen handelte es sich dabei um
Bordsteinabsenkungen.
In den daran anschließenden Haushaltsberatungen wurde von Seiten der Politik 20.000,-€ jährlich
zur Verfügung gestellt. Bereits 2013 waren Standards zur Gestaltung von barrierefreien
Querungshilfen im Kerpener Straßenraum in städtischer Baulast erarbeitet und der Politik zur
Beschlussfassung vorgelegt worden. Die Prioritätenliste war somit ein logischer weiterer Schritt in
Richtung behinderten- und seniorenfreundlicher Kommune.
Unter der Federführung der Abteilung 22.1 bildete sich eine Arbeitsgruppe, zu der Vertreter der
beiden Fachämter 16.2 und 15.1 sowie der Vorsitzende des Behindertenbeirats gehören. Die
Gruppe stellte eine Liste zusammen und versah die einzelnen Vorschläge / Anträge mit
insgesamt 6 Prioritäten:
1 bis 2 = Barrierefreie Ausstattung von Lichtsignalanlagen und Fußgängerüberwegen
Bordsteinabsenkungen entlang Hauptverkehrsstraßen, Wege zum Einzelhandel,
Ärzten, o.ä.
zu
3 bis 4 = Bordsteinabsenkungen entlang Haupterschließungsstraßen / Erschließungsstraßen
5 bis 6 = Bordsteinabsenkungen entlang Anliegerstraßen / Wohnstraßen
Vor dem Hintergrund eines für die Fülle der notwendigen Absenkungen überschaubaren
Haushaltsansatzes ist es notwendig, die Maßnahmen mit möglichst geringem Aufwand zu planen
und umzusetzen. Dabei hat sich gezeigt, dass ein gesteigertes städtisches Bewusstsein für
Barrierefreiheit auch private Investitionen mit sich bringen können. Beispielhaft sei hier der Bau
eines Aufzugs am Ärztezentrum Sindorf zu nennen und der barrierefreie Ausbau einer
Bushaltestelle in Bergerhausen (bei finanzieller Beteiligung der Stadt).
Gleichwohl beinhaltet die Prioritätenliste auch größere Maßnahmen, die auf Grund der hohen
Investitionskosten bisher noch nicht begonnen wurden.
Neue Anträge, erforderliche Anpassungen usw. werden fortlaufend in die Liste aufgenommen, in
der Arbeitsgruppe diskutiert und priorisiert.
Die aktualisierte Prioritätenliste (Stand 05.10.2016) ist der Vorlage beigefügt.
Als Ergänzung der Thematik wird auf die Bachelorarbeit der ehemaligen Stadtinspektoranwärterin
Lisa Alina Althaus (früher Dörfler) hingewiesen, die unter dem Titel: Umsetzung von
Barrierefreiheit im öffentlichen Raum als Teil der Inklusion - Am Beispiel einer Straßenquerung der
Kolpingstadt Kerpen – eine rechtlich und praxisorientierte, detaillierte Ausarbeitung vorgelegt hat.
Die 48 Seiten umfassende Arbeit wird den Fraktionen digital zur Verfügung gestellt.
Beschlussvorlage 451.16
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