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Vorlage (Bebauungsplan 03.03 „Heinrich-Esserstraße / Kölnstraße“ - Präsentation Städtebaulicher Entwurf -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
94 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
17.02.15, 13:26
Aktualisiert
25.02.15, 09:17
Vorlage (Bebauungsplan 03.03 „Heinrich-Esserstraße / Kölnstraße“
- Präsentation Städtebaulicher Entwurf -) Vorlage (Bebauungsplan 03.03 „Heinrich-Esserstraße / Kölnstraße“
- Präsentation Städtebaulicher Entwurf -)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Lamberty, Markus 61 26-10 03.03 26.01.2015 39/2015 Betreff Bebauungsplan 03.03 „Heinrich-Esserstraße / Kölnstraße“ - Präsentation Städtebaulicher Entwurf Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei 52 91 00 / 51 01 03 00 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt den Bereicht des Bürgermeisters zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Weiterführung des Verfahrens 03.03 „Heinrich-Esserstraße / Kölnstraße“ auf der Grundlage der vorgestellten Planung. Erläuterungen: Das rund 0,8 ha große, sogenannte „Wicke-Gelände“ liegt am nördlichen Rand der Brühler Innenstadt. Das Gelände umfasst fünf Privatgrundstücke und drei teils bebaute, teils unbebaute städtische Grundstücke. Aufgrund der innenstadtnahen Lage, der Größe des Geländes sowie der aktuellen Minder- und Fehlnutzungen besteht für den Bereich besonderer Handlungsbedarf. Er ist einer der Vertiefungsstandorte des integrierten Handlungskonzeptes der Rahmenplanung Innenstadt von 2006, deren Ziel die Inwertsetzung städtebaulich-funktional bedeutender Potenzialstandorte in der bzw. am Rande der Innenstadt und deren Vernetzung ist. In der Rahmenplanung Innenstadt wurden zunächst verschiedene Nutzungsmöglichkeiten für den Standort formuliert: Öffentliche und private Stellplatzanlage, Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten, mischgebietsverträgliche Nutzungen sowie Wohnen in den Straßenrandbereichen. Aufgrund der Komplexität der Ausgangssituation, der mehrjährigen erfolglosen „Vorgeschichte“ einer Verwertung des Geländes sowie der unterschiedlichen Interessenlagen der beteiligten Eigentümer wurde 2009 / 2010 ein Moderationsverfahren durchgeführt. Das Ziel, in einem kooperativen Moderations- und Planungskonzept zu einer einvernehmlichen Konzepterarbeitung zu kommen, ist leider nicht erreicht worden. Nach mehreren Gesprächsrunden zeichnete sich ab, dass es einzelnen Eigentümern aus finanziellen und steuerlichen Gründen nicht möglich war, ihre Grundstücke mittelfristig einer neuen baulichen Nutzung zuzuführen. Anlass für die Wiederaufnahme des Planungsprozesses ist nun der erneute Vorstoß eines Eigentümers zur Entwicklung seiner Flächen im Innenbereich des Areals. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 2 – Drucksache 39/2015 Da das Moderationsverfahren gezeigt hat, dass eine gemeinschaftliche Entwicklung des Areals auf Grund zuwiderlaufender bzw. zeitlich nicht zu synchronisierender unternehmerischer Interessen nicht zu realisieren ist, soll nunmehr ein Stufenkonzept vorgelegt werden, dass das Gebiet in Bauabschnitte unterteilt, deren Entwicklung in Teilabschnitten realisierbar erscheint. Die in der Vergangenheit entwickelten Planungskonzepte sahen unter anderem großmaßstäbliche Einzelhandelsflächen in Kombination mit einer Parkierungsanlage vor. Von diesen Konzepten soll nunmehr abgewichen werden und eine für die angrenzende Wohnbebauung verträglichere Nutzung etabliert werden. Dabei folgt die Konzeption dem steigenden Bedarf an innenstadtnahen Wohnkonzepten insbesondere für ältere Mitbürger. Als erster Schritt ist eine Aktivierung des Innenbereiches durch die Etablierung einer seniorengerechten Wohnform gedacht. Die nächsten Bau-/ Planabschnitte dienen dazu, weitere Flächen zu aktivieren und das vorhandene Baurecht in der Form zu aktualisieren, dass Möglichkeiten einer Ansiedlung von Einzelhandels- und Wohnnutzungen, die der Belebung der Kölnstraße dienen, geschaffen werden können Weitere Ausführungen hierzu erfolgen durch das Planungsbüro Menzel und die Verwaltung in der Sitzung. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14