Daten
Kommune
Brühl
Größe
92 kB
Datum
02.03.2015
Erstellt
25.02.15, 14:35
Aktualisiert
25.02.15, 14:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
14
Kuhl, Annette
14
25.02.2015
75/2015
(49/2015)
Betreff
Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts
- Ergänzender Bericht zur Vorlage Nr. 49/2015
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt den ergänzenden Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Aufgrund des Beratungsverlaufs im Hauptausschuss am 23.02.2015 wird seitens der
örtlichen Rechnungsprüfung ein ergänzender Bericht hinsichtlich der Rückführung des
Gebäudemanagements für notwendig erachtet.
Die Untersuchung des Fachbereichs 14, auf die in der Vorlage Nr. 49/2015 Bezug
genommen wird, hatte eine Überprüfung der Abläufe und mögliche Optimierungspotentiale
im Gebäudemanagement zum Gegenstand.
Im Rahmen dieser Prüfung wurden auch die Vor- und Nachteile einer Beibehaltung der
Auslagerung mit der einer Rückholung zur Stadt verglichen, nicht jedoch die
Auswirkungen einer AöR untersucht.
Als Ergebnis der Untersuchung stellte sich heraus, dass eine Rückholung zur Stadt – u.a.
aufgrund des Wegfalls der Umsatzsteuer - nicht nur unter finanziellen Gesichtspunkten die
günstigere Lösung darstellt, sondern auch weitere Vorteile hinsichtlich einer effektiven
Aufgabenerfüllung – insbesondere durch eine direktere Steuerung durch die
Verwaltungsführung und Nähe zur Verwaltung - bietet.
Finanzielle / steuerliche Aspekte:
Bei einem Gebäudemanagement in Form einer AöR ist nicht endgültig geklärt, ob diese
Leistungen umsatzsteuerfrei sind oder möglicherweise als Beistandsleistung bzw. als
Betrieb gewerblicher Art innerhalb der AöR doch der Umsatzbesteuerung unterliegen. Bei
einer Rückholung zur Stadt entfällt die Umsatzsteuer in jedem Fall, so dass hier sicher von
einer Ersparnis - zumindest in Höhe der Umsatzsteuer - ausgegangen werden kann.
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 75/2015
Sonstige Vorteile:
Im Gegensatz zum Stadtservicebetrieb (SSB), der überwiegend autonom agiert (alle für
die Aufgabenerfüllung benötigten Leistungen – außer Investitionen - gehen zu Lasten des
SSB), haben die Tätigkeiten des Gebäudemanagements – in der bisherigen Form unmittelbare Auswirkungen auf den städtischen Haushalt (Rechnungsstellung der
beauftragten Firmen erfolgt im Namen und auf Rechnung der Stadt); eine direkte
Steuerung durch Verwaltungsführung, Überwachung durch die Kämmerei und
Abstimmung mit den budgetverantwortlichen bzw. auftraggebenden Fachbereichen sind
daher unerlässlich. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die notwendige Abstimmung in
der bisherigen Form der Auslagerung und durch die räumliche Trennung nicht bzw. nur
schwer zu realisieren war. Hieran würde sich auch in der Organisationsform einer AöR
nichts ändern.
Eine Wiedereingliederung in die städtische Verwaltungsstruktur ermöglicht dagegen eine
enge Abstimmung und verkürzt die Entscheidungsprozesse. Doppelter Buchungsaufwand
wird vermieden. Nicht zuletzt entfallen durch die - noch herzustellende - räumliche Nähe
lange Postwege.
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14