Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Dachsanierung Kindertagesstätte "Erftpiraten" in Götzenkirchen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
240 kB
Datum
16.06.2016
Erstellt
09.06.16, 18:17
Aktualisiert
09.06.16, 18:17
Beschlussvorlage (Dachsanierung Kindertagesstätte "Erftpiraten" in Götzenkirchen) Beschlussvorlage (Dachsanierung Kindertagesstätte "Erftpiraten" in Götzenkirchen) Beschlussvorlage (Dachsanierung Kindertagesstätte "Erftpiraten" in Götzenkirchen)

öffnen download melden Dateigröße: 240 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau Sachbearbeiter/in: Ellen Diers TOP Drs.-Nr.: 299.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerschutzausschuss X 27.05.2016 Bemerkungen 16.06.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Dachsanierung Kindertagesstätte "Erftpiraten" in Götzenkirchen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. II Diers PÜtgens Schwister Canzler Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Bei dem Flachdach der in 2008 eingeweihten KITA „Erftpiraten“ ist eine Undichtigkeit im Bereich des Flachdaches aufgetreten, deren Ursachenfindung sich schwierig gestaltete, sodass eine Komplettsanierung notwendig wurde. Zum besseren Verständnis des technischen Sachverhaltes, nachfolgend die schematische Darstellung eines Flachdachaufbaus. Mit Schreiben vom 25.05.2016 stellte die Fraktion DIE LINKE zum Thema Dachsanierung KITA „Erftpiraten“ in Kerpen-Götzenkirchen folgende Fragen: Zur Einsparung der Vervielfältigungskosten wird darauf verzichtet, die gewünschten umfangreichen Dokumente diesem Bericht beizufügen. Diese werden der anfragenden Ratsfraktion bzw. wenn gewünscht auch den übrigen Fraktionen zur Verfügung gestellt oder können in der Hochbauabteilung auch eingesehen werden. Die KITA wurde von einem Generalunternehmer nach Vorgaben eines GeneralunternehmerLeistungsverzeichnisses gebaut. Die Entwurfs- und die Genehmigungsplanung erfolgte durch die Hochbauabteilung. Daraufhin wurde eine Generalunternehmerausschreibung gefertigt, die den genauen Flachdachaufbau beschreibt und zum Inhalt hat, dass dem Generalunternehmer auch die Bauleitung aller Gewerke obliegt. Von Seiten der Hochbauabteilung wurde lediglich die Projektsteuerung durchgeführt. Beschlussvorlage 299.16 Seite 2 Auf diese Fragen lautet die Antwort, dass innerhalb von zwei Jahren insgesamt acht Mal zwei verschiedene Dachdeckerfirmen und eine Spezialfirma für Leckageortungen das Flachdach untersucht hatten, mit dem Ergebnis, dass die oberste Dachbahn keinerlei Undichtigkeiten aufwies, jedoch immer wieder Wasser in die Dämmebene eingedrungen ist, die Schadensursache nicht gefunden und behoben werden konnte. Bei diesen Dachöffnungen wurden jedoch Mängel an Dachdurchdringungen, wie nicht fachgerecht eingedichtete Lüfter, vorgefunden, die bautechnischen Fehlstellen beseitigt. Da augenscheinlich keine Mängel an der obersten Dachbahn feststellbar waren, konnte nur im sogenannten Ausschlussverfahren gehandelt werden. Insgesamt entstanden Reparatur- und Untersuchungskosten in Höhe von 10.996,75€ Die Mängelbeseitigungskosten konnten dem Generalunternehmer nicht in Rechnung gestellt werden, da die Firma insolvent ist. Nach wiederholtem, ergebnislosen Öffnen des Daches und mehrfachem Auffinden von nicht fachgerecht ausgeführten Arbeiten an der Dampfsperre, war nach Einschätzung der Hochbauabteilung eine Komplettsanierung des Flachdaches unvermeidbar. Zurzeit wird der Dachaufbau, zweifache bituminöse Dachbahnen und die Wärmedämmung wegen des niederschlagsreichen Wetters tageweise aufgenommen, abgetragen und in diesem Teilstück eine neue Dampfsperre, quasi als vorübergehende wasserführende Schicht aufgebracht. Bisher konnte die Ursache der Durchfeuchtung noch nicht ausgemacht werden. Aus diesem Grund wird nach Abschluss der vor beschrieben Abrissarbeiten eine Spezialfirma beauftragt, die Rauch unter die Dampfsperre einbringen wird, mit dem Ziel optisch eine Leckage orten zu können. Erst danach ist es sinnvoll den neue Dachaufbau aufzubringen. Die Sanierungskosten wurden von dem zuständigen Sachbearbeiter der Hochbauabteilung auf 55.000,00€ geschätzt. Dieser berufserfahrene Hochbautechniker, schreibt derzeit die erforderlichen Dachdeckerarbeiten aus und wird anschließend, wie bisher bei den Abrissarbeiten, die tagtägliche Bauleitung übernehmen. Beschlussvorlage 299.16 Seite 3