Daten
Kommune
Kerpen
Größe
240 kB
Datum
16.06.2016
Erstellt
09.06.16, 18:17
Aktualisiert
09.06.16, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau
Sachbearbeiter/in: Ellen Diers
TOP
Drs.-Nr.: 299.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerschutzausschuss
X
27.05.2016
Bemerkungen
16.06.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Dachsanierung Kindertagesstätte "Erftpiraten" in Götzenkirchen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. II
Diers
PÜtgens
Schwister
Canzler
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Bei dem Flachdach der in 2008 eingeweihten KITA „Erftpiraten“ ist eine Undichtigkeit im Bereich
des Flachdaches aufgetreten, deren Ursachenfindung sich schwierig gestaltete, sodass eine
Komplettsanierung notwendig wurde. Zum besseren Verständnis des technischen Sachverhaltes,
nachfolgend die schematische Darstellung eines Flachdachaufbaus.
Mit Schreiben vom 25.05.2016 stellte die Fraktion DIE LINKE zum Thema Dachsanierung KITA
„Erftpiraten“ in Kerpen-Götzenkirchen folgende Fragen:
Zur Einsparung der Vervielfältigungskosten wird darauf verzichtet, die gewünschten
umfangreichen Dokumente diesem Bericht beizufügen. Diese werden der anfragenden
Ratsfraktion bzw. wenn gewünscht auch den übrigen Fraktionen zur Verfügung gestellt oder
können in der Hochbauabteilung auch eingesehen werden.
Die KITA wurde von einem Generalunternehmer nach Vorgaben eines GeneralunternehmerLeistungsverzeichnisses gebaut. Die Entwurfs- und die Genehmigungsplanung erfolgte durch die
Hochbauabteilung. Daraufhin wurde eine Generalunternehmerausschreibung gefertigt, die den
genauen Flachdachaufbau beschreibt und zum Inhalt hat, dass dem Generalunternehmer auch
die Bauleitung aller Gewerke obliegt. Von Seiten der Hochbauabteilung wurde lediglich die
Projektsteuerung durchgeführt.
Beschlussvorlage 299.16
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Auf diese Fragen lautet die Antwort, dass innerhalb von zwei Jahren insgesamt acht Mal zwei
verschiedene Dachdeckerfirmen und eine Spezialfirma für Leckageortungen das Flachdach
untersucht hatten, mit dem Ergebnis, dass die oberste Dachbahn keinerlei Undichtigkeiten
aufwies, jedoch immer wieder Wasser in die Dämmebene eingedrungen ist, die Schadensursache
nicht gefunden und behoben werden konnte. Bei diesen Dachöffnungen wurden jedoch Mängel an
Dachdurchdringungen, wie nicht fachgerecht eingedichtete Lüfter, vorgefunden, die
bautechnischen Fehlstellen beseitigt. Da augenscheinlich keine Mängel an der obersten
Dachbahn feststellbar waren, konnte nur im sogenannten Ausschlussverfahren gehandelt werden.
Insgesamt entstanden Reparatur- und Untersuchungskosten in Höhe von 10.996,75€ Die
Mängelbeseitigungskosten konnten dem Generalunternehmer nicht in Rechnung gestellt werden,
da die Firma insolvent ist.
Nach wiederholtem, ergebnislosen Öffnen des Daches und mehrfachem Auffinden von nicht
fachgerecht ausgeführten Arbeiten an der Dampfsperre, war nach Einschätzung der
Hochbauabteilung eine Komplettsanierung des Flachdaches unvermeidbar.
Zurzeit wird der Dachaufbau, zweifache bituminöse Dachbahnen und die Wärmedämmung wegen
des niederschlagsreichen Wetters tageweise aufgenommen, abgetragen und in diesem Teilstück
eine neue Dampfsperre, quasi als vorübergehende wasserführende Schicht aufgebracht. Bisher
konnte die Ursache der Durchfeuchtung noch nicht ausgemacht werden.
Aus diesem Grund wird nach Abschluss der vor beschrieben Abrissarbeiten eine Spezialfirma
beauftragt, die Rauch unter die Dampfsperre einbringen wird, mit dem Ziel optisch eine Leckage
orten zu können. Erst danach ist es sinnvoll den neue Dachaufbau aufzubringen.
Die Sanierungskosten wurden von dem zuständigen Sachbearbeiter der Hochbauabteilung auf
55.000,00€ geschätzt. Dieser berufserfahrene Hochbautechniker, schreibt derzeit die
erforderlichen Dachdeckerarbeiten aus und wird anschließend, wie bisher bei den Abrissarbeiten,
die tagtägliche Bauleitung übernehmen.
Beschlussvorlage 299.16
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