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Beschlussvorlage (Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NRW hier: Pflegezustand öffentlicher Grünanlagen im Bereich Vogelrutherfeld)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
17.06.16, 13:16
Aktualisiert
17.06.16, 13:16
Beschlussvorlage (Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NRW
hier: Pflegezustand öffentlicher Grünanlagen im Bereich Vogelrutherfeld) Beschlussvorlage (Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NRW
hier: Pflegezustand öffentlicher Grünanlagen im Bereich Vogelrutherfeld)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 25.1 / Abfallwirtschaft, Grün Sachbearbeiter: Markus Schmidt TOP Drs.-Nr.: 340.16 Datum : 07.06.2016 Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X Bemerkungen 28.06.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NRW hier: Pflegezustand öffentlicher Grünanlagen im Bereich Vogelrutherfeld X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz i.V. Schmidt Otten Canzler Begründung: Das Baugebiet SI 253, nördlich der Konrad-Hoening-Straße, wurde im Frühjahr 2015 durch die Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft (DSK) als Entwicklungsträger und Treuhänderin der Kolpingstadt Kerpen umgesetzt. Der überwiegende Teil der Rasen- und Gehölzflächen war bis dato in der Pflege der durch die DSK beauftragten Unternehmer. Sämtliche Flächen wurden durch den Unternehmer in der 22. KW gemäht. Restarbeiten sind für die 24./25. KW vorgesehen. Leider konnten die kurzen Trockenperioden Mitte Mai nicht ausgenutzt werden, so dass man, bedingt durch die starken Regenfälle, erst Anfang Juni wieder zur Mahd auf die Flächen konnte. Die Pflege der Rasen- und Muldenflächen obliegt fortan der Pflege der Kolpingstadt Kerpen. Für die Gehölzflächen wurde durch die DSK mit dem Unternehmer eine 2-jährige Entwicklungspflege beauftragt, die im Mai 2017 endet. Die Gehölzflächen sind mit einer Klee/Grasmischung eingesät, die als Gründüngung der Rohböden dient. Diese wird 2-mal jährlich gemäht. Das Schnittgut verbleibt als Mulchschicht auf den Flächen, um die Feuchtigkeit zu halten. Mit dem Einwachsen der Gehölze wird die lichthungrige Ansaat verdrängt werden. Mit Ausnahme der solitären Sträucher und Bäume wurde aus Kostengründen in der flächigen Pflanzung ballenlose Ware eingesetzt. Bei ballenloser Ware kommt es naturgemäß zu Ausfällen, deswegen wird von vornherein in höherer Dichte gepflanzt, um möglichst schnell Gehölzkulissen zu schaffen. Gemäß Vertrag ist der Unternehmer hier verpflichtet, die ausgefallenen Pflanzen einmalig zu ersetzen. Bis zum Jahr 2018 werden die wesentlichen Grünflächen des gesamten Erschließungsgebietes Vogelrutherfeld in die städtische Unterhaltung übergehen. Eine objektive Betrachtung der zu erwartenden Pflegeleistungen und des erforderlichen Personalbedarfs ist noch zu ermitteln. Beschlussvorlage 340.16 Seite 2