Daten
Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
17.06.16, 13:16
Aktualisiert
17.06.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 25.1 / Abfallwirtschaft, Grün
Sachbearbeiter: Markus Schmidt
TOP
Drs.-Nr.: 340.16
Datum : 07.06.2016
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
Bemerkungen
28.06.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NRW
hier: Pflegezustand öffentlicher Grünanlagen im Bereich Vogelrutherfeld
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
i.V.
Schmidt
Otten
Canzler
Begründung:
Das Baugebiet SI 253, nördlich der Konrad-Hoening-Straße, wurde im Frühjahr 2015 durch die
Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft (DSK) als Entwicklungsträger und
Treuhänderin der Kolpingstadt Kerpen umgesetzt.
Der überwiegende Teil der Rasen- und Gehölzflächen war bis dato in der Pflege der durch die
DSK beauftragten Unternehmer.
Sämtliche Flächen wurden durch den Unternehmer in der 22. KW gemäht. Restarbeiten sind für
die 24./25. KW vorgesehen. Leider konnten die kurzen Trockenperioden Mitte Mai nicht
ausgenutzt werden, so dass man, bedingt durch die starken Regenfälle, erst Anfang Juni wieder
zur Mahd auf die Flächen konnte.
Die Pflege der Rasen- und Muldenflächen obliegt fortan der Pflege der Kolpingstadt Kerpen.
Für die Gehölzflächen wurde durch die DSK mit dem Unternehmer eine 2-jährige
Entwicklungspflege beauftragt, die im Mai 2017 endet. Die Gehölzflächen sind mit einer Klee/Grasmischung eingesät, die als Gründüngung der Rohböden dient. Diese wird 2-mal jährlich
gemäht. Das Schnittgut verbleibt als Mulchschicht auf den Flächen, um die Feuchtigkeit zu halten.
Mit dem Einwachsen der Gehölze wird die lichthungrige Ansaat verdrängt werden.
Mit Ausnahme der solitären Sträucher und Bäume wurde aus Kostengründen in der flächigen
Pflanzung ballenlose Ware eingesetzt. Bei ballenloser Ware kommt es naturgemäß zu Ausfällen,
deswegen wird von vornherein in höherer Dichte gepflanzt, um möglichst schnell Gehölzkulissen
zu schaffen. Gemäß Vertrag ist der Unternehmer hier verpflichtet, die ausgefallenen Pflanzen
einmalig zu ersetzen.
Bis zum Jahr 2018 werden die wesentlichen Grünflächen des gesamten Erschließungsgebietes
Vogelrutherfeld in die städtische Unterhaltung übergehen.
Eine objektive Betrachtung der zu erwartenden Pflegeleistungen und des erforderlichen
Personalbedarfs ist noch zu ermitteln.
Beschlussvorlage 340.16
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