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Beschlussvorlage (Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept hier: Aufhebung der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 20.4, Beitragsangelegenheiten und zentrale Vergabestelle.)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
17.06.16, 13:16
Aktualisiert
17.06.16, 13:16
Beschlussvorlage (Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept
hier: Aufhebung der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 20.4, Beitragsangelegenheiten und zentrale Vergabestelle.) Beschlussvorlage (Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept
hier: Aufhebung der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 20.4, Beitragsangelegenheiten und zentrale Vergabestelle.)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation Sachbearbeiter/in: Herr Stingl TOP Drs.-Nr.: 326.16 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 03.06.2016 Bemerkungen 28.06.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept hier: Aufhebung der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 20.4, Beitragsangelegenheiten und zentrale Vergabestelle. X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Abteilung 20.4 (Beitragsangelegenheiten und zentrale Vergabestelle) von der Wiederbesetzungssperre auszunehmen und frei werdende Stellen schnellstmöglich nach zu besetzen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Stingl Jung Stein Canzler Schaaf Schaaf Spürck Nimtz Begründung: Im Zuge der Personalratswahl am 02.06.2016 hat der neu gewählte Personalrat in seiner Sitzung am 09.06.2006 über die Freistellung von Personalratsmitgliedern entschieden. Von diesen Freistellungen ist auch die Vergabestelle der Abteilung 20.4 betroffen. Ein Mitarbeiter wird zum 01.07.2016 zur Übernahme des Personalratsvorsitzes von seiner Tätigkeit als Gruppenleiter der Vergabestelle freigestellt. Die Vergabestelle als zentrale Einrichtung ist bei allen Vergaben der Kolpingstadt Kerpen federführend, somit wichtiger Teil der Vergabeverfahren mit Einfluss bzw. Auswirkungen auf die Dauer dieser Verfahren. Im Jahr 2016 wurden bislang bereits 90 Vergabeverfahren begonnen, von denen 30 noch nicht abgeschlossen sind. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Haushaltssatzung noch nicht in Kraft treten konnte und somit mit einigen Maßnahmen noch nicht begonnen werden durfte. Im Vergleich dazu wurden in den Jahren 2012 bis 2015 jährlich durchschnittlich etwa 125 Vergabeverfahren durchgeführt. 2016 wird diese Zahl voraussichtlich deutlich übersteigen. Dabei sind auch wichtige Projekte wie zum Beispiel die Sanierung der Erftlagune oder der Neubau Bürgerzentrum Manheim-Neu. Nicht nur bei diesen Vergabeverfahren sollte jede vermeidbare Verzögerung verhindert werden. Die unvermeidbare Einarbeitungszeit einer Nachfolge wird sich ebenfalls erschwerend auf die Leistungsfähigkeit der Vergabestelle auswirken. Angesichts der aktuelle bereits hohen Fallzahlen und der zentralen Bedeutung der Vergabestelle sollte auf eine Wiederbesetzungssperre verzichtet werden, um die bisherige Leistungsfähigkeit der Vergabestelle erhalten zu können. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Abteilung 20.4 (Beitragsangelegenheiten und zentrale Vergabestelle) von der Wiederbesetzungssperre auszunehmen und frei werdende Stellen schnellstmöglich nach zu besetzen. Durch die zu beschließende Maßnahme entfällt eine geschätzte Personalkosteneinsparung (Beschäftigte/r, EG 11 Stufe 1, 6 Monate) in Höhe von ca. 24.800 €. Beschlussvorlage 326.16 Seite 2