Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (13. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und die Notfallrettung in der Stadt Brühl -Satzung Rettungsdienst- hier: Gebühr für den Rettungswagen und das Notarzteinsatzfahrzeug)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
172 kB
Datum
08.12.2014
Erstellt
14.01.15, 18:31
Aktualisiert
14.01.15, 18:31
Vorlage (13. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und die Notfallrettung in der Stadt Brühl
-Satzung Rettungsdienst-
hier: Gebühr für den Rettungswagen und das Notarzteinsatzfahrzeug) Vorlage (13. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und die Notfallrettung in der Stadt Brühl
-Satzung Rettungsdienst-
hier: Gebühr für den Rettungswagen und das Notarzteinsatzfahrzeug)

öffnen download melden Dateigröße: 172 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 30 Dartsch, Hartmut 30/10 20 53/01 05.12.2014 466/2014 Betreff 13. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und die Notfallrettung in der Stadt Brühl -Satzung Rettungsdiensthier: Gebühr für den Rettungswagen und das Notarzteinsatzfahrzeug Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat beschießt, die als Anlage beigefügte 13. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und die Notfallrettung in der Stadt Brühl -Satzung Rettungsdienst-. Erläuterungen: Die aktuelle Gebühr für das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) in Höhe von 195 € wird seit dem 12.08.2011 und die für die beiden Rettungswagen (RTW) in Höhe von 340 € seit dem 01.03.2012 erhoben. Aufgrund einer neuen Kalkulation ist eine Anpassung der Gebühren erforderlich. Diese Anpassung resultiert maßgeblich aus höheren Personalkosten, bedingt durch den Beschluss des Kreistages des Rhein-Erft-Kreises am 18.07.2013 (umgesetzt ab 01.08.2013), wonach der Rettungsdienstbedarfsplan um die Erweiterung der Betriebszeit des Rettungswagens 1 (Funkrufname BRL/RTW/1) von bisher 16 Stunden auf 24 Stunden/täglich/Woche geändert worden ist. Zudem erfolgte ab 01.01.2014 entsprechend der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes in NRW (welche bei der Stadt Brühl rotierend auch im Rettungsdienst eingesetzt werden) die Umstellung von bisher 54 auf 48 Wochenstunden. Daneben sind z.B. noch anteilige Fehlbeträge aus den Jahren 2013 und 2014 in die Kalkulation eingeflossen. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 2 – Drucksache 466/2014 Am 05.12.2014 wurde gemäß § 14 Abs. 2 Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) von den Landesverbänden der gesetzlichen Krankenkassen das Einvernehmen hinsichtlich der erforderlichen Gebührenerhöhungen erteilt. Demnach sind für den kostendeckenden Gebührenanpassungen notwendig: Betrieb des Rettungsdienstes folgende RTW-Gebühr: 428 € (bisher: 340 €) NEF-Gebühr: 229 € (bisher: 195 €) nachrichtlich: KTW-Gebühr: 165 €, zusätzlich ab 50. Beförderungs-Kilometer 2,50 € je Kilometer - unverändert Notarzt-Gebühr: 145 € - unverändert Für den Haushalt 2015 kann man mit entsprechenden Mehreinnahmen rechnen, welche noch in einer abschließenden Fortschreibung zu berücksichtigen sind. Hierbei ist jedoch der Satzungsbeschluss erforderlich, um die entsprechenden Gebührensätze erheben zu dürfen. Anlage(n): (1) 13.Änd.Satzung Rettungsdienst BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14