Daten
Kommune
Brühl
Größe
172 kB
Datum
08.12.2014
Erstellt
14.01.15, 18:31
Aktualisiert
14.01.15, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
30
Dartsch, Hartmut
30/10 20 53/01
05.12.2014
466/2014
Betreff
13. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den
Krankentransport und die Notfallrettung in der Stadt Brühl
-Satzung Rettungsdiensthier: Gebühr für den Rettungswagen und das Notarzteinsatzfahrzeug
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat beschießt, die als Anlage beigefügte
13. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den
Krankentransport und die Notfallrettung in der Stadt Brühl -Satzung Rettungsdienst-.
Erläuterungen:
Die aktuelle Gebühr für das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) in Höhe von 195 € wird seit dem
12.08.2011 und die für die beiden Rettungswagen (RTW) in Höhe von 340 € seit dem 01.03.2012
erhoben.
Aufgrund einer neuen Kalkulation ist eine Anpassung der Gebühren erforderlich.
Diese Anpassung resultiert maßgeblich aus höheren Personalkosten, bedingt durch den Beschluss
des Kreistages des Rhein-Erft-Kreises am 18.07.2013 (umgesetzt ab 01.08.2013), wonach der
Rettungsdienstbedarfsplan um die Erweiterung der Betriebszeit des Rettungswagens 1
(Funkrufname BRL/RTW/1) von bisher 16 Stunden auf 24 Stunden/täglich/Woche geändert
worden ist.
Zudem erfolgte ab 01.01.2014 entsprechend der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen
und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes in NRW (welche bei der Stadt Brühl rotierend
auch im Rettungsdienst eingesetzt werden) die Umstellung von bisher 54 auf 48 Wochenstunden.
Daneben sind z.B. noch anteilige Fehlbeträge aus den Jahren 2013 und 2014 in die Kalkulation
eingeflossen.
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 466/2014
Am 05.12.2014 wurde gemäß § 14 Abs. 2 Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) von den
Landesverbänden der gesetzlichen Krankenkassen das Einvernehmen hinsichtlich der
erforderlichen Gebührenerhöhungen erteilt.
Demnach sind für den kostendeckenden
Gebührenanpassungen notwendig:
Betrieb
des
Rettungsdienstes
folgende
RTW-Gebühr: 428 €
(bisher: 340 €)
NEF-Gebühr: 229 €
(bisher: 195 €)
nachrichtlich:
KTW-Gebühr: 165 €, zusätzlich ab 50. Beförderungs-Kilometer 2,50 € je Kilometer - unverändert
Notarzt-Gebühr: 145 € - unverändert
Für den Haushalt 2015 kann man mit entsprechenden Mehreinnahmen rechnen, welche noch in
einer abschließenden Fortschreibung zu berücksichtigen sind. Hierbei ist jedoch der
Satzungsbeschluss erforderlich, um die entsprechenden Gebührensätze erheben zu dürfen.
Anlage(n):
(1) 13.Änd.Satzung Rettungsdienst
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14