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Vorlage (13.Änd.Satzung Rettungsdienst)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
68 kB
Datum
08.12.2014
Erstellt
14.01.15, 18:31
Aktualisiert
14.01.15, 18:31
Vorlage (13.Änd.Satzung Rettungsdienst)

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Inhalt der Datei

1 13. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und die Notfallrettung in der Stadt Brühl - Satzung Rettungsdienst vom 8.12.2014 Aufgrund der §§ 2, 6 und 11 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen vom 24.11.1992 (GV NRW S.458/SGV NRW 215), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2012 (GV NRW S. 670) der §§ 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV NRW S.687) und der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i. d. F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV NRW S. 878), hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am 8.12.2014 folgende Satzung beschlossen: Artikel I Die Anlage zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und die Notfallrettung in der Stadt Brühl wird wie folgt geändert: B) Einsatz von Rettungswagen (einschl. Medikamente etc.) je Person 428,00 € C) Einsatz des Notarzteinsatzfahrzeuges 1. für eine Person 229,00 € 2. bei mehr als einer Person entsprechend anteilig gemäß Ziffer 1 Artikel II Diese Satzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.