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Beschlussvorlage (Ausschreibung der Stromlieferung für die städtischen Objekte hier: Festlegung der Beschaffenheit)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
98 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
17.06.16, 13:16
Aktualisiert
17.06.16, 13:16
Beschlussvorlage (Ausschreibung der Stromlieferung für die städtischen Objekte
hier: Festlegung der Beschaffenheit) Beschlussvorlage (Ausschreibung der Stromlieferung für die städtischen Objekte
hier: Festlegung der Beschaffenheit)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und Energie- TOP wirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen, Bäder Sachbearbeiter/in: Herr Floryszak Drs.-Nr.: 332.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 28.06.2016 Stadtrat 05.07.2016 X 06.06.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Ausschreibung der Stromlieferung für die städtischen Objekte hier: Festlegung der Beschaffenheit Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ca. 2,0 Mio € (s. Anlage) jährlich Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: X Mittel werden im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: 2016/2017 Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt/ der Stadtrat beschließt, im Bereich „Lieferung von Strom für die städtischen Objekte“ für die Jahre 2017/2018 die Beschaffenheit „Ökostrom“ auszuschreiben. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Pütgens Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. II Kämmerer gesehen: siehe Stellungnahme Canzler Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz Begründung: Mit der Verabschiedung des Haushaltes 2016 in der Sitzung des Stadtrates am 03.05.2016 wurden der Verwaltung u.a. die Mittel zur Durchführung der erforderlichen Ausschreibungsverfahren für die Gas- und Stromlieferung für alle städtischen Objekte zur Verfügung gestellt. Der Gasliefervertrag läuft zum 30.09.2016 aus, der Stromliefervertrag zum 31.12.2016. Beide Verträge werden erneut für 2 Jahre ausgeschrieben. Zwischenzeitlich wurde das entsprechende Beratungsbüro mit der Durchführung der entsprechenden Ausschreibungsverfahren (hier: elektronische Auktion) beauftragt. Die elektronische Auktion wurde bereits in der Vergangenheit rechtssicher mit dem nunmehr erneut beauftragten Büro durchgeführt. Derzeit werden die Ausschreibungsunterlagen für die beiden Verfahren zusammengestellt. Es ist nunmehr festzulegen, welche Art von Strom beschafft wird („Normalstrom“ oder „Ökostrom“). Bei der Ausschreibung der Stromlieferung für die Jahre 2015/2016 hat sich der Stadtrat in seiner Sitzung am 11.06.2014 für die Beschaffung von „Ökostrom“ entschieden. Das Büro, welches die aktuelle Ausschreibung für die Kolpingstadt Kerpen begleitet, hat in den letzten Jahren einige Erfahrungen bei der Beschaffung der verschiedenen Arten von Strom sammeln können. Es nimmt zu dem Thema „Evtl. Mehrkosten bei der Beschaffung von „Ökostrom““ wie folgt Stellung: „Im Rahmen der in der Vergangenheit durchgeführten Ausschreibungen lagen Ökostrompreisangebote im Regelfall etwa 5-6 % über den Normalstrompreisangeboten. Lediglich in Einzelfällen waren die Ökostromangebote preislich günstiger als die Normalstromangebote.“ Das Beschaffungsvolumen für die aktuelle Stromausschreibung liegt bei ca. 2,0 Mio. € jährlich. In seiner Sitzung vom 11.06.2014 entschied sich der Rat der Kolpingstadt Kerpen mehrheitlich für „Ökostrom“ im derzeit noch laufenden Beschaffungszeitraum. Die Entlastung der Umwelt von klimaschädlichen Einflüssen bei der „Normalstromerzeugung“ wurde seinerzeit höher bewertet als die bestehenden haushaltswirtschaftlichen Sparzwänge. Der hier bestehende Interessenkonflikt ist weiterhin aktuell. Nach Abwägung der entscheidungsrelevanten Aspekte ist die Verwaltung der Auffassung, dass dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes auch weiterhin Vorrang gewährt werden sollte und schlägt daher vor, auch für die Folgeausschreibung eine Entscheidung zu Gunsten von „Ökostrom“ zu treffen. Die seinerzeit im vorgenannten Beschluss festgelegte Definition für Ökostrom ist als Anlage beigefügt. Stellungnahme des Kämmerers: Nach Schätzung der Fachabteilung führt die Ausschreibung mit der Beschaffenheit „Ökostrom“ gegenüber der Ausschreibung mit der Beschaffenheit „Normalstrom“ zu Mehrkosten in Höhe von 100.000 bis 120.000 €. Aufgrund der Haushaltssituation wird von diesem freiwilligen Verzicht auf Einsparpotential in dieser Größenordnung abgeraten. Das Einsparpotential entspricht in etwa 5 Prozentpunkten beim Hebesatz für die Grundsteuer B. gez. Schaaf Beschlussvorlage 332.16 Seite 2