Daten
Kommune
Kerpen
Größe
98 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
17.06.16, 13:16
Aktualisiert
17.06.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und Energie-
TOP
wirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen, Bäder
Sachbearbeiter/in: Herr Floryszak
Drs.-Nr.: 332.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss
28.06.2016
Stadtrat
05.07.2016
X
06.06.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Ausschreibung der Stromlieferung für die städtischen Objekte
hier: Festlegung der Beschaffenheit
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ca. 2,0 Mio € (s. Anlage)
jährlich
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
X
Mittel werden im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
2016/2017
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt/ der Stadtrat beschließt, im Bereich „Lieferung von Strom für die
städtischen Objekte“ für die Jahre 2017/2018 die Beschaffenheit „Ökostrom“ auszuschreiben.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Pütgens
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. II
Kämmerer
gesehen:
siehe
Stellungnahme
Canzler
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
Begründung:
Mit der Verabschiedung des Haushaltes 2016 in der Sitzung des Stadtrates am 03.05.2016 wurden der Verwaltung u.a. die Mittel zur Durchführung der erforderlichen Ausschreibungsverfahren
für die Gas- und Stromlieferung für alle städtischen Objekte zur Verfügung gestellt.
Der Gasliefervertrag läuft zum 30.09.2016 aus, der Stromliefervertrag zum 31.12.2016. Beide Verträge werden erneut für 2 Jahre ausgeschrieben.
Zwischenzeitlich wurde das entsprechende Beratungsbüro mit der Durchführung der entsprechenden Ausschreibungsverfahren (hier: elektronische Auktion) beauftragt. Die elektronische Auktion
wurde bereits in der Vergangenheit rechtssicher mit dem nunmehr erneut beauftragten Büro
durchgeführt. Derzeit werden die Ausschreibungsunterlagen für die beiden Verfahren zusammengestellt.
Es ist nunmehr festzulegen, welche Art von Strom beschafft wird („Normalstrom“ oder
„Ökostrom“). Bei der Ausschreibung der Stromlieferung für die Jahre 2015/2016 hat sich der
Stadtrat in seiner Sitzung am 11.06.2014 für die Beschaffung von „Ökostrom“ entschieden.
Das Büro, welches die aktuelle Ausschreibung für die Kolpingstadt Kerpen begleitet, hat in den
letzten Jahren einige Erfahrungen bei der Beschaffung der verschiedenen Arten von Strom sammeln können. Es nimmt zu dem Thema „Evtl. Mehrkosten bei der Beschaffung von „Ökostrom““
wie folgt Stellung:
„Im Rahmen der in der Vergangenheit durchgeführten Ausschreibungen lagen Ökostrompreisangebote im Regelfall etwa 5-6 % über den Normalstrompreisangeboten. Lediglich in Einzelfällen
waren die Ökostromangebote preislich günstiger als die Normalstromangebote.“
Das Beschaffungsvolumen für die aktuelle Stromausschreibung liegt bei ca. 2,0 Mio. € jährlich.
In seiner Sitzung vom 11.06.2014 entschied sich der Rat der Kolpingstadt Kerpen mehrheitlich für
„Ökostrom“ im derzeit noch laufenden Beschaffungszeitraum. Die Entlastung der Umwelt von klimaschädlichen Einflüssen bei der „Normalstromerzeugung“ wurde seinerzeit höher bewertet als
die bestehenden haushaltswirtschaftlichen Sparzwänge. Der hier bestehende Interessenkonflikt ist
weiterhin aktuell. Nach Abwägung der entscheidungsrelevanten Aspekte ist die Verwaltung der
Auffassung, dass dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes auch weiterhin Vorrang gewährt werden sollte und schlägt daher vor, auch für die Folgeausschreibung eine Entscheidung zu Gunsten
von „Ökostrom“ zu treffen. Die seinerzeit im vorgenannten Beschluss festgelegte Definition für
Ökostrom ist als Anlage beigefügt.
Stellungnahme des Kämmerers:
Nach Schätzung der Fachabteilung führt die Ausschreibung mit der Beschaffenheit „Ökostrom“
gegenüber der Ausschreibung mit der Beschaffenheit „Normalstrom“ zu Mehrkosten in Höhe von
100.000 bis 120.000 €. Aufgrund der Haushaltssituation wird von diesem freiwilligen Verzicht auf
Einsparpotential in dieser Größenordnung abgeraten.
Das Einsparpotential entspricht in etwa 5 Prozentpunkten beim Hebesatz für die Grundsteuer B.
gez. Schaaf
Beschlussvorlage 332.16
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