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Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Ablösung von Stellplätzen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
08.04.16, 13:17
Aktualisiert
11.08.16, 18:15
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales TOP Baumanagement Drs.-Nr.: 158.16 Sachbearbeiter/in: B. Schmitz Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 19.04.2016 Haupt- und Finanzausschuss 26.04.2016 Stadtrat 03.05.2016 Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 30.08.2016 Haupt- und Finanzausschuss 06.09.2016 Stadtrat 13.09.2016 X 14.03.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Neufassung der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Ablösung von Stellplätzen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt die Neufassung der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Ablösung von Stellplätzen (vgl. Anlage 1). Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Die bestehende Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Ablösung von Stellplätzen ist u. a. sowohl im Hinblick auf die dort aufgeführten Rechtsvorschriften als auch auf die den Ablösebeträgen zugrunde liegende Kostenkalkulation veraltet. Aus diesen Gründen ergibt sich sowohl aus rechtlichen Erfordernissen als auch aus finanziellen Erwägungen ein dringender Anpassungs- und Änderungsbedarf. Im Zuge der Überarbeitung der Satzung wurden neben den vorgenannten Aspekten zusätzlich auch inhaltlich verschiedene Überarbeitungen vorgenommen. So wurde insbesondere die bisherige Festlegung von straßenbezogenen Gemeindegebietsteilen aufgegeben. Stattdessen wird nunmehr eine Zonierung des Stadtgebietes der Kolpingstadt Kerpen auf der Grundlage der amtlichen Bodenrichtwertkarte vorgenommen. Die vereinnahmten Ablösebeträge werden zweckgebunden dafür verwendet, um entsprechende öffentliche Parkplatzflächen an geeigneten Stellen im Stadtgebiet der Kolpingstadt Kerpen herzustellen. Die den neuen Ablösebeträgen zugrunde liegende Kostenkalkulation ist in der Anlage 2 beigefügt. Die Verwaltung bittet aus den vorgenannten Gründen, die in der Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung zu beschließen. Beschlussvorlage 158.16 Seite 2