Daten
Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
08.04.16, 13:17
Aktualisiert
11.08.16, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales
TOP
Baumanagement
Drs.-Nr.: 158.16
Sachbearbeiter/in: B. Schmitz
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
19.04.2016
Haupt- und Finanzausschuss
26.04.2016
Stadtrat
03.05.2016
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
30.08.2016
Haupt- und Finanzausschuss
06.09.2016
Stadtrat
13.09.2016
X
14.03.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Neufassung der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Ablösung von Stellplätzen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der
Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt die Neufassung der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über
die Ablösung von Stellplätzen (vgl. Anlage 1).
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Die bestehende Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Ablösung von Stellplätzen ist u. a.
sowohl im Hinblick auf die dort aufgeführten Rechtsvorschriften als auch auf die den
Ablösebeträgen zugrunde liegende Kostenkalkulation veraltet. Aus diesen Gründen ergibt sich
sowohl aus rechtlichen Erfordernissen als auch aus finanziellen Erwägungen ein dringender
Anpassungs- und Änderungsbedarf.
Im Zuge der Überarbeitung der Satzung wurden neben den vorgenannten Aspekten zusätzlich
auch inhaltlich verschiedene Überarbeitungen vorgenommen. So wurde insbesondere die
bisherige Festlegung von straßenbezogenen Gemeindegebietsteilen aufgegeben. Stattdessen
wird nunmehr eine Zonierung des Stadtgebietes der Kolpingstadt Kerpen auf der Grundlage der
amtlichen Bodenrichtwertkarte vorgenommen.
Die vereinnahmten Ablösebeträge werden zweckgebunden dafür verwendet, um entsprechende
öffentliche Parkplatzflächen an geeigneten Stellen im Stadtgebiet der Kolpingstadt Kerpen
herzustellen. Die den neuen Ablösebeträgen zugrunde liegende Kostenkalkulation ist in der
Anlage 2 beigefügt.
Die Verwaltung bittet aus den vorgenannten Gründen, die in der Anlage 1 beigefügte Neufassung
der Satzung zu beschließen.
Beschlussvorlage 158.16
Seite 2