Daten
Kommune
Kerpen
Größe
273 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
19.08.16, 13:16
Aktualisiert
19.08.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18 / Zentrales Bau- und
TOP
Wohnungsmanagement
Drs.-Nr.: 390.16
Sachbearbeiterin: Sabine Wilkens
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
17.08.2016
Bemerkungen
30.08.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt den Bericht über die Ausführung der
Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiterin
AbteilungsLeiter
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Wilkens
Habicht
Vaaßen
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
TOP der Sitzung
25.08.2015
TOP 9.1
1
324.15
Bebauungsplan HO 322 „Am
Winterberg“, Stadtteil Horrem
A Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 (1) BauGB
B Teilaufhebung des
Bebauungsplanes Nr. 26
„Hemmersbacher Erbbusch“
2
391.15
Projekt "Soziale Stadt" Beauftragung eines ISEK
(Integriertes städtebauliches
Entwicklungskonzept) für den
Bereich "Maastrichter Straße",
Stadtteil Kerpen
29.09.2015
TOP 7.3
497.15
Baulandentwicklung in den
Stadtteilen Brüggen und Türnich
01.12.2015
TOP 8.2
3
Beschlussvorlage 390.16
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Federführung
/ Amt
Bearbeitungsstand
Empfehlung an den Rat den Bebauungsplan
grundsätzlich aufzustellen. Der formale
Aufstellungsbeschluss mit Konkretisierung
von Inhalten und Zielen soll in Abstimmung
mit der Bergbehörde (Bezirksregierung
Arnsberg) in der nächsten Ausschusssitzung
gefasst werden. Sollte die Bezirksregierung
Arnsberg dieser Aufschiebung nicht
zustimmen, wird die Verwaltung beauftragt,
rechtzeitig zur Ratssitzung die Vorlage zu
ergänzen.
16.1
Die Offenlage ist in Vorbereitung.
Auftrag an die Verwaltung:
1. Für den Untersuchungsraum „Maastrichter
Straße“, Stadtteil Kerpen (vorläufige
Abgrenzung siehe Anlage) soll zum
nächstmöglichen Zeitpunkt ein Antrag beim
Land NRW auf Aufnahme in das
Stadtentwicklungsprogramm „Soziale Stadt“
gestellt werden.
2. Ein entsprechendes integriertes
Stadtentwicklungskonzept (ISEK), das den
inhaltlichen Vorgaben des Förderprogramms
entspricht und Grundlage für einen
Förderzugang ist,
durch einen externen Auftragnehmer
erarbeiten zu lassen.
Auftrag an die Verwaltung, dem Ausschuss
im Frühjahr 2016 den Aufstellungsbeschluss
für einen Bebauungsplan vorzulegen.
16.1
Das integrierte
Stadtentwicklungskonzept ist in
Bearbeitung.
Seite 2
Ein Zwischenbericht zum
Bearbeitungsstand erfolgt in der
Sitzung des Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr am
30.08.2016 und im Arbeitskreis
am 07.09.2016..
16.1
Geplanter Aufstellungsbeschluss
im Oktober 2016.
4
4.16
Bebauungsplan BU Nr. 4, 4/1.
Änderung „Broichstraße“, Stadtteil
Buir
hier: Aufhebungsbeschluss gem.
§ 2 (1) BauGB und § 1 (8) BauGB
02.02.2016
TOP 7.1
5
14.16
74. Änderung des
Flächennutzungsplanes
„Vorrangflächen für WindenergieAnlagen“
hier: Aufstellungsbeschluss
02.02.2016
TOP 7.3
6
194.16
Grundsatzbeschluss zum
Einzelhandels- und
Zentrenkonzept der Kolpingstadt
Kerpen
21.06.2016
TOP 4.5
A
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt
Kerpen folgendes zu beschließen:
- den Bebauungsplan BU Nr. 4
„Broichstraße“ und seine o.g. Änderungen
gem. § 2 (1) BauGB und § 1 (8) BauGB
aufzuheben,
- den Aufhebungsbeschluss gem. § 2 (1)
BauGB ortsüblich bekannt zu machen,
- die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. §
3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Der Aufhebungsbereich befindet sich am
südwestlichen Ortsrand des Stadtteiles
Buir.
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt
Kerpen folgendes zu beschließen:
- die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vorrangflächen für
Windenergie – Anlagen“- gem. § 2 (1)
BauGB aufzustellen.
- den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1)
BauGB ortsüblich bekannt zu machen,
- die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. §
3 (1) BauGB durchzuführen und die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
16.1
Der Offenlagebeschluss erfolgt
voraussichtlich in der Sitzung des
Ausschusses für Stadtplanung
und Verkehr am 30.08.2016 und
am 13.09.2016 im Rat der
Kolpingstadt Kerpen.
16
Empfehlung an den Rat folgendes zu
beschließen:
Bei der Überarbeitung des
Einzelhandelskonzeptes (1. Änderung) v.
17.06.2008 sind die Zielsetzungen, die
den Vorgaben des Landesentwicklungsplans – Teilplan großflächiger
Einzelhandel - entsprechen, zu
berücksichtigen (siehe hierzu Niederschrift der
16.1
Zur abschließenden Bewertung
der Gunsträume ist eine
Besprechung sowohl mit der
Wehrbereichsverwaltung zum
Flughafen Nörvenich sowie mit
RWE Power zum Tagebau
Hambach erforderlich.
Diese Termine finden in Kürze
statt.
Hiernach wird der erste
Planentwurf voraussichtlich im
Ausschuss für Stadtplanung und
Verkehr am 25.10.2016
vorgestellt.
Der Beschluss wurde
entsprechend der Empfehlung
des Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr in der
Sitzung des Rates der
Kolpingstadt Kerpen am
05.07.2016 gefasst.
Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und
Verkehr, TOP 4.5; A, Zielsetzungen.1-8)
B
Beschlussvorlage 390.16
Die Einrichtung eines Arbeitskreises
„Einzelhandelskonzept der Kolpingstadt
Seite 3
7
139.16
Teilaufhebung der
Bebauungspläne Nr. 27 und Nr.
27/3. Änderung, Stadtteil Türnich
hier: Satzungsbeschluss gem. §
10 BauGB
19.04.2016
TOP 6.5
8
196.16
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan SI 359 „Hahner
Äcker West“ Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur Aufstellung
gem. § 2 (1) BauGB i.V. mit § 12
BauGB Einleitungsbeschluss
19.04.2016
TOP 6.6
9
142.16
Archäologische Tätigkeiten im
Kelzer Busch/Sophienhöhe
(Landschaftsschutzgebiet) /
255.16
Erweiterung der Kiesgrube
Nowotnik in Richtung
Niederbolheim
355.16
Verlängerung Kaufoption
Seniorendorf Vogelrutherfeld im
Stadtteil Sindorf
19.04.2016
TOP 9.4
10
Beschlussvorlage 390.16
Kerpen“
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt
Kerpen folgendes zu beschließen:
- die während der öffentlichen Auslegung
gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der
Behörden sowie der Bürger gem. den
Verwaltungsvorschlägen auszuräumen
- die Teilaufhebung der Bebauungspläne
Nr. 27 und Nr. 27/3. Änderung als Satzung
dem § 10 BauGB
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt
Kerpen folgendes zu beschließen:
A die Aufstellung des Bebauungsplanes SI
359 „Hahner Äcker West“ gem. § 2 (1)
BauGB i.V. mit § 12 BauGB einzuleiten
B der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1)
BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen
C die Unterrichtung der Bürger ist gemäß §
3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1)
BauGB zu beteiligen
Sachaufklärung durch den Rhein-Erft-Kreis
bezüglich des Genehmigungsverfahrens
16
Die Rechtskraft erfolgte am
01.07.2016.
16
Der Offenlagebeschluss ist für
Oktober 2016 geplant.
16
Ein Vertreter des Rhein-ErftKreises wird in der Sitzung nach
den Sommerferien hierüber
berichten.
16.1, 22.1
Die Grundstücksoption für die
I.D.G Nutzergenossenschaft ist
gem. Beschlusslage nicht
verlängert worden. Die
Verwaltung bereitet derzeit ein
Konzept zur Vermarktung der
Grundstücke vor, welches dem
Ausschuss in der nächsten
Sitzung vorgelegt werden soll.
Eine Modifizierung der
Vergaberichtlinien wird für nicht
TOP 9.7
21.06.2016
TOP 4.3
Auftrag an die Verwaltung, die Option auf
dem Grundstück des „SeniorendorfesVogelrutherfeld“ mit der I.D.G Nutzergenossenschaft nicht weiter zu verlängern.
Ferner wird die Verwaltung gebeten zur
nächsten Sitzung des Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr die Vergaberichtlinien zu verändern und ein Konzept
vorzulegen, um die Fläche auf dem freien
Markt veräußern zu können. Dabei soll
bevorzugt Wohnraum für Kerpener Bürger
Seite 4
geschafft werden.
11
Lärmschutzgutachten Buir
-Zwischenbericht des Gutachters
21.06.2016
TOP 4.1
12
Sachstand
Projekt Schloss Türnich
21.06.2016
TOP 4.4
13
296.16
75. Änderung des
Flächennutzungsplanes
"Sondergebiet
Nahversorgungszentrum/zentraler
Versorgungsbereich Brüggen –
Heerstraße“, Stadtteil Brüggen
hier: Beschluss zur Offenlage
gem. § 3 (2) BauGB
21.06.2016
TOP 5.1
Beschlussvorlage 390.16
Die beiden Honorarangebote für die
Machbarkeitsstudie (rechtlich, technisch,
ökonomisch) sowie für die erweiterte
Untersuchung des Lärmschutzgutachters
werden von der Verwaltung inn der
nächsten Sitzung des Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr vorgestellt.
Mitteilung über weitere Informationen bzgl.
des Sachstandes eines städtebaulichen
Wettbewerbsverfahrens mit VGV in der
nächsten Sitzung des Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt
Kerpen einstimmig Folgendes zu
beschließen:
die während der Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
und § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Bürger, sowie
Stellungnahmen der Behörden
gem. den Verwaltungsvorschlägen
(Anlage 2 und 3) auszuräumen.
die 75. Änderung "Sondergebiet
Nahversorgungszentrum/zentraler
Seite 5
16.1
erforderlich gehalten, da die
aktuellen Vergaberichtlinien
bereits den „älteren Bewerbern“
einen Vorrang einräumen:
Bewerber ab dem 60.
Lebensjahr bekommen 10
Punkte,
die „Junge Familie“ wird
nicht mehr bevorzugt und
für Kinder gibt es nur noch
pauschal 10 Punkte/ Kind.
Da die Grundstücke für eine
Seniorennutzung nachfragegerecht kleiner „ausfallen“, dürfte
das Interesse an diesen Grundstücken für Familien mit Kindern
ohnehin sehr gering sein.
Der Tagesordnungspunkt wird in
der Sitzung des Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr am
30.08.2016 beraten.
16.1
Weitere Informationen werden in
der Sitzung des Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr am
30.08.2016 vorgetragen.
16.1
Die Offenlage wird vom
18.07.2016 bis zum 09.09.2016
durchgeführt.
Versorgungsbereich Brüggen –
Heerstraße“ öffentlich auszulegen.
14
201.16
Bebauungsplan TÜ 356
"Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil
Brüggen
Beschluss zur Offenlage gem. § 3
(2) BauGB
21.06.2016
TOP 5.2
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt
Kerpen einstimmig folgendes zu
beschließen:
- den Aufstellungsbeschluss des
Bebauungsplanes TÜ 356
„Eifelstraße/Heerstraße“ der gem. § 2
(1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB vom
Rat der Kolpingstadt Kerpen am
08.04.2014 gefasst wurde, aufzuheben
- die Neuaufstellung des
Bebauungsplanes TÜ 356
„Eifelstraße/Heerstraße“ gem. § 2 (1)
BauGB
- auf eine Unterrichtung und Erörterung
gem. § 3 (1) Nr. 2 BauGB zu verzichten
- die während der Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und
§ 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Bürger, sowie
Stellungnahmen der Behörden gem.
den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3
und 4) auszuräumen
- den Bebauungsplan TÜ 356
„Eifelstraße/Heerstraße“ gem. § 3 (2)
BauGB öffentlich auszulegen.
16.1
Die Offenlage wird vom
18.07.2016 bis zum 09.09.2016
durchgeführt.
15
334.16
76. Änderung des
Flächennutzungsplanes "RAAAnlage Haus Forst" im Stadtteil
Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur Aufstellung
gem. § 2 (1) BauGB
21.06.2016
TOP 5.3
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt
Kerpen einstimmig folgendes zu
beschließen:
1. die Aufstellung der 76. Änderung des
Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus
Forst“ im Stadtteil Manheim
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1)
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3
(1) BauGB durchzuführen, die Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1)
BauGB zu beteiligen.
16.1
Das vorgezogene
Beteiligungsverfahren wird vom
14.07.2016 bis 23.08.2016
durchgeführt.
Beschlussvorlage 390.16
Seite 6
16
342.16
Bebauungsplan MA 360 "RAAAnlage" im Stadtteil Kerpen
Manheim
hier: Beschluss zur Aufstellung
gem. § 2 (1) BauGB
21.06.2016
TOP
5.4
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt
Kerpen folgendes zu beschließen:
1. die Aufstellung des Bebauungsplanes
MA 360 „RAA-anlage Haus Forst“ im
Stadtteil Kerpen Manheim.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2
(1) BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
3. Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß
§ 3 (1) BauGB durchzuführen, die
Träger öffentlicher Belange sind gemäß
§ 4 (1) BauGB zu beteiligen.
16.1
Das vorgezogene
Beteiligungsverfahren wird vom
14.07.2016 bis 23.08.2016
durchgeführt.
17
330.16
Abschluss einer städtebaulichen
Planungsvereinbarung mit der Fa.
REMEX Mineralstoff GmbH im
Rahmen des BP MA Nr. 360
"RAA-Anlage Haus Forst"
21.06.2016
TOP 5.5
Empfehlung an den Haupt- und
Finanzausschuss den Abschluss der
städtebaulichen Planungsvereinbarung
(siehe Anlage) mit der Firma REMEX
Mineralstoff GmbH, Hamburger Straße 6,
40221 Düsseldorf für den Bereich des
Bebauungsplanes MA Nr. 360 „RAA-Anlage
Haus Forst“ im Stadtteil Manheim zu
beschließen.
18.1
Die Planungsvereinbarung ist
abgeschlossen.
18
197.16
Bebauungsplan BL 297
"Haagstraße", Stadtteil Blatzheim
hier: Aufstellungsbeschluss gem.
§ 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a
BauGB
21.06.2016
TOP 5.6
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt
Kerpen folgendes zu beschließen:
die Aufstellung des Bebauungsplanes
BL 297 „Haagstraße“ im
beschleunigten Verfahren gem. § 2 (1)
BauGB in Verbindung mit § 13a
BauGB.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. §
13a (3) BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
die frühzeitige Unterrichtung und
Erörterung gem. § 3 (1) BauGB und §
4 (1) BauGB durchzuführen.
16.1
Die vorgezogene Beteiligung
erfolgt in Kürze.
19
173.16
Abschluss einer städtebaulichen
Planungsvereinbarung für den
21.06.2016
TOP 5.7
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt
Kerpen folgenden Beschluss zu fassen:
Abschluss der städtebaulichen
18.1
Die Planungsvereinbarung
befindet sich in der Abwicklung.
Beschlussvorlage 390.16
Seite 7
Bereich des Bebauungsplanes BL
Nr. 297 "Haagstraße"
Beschlussvorlage 390.16
Planungsvereinbarung (siehe Anlage der
Vorlage) mit Herrn Ralf Schumacher,
Platanenallee 12, 50126 Bergheim für den
Bereich des Bebauungsplanes BL Nr. 297
„Haagstraße“ im Stadtteil Blatzheim.
Seite 8