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Beschlussvorlage (Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
273 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
19.08.16, 13:16
Aktualisiert
19.08.16, 13:16

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18 / Zentrales Bau- und TOP Wohnungsmanagement Drs.-Nr.: 390.16 Sachbearbeiterin: Sabine Wilkens Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X 17.08.2016 Bemerkungen 30.08.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt den Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiterin AbteilungsLeiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent Wilkens Habicht Vaaßen Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff TOP der Sitzung 25.08.2015 TOP 9.1 1 324.15 Bebauungsplan HO 322 „Am Winterberg“, Stadtteil Horrem A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB B Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Hemmersbacher Erbbusch“ 2 391.15 Projekt "Soziale Stadt" Beauftragung eines ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) für den Bereich "Maastrichter Straße", Stadtteil Kerpen 29.09.2015 TOP 7.3 497.15 Baulandentwicklung in den Stadtteilen Brüggen und Türnich 01.12.2015 TOP 8.2 3 Beschlussvorlage 390.16 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt Bearbeitungsstand Empfehlung an den Rat den Bebauungsplan grundsätzlich aufzustellen. Der formale Aufstellungsbeschluss mit Konkretisierung von Inhalten und Zielen soll in Abstimmung mit der Bergbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) in der nächsten Ausschusssitzung gefasst werden. Sollte die Bezirksregierung Arnsberg dieser Aufschiebung nicht zustimmen, wird die Verwaltung beauftragt, rechtzeitig zur Ratssitzung die Vorlage zu ergänzen. 16.1 Die Offenlage ist in Vorbereitung. Auftrag an die Verwaltung: 1. Für den Untersuchungsraum „Maastrichter Straße“, Stadtteil Kerpen (vorläufige Abgrenzung siehe Anlage) soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Antrag beim Land NRW auf Aufnahme in das Stadtentwicklungsprogramm „Soziale Stadt“ gestellt werden. 2. Ein entsprechendes integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK), das den inhaltlichen Vorgaben des Förderprogramms entspricht und Grundlage für einen Förderzugang ist, durch einen externen Auftragnehmer erarbeiten zu lassen. Auftrag an die Verwaltung, dem Ausschuss im Frühjahr 2016 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vorzulegen. 16.1 Das integrierte Stadtentwicklungskonzept ist in Bearbeitung. Seite 2 Ein Zwischenbericht zum Bearbeitungsstand erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 30.08.2016 und im Arbeitskreis am 07.09.2016.. 16.1 Geplanter Aufstellungsbeschluss im Oktober 2016. 4 4.16 Bebauungsplan BU Nr. 4, 4/1. Änderung „Broichstraße“, Stadtteil Buir hier: Aufhebungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB und § 1 (8) BauGB 02.02.2016 TOP 7.1 5 14.16 74. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vorrangflächen für WindenergieAnlagen“ hier: Aufstellungsbeschluss 02.02.2016 TOP 7.3 6 194.16 Grundsatzbeschluss zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Kolpingstadt Kerpen 21.06.2016 TOP 4.5 A Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: - den Bebauungsplan BU Nr. 4 „Broichstraße“ und seine o.g. Änderungen gem. § 2 (1) BauGB und § 1 (8) BauGB aufzuheben, - den Aufhebungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen, - die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Der Aufhebungsbereich befindet sich am südwestlichen Ortsrand des Stadtteiles Buir. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: - die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vorrangflächen für Windenergie – Anlagen“- gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen. - den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen, - die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. 16.1 Der Offenlagebeschluss erfolgt voraussichtlich in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 30.08.2016 und am 13.09.2016 im Rat der Kolpingstadt Kerpen. 16 Empfehlung an den Rat folgendes zu beschließen: Bei der Überarbeitung des Einzelhandelskonzeptes (1. Änderung) v. 17.06.2008 sind die Zielsetzungen, die den Vorgaben des Landesentwicklungsplans – Teilplan großflächiger Einzelhandel - entsprechen, zu berücksichtigen (siehe hierzu Niederschrift der 16.1 Zur abschließenden Bewertung der Gunsträume ist eine Besprechung sowohl mit der Wehrbereichsverwaltung zum Flughafen Nörvenich sowie mit RWE Power zum Tagebau Hambach erforderlich. Diese Termine finden in Kürze statt. Hiernach wird der erste Planentwurf voraussichtlich im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 25.10.2016 vorgestellt. Der Beschluss wurde entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr in der Sitzung des Rates der Kolpingstadt Kerpen am 05.07.2016 gefasst. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr, TOP 4.5; A, Zielsetzungen.1-8) B Beschlussvorlage 390.16 Die Einrichtung eines Arbeitskreises „Einzelhandelskonzept der Kolpingstadt Seite 3 7 139.16 Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 27 und Nr. 27/3. Änderung, Stadtteil Türnich hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB 19.04.2016 TOP 6.5 8 196.16 Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 359 „Hahner Äcker West“ Stadtteil Sindorf hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB i.V. mit § 12 BauGB Einleitungsbeschluss 19.04.2016 TOP 6.6 9 142.16 Archäologische Tätigkeiten im Kelzer Busch/Sophienhöhe (Landschaftsschutzgebiet) / 255.16 Erweiterung der Kiesgrube Nowotnik in Richtung Niederbolheim 355.16 Verlängerung Kaufoption Seniorendorf Vogelrutherfeld im Stadtteil Sindorf 19.04.2016 TOP 9.4 10 Beschlussvorlage 390.16 Kerpen“ Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: - die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden sowie der Bürger gem. den Verwaltungsvorschlägen auszuräumen - die Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 27 und Nr. 27/3. Änderung als Satzung dem § 10 BauGB Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: A die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 359 „Hahner Äcker West“ gem. § 2 (1) BauGB i.V. mit § 12 BauGB einzuleiten B der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB ortsüblich bekannt zu machen C die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen Sachaufklärung durch den Rhein-Erft-Kreis bezüglich des Genehmigungsverfahrens 16 Die Rechtskraft erfolgte am 01.07.2016. 16 Der Offenlagebeschluss ist für Oktober 2016 geplant. 16 Ein Vertreter des Rhein-ErftKreises wird in der Sitzung nach den Sommerferien hierüber berichten. 16.1, 22.1 Die Grundstücksoption für die I.D.G Nutzergenossenschaft ist gem. Beschlusslage nicht verlängert worden. Die Verwaltung bereitet derzeit ein Konzept zur Vermarktung der Grundstücke vor, welches dem Ausschuss in der nächsten Sitzung vorgelegt werden soll. Eine Modifizierung der Vergaberichtlinien wird für nicht TOP 9.7 21.06.2016 TOP 4.3 Auftrag an die Verwaltung, die Option auf dem Grundstück des „SeniorendorfesVogelrutherfeld“ mit der I.D.G Nutzergenossenschaft nicht weiter zu verlängern. Ferner wird die Verwaltung gebeten zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr die Vergaberichtlinien zu verändern und ein Konzept vorzulegen, um die Fläche auf dem freien Markt veräußern zu können. Dabei soll bevorzugt Wohnraum für Kerpener Bürger Seite 4 geschafft werden. 11 Lärmschutzgutachten Buir -Zwischenbericht des Gutachters 21.06.2016 TOP 4.1 12 Sachstand Projekt Schloss Türnich 21.06.2016 TOP 4.4 13 296.16 75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Nahversorgungszentrum/zentraler Versorgungsbereich Brüggen – Heerstraße“, Stadtteil Brüggen hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB 21.06.2016 TOP 5.1 Beschlussvorlage 390.16 Die beiden Honorarangebote für die Machbarkeitsstudie (rechtlich, technisch, ökonomisch) sowie für die erweiterte Untersuchung des Lärmschutzgutachters werden von der Verwaltung inn der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vorgestellt. Mitteilung über weitere Informationen bzgl. des Sachstandes eines städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens mit VGV in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig Folgendes zu beschließen: die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2 und 3) auszuräumen. die 75. Änderung "Sondergebiet Nahversorgungszentrum/zentraler Seite 5 16.1 erforderlich gehalten, da die aktuellen Vergaberichtlinien bereits den „älteren Bewerbern“ einen Vorrang einräumen:  Bewerber ab dem 60. Lebensjahr bekommen 10 Punkte,  die „Junge Familie“ wird nicht mehr bevorzugt und  für Kinder gibt es nur noch pauschal 10 Punkte/ Kind. Da die Grundstücke für eine Seniorennutzung nachfragegerecht kleiner „ausfallen“, dürfte das Interesse an diesen Grundstücken für Familien mit Kindern ohnehin sehr gering sein. Der Tagesordnungspunkt wird in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 30.08.2016 beraten. 16.1 Weitere Informationen werden in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 30.08.2016 vorgetragen. 16.1 Die Offenlage wird vom 18.07.2016 bis zum 09.09.2016 durchgeführt. Versorgungsbereich Brüggen – Heerstraße“ öffentlich auszulegen. 14 201.16 Bebauungsplan TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB 21.06.2016 TOP 5.2 Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen: - den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes TÜ 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ der gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB vom Rat der Kolpingstadt Kerpen am 08.04.2014 gefasst wurde, aufzuheben - die Neuaufstellung des Bebauungsplanes TÜ 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ gem. § 2 (1) BauGB - auf eine Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 (1) Nr. 2 BauGB zu verzichten - die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4) auszuräumen - den Bebauungsplan TÜ 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. 16.1 Die Offenlage wird vom 18.07.2016 bis zum 09.09.2016 durchgeführt. 15 334.16 76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAAAnlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB 21.06.2016 TOP 5.3 Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen: 1. die Aufstellung der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus Forst“ im Stadtteil Manheim 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen. 16.1 Das vorgezogene Beteiligungsverfahren wird vom 14.07.2016 bis 23.08.2016 durchgeführt. Beschlussvorlage 390.16 Seite 6 16 342.16 Bebauungsplan MA 360 "RAAAnlage" im Stadtteil Kerpen Manheim hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB 21.06.2016 TOP 5.4 Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: 1. die Aufstellung des Bebauungsplanes MA 360 „RAA-anlage Haus Forst“ im Stadtteil Kerpen Manheim. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen. 16.1 Das vorgezogene Beteiligungsverfahren wird vom 14.07.2016 bis 23.08.2016 durchgeführt. 17 330.16 Abschluss einer städtebaulichen Planungsvereinbarung mit der Fa. REMEX Mineralstoff GmbH im Rahmen des BP MA Nr. 360 "RAA-Anlage Haus Forst" 21.06.2016 TOP 5.5 Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss den Abschluss der städtebaulichen Planungsvereinbarung (siehe Anlage) mit der Firma REMEX Mineralstoff GmbH, Hamburger Straße 6, 40221 Düsseldorf für den Bereich des Bebauungsplanes MA Nr. 360 „RAA-Anlage Haus Forst“ im Stadtteil Manheim zu beschließen. 18.1 Die Planungsvereinbarung ist abgeschlossen. 18 197.16 Bebauungsplan BL 297 "Haagstraße", Stadtteil Blatzheim hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB 21.06.2016 TOP 5.6 Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen:  die Aufstellung des Bebauungsplanes BL 297 „Haagstraße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB.  Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 13a (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.  die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB durchzuführen. 16.1 Die vorgezogene Beteiligung erfolgt in Kürze. 19 173.16 Abschluss einer städtebaulichen Planungsvereinbarung für den 21.06.2016 TOP 5.7 Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgenden Beschluss zu fassen: Abschluss der städtebaulichen 18.1 Die Planungsvereinbarung befindet sich in der Abwicklung. Beschlussvorlage 390.16 Seite 7 Bereich des Bebauungsplanes BL Nr. 297 "Haagstraße" Beschlussvorlage 390.16 Planungsvereinbarung (siehe Anlage der Vorlage) mit Herrn Ralf Schumacher, Platanenallee 12, 50126 Bergheim für den Bereich des Bebauungsplanes BL Nr. 297 „Haagstraße“ im Stadtteil Blatzheim. Seite 8