Daten
Kommune
Kerpen
Größe
233 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
25.08.16, 16:24
Aktualisiert
25.08.16, 16:24
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Sachbearbeiter/in: J. Mackeprang
TOP
Drs.-Nr.: 343.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
30.08.2016
Stadtrat
13.09.2016
X
23.08.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
77. Änderung des Flächennutzungsplans "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf
- Aufstellungsbeschluss
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt / der Rat der Stadt
Kerpen beschließt:
1.
die Aufstellung der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kindertagesstätte
Mastenweg“ im Stadtteil Sindorf
2.
der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3.
die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter
Abteilungsleiter
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. II
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
i.V.
Mackeprang
Mackeprang
NN
Schwister
Canzler
Canzler
Nimtz
Lage des Plangebietes
Der Wirkungsbereich der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im südwestlichen
Bereich des Stadtteils Sindorf, er umfasst die Parzellen 709, 365 in der Flur 18, Gemarkung
Sindorf, er wird begrenzt:
im Norden durch den Mastenweg (Fuß-Radweg)
im Osten durch die Straße „Am Gewerbehof“
im Süden durch die rückwärtigen Grenzen der gewerblichen Bauflächen an der Ottostraße
und im Westen durch den Wall zum Regenrückhaltebecken.
Der Wirkungsbereich der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von ca. 2 ha.
Die Lage ist dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses, ist zu
entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Zur Deckung der Bedarfslage (Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder unter und über 3
Jahren) für Kindergartenplätze ist im Stadtteil Sindorf der Neubau einer 8-gruppigen
Kindertagesstätte erforderlich.
Das Ziel der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die bauleitplanerische Grundlage
zur Ansiedlung einer 8-zügigen Kindertagesstätte im Stadtteil Sindorf zu schaffen. Dazu ist der
gültige Flächennutzungsplan (1.Änderung) der Kolpingstadt Kerpen, der derzeit Grünfläche überlagert durch die Zweckbestimmungen „Spielplatz“ und „Parkplatz“ - darstellt, zu ändern.
Beschlussvorlage 343.16
Seite 2
Begründung:
Planungsanlass
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.11.2015 hat die Verwaltung einen
Maßnahmenplan für das gesamte Stadtgebiet zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder
über und unter drei Jahren zur Diskussion gestellt (Vorlage 453.15).
Nach der Kindergartenbedarfsplanung wurde für den Stadtteil Sindorf zur Behebung des
Betreuungsdefizits der Bedarf für 8 KITA – Gruppen ermittelt.
In der Sitzung vom 23.02.16 hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen den Bau einer
Kindertageseinrichtung mit 8 Gruppen für Kinder über und unter drei Jahren im Stadtteil Sindorf
auf dem am zügigsten zu realisierenden Grundstück beschlossen.
Standortbewertung Sindorf, Standort Mastenweg
Das Grundstück „Mastenweg“ liegt im Süd- Westen des Ortsteils Sindorf und erfüllt derzeit die
Funktion einer innerörtlichen Grün- bzw. Abstandsfläche im Gewerbegebiet Dickenbuschfeld, als
Spiel – und Bolzplatz. Trotz der abseitigen Lage hätte dieser Standort für das Einzugsgebiet
südlich der Bahn, insbesondere dem Wohngebiet "Theodor- Heuss-Straße" eine gute
Versorgungsfunktion. Das Grundstück bietet auf Grund seiner Größe ausreichend
Planungsspielraum und befindet sich im städtischen Eigentum, so dass eine zeitnahe Realisierung
möglich wäre.
Um den Bau einer 8-gruppigen KITA am Standort Mastenweg planungsrechtlich zu ermöglichen,
sind die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes
erforderlich. Aufgrund des notwendigen zeitlichen Vorlaufs der Flächennutzungsplanänderung, die
einer Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln (Dauer bis zu 3 Monaten) bedarf, wird die
Flächennutzungsplanänderung vorgezogen.
Anlagen
Anlage 1 - Übersichtsplan
Anlage 2 - Erläuterungen zur Planaufstellung
Beschlussvorlage 343.16
Seite 3