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Beschlussvorlage (77. Änderung des Flächennutzungsplans "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf - Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
233 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
25.08.16, 16:24
Aktualisiert
25.08.16, 16:24
Beschlussvorlage (77. Änderung des Flächennutzungsplans "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf - Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (77. Änderung des Flächennutzungsplans "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf - Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (77. Änderung des Flächennutzungsplans "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf - Aufstellungsbeschluss)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Sachbearbeiter/in: J. Mackeprang TOP Drs.-Nr.: 343.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 30.08.2016 Stadtrat 13.09.2016 X 23.08.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 77. Änderung des Flächennutzungsplans "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf - Aufstellungsbeschluss X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt / der Rat der Stadt Kerpen beschließt: 1. die Aufstellung der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kindertagesstätte Mastenweg“ im Stadtteil Sindorf 2. der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 3. die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Abteilungsleiter Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. II Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro i.V. Mackeprang Mackeprang NN Schwister Canzler Canzler Nimtz Lage des Plangebietes Der Wirkungsbereich der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im südwestlichen Bereich des Stadtteils Sindorf, er umfasst die Parzellen 709, 365 in der Flur 18, Gemarkung Sindorf, er wird begrenzt:     im Norden durch den Mastenweg (Fuß-Radweg) im Osten durch die Straße „Am Gewerbehof“ im Süden durch die rückwärtigen Grenzen der gewerblichen Bauflächen an der Ottostraße und im Westen durch den Wall zum Regenrückhaltebecken. Der Wirkungsbereich der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von ca. 2 ha. Die Lage ist dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses, ist zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Zur Deckung der Bedarfslage (Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder unter und über 3 Jahren) für Kindergartenplätze ist im Stadtteil Sindorf der Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte erforderlich. Das Ziel der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die bauleitplanerische Grundlage zur Ansiedlung einer 8-zügigen Kindertagesstätte im Stadtteil Sindorf zu schaffen. Dazu ist der gültige Flächennutzungsplan (1.Änderung) der Kolpingstadt Kerpen, der derzeit Grünfläche überlagert durch die Zweckbestimmungen „Spielplatz“ und „Parkplatz“ - darstellt, zu ändern. Beschlussvorlage 343.16 Seite 2 Begründung: Planungsanlass In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.11.2015 hat die Verwaltung einen Maßnahmenplan für das gesamte Stadtgebiet zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder über und unter drei Jahren zur Diskussion gestellt (Vorlage 453.15). Nach der Kindergartenbedarfsplanung wurde für den Stadtteil Sindorf zur Behebung des Betreuungsdefizits der Bedarf für 8 KITA – Gruppen ermittelt. In der Sitzung vom 23.02.16 hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen den Bau einer Kindertageseinrichtung mit 8 Gruppen für Kinder über und unter drei Jahren im Stadtteil Sindorf auf dem am zügigsten zu realisierenden Grundstück beschlossen. Standortbewertung Sindorf, Standort Mastenweg Das Grundstück „Mastenweg“ liegt im Süd- Westen des Ortsteils Sindorf und erfüllt derzeit die Funktion einer innerörtlichen Grün- bzw. Abstandsfläche im Gewerbegebiet Dickenbuschfeld, als Spiel – und Bolzplatz. Trotz der abseitigen Lage hätte dieser Standort für das Einzugsgebiet südlich der Bahn, insbesondere dem Wohngebiet "Theodor- Heuss-Straße" eine gute Versorgungsfunktion. Das Grundstück bietet auf Grund seiner Größe ausreichend Planungsspielraum und befindet sich im städtischen Eigentum, so dass eine zeitnahe Realisierung möglich wäre. Um den Bau einer 8-gruppigen KITA am Standort Mastenweg planungsrechtlich zu ermöglichen, sind die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Aufgrund des notwendigen zeitlichen Vorlaufs der Flächennutzungsplanänderung, die einer Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln (Dauer bis zu 3 Monaten) bedarf, wird die Flächennutzungsplanänderung vorgezogen. Anlagen Anlage 1 - Übersichtsplan Anlage 2 - Erläuterungen zur Planaufstellung Beschlussvorlage 343.16 Seite 3