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Beschlussvorlage (Dauerhafte Wohnstandorte für die Unterbringung von Flüchtlingen )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
113 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
13.06.16, 10:23
Aktualisiert
13.06.16, 10:23
Beschlussvorlage (Dauerhafte Wohnstandorte für die Unterbringung von Flüchtlingen ) Beschlussvorlage (Dauerhafte Wohnstandorte für die Unterbringung von Flüchtlingen ) Beschlussvorlage (Dauerhafte Wohnstandorte für die Unterbringung von Flüchtlingen ) Beschlussvorlage (Dauerhafte Wohnstandorte für die Unterbringung von Flüchtlingen )

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 17 / Wirtschaftsförderung und TOP strategische Planung Sachbearbeiter/in: Andreas Comacchio Drs.-Nr.: 337.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Integrationsrat 15.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss 28.06.2016 Stadtrat 05.07.2016 X 07.06.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Dauerhafte Wohnstandorte für die Unterbringung von Flüchtlingen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Auf Empfehlung des Integrationsrates und des Haupt-– und Finanzausschusses beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen, dass an den in der Anlage 1 näher gekennzeichneten Standorten „Friedhofsweg in Brüggen“, „Peters Mühle in Blatzheim“ und „Augsburger Straße in Sindorf“ dauerhafte Wohnstandorte für die Unterbringung von Flüchtlingen geschaffen werden und diese nach Art, Maß, Umfang und Gestaltung im Wesentlichen dort so ausgeführt werden sollen, wie es die ebenfalls in der Anlage 1 enthalten Planentwürfe der SYN-Architekten aus Köln beispielhaft vorsehen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Comacchio Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Im Hinblick darauf, dass die geplanten und derzeit ausgebauten Containerstandorte an der Bruchhöhe in Sindorf, an der Humboldtstraße in Kerpen und am Blatzheimer Weg in Buir mit einer Kapazität zur Aufnahme von bis zu maximal 500 Personen nur als temporäre Standorte konzipiert worden sind und die Flüchtlinge dauerhaft in Wohnhäuser untergebracht werden sollen, verfolgt die Verwaltung nunmehr die Absicht, auf der Grundlage der Planentwürfe der SYN-Architekten aus Köln an den im Beschlussentwurf genannten drei Standorten Wohnraum für Flüchtlinge in Form von festen Wohneinheiten zu schaffen. Alle drei Standorte haben den Vorteil, dass die Flächen sich im städtischen Eigentum befinden und Baurecht gegeben ist. Darüber hinaus passen sich die geplanten Gebäude nach Auffassung der Verwaltung nach Art, Maß, Umfang und Gestaltung an die umgebende Bebauung an. Die Gebäude fügen sich zudem mit der hier vorgesehen Architektur und Fassade harmonisch in die bereits bestehenden bzw. angrenzenden Wohnquartiere ein. Zudem sind die Standorte im Rahmen einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe unter sozialen und integrativen Gesichtspunkten bewertet worden. Alle drei Standorte wurden hierbei als gut geeignet eingestuft (s. Anlage 2). Sowohl die Standorte als auch die Planentwürfe der SYN-Architekten aus Köln sind in dem Lenkungskreis „Unterbringung von Flüchtlingen“, der sich aus politischen Vertreterinnen und Vertretern, den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern sowie Vertreterinnen und Vertretern aus der Verwaltung zusammen setzt, diskutiert und vorberaten worden. Mit breiter Mehrheit hat der Lenkungskreis sowohl die Errichtung von Wohngebäuden zur dauerhaften Unterbringung von Flüchtlingen an den hier vorgesehenen Standorten als auch die hier vorgestellten Planentwürfe der SYN-Architekten begrüßt. Wie vorstehend bereits erwähnt, möchte die Verwaltung nun mit diesen drei Pilotprojekten starten, wobei das angestrebte Ziel in Form einer gleichmäßigen und gerechten Verteilung der festen Wohnstandorte auf alle Stadtteile, und zwar unter Berücksichtigung der jeweiligen Einwohnerzahlen und der im jeweiligen Ortsteil bereits wohnenden Flüchtlinge, konsequent weiter verfolgt und umgesetzt werden soll. Dem zu Folge werden Flüchtlingshäuser auch künftig in anderen Stadtteilen zu errichten sein. Details dazu sollen, wie auch hier im Falle der drei Pilotprojekte geschehen, erst im vorgenannten Lenkungskreis vorberaten, dann vor Ort in entsprechenden Bürgerversammlungen vorgestellt und erst daran anschließend den zuständigen politischen Vertretungsgremien zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass sie mit den hier vorgestellten Prototypen auf alle baulichen und planerischen Anforderungen der künftigen Wohnstandorte für Flüchtlinge ohne größeren bzw. nennenswerten Änderungsbedarf reagieren kann. Entsprechende Förderanträge nach RL FLÜ (s. Anlage 3) werden derzeit für jedes der hier vorgestellten Einzelprojekte vorbereitet und dem Fördergeber zeitnah eingereicht. Nach Auskunft des Rhein-Erft-Kreises und des Fördergebers sind die entsprechenden Fördertöpfe bereits seit Monaten überzeichnet. Die Frage, ob und inwieweit die Kolpingstadt Kerpen Chancen hat, noch in 2016 in den Genuss der Fördermittelzuteilung zu kommen, kann momentan weder beim REK noch beim Fördergeber belastbar beantwortet werden. Die weitere Entwicklung bleibt hier abzuwarten. Da die Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau und die nach dem Förderrundbrief RL FLÜ aus dem gleichen Förderetat fließen, so sind auch diese Fördertöpfe nach Auskunft des REK schon seit Monaten überzeichnet. Unabhängig davon wäre der Fördertopf für den sozialen Wohnungsbau auch für die Unterbringung noch nicht anerkannter Flüchtlinge nicht geeignet. Beschlussvorlage 337.16 Seite 2 Denn Flüchtlinge, deren Asyl - bzw. Anerkennungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines, der wiederum Voraussetzung für die Zuteilung von sozial gefördertem Wohnraum ist. Aufgrund der äußerst interessanten Konditionen, die der Förderrundbrief RL FLÜ bietet, wonach z.B. ein erheblicher Tilgungsnachlass von bis zu 35 % der zulässigen Förderpauschalen (1.765,-€ pro qm Wohnfläche) bei Neubauten mit EnEV Standard 2016 bei einer M 4 - Mietniveaueinstufung in Kerpen ermöglicht werden kann, erscheint es aus Sicht der Verwaltung -erst Recht mit Blick auf die angespannte Haushaltslage- geboten, den Maßnahmenbeginn bis zur Erteilung der Förderzusage, ggf. auch bis in das nächste Jahr hinein, zurück zu stellen. Im Übrigen wäre ein Maßnahmenbeginn auch vor Erteilung der Förderzusage förderschädlich. Diese Vorgehens – und Verfahrensweise ist sicherlich auch vor dem Hintergrund der momentan rückläufigen Zuweisungszahlen vertretbar, zumal davon auszugehen ist, dass die bereits zur Verfügung stehenden und die derzeit geschaffenen sowie geplanten Containerstandorte nach dem jetzigen Kenntnisstand ausreichen werden, um bei weiteren Zuweisungen im Laufe des zweiten Halbjahres 2016 und des ersten Quartals 2017 eine Notunterbringung von Flüchtlingen in Turnhallen vermeiden zu können. Im Hinblick darauf, dass die hier vorliegenden Planentwürfe der SYN-Architekten aus Köln im Detail sowohl in den unmittelbar vor Ort stattfindenden Bürgerinformationsveranstaltungen (10.06., 19:00 Uhr, Mehrzweckhalle in Brüggen, Raphaelstraße / 13.06., 19:00 Uhr, Aula der Ulrichschule in Sindorf, Hegelstraße / 14.06., 19:00 Uhr, Kunibertushaus in Blatzheim, Pfarrer-Wolters-Platz) als auch im öffentlichen Teil der Sitzungen der jeweils zuständigen Fachausschüsse sowie abschließend im Stadtrat präsentiert und erläutert werden sollen, werden hier der guten Ordnung halber nur die wesentlichsten Aspekte wie folgt zusammengefasst: Planung Fiedhofsweg Brüggen Geplant ist ein zweigeschossiger Reihenhaustyp als 2er Doppelhaus und als 3er Gruppe. Jedes Haus hat eine Wohnfläche von ca. 120 qm. Eine Baugenehmigung kann nach § 34 BauGB erteilt werden. Gleichwohl sollen die Reihenhäuser im Rahmen eines noch aufzustellenden Bebauungsplanes planerisch und städtebaulich eingebunden werden. Die Aufteilung gliedert sich wie folgt: 4 Zimmer mit insgesamt 64,4 qm Wohn – und Schlafräume, 1 Wohnküche mit 19,8 qm, 2 Bäder mit insgesamt 14,3 qm, 1 Hauswirtschaftsraum mit 1,4 qm und interne Flurbereiche mit insgesamt 20,4 qm. Bei einem Ausbau, der als Flüchtlingswohngruppen konzipiert ist, könnten maximal bis zu 55 Personen in den 5 Reihenhäusern untergebracht werden. Die Nettogeschossfläche liegt insgesamt bei 599 qm, die Bruttogeschossfläche beträgt insgesamt 362 qm und die beanspruchte Bruttogrundstücksfläche liegt bei ca. 1.482 qm. Planung Peters Mühle Blatzheim Geplant ist ein dreigeschossiger Wohnungsbau mit einer Wohnfläche von rund 450 qm. Eine Baugenehmigung kann nach § 34 BauGB im Bestand erteilt werden. Die Aufteilung gliedert sich wie folgt: 21 Zimmer mit insgesamt 345,6 qm Wohn – und Schlafräume, 4 Küchen mit insgesamt 37,6 qm, 4 Bäder mit insgesamt 27,5 qm und 7 interne Flurbereiche mit insgesamt 42,7 qm. Das Treppenhaus hat eine Fläche von 80,1 qm und der Technikbereich eine Fläche von 32,4 qm. Bei einem Ausbau, der als Flüchtlingswohngruppen konzipiert ist, könnten dort maximal bis zu 51 Personen untergebracht werden. Die Nettogeschossfläche liegt insgesamt bei 565,9 qm, die Bruttogeschossfläche beträgt insgesamt 709,2 qm und die beanspruchte Bruttogrundstücksfläche liegt bei ca. 724 qm. Planung Augsburger Straße Sindorf Geplant ist ein dreigeschossiger Wohnungsbau mit einer Wohnfläche von rund 826 qm. Eine Baugenehmigung kann nach § 34 BauGB erteilt werden. Auch hier soll das Gebäude im Rahmen eines noch aufzustellenden Bebauungsplanes planerisch und städtebaulich eingebunden werden. Beschlussvorlage 337.16 Seite 3 Die Aufteilung gliedert sich wie folgt: 33 Zimmer mit insgesamt 652,5 qm Wohn – und Schlafräume, 6 Küchen mit insgesamt 53,4 qm, 6 Bäder mit insgesamt 45,6 qm und interne Flurbereiche mit insgesamt 74,7qm. Das Treppenhaus hat eine Fläche von insgesamt 72,6 qm und der Technikbereich von 30 qm. Bei einem Ausbau, der als Flüchtlingswohngruppen konzipiert ist, könnten dort maximal bis zu 84 Personen untergebracht werden. Die Nettogeschossfläche liegt insgesamt bei 928,8 qm, die Bruttogeschossfläche beträgt 1.109,7 qm und die beanspruchte Bruttogrundstücksfläche liegt bei ca. 1.224 qm. Bei allen Bautypen soll auf das dauerhafte und widerstandsfähige Material Beton bei allen tragenden Bauteilen und den Außenwänden zurückgegriffen werden. Die Außenfassaden werden nach den Vorstellungen der SYN-Architekten farblich lasiert werden, was auch einen besseren Graffitischutz garantieren soll. Der flache Dachstein Tegalit soll zusätzlich den Anspruch an eine zeitgemäße Architektur unterstreichen. Sofern der Wohnraumbedarf für zugewiesene Flüchtlinge nicht mehr gegeben sein sollte, können alle Gebäude unproblematisch in den sozialen Wohnungsbau mit wirtschaftlich vertretbaren Umbaukosten (Rückbau der Zwischenwände für die Flüchtlingswohngruppen) überführt werden. In der Anlage 1 sind ebenfalls Pläne mit der Überschrift „Geförderter Wohnungsbau“ für jeden der drei Bautypen enthalten. Die Umwandlung der Flüchtlingshäuser in Wohneinheiten des sozialen Wohnungsbaus würde im Übrigen bei Wegfall der Bedarfslage keine Rückzahlung bzw. Erstattung der bewilligten Förderung nach dem Förderbrief RL FLÜ zur Folge haben. Alle Gebäude sind als KFW 55 Gebäude konzipiert. Jedes Grundstück erhält eine gasbetriebene BHKW-Anlage. Gleichzeitig wird zur Wärme auch Strom zum Eigenverbrauch bei der Nutzung als Flüchtlingswohngruppen und bei der Nachnutzung ggfs. auch zur Einspeisung erzeugt. Die Finanzierung des Gesamtprojekts als geförderter Wohnungsbau ist so kombinierbar mit der Förderung der KFW für energieeffizientes Bauen. Das Konzept berücksichtigt daher den Aspekt der Nachhaltigkeit, welcher bei der Nachnutzung bzw. bei einer evtl. später beabsichtigten Kapitalisierung durchaus nicht uninteressant sein dürfte. Zu den noch ausstehenden Entscheidungen, die für eine Umsetzung dieser Pilotprojekte noch erforderlich sind (z.B. Festlegung der maximalen Belegungsstärke, Beauftragung für die Leistungsphasen 3 - 9, Ausschreibung an einen GU , Auftragsvergabe etc.) wird die Verwaltung nach entsprechender Vorberatung in der Lenkungsgruppe zu gegebener Zeit den zuständigen politischen Vertretungsgremien noch gesonderte Vorlagen zur Beratung und Entscheidung vorlegen. Eine Beschlussfassung gemäß Beschlussentwurf wird aus Sicht der Verwaltung empfohlen. Beschlussvorlage 337.16 Seite 4