Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept hier: Auswirkungen der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 15.1, Straßen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
112 kB
Datum
06.09.2016
Erstellt
29.08.16, 13:16
Aktualisiert
29.08.16, 13:16
Beschlussvorlage (Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept
hier: Auswirkungen der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 15.1, Straßen) Beschlussvorlage (Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept
hier: Auswirkungen der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 15.1, Straßen) Beschlussvorlage (Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept
hier: Auswirkungen der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 15.1, Straßen)

öffnen download melden Dateigröße: 112 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation Sachbearbeiter/in: Herr Stingl TOP Drs.-Nr.: 408.16 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 28.07.2016 Bemerkungen 06.09.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept hier: Auswirkungen der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 15.1, Straßen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Abteilungsleiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 15 Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Stingl Stein Schwister Giesen Schaaf Spürck Nimtz Begründung: Zum 30.09.2016 wird ein Mitarbeiter aus der Abteilung 15.1 (Straßen) auf eigenen Wunsch aus dem Beschäftigungsverhältnis mit der Kolpingstadt Kerpen ausscheiden. Dieser Mitarbeiter ist für den Aufgabenbereich Straßenplanung zuständig. Zu seinem Aufgabenbereich gehören im Wesentlichen:   Planung und Koordinierung aller städtischen Straßenbauprojekte der Leistungsphasen 1-5 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfs-, Ausführungs- und Genehmigungsplanung) Projektmanagement für Erschließungsmaßnahmen für den Bereich Straßenbau, insbesondere die Begleitung und Prüfung der Planungen und Bauausführung von Vorhabenträgern und Ingenieurbüros. Diese Aufgaben (Leistungsphasen 1-5, HOAI) können zwar grundsätzlich von allen Tiefbauingenieuren erledigt werden, jedoch erfordern die Fachanwendungen zur Planung Spezialkenntnisse, über die in ausreichendem Maße z.Zt. im Amt 15 nur der scheidende Mitarbeiter verfügt. Darüber hinaus ist ein weiterer Mitarbeiter bereits seit einigen Monaten krankheitsbedingt ausgefallen. Da hier mit einer Fortdauer der Erkrankung gerechnet werden muss, wird bereits eine Krankheitsvertretung gesucht. Ab 01.10.2016 fehlen 2 von 4 ausgebildeten Ingenieuren der Abteilung Straßen. Eine Umverteilung der Aufgaben auf die verbleibenden 2 Fachkräfte geht zu Lasten der übrigen Aufgaben, insbesondere der Baudurchführung. Hinzu kommt, dass dann eine Aneignung der erforderlichen Kenntnisse in den Fachanwendungen erforderlich wäre, die zunächst Arbeitskraft binden würde. Nicht zeit- und fachgerechte Planungen werden zu Verzögerungen und/oder Qualitätseinbußen führen, die zusätzliche Kosten verursachen können. Die Vergabe von Aufträgen an externe Fachplaner, insbesondere der Leistungsphasen 1-5, ist nicht zielführend aufgrund der umfangreichen Abstimmung, Darstellung und Erörterung der Planungen gegenüber städtischen Ämtern, externen Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie betroffenen Bürgern und politischen Fachgremien. Außerdem würde so das Einsparungsziel verfehlt, da Personalkosten durch Sachkosten ersetzt würden. Da die Planung Grundlage für die weiteren Leistungsphasen 6-9 (Vorbereitung + Mitwirkung bei der Vergabe, Bauoberleitung + örtl. Bauüberwachung und Objektbetreuung /Dokumentation) ist, wirkt sich ein längerfristiger Ausfall mittelbar auch auf die Ingenieure der Baudurchführung aus, betroffen hiervon sind auch die Ingenieure der Abteilung 15.2 (Stadtentwässerung), so dass sich bei allen städtischen Tiefbaumaßnahmen Verzögerungen ergeben würden. In der Praxis werden daher alle kombinierten Kanal- und Straßenbaumaßnahmen (KAGMaßnahmen), die im mittelfristigen Investitionsprogramm der Kolpingstadt Kerpen enthalten sind, verschoben werden müssen. Für das Investitionsprogramm 2017 sind folgende Maßnahmen hiervon betroffen:   Kanal- und Straßensanierung Kunibertusstraße, Im Bungert bis Buschweg (Blatzheim) Kanal- und Straßensanierung Dahlienweg (Balkhausen) Die Kanal- und Straßenbaumaßnahmen der Folgejahre verschieben sich entsprechend um weitere Jahre. Bei Erschließungsmaßnahmen durch Vorhabenträger tritt zudem ein Verlust des Qualitätsstandards bei der Betreuung von Erschließungsverträgen auf. Aus v.g. Gründen wäre aus Sicht der Verwaltung die Aufhebung der Wiederbesetzungssperre erforderlich. Angesichts der extrem angespannten Haushaltslage beantragt die Verwaltung dies jedoch nicht. Beschlussvorlage 408.16 Seite 2 Durch die Maßnahme wird eine geschätzte Personalkosteneinsparung (Beschäftigte/r, EG 11, 6 Monate) in Höhe von ca. 24.800 € erreicht. Beschlussvorlage 408.16 Seite 3