Daten
Kommune
Kerpen
Größe
112 kB
Datum
06.09.2016
Erstellt
29.08.16, 13:16
Aktualisiert
29.08.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Sachbearbeiter/in: Herr Stingl
TOP
Drs.-Nr.: 408.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
28.07.2016
Bemerkungen
06.09.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept
hier: Auswirkungen der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 15.1,
Straßen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter Abteilungsleiter
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 15
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Stingl
Stein
Schwister
Giesen
Schaaf
Spürck
Nimtz
Begründung:
Zum 30.09.2016 wird ein Mitarbeiter aus der Abteilung 15.1 (Straßen) auf eigenen Wunsch aus
dem Beschäftigungsverhältnis mit der Kolpingstadt Kerpen ausscheiden. Dieser Mitarbeiter ist für
den Aufgabenbereich Straßenplanung zuständig.
Zu seinem Aufgabenbereich gehören im Wesentlichen:
Planung und Koordinierung aller städtischen Straßenbauprojekte der Leistungsphasen 1-5
(Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfs-, Ausführungs- und Genehmigungsplanung)
Projektmanagement für Erschließungsmaßnahmen für den Bereich Straßenbau,
insbesondere die Begleitung und Prüfung der Planungen und Bauausführung von
Vorhabenträgern und Ingenieurbüros.
Diese Aufgaben (Leistungsphasen 1-5, HOAI) können zwar grundsätzlich von allen
Tiefbauingenieuren erledigt werden, jedoch erfordern die Fachanwendungen zur Planung
Spezialkenntnisse, über die in ausreichendem Maße z.Zt. im Amt 15 nur der scheidende
Mitarbeiter verfügt. Darüber hinaus ist ein weiterer Mitarbeiter bereits seit einigen Monaten
krankheitsbedingt ausgefallen. Da hier mit einer Fortdauer der Erkrankung gerechnet werden
muss, wird bereits eine Krankheitsvertretung gesucht. Ab 01.10.2016 fehlen 2 von 4
ausgebildeten Ingenieuren der Abteilung Straßen. Eine Umverteilung der Aufgaben auf die
verbleibenden 2 Fachkräfte geht zu Lasten der übrigen Aufgaben, insbesondere der
Baudurchführung. Hinzu kommt, dass dann eine Aneignung der erforderlichen Kenntnisse in den
Fachanwendungen erforderlich wäre, die zunächst Arbeitskraft binden würde. Nicht zeit- und
fachgerechte Planungen werden zu Verzögerungen und/oder Qualitätseinbußen führen, die
zusätzliche Kosten verursachen können.
Die Vergabe von Aufträgen an externe Fachplaner, insbesondere der Leistungsphasen 1-5, ist
nicht zielführend aufgrund der umfangreichen Abstimmung, Darstellung und Erörterung der
Planungen gegenüber städtischen Ämtern, externen Behörden und Trägern öffentlicher Belange
sowie betroffenen Bürgern und politischen Fachgremien. Außerdem würde so das Einsparungsziel
verfehlt, da Personalkosten durch Sachkosten ersetzt würden.
Da die Planung Grundlage für die weiteren Leistungsphasen 6-9 (Vorbereitung + Mitwirkung bei
der Vergabe, Bauoberleitung + örtl. Bauüberwachung und Objektbetreuung /Dokumentation) ist,
wirkt sich ein längerfristiger Ausfall mittelbar auch auf die Ingenieure der Baudurchführung aus,
betroffen hiervon sind auch die Ingenieure der Abteilung 15.2 (Stadtentwässerung), so dass sich
bei allen städtischen Tiefbaumaßnahmen Verzögerungen ergeben würden.
In der Praxis werden daher alle kombinierten Kanal- und Straßenbaumaßnahmen (KAGMaßnahmen), die im mittelfristigen Investitionsprogramm der Kolpingstadt Kerpen enthalten sind,
verschoben werden müssen. Für das Investitionsprogramm 2017 sind folgende Maßnahmen
hiervon betroffen:
Kanal- und Straßensanierung Kunibertusstraße, Im Bungert bis Buschweg (Blatzheim)
Kanal- und Straßensanierung Dahlienweg (Balkhausen)
Die Kanal- und Straßenbaumaßnahmen der Folgejahre verschieben sich entsprechend um weitere
Jahre.
Bei Erschließungsmaßnahmen durch Vorhabenträger tritt zudem ein Verlust des
Qualitätsstandards bei der Betreuung von Erschließungsverträgen auf.
Aus v.g. Gründen wäre aus Sicht der Verwaltung die Aufhebung der Wiederbesetzungssperre
erforderlich. Angesichts der extrem angespannten Haushaltslage beantragt die Verwaltung dies
jedoch nicht.
Beschlussvorlage 408.16
Seite 2
Durch die Maßnahme wird eine geschätzte Personalkosteneinsparung (Beschäftigte/r, EG 11, 6
Monate) in Höhe von ca. 24.800 € erreicht.
Beschlussvorlage 408.16
Seite 3