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Beschlussvorlage (Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept hier: Auswirkungen der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 22.1, Senioren, Menschen mit Behinderung und Soziale Hilfen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
122 kB
Datum
06.09.2016
Erstellt
29.08.16, 13:16
Aktualisiert
29.08.16, 13:16
Beschlussvorlage (Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept
hier: Auswirkungen der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 22.1, Senioren, Menschen mit Behinderung und Soziale Hilfen) Beschlussvorlage (Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept
hier: Auswirkungen der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 22.1, Senioren, Menschen mit Behinderung und Soziale Hilfen) Beschlussvorlage (Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept
hier: Auswirkungen der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 22.1, Senioren, Menschen mit Behinderung und Soziale Hilfen) Beschlussvorlage (Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept
hier: Auswirkungen der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 22.1, Senioren, Menschen mit Behinderung und Soziale Hilfen)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation Sachbearbeiter/in: Herr Stingl TOP Drs.-Nr.: 405.16 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 26.07.2016 Bemerkungen 06.09.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept hier: Auswirkungen der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 22.1, Senioren, Menschen mit Behinderung und Soziale Hilfen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Abteilungsleiterin Amtsleiter Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 22 Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro i.V. Stingl Jung Stein Canzler Maus Canzler Nimtz Begründung: Zum 31.12.2016 wird eine Mitarbeiterin aus dem Bereich der Grundsicherung im Alter aus dem Beschäftigungsverhältnis mit der Kolpingstadt Kerpen ausscheiden und zu einem anderen, ihrem Wohnort näher gelegenen, Arbeitgeber wechseln. Grundlage für den derzeit anerkannten Stellenbedarf in der Abteilung 22.1 ist eine detaillierte Stellenbedarfsermittlung, auf deren Grundlage der Stadtrat in seiner Sitzung am 28.10.2008 einen niedrigen Standard in der Fallbearbeitung beschlossen hat (siehe DrS.-Nr.: 378.08). Damit kann im Regelfall eine ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Aufgabenerledigung sichergestellt werden, bei deutlichen Abstrichen in der Beratung der Anspruchsberechtigten. Neben dem kommenden Personalabgang ergeben sich in der Abteilung 22.1 aktuell zusätzliche Belastungen aus folgenden Gründen:    Eine Halbtagsstelle ist seit dem 01.06.2016 unbesetzt und wird auch zeitnah nicht besetzt werden können. Grund hierfür ist, dass die neue Mitarbeiterin aus dem Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe wechseln wird und dieser Wechsel aufgrund der ebenfalls anspannten Personalsituation in der wirtschaftlichen Jugendhilfe nicht vor dem 01.01.2017 erfolgen kann. Die Fallbearbeitung wird von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Grundsicherung entsprechend aufgefangen. Aufgrund des Ausscheidens der Amtsleiterin 22 zum 31.08.2016 wird der Abteilungsleiter 22.1 ab diesem Zeitpunkt bis zur Nachbesetzung der Amtsleitung die dauerhafte Vertretung für das Amt 22 sicherstellen. Das Ausscheiden einer Mitarbeiterin der Grundsicherung zum 31.08.2016 wird durch Zuweisung einer Anwärterin im gehobenen Dienst zeitnah kompensiert. In der erforderlichen Einarbeitungszeit (ca. 6 Monate) ist die Sachbearbeitung für dieses Sachgebiet ebenfalls durch die vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Grundsicherung aufzufangen. Auch in der Vergangenheit sind durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grundsicherung in erheblichen Umfang zusätzliche Arbeiten erbracht worden, die negative Auswirkungen auf die Bearbeitungsqualität der eigentlichen Arbeit nach sich ziehen sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Belastungsgrenze bringen. Hier sind beispielhaft zu nennen:    Aushilfe in der wirtschaftlichen Jugendhilfe im Rahmen einer 0,6-Stelle in der Zeit vom 01.06.2014 – 31.05.2015, Langzeitvertretung für eine 0,5 Stelle in der Grundsicherung im Zeitraum 21.09.201531.05.2016, Neueingabe des kompletten Fallbestandes im SGB XII-Bereich aufgrund einer neuen Leistungssoftware in der Zeit von 08/2015 bis 11/2015. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass in 2017 erneut zwei Stellen in der Abteilung 22.1 aufgrund Renteneintritt neu zu besetzen sind, wird eine Aufhebung der Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 22.1 für dringend erforderlich gehalten, um der andauernden Überlastungssituation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entgegenzuwirken. Zum 01.01.2017 wäre überdies eine sofortige Nachbesetzung der Stelle mit einer qualifizierten Bewerberin möglich, die ohne eine umfangreiche Einarbeitung schnell einsetzbar ist. Die Bewerberin hat ihre Ausbildung bei der Kolpingstadt Kerpen absolviert und war bereits in diesem Bereich tätig. Sie hat jedoch signalisiert, bei einer Stellenbesetzung zum 01.07.2017 nicht mehr zur Verfügung zu stehen. Beschlussvorlage 405.16 Seite 2 Aus v.g. Gründen wäre aus Sicht der Verwaltung die Aufhebung der Wiederbesetzungssperre erforderlich. Angesichts der extrem angespannten Haushaltslage beantragt die Verwaltung dies jedoch nicht. Um dem Rechnung tragen zu können beabsichtigt die Verwaltung, ausgehend von der oben genannten Stellenbedarfsermittlung, die bereits einen niedrigen Standard in der Fallbearbeitung sowie deutliche Abstriche in der Beratung der Leistungsberechtigten umfasst, eine Absenkung der Bearbeitungsqualität, sodass künftig eine ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Aufgabenerledigung nicht sichergestellt ist. Dies wird sich in den Prüfungsergebnissen des Rechnungsprüfungsamtes sowie des Bundes für den Bereich der Grundsicherung niederschlagen. Ersatzansprüche sowie Nachbearbeitung des kompletten Fallbestandes sind aus Sicht der Verwaltung zu erwarten. Weiterhin ist ein Anstieg der Beschwerden absehbar. Zusätzlich zur grundsätzlich zu beobachtenden Fallzahlensteigerung aufgrund der demografischen Entwicklung bei sinkenden Rentenansprüchen wird eine Qualitätseinschränkung bei der Sachbearbeitung in der Folge zu einer weiteren Erhöhung der Fallzahlen führen, was künftig weiteren, zusätzlichen Mitarbeiterbedarf auslöst. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:     Schriftliche Leistungsabsprachen nach § 12 SGB XII werden nicht mehr erstellt. Folge: Es entfallen Fördermöglichkeiten für die Leistungsberechtigten, womit eine Verbesserung der Arbeitsfähigkeit oder der Teilhabe an der Gesellschaft verhindert wird. Da die Leistungsberechtigten in der Leistungsgewährung verbleiben erhöhen sich die Fallkosten. Verringerung des Prüfaufwandes bei der Überprüfung des Krankenversicherungsschutzes bei der Fallaufnahme. Folge: Gesetzliche Krankenversicherungsansprüche werden nicht erkannt und führen zu Mehrkosten bei der Gewährung der Krankenhilfe. Da bei Gewährung der Krankenhilfe die vollen Kosten der ambulanten und stationären Behandlung zu übernehmen sind, ergeben sich im Hinblick auf Alter und Pflegebedürftigkeit der Leistungsempfänger erhebliche Mehrkosten. Einstellung der Überprüfung bestehender Krankenhilfefälle auf Überführung in die gesetzliche Versicherungspflicht bzw. kostenfreie Familienversicherung. Folge: Hier wurde der Fallbestand bisher aufgrund der komplizierten gesetzlichen Vorgaben und auch rückwirkender Erstattungspflicht durch die Krankenkassen regelmäßig umfangreich überprüft, mit der Folge, dass in 30 Prozent der geprüften Fälle eine Überführung in die gesetzliche Versicherungspflicht bzw. in die kostenfreie Familienversicherung erfolgen konnte, bei entsprechend geringerem Kostenrisiko. Weiterhin konnten bereits geleistete Krankenhilfekosten von den Krankenkassen zurück gefordert werden, wobei in Einzelfällen Erstattungen bis zu 100.000 € generiert werden konnten. Dies wird künftig entfallen. Reduzierung des Arbeitsaufwandes bei der Ermittlung des Nachlasses sowie der Überprüfung Bestattungskostenpflichtiger. Folge: Erhöhung der Fallzahlen und erhebliche Mehrkosten weil vorhandener Nachlass/Ansprüche gegen Dritte sowie leistungsfähige Pflichtige nicht erkannt werden. Beschlussvorlage 405.16 Seite 3    Wegfall von Hausbesuchen sowie Verringerung des Zeitaufwandes bei der Prüfung zur Ermittlung der Leistungsbedarfe. Folge: Die Fehlerquote bei der Berechnung des Leistungsanspruches wird sich erhöhen. Dies kann sowohl zu Lasten des Leistungsempfänger wie auch des Leistungsträgers gehen. Damit ergeben sich in der Folge ein erheblicher Aufwand im Bereich der Rückforderung zu viel gezahlter Leistungen bzw. ein höher Umfang im Bereich der Widersprüche und Klagen, was zu höheren Anwalts- und Gerichtskosten führt, die vollumfänglich zu Lasten der Kolpingstadt Kerpen gehen. Bezüglich der Rückforderung zu viel gezahlter Leistungen ist noch zu bemerken, dass Rückforderungen angesichts der finanziellen Lage der Leistungsberechtigten nur in geringem Umgang zum Erfolg führen wird, was allerdings auch noch mit zusätzlichem Arbeitsaufwand im Bereich der Kämmerei/Stadtkasse/Vollstreckung verbunden ist. Wegfall der jährlichen Überprüfung des Fallbestandes Folge: siehe vorherigen Spiegelstrich Keine generelle Anforderung und Überprüfung von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen sowie Erstattung bei Guthaben Folge: Aus Erfahrung werden Abrechnungen, die mit einem Guthaben abschließen ohne Aufforderung nur selten durch die Leistungsempfänger vorgelegt. In Höhe dieser Guthaben entstehen Mehrkosten. Fehlerhafte Abrechnungen werde ebenfalls nicht mehr ermittelt, was zu Lasten des Leistungsberechtigten, wie des Leistungsträgers geht. Durch die Maßnahme wird eine geschätzte Personalkosteneinsparung (Beschäftigte/r, EG 9 Stufe 1, 6 Monate) in Höhe von ca. 21.200 € erreicht. Beschlussvorlage 405.16 Seite 4