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Beschlussvorlage (Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept hier: Auswirkungen der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 16.4, Bauordnung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
117 kB
Datum
06.09.2016
Erstellt
30.08.16, 11:46
Aktualisiert
30.08.16, 11:46
Beschlussvorlage (Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept
hier: Auswirkungen der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 16.4, Bauordnung) Beschlussvorlage (Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept
hier: Auswirkungen der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 16.4, Bauordnung) Beschlussvorlage (Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept
hier: Auswirkungen der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 16.4, Bauordnung)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation Sachbearbeiter: Herr Stingl TOP Drs.-Nr.: 397.16 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 21.07.2016 Bemerkungen 06.09.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept hier: Auswirkungen der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 16.4, Bauordnung X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Abteilungsleiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 16 Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Stingl Stein Schwister Held Schaaf Spürck Nimtz Jung Begründung: Der Abteilungsleiter der Abteilung 16.4, Bauordnung wird ab dem 01.03.2017 in die Freizeitphase der Altersteilzeit wechseln. Bereits zu den Stellenplanberatungen des Stellenplans 2016 hat die Verwaltung mit Vorlage 129.16 auf die notwendige personelle Verstärkung der Abteilung 16.4 hingewiesen und die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle beantragt. Der Stadtrat hat mit Verabschiedung des Haushaltes 2016 diese zusätzliche Stelle bereitgestellt. Diese Stelle wurde ab 01.05.2016 bei den Personalkosten berücksichtigt. Die Verwaltung hat ein Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren durchgeführt und eine geeignete Bewerberin gefunden. Diese Bewerberin kann ihre Tätigkeit wegen ihrer derzeitigen Kündigungsfrist jedoch erst am 01.04.2017 aufnehmen. Ein/e geeignete/r Bewerber/in, die/der zu einem früheren Zeitpunkt beginnen könnte, wurde nicht gefunden. Insgesamt bleibt festzustellen, dass am Arbeitsmarkt derzeit nur sehr schwer geeignete Ingenieure/innen gefunden werden können, so dass der späte Einstellungszeitpunkt letztlich hingenommen werden muss, um überhaupt geeignetes Personal zu finden. Die Notwendigkeit einer zusätzlichen Stelle mit sofortiger Stellenbesetzung wurde in der Vorlage 129.16 begründet. Die dort geschilderte Situation gilt nach wie vor, eine Wiederbesetzungssperre würde die geschilderte angespannte Situation für weitere 6 Monate aufrechterhalten. Die durch die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle angestrebte entlastende Wirkung tritt frühestens am 01.04.2017 ein, die neu eingerichtete Stelle ist somit 11 Monate unbesetzt. Kurz zusammengefasst sind die Gründe für die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle in diesem Bereich:  Pflichtaufgabe (Gefahrenabwehr § 60 BauO NRW) zur Überwachung der Einhaltung von öffentlich rechtlichen Vorschriften und der aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen bei der Errichtung, der Änderung, dem Abbruch, der Nutzung, der Nutzungsänderung sowie der Instandhaltung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen,  erhebliche Steigerung der Anforderungen, insbesondere die zunehmende Zahl von Brandschauen und wiederkehrenden Prüfungen sowie die Einbindung der Bauordnung bei Liegenschafts- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten sowie Sonderprojekte (z.B. Flüchtlingsunterbringung)  Dadurch ausgelöst ständige Priorisierung der auszuführenden Arbeiten, unter zunehmender Zurückstellung von Aufgaben, insbesondere Brandschauen und Wiederkehrende Prüfungen,  zunehmende Gefahr, dass Mängel oder Gefahren nicht oder nicht rechtzeitig erkannt werden können bei gleichzeitiger persönlicher Haftung der in der Bauordnung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und  zukünftig auf Grund geplanter Gesetzesänderung (Abschaffung des sog. Freistellungsverfahrens) erheblich aufwendigere Genehmigungsverfahren. Die Entscheidung der Landesregierung und des Landtages dazu stehen zwar noch aus, tendenziell ist aber mit einer solchen Entscheidung zu rechnen. Beschlussvorlage 397.16 Seite 2 Aus v.g. Gründen wäre aus Sicht der Verwaltung die Aufhebung der Wiederbesetzungssperre erforderlich. Angesichts der extrem angespannten Haushaltslage beantragt die Verwaltung dies jedoch nicht. Dadurch bedingt muss mit folgenden Auswirkungen gerechnet werden:  Die Rückstände im Bereich der Wiederkehrenden Prüfungen und Brandverhütungsschauen bestehen nach wie vor und können in dieser Zeit nicht aufgearbeitet werden,  Die in 2017 anstehende Bearbeitung der Bauvorhaben Prologis und Computercentrum kann beeinträchtigt werden, da Maßnahmen zur Gefahrenabwehr immer Priorität vor anderen Aufgaben haben. Diese beiden Maßnahmen werden zu zusätzlichen Gebühreneinnahmen in Höhe von insgesamt ca. 400.000 € in 2017 u. 2018 führen. Gleiches gilt für alle weiteren ggf. noch kommenden Maßnahmen.  Der Anspruch der Antragsteller auf eine korrekte, richtige und zügige Entscheidung bei allen Bauvorhaben, insbesondere bei großen Objekten, könnte ggf. nicht immer voll erfüllt werden. Die Bearbeitungsqualität wird sinken. Dies ist insbesondere bei Maßnahmen, die von großer wirtschaftlicher und rechtlicher Bedeutung sind riskant. Bei großen Objekten werden Millionenbeträge investiert und hohe Gebühreneinahmen erzielt. Die Bauaufsichtsbehörde kann sowohl bei verzögerter Bearbeitung als auch bei Fehlentscheidungen haftbar gemacht werden.  Die Sprechzeiten und telefonische Erreichbarkeit müssen ggf. eingeschränkt werden, dadurch ergibt sich eine Einschränkung der Bürgerfreundlichkeit.  Bei besonderen Situationen/Ereignissen bei denen die Feuerwehr die Federführung hat, steht der Abteilungsleiter 16.4 nicht mehr zur Verfügung.  Die Beratung bei Projekten der Wirtschaftsförderung muss eingeschränkt werden und die bisherigen Sonderaufgaben in Verbindung mit der Unterbringung von Flüchtlingen können nicht mehr wahrgenommen werden, da Maßnahmen zur Gefahrenabwehr vorrangig bearbeitet werden müssen. Durch die Maßnahme wird eine geschätzte Personalkosteneinsparung (Beschäftigte/r, EG 14 Stufe 1, 6 Monate) in Höhe von ca. 30.600 € erreicht. Beschlussvorlage 397.16 Seite 3