Daten
Kommune
Kerpen
Größe
117 kB
Datum
06.09.2016
Erstellt
30.08.16, 11:46
Aktualisiert
30.08.16, 11:46
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Sachbearbeiter: Herr Stingl
TOP
Drs.-Nr.: 397.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
21.07.2016
Bemerkungen
06.09.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept
hier: Auswirkungen der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 16.4,
Bauordnung
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter Abteilungsleiter
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 16
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Stingl
Stein
Schwister
Held
Schaaf
Spürck
Nimtz
Jung
Begründung:
Der Abteilungsleiter der Abteilung 16.4, Bauordnung wird ab dem 01.03.2017 in die Freizeitphase
der Altersteilzeit wechseln.
Bereits zu den Stellenplanberatungen des Stellenplans 2016 hat die Verwaltung mit Vorlage
129.16 auf die notwendige personelle Verstärkung der Abteilung 16.4 hingewiesen und die
Einrichtung einer zusätzlichen Stelle beantragt. Der Stadtrat hat mit Verabschiedung des
Haushaltes 2016 diese zusätzliche Stelle bereitgestellt. Diese Stelle wurde ab 01.05.2016 bei den
Personalkosten berücksichtigt. Die Verwaltung hat ein Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren
durchgeführt und eine geeignete Bewerberin gefunden. Diese Bewerberin kann ihre Tätigkeit
wegen ihrer derzeitigen Kündigungsfrist jedoch erst am 01.04.2017 aufnehmen. Ein/e geeignete/r
Bewerber/in, die/der zu einem früheren Zeitpunkt beginnen könnte, wurde nicht gefunden.
Insgesamt bleibt festzustellen, dass am Arbeitsmarkt derzeit nur sehr schwer geeignete
Ingenieure/innen gefunden werden können, so dass der späte Einstellungszeitpunkt letztlich
hingenommen werden muss, um überhaupt geeignetes Personal zu finden.
Die Notwendigkeit einer zusätzlichen Stelle mit sofortiger Stellenbesetzung wurde in der Vorlage
129.16 begründet. Die dort geschilderte Situation gilt nach wie vor, eine Wiederbesetzungssperre
würde die geschilderte angespannte Situation für weitere 6 Monate aufrechterhalten. Die durch die
Einrichtung einer zusätzlichen Stelle angestrebte entlastende Wirkung tritt frühestens am
01.04.2017 ein, die neu eingerichtete Stelle ist somit 11 Monate unbesetzt.
Kurz zusammengefasst sind die Gründe für die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle in diesem
Bereich:
Pflichtaufgabe (Gefahrenabwehr § 60 BauO NRW) zur Überwachung der Einhaltung von
öffentlich rechtlichen Vorschriften und der aufgrund dieser Vorschriften erlassenen
Anordnungen bei der Errichtung, der Änderung, dem Abbruch, der Nutzung, der
Nutzungsänderung sowie der Instandhaltung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen,
erhebliche Steigerung der Anforderungen, insbesondere die zunehmende Zahl von
Brandschauen und wiederkehrenden Prüfungen sowie die Einbindung der Bauordnung bei
Liegenschafts- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten sowie Sonderprojekte (z.B.
Flüchtlingsunterbringung)
Dadurch ausgelöst ständige Priorisierung der auszuführenden Arbeiten, unter zunehmender
Zurückstellung von Aufgaben, insbesondere Brandschauen und Wiederkehrende Prüfungen,
zunehmende Gefahr, dass Mängel oder Gefahren nicht oder nicht rechtzeitig erkannt werden
können bei gleichzeitiger persönlicher Haftung der in der Bauordnung tätigen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter und
zukünftig auf Grund geplanter Gesetzesänderung (Abschaffung des sog.
Freistellungsverfahrens) erheblich aufwendigere Genehmigungsverfahren. Die Entscheidung
der Landesregierung und des Landtages dazu stehen zwar noch aus, tendenziell ist aber mit
einer solchen Entscheidung zu rechnen.
Beschlussvorlage 397.16
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Aus v.g. Gründen wäre aus Sicht der Verwaltung die Aufhebung der Wiederbesetzungssperre
erforderlich. Angesichts der extrem angespannten Haushaltslage beantragt die Verwaltung dies
jedoch nicht.
Dadurch bedingt muss mit folgenden Auswirkungen gerechnet werden:
Die Rückstände im Bereich der Wiederkehrenden Prüfungen und Brandverhütungsschauen
bestehen nach wie vor und können in dieser Zeit nicht aufgearbeitet werden,
Die in 2017 anstehende Bearbeitung der Bauvorhaben Prologis und Computercentrum kann
beeinträchtigt werden, da Maßnahmen zur Gefahrenabwehr immer Priorität vor anderen
Aufgaben haben. Diese beiden Maßnahmen werden zu zusätzlichen Gebühreneinnahmen in
Höhe von insgesamt ca. 400.000 € in 2017 u. 2018 führen. Gleiches gilt für alle weiteren ggf.
noch kommenden Maßnahmen.
Der Anspruch der Antragsteller auf eine korrekte, richtige und zügige Entscheidung bei allen
Bauvorhaben, insbesondere bei großen Objekten, könnte ggf. nicht immer voll erfüllt werden.
Die Bearbeitungsqualität wird sinken. Dies ist insbesondere bei Maßnahmen, die von großer
wirtschaftlicher und rechtlicher Bedeutung sind riskant. Bei großen Objekten werden
Millionenbeträge investiert und hohe Gebühreneinahmen erzielt. Die Bauaufsichtsbehörde
kann sowohl bei verzögerter Bearbeitung als auch bei Fehlentscheidungen haftbar gemacht
werden.
Die Sprechzeiten und telefonische Erreichbarkeit müssen ggf. eingeschränkt werden, dadurch
ergibt sich eine Einschränkung der Bürgerfreundlichkeit.
Bei besonderen Situationen/Ereignissen bei denen die Feuerwehr die Federführung hat, steht
der Abteilungsleiter 16.4 nicht mehr zur Verfügung.
Die Beratung bei Projekten der Wirtschaftsförderung muss eingeschränkt werden und die
bisherigen Sonderaufgaben in Verbindung mit der Unterbringung von Flüchtlingen können
nicht mehr wahrgenommen werden, da Maßnahmen zur Gefahrenabwehr vorrangig bearbeitet
werden müssen.
Durch die Maßnahme wird eine geschätzte Personalkosteneinsparung (Beschäftigte/r, EG 14
Stufe 1, 6 Monate) in Höhe von ca. 30.600 € erreicht.
Beschlussvorlage 397.16
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