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Beschlussvorlage (Toilettenanlage auf dem Friedrich-Ebert-Platz in Horrem; hier: Antrag der Fraktion B90/Grüne bzgl. „behindertenfreundliche Nutzungserweiterung“)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
153 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
30.08.16, 13:15
Aktualisiert
30.08.16, 13:15
Beschlussvorlage (Toilettenanlage auf dem Friedrich-Ebert-Platz in Horrem;
hier: Antrag der Fraktion B90/Grüne bzgl. „behindertenfreundliche Nutzungserweiterung“) Beschlussvorlage (Toilettenanlage auf dem Friedrich-Ebert-Platz in Horrem;
hier: Antrag der Fraktion B90/Grüne bzgl. „behindertenfreundliche Nutzungserweiterung“)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und TOP Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen, Bäder Sachbearbeiter/in: Herr Bischof Drs.-Nr.: 393.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Behindertenbeirat 01.09.2016 Bau- und Feuerschutzausschuss 06.10.2016 X 15.08.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Toilettenanlage auf dem Friedrich-Ebert-Platz in Horrem; hier: Antrag der Fraktion B90/Grüne bzgl. „behindertenfreundliche Nutzungserweiterung“ Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von .. € (können erst nach Ablauf der Erprobungsphase ermittelt werden) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Behindertenbeirat empfiehlt/ Der Bau- und Feuerschutzausschuss beschließt, für die WCAnlage auf dem Friedrich-Ebert-Platz in Horrem eine Erprobungszeit zur Nutzung dieser Anlage durch behinderte Menschen vom 01.10.2016 bis zum 31.03.2017 einzurichten. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz siehe Stellungnahme Bischof Floryszak Pütgens Schwister Begründung: Mit Schreiben vom 06.06.2016 beantragt die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, dass die Toilettenanlage auf dem Friedrich-Ebert-Platz in Horrem mit einem Schloss für den sogenannten Euro-Schlüssel umgerüstet wird. In der Begründung heißt es, dass auch behinderten Menschen die Möglichkeit gegeben werden soll, die Toilette benutzen zu können. In der Vergangenheit wurde das Thema „WC-Anlage Friedrich-Ebert-Platz“ mehrfach politisch beraten (letztmalig im HFA am 16.03.2010). Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.03.2010 wurde die Verwaltung beauftragt, den mit einer Fremdfirma bestehenden Vertrag zur Übernahme von Reinigungsleistungen und kleineren Wartungsarbeiten in Höhe von durchschnittlich 9.000 € jährlich zu kündigen und alternativ eine andere Lösung bezüglich der Reinigung und Wartung zu suchen. In Einigung mit dem Mieter des Verkaufspavillons wurde der Mietvertrag in der Form abgeändert, dass der Pächter des Verkaufspavillons / Biergartens für diesen während der Saison vom 01.04. bis 31.10. eines jeden Jahres die benachbarte WC-Anlage die Schlüsselgewalt ausübt. Der Mieter ist verpflichtet, während der Öffnungszeit des Verkaufspavillons / Biergartens die Reinigung der WC-Anlage kostenlos zu übernehmen. Außerhalb der Öffnungszeiten des Verkaufspavillons / Biergartens und außerhalb der Saison (vom 01.11.- 31.03.) bleibt die WC-Anlage geschlossen. Bzgl. des nunmehr vorliegenden Antrags wurden seitens der Verwaltung erste Überprüfungen vorgenommen. Eine Aussage bzgl. der Kosten (insbesondere der Unterhaltungskosten) gestaltet sich momentan als schwierig. Unter Berücksichtigung der fehlenden Erfahrungswerte bezogen auf die Frequentierung, den Verschmutzungsgrad sowie erforderliche Reinigungsintervalle sollten diese Daten in Form einer Erprobungszeit über einen Zeitraum von 5 Monaten gesammelt werden, um aussagekräftige Werte der so entstandenen Kosten zu erhalten. Dies gilt nicht für die Frequentierung, da keine Zutrittskontrolle erfolgen wird. Die vorgesehene Reinigung wäre nicht an bestimmte, wiederkehrende Zeiten gebunden. Die Aufforderung zur Meldung einer Verschmutzung in der WC-Anlage soll über ein Hinweisschild erfolgen. Dabei kann sich der Nutzer direkt an die Gebäudewirtschaft wenden, die ihrerseits die Reinigung veranlasst und dabei den Verschmutzungsgrad sowie die Reinigungsdauer protokolliert. Ggf. muss eine monatliche Kontrolle durch die Gebäudewirtschaft erfolgen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, eine Erprobungsphase zur Nutzung der Toilettenanlage Friedrich-Ebert-Platz durch behinderte Menschen für den Zeitraum 01.11.2016 – 31.03.2017 mittels der Installation eines Euro-Schließzylinders einzurichten. Nach Ablauf der Erprobungsphase wird den politischen Gremien ein Erfahrungsbericht vorgelegt. Stellungnahme des Kämmerers: Gemäß dem Leitfaden „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ des Landesinnenministeriums sind neue freiwillige Leistungen nur zulässig, wenn sie durch den Wegfall bestehender freiwilliger Leistungen mindestens kompensiert werden. Außerdem ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Wenn eine Ausweitung der Nutzung nach einer Erprobungsphase in Erwägung gezogen wird, dann ist es sinnvoll, bereits jetzt festzuhalten, auf welche freiwillige Leistung dafür verzichtet wird. Zudem ist bereits die Erprobungsphase eine freiwillige Leistung, deren Gegenfinanzierung pflichtig ist. Es sei darauf hingewiesen, dass in anderen Stadtteilen keine entsprechende Einrichtung besteht. gez. Schaaf Beschlussvorlage 393.16 Seite 2