Daten
Kommune
Kerpen
Größe
153 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
30.08.16, 13:15
Aktualisiert
30.08.16, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und
TOP
Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen,
Bäder
Sachbearbeiter/in: Herr Bischof
Drs.-Nr.: 393.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Behindertenbeirat
01.09.2016
Bau- und Feuerschutzausschuss
06.10.2016
X
15.08.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Toilettenanlage auf dem Friedrich-Ebert-Platz in Horrem;
hier: Antrag der Fraktion B90/Grüne bzgl. „behindertenfreundliche Nutzungserweiterung“
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von .. € (können erst nach
Ablauf der Erprobungsphase ermittelt werden)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Behindertenbeirat empfiehlt/ Der Bau- und Feuerschutzausschuss beschließt, für die WCAnlage auf dem Friedrich-Ebert-Platz in Horrem eine Erprobungszeit zur Nutzung dieser Anlage
durch behinderte Menschen vom 01.10.2016 bis zum 31.03.2017 einzurichten.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
siehe
Stellungnahme
Bischof
Floryszak
Pütgens
Schwister
Begründung:
Mit Schreiben vom 06.06.2016 beantragt die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, dass die
Toilettenanlage auf dem Friedrich-Ebert-Platz in Horrem mit einem Schloss für den sogenannten
Euro-Schlüssel umgerüstet wird. In der Begründung heißt es, dass auch behinderten Menschen
die Möglichkeit gegeben werden soll, die Toilette benutzen zu können.
In der Vergangenheit wurde das Thema „WC-Anlage Friedrich-Ebert-Platz“ mehrfach politisch
beraten (letztmalig im HFA am 16.03.2010). Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses
vom 16.03.2010 wurde die Verwaltung beauftragt, den mit einer Fremdfirma bestehenden Vertrag
zur Übernahme von Reinigungsleistungen und kleineren Wartungsarbeiten in Höhe von
durchschnittlich 9.000 € jährlich zu kündigen und alternativ eine andere Lösung bezüglich der
Reinigung und Wartung zu suchen.
In Einigung mit dem Mieter des Verkaufspavillons wurde der Mietvertrag in der Form abgeändert,
dass der Pächter des Verkaufspavillons / Biergartens für diesen während der Saison vom 01.04.
bis 31.10. eines jeden Jahres die benachbarte WC-Anlage die Schlüsselgewalt ausübt. Der Mieter
ist verpflichtet, während der Öffnungszeit des Verkaufspavillons / Biergartens die Reinigung der
WC-Anlage kostenlos zu übernehmen.
Außerhalb der Öffnungszeiten des Verkaufspavillons / Biergartens und außerhalb der Saison (vom
01.11.- 31.03.) bleibt die WC-Anlage geschlossen.
Bzgl. des nunmehr vorliegenden Antrags wurden seitens der Verwaltung erste Überprüfungen
vorgenommen. Eine Aussage bzgl. der Kosten (insbesondere der Unterhaltungskosten) gestaltet
sich momentan als schwierig. Unter Berücksichtigung der fehlenden Erfahrungswerte bezogen auf
die Frequentierung, den Verschmutzungsgrad sowie erforderliche Reinigungsintervalle sollten
diese Daten in Form einer Erprobungszeit über einen Zeitraum von 5 Monaten gesammelt werden,
um aussagekräftige Werte der so entstandenen Kosten zu erhalten. Dies gilt nicht für die
Frequentierung, da keine Zutrittskontrolle erfolgen wird.
Die vorgesehene Reinigung wäre nicht an bestimmte, wiederkehrende Zeiten gebunden. Die
Aufforderung zur Meldung einer Verschmutzung in der WC-Anlage soll über ein Hinweisschild
erfolgen. Dabei kann sich der Nutzer direkt an die Gebäudewirtschaft wenden, die ihrerseits die
Reinigung veranlasst und dabei den Verschmutzungsgrad sowie die Reinigungsdauer
protokolliert. Ggf. muss eine monatliche Kontrolle durch die Gebäudewirtschaft erfolgen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, eine Erprobungsphase zur Nutzung der
Toilettenanlage Friedrich-Ebert-Platz durch behinderte Menschen für den Zeitraum 01.11.2016 –
31.03.2017 mittels der Installation eines Euro-Schließzylinders einzurichten. Nach Ablauf der
Erprobungsphase wird den politischen Gremien ein Erfahrungsbericht vorgelegt.
Stellungnahme des Kämmerers:
Gemäß dem Leitfaden „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ des
Landesinnenministeriums sind neue freiwillige Leistungen nur zulässig, wenn sie durch den
Wegfall bestehender freiwilliger Leistungen mindestens kompensiert werden. Außerdem ist der
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
Wenn eine Ausweitung der Nutzung nach einer Erprobungsphase in Erwägung gezogen wird,
dann ist es sinnvoll, bereits jetzt festzuhalten, auf welche freiwillige Leistung dafür verzichtet wird.
Zudem ist bereits die Erprobungsphase eine freiwillige Leistung, deren Gegenfinanzierung pflichtig
ist. Es sei darauf hingewiesen, dass in anderen Stadtteilen keine entsprechende Einrichtung
besteht.
gez. Schaaf
Beschlussvorlage 393.16
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