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Beschlussvorlage (Erstellung eines Masterplans hier: Aufhebung des Sperrvermerks)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
02.09.16, 11:40
Aktualisiert
02.09.16, 11:40
Beschlussvorlage (Erstellung eines Masterplans
hier: Aufhebung des Sperrvermerks) Beschlussvorlage (Erstellung eines Masterplans
hier: Aufhebung des Sperrvermerks)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18 / Zentrales Bau- und TOP Wohnungsmanagement Sachbearbeiter/in: B. Schmitz Drs.-Nr.: 459.16 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 30.08.2016 Bemerkungen 13.09.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Erstellung eines Masterplans hier: Aufhebung des Sperrvermerks Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 8.680,53 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr 2016: 200.000 € Produktsachkonto: 515110401 - 5281703 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt, den Sperrvermerk beim Produktsachkonto 515110401 - 5281703 „Masterplan“ in Höhe von 8.680,53 € zur Begleichung der Rechnung „Prozesssteuerung im Zeitraum 01.05. bis 30.06.2016“ aufzuheben. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiterin Abteilungsleiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent B. Schmitz Habicht Vaaßen Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Nimtz Begründung: In seiner Sitzung am 03.05.2016 – Einbringung des Haushalts 2016 – hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschlossen, den konsumtiven Ansatz des Produkt- / Sachkontos 515110401 - 5281703 „Masterplan“ mit einem Sperrvermerk zu versehen. Bei der Erarbeitung des Masterplans handelt es sich um ein in sich geschlossenes, zeitlich begrenztes Projekt, das Ende 2015 begonnen und voraussichtlich Ende 2017 beendet sein wird. Der Mittelansatz umfasst neben der Prozesssteuerung durch ein externes Büro auch die erforderlichen Fachplanungen u.a. zu den Themen Mobilität, Klima, Stadt - und Landschaftsplanung. Der Auftrag zur „Prozesssteuerung Masterplan Kerpen“ wurde bereits im Haushaltsjahr 2015 an die Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft (DSK) erteilt. Aus haushaltsrechtlichen Gründen müssen die im Haushaltsjahr 2015 beauftragten, aber erst im Jahr 2016 erbrachten externen Leistungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2016 neu veranschlagt werden. Hierbei wurde das Produkt- / Sachkonto mit einem Sperrvermerk versehen. Um die von der DSK erstellten Rechnung für erbrachte Leistungen in dem Zeitraum 01.05. bis 30.06.2016 in Höhe von 8.680,53 € begleichen zu können, ist es notwendig den Sperrvermerk aufzuheben. Beschlussvorlage 459.16 Seite 2