Daten
Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
02.09.16, 11:40
Aktualisiert
02.09.16, 11:40
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18 / Zentrales Bau- und
TOP
Wohnungsmanagement
Sachbearbeiter/in: B. Schmitz
Drs.-Nr.: 459.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
30.08.2016
Bemerkungen
13.09.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Erstellung eines Masterplans
hier: Aufhebung des Sperrvermerks
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 8.680,53 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr 2016: 200.000 €
Produktsachkonto: 515110401 - 5281703
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt, den Sperrvermerk beim Produktsachkonto
515110401 - 5281703 „Masterplan“ in Höhe von 8.680,53 € zur Begleichung der Rechnung
„Prozesssteuerung im Zeitraum 01.05. bis 30.06.2016“ aufzuheben.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiterin
Abteilungsleiter
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
B. Schmitz
Habicht
Vaaßen
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Nimtz
Begründung:
In seiner Sitzung am 03.05.2016 – Einbringung des Haushalts 2016 – hat der Rat der Kolpingstadt
Kerpen beschlossen, den konsumtiven Ansatz des Produkt- / Sachkontos 515110401 - 5281703
„Masterplan“ mit einem Sperrvermerk zu versehen.
Bei der Erarbeitung des Masterplans handelt es sich um ein in sich geschlossenes, zeitlich
begrenztes Projekt, das Ende 2015 begonnen und voraussichtlich Ende 2017 beendet sein wird.
Der Mittelansatz umfasst neben der Prozesssteuerung durch ein externes Büro auch die
erforderlichen Fachplanungen u.a. zu den Themen Mobilität, Klima, Stadt - und
Landschaftsplanung.
Der Auftrag zur „Prozesssteuerung Masterplan Kerpen“ wurde bereits im Haushaltsjahr 2015 an
die Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft (DSK) erteilt.
Aus haushaltsrechtlichen Gründen müssen die im Haushaltsjahr 2015 beauftragten, aber erst im
Jahr 2016 erbrachten externen Leistungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2016 neu veranschlagt
werden. Hierbei wurde das Produkt- / Sachkonto mit einem Sperrvermerk versehen.
Um die von der DSK erstellten Rechnung für erbrachte Leistungen in dem Zeitraum 01.05. bis
30.06.2016 in Höhe von 8.680,53 € begleichen zu können, ist es notwendig den Sperrvermerk
aufzuheben.
Beschlussvorlage 459.16
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