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Beschlussvorlage (Kolpinghaus Kerpen hier: Antrag der Fraktion Die Linke)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
06.09.2016
Erstellt
02.09.16, 11:40
Aktualisiert
02.09.16, 11:40
Beschlussvorlage (Kolpinghaus Kerpen
hier: Antrag der Fraktion Die Linke) Beschlussvorlage (Kolpinghaus Kerpen
hier: Antrag der Fraktion Die Linke)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23 / Jugend und Soziales Bearbeiterin: Therese Landscheidt TOP Drs.-Nr.: 434.16 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 31.08.2016 Bemerkungen 06.09.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Kolpinghaus Kerpen hier: Antrag der Fraktion Die Linke X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. 2. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wird abgelehnt. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiterin Zuständiger Dezernent Landscheidt Canzler Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz Begründung: Zu 1.: Die Offenlegung der Kosten und der Kostendeckung für den kompletten Umbau des Kolpinghauses erfolgte in der Sondersitzung der Fraktionsvorsitzendenkonferenz am 29.01.2015 im Rathaus der Kolpingstadt Kerpen. Der Vorstand des Kolpinghaus Kerpen e. V. legte die Gesamtinvestitionssumme von gut 2,4 Millionen Euro sowie deren Finanzierung im Rahmen einer Präsentation dar. Diese Präsentation war als Anlage der Vorlage Drs.-Nr. 80.15 „Nachlass eines Kerpener Bürgers“ für den Jugendhilfeausschuss am 26.02.2015 und den Haupt-und Finanzausschuss am 24.02.2015 beigefügt. Die Beschlusslage fußt auf diesen vom Kolpinghaus Kerpen e. V. dokumentierten Daten. In der Fraktionsvorsitzendenkonferenz am 10.11.2015 legten die Vertreter des Kolpinghaus Kerpen e. V. dar, dass das Projekt durch die Vorlage von schriftlichen Finanzierungszusagen gesichert sei. Dies bezog sich auf die Finanzierung einer Gesamtinvestitionssumme von ca. 2,5 Millionen Euro. Zu 2.: Wie dem Auszug aus dem Vertragsentwurf „Ausführungsvertrag zur Realisierung des KolpingCentrum-Kerpen“, der der Niederschrift zur 7. Sitzung des Stadtrates vom 12.05.2015 beigefügt war, zu entnehmen ist, entspricht die als Dienstbarkeit einzutragenden Prozentzahl dem Verhältnis der Zuwendung von 690.000 € zum Gesamtinvestitionsvolumen von 2,4 Millionen Euro. Zu 3.: Die gemäß Beschlusslage erforderliche Eintragung einer Grunddienstbarkeit ist noch nicht erfolgt. Zu 4.: Eine Fristsetzung für die Eintragung der Dienstbarkeit sowie eine anderweitige Verwendung des für dieses Projekt beschlossenen Geldes aus dem Nachlass Schenk sieht der am 8.07.2015 beurkundete Ausführungsvertrag zur Realisierung des Kolping-Center-Kerpen nicht vor, daher könnte der Beschluss faktisch nicht umgesetzt werden und sollte daher abgelehnt werden. Beschlussvorlage 434.16 Seite 2