Daten
Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
06.09.2016
Erstellt
02.09.16, 11:40
Aktualisiert
02.09.16, 11:40
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23 / Jugend und Soziales
Bearbeiterin: Therese Landscheidt
TOP
Drs.-Nr.: 434.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
31.08.2016
Bemerkungen
06.09.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Kolpinghaus Kerpen
hier: Antrag der Fraktion Die Linke
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
1.
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wird abgelehnt.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiterin
Zuständiger
Dezernent
Landscheidt
Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
Begründung:
Zu 1.:
Die Offenlegung der Kosten und der Kostendeckung für den kompletten Umbau des
Kolpinghauses erfolgte in der Sondersitzung der Fraktionsvorsitzendenkonferenz am 29.01.2015
im Rathaus der Kolpingstadt Kerpen. Der Vorstand des Kolpinghaus Kerpen e. V. legte die
Gesamtinvestitionssumme von gut 2,4 Millionen Euro sowie deren Finanzierung im Rahmen einer
Präsentation dar. Diese Präsentation war als Anlage der Vorlage Drs.-Nr. 80.15 „Nachlass eines
Kerpener Bürgers“ für den Jugendhilfeausschuss am 26.02.2015 und den Haupt-und
Finanzausschuss am 24.02.2015 beigefügt.
Die Beschlusslage fußt auf diesen vom Kolpinghaus Kerpen e. V. dokumentierten Daten.
In der Fraktionsvorsitzendenkonferenz am 10.11.2015 legten die Vertreter des Kolpinghaus
Kerpen e. V. dar, dass das Projekt durch die Vorlage von schriftlichen Finanzierungszusagen
gesichert sei. Dies bezog sich auf die Finanzierung einer Gesamtinvestitionssumme von ca. 2,5
Millionen Euro.
Zu 2.:
Wie dem Auszug aus dem Vertragsentwurf „Ausführungsvertrag zur Realisierung des KolpingCentrum-Kerpen“, der der Niederschrift zur 7. Sitzung des Stadtrates vom 12.05.2015 beigefügt
war, zu entnehmen ist, entspricht die als Dienstbarkeit einzutragenden Prozentzahl dem Verhältnis
der Zuwendung von 690.000 € zum Gesamtinvestitionsvolumen von 2,4 Millionen Euro.
Zu 3.:
Die gemäß Beschlusslage erforderliche Eintragung einer Grunddienstbarkeit ist noch nicht erfolgt.
Zu 4.:
Eine Fristsetzung für die Eintragung der Dienstbarkeit sowie eine anderweitige Verwendung des
für dieses Projekt beschlossenen Geldes aus dem Nachlass Schenk sieht der am 8.07.2015
beurkundete Ausführungsvertrag zur Realisierung des Kolping-Center-Kerpen nicht vor, daher
könnte der Beschluss faktisch nicht umgesetzt werden und sollte daher abgelehnt werden.
Beschlussvorlage 434.16
Seite 2