Daten
Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
02.11.2016
Erstellt
09.09.16, 10:28
Aktualisiert
09.09.16, 10:28
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 10.2 / Kultur und Sport,
TOP
Städtepartnerschaft und Tourismus
Sachbearbeiter/in: Detlev Geratz
Drs.-Nr.: 373.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur
20.09.2016
Haupt- und Finanzausschuss
02.11.2016
X
21.06.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Kündigung der Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Sport, Freizeit
und Kultur die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter zu kündigen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Geratz
Geratz
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 10.12.2013 auf Empfehlung des
Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur vom 05.12.2013 die Mitgliedschaft in der v .g.
Arbeitsgemeinschaft begründet.
In der Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses am 09.12.2014 wurde die Mitgliedschaft auf
Empfehlung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur um weitere zwei Jahre verlängert.
Eine weitere Verlängerung der Mitgliedschaft kommt nicht in Betracht, da zwischenzeitlich ein
eigenes Netzwerk aufgebaut worden ist und hier auf Erfahrungen anderer Kommunen
zurückgegriffen werden kann.
Beschlussvorlage 373.16
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