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Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplanes BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung "Broichstraße", Stadtteil Buir hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
158 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
19.08.16, 13:16
Aktualisiert
16.09.16, 13:16
Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplanes BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung "Broichstraße", Stadtteil Buir
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplanes BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung "Broichstraße", Stadtteil Buir
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplanes BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung "Broichstraße", Stadtteil Buir
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplanes BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung "Broichstraße", Stadtteil Buir
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Sachbearbeiter/in: Claudia Dieken TOP Drs.-Nr.: 410.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 30.08.2016 Stadtrat 13.09.2016 X 02.08.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Aufhebung des Bebauungsplanes BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung "Broichstraße", Stadtteil Buir hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 3000 € (s. Anlage) X X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: 51511900 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: - die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Dieken i.V. Schoppe i.V. Held Zuständiger Dezernent i.V. Spürck Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig - die Bebauungspläne Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Lage des Plangebietes Der Aufhebungsbereich des Bebauungsplanes BU Nr. 4 „Broichstraße“ wird begrenzt: im Westen durch die Golzheimer Straße im Norden durch die Broichstraße im Osten durch den Voigtplatz und die Gerart-von- Bure Straße im Süden durch das Buirer Fließ Zwischen Golzheimer Straße und der Straße „Hinter den Hooven“ wurde der Bebauungsplan Nr. 4 durch den Bebauungsplan BU 223 „Hoover Diggen“ ersetzt. Im östlichen Teil der Gerart-von-Bure Straße gelten die 1. und 3. Änderung, zwischen Voigtplatz und Broichstraße gilt die 4. Änderung des Bebauungsplanes BU 4. Die Abgrenzung des Aufhebungsbereiches ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Ziel und Zweck der Aufhebung des am 09.04.1970 rechtsverbindlich gewordenen Bebauungsplanes BU Nr. 4 sowie der rechtsverbindlichen 1. Änderung und 3. Änderung ist, eine planungsrechtliche Sicherheit in der Beurteilung zukünftiger Vorhaben gem. § 34 Baugesetzbuch zu gewährleisten, aber auch um diesen eine Bebauung entsprechend der zur Zeit geltenden Rechtsvorschriften zu ermöglichen. Beschlussvorlage 410.16 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 3000 € Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 3000 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 410.16 Seite 3 Begründung: 1. Anlass zur Planaufhebung Im Juli 2015 wurde ein Bauantrag für die Genehmigung eines Doppelhauses eingereicht. Der Bebauungsplan BU Nr. 4 setzt auf dieser Fläche nicht überbaubare Fläche und Fläche für Garagen fest. Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass sich das geplante Bauvorhaben aus städtebaulicher Sicht zwar in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, das Bauvorhaben aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplanes aber nicht genehmigungsfähig ist. Auf Grundlage dieser Feststellung hat das Fachamt die Ziele und Inhalte des seit dem 09.04.1970 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes überprüft. Es wird deutlich, dass die Ende der 60-er Jahre getroffenen Festsetzungen nicht mehr den heutigen städtebaulichen Zielvorstellungen entsprechen. Somit ist die förmliche Aufhebung des Bebauungsplanes BU Nr. 4 und seiner beiden Änderungen (Rechtskraft: 29.06.1983) aus städtebaulichen Gründen erforderlich. Den Bebauungsplan BU Nr. 4, der ohnehin in großen Teilen durch andere Bebauungspläne überplant wurde (BP BU 223 „Hoover Diggen“- Rechtskraft 21.03.2000 und BP BU Nr. 4/4. Änderung – Rechtskraft 02.10.2001), kommt heute keine nennenswerte städtebauliche Steuerungsfunktion mehr zu. Die Bebauung hat sich in großen Teilen abweichend von den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes entwickelt. So wurden beispielswiese die festgesetzten Gartenhofhäuser überwiegend abweichend errichtet. Aufgrund der teilweise sehr großzügig bemessenen Baufenster dürfte sogar die Anwendbarkeit des § 34 BauGB einen strengeren Prüfungsmaßstab herbeiführen als bei der Anwendbarkeit des Bebauungsplanes BU Nr.4. Außerdem ist das Gebiet bis auf vereinzelte Baulücken komplett bebaut. Aus diesem Grunde wurde seitens des Fachamtes empfohlen, den Bebauungsplan BU Nr. 4 mit seinen beiden Änderungen aufzuheben. 2. Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss: PA 02.02.2016 Rat 23.02.2016 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 21.04.2016 – einschl. 20.05.2016 Frühzeitige Beteiligung der Behörden: 18.04.2016 – einschl. 20.05.2016 Offenlegungsbeschluss (geplant): PA 30.08.2016 Rat 13.09.2016 3. Anlagen Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Stellungnahmen der Behörden Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht Beschlussvorlage 410.16 Seite 4