Daten
Kommune
Kerpen
Größe
158 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
19.08.16, 13:16
Aktualisiert
16.09.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Sachbearbeiter/in: Claudia Dieken
TOP
Drs.-Nr.: 410.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
30.08.2016
Stadtrat
13.09.2016
X
02.08.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Aufhebung des Bebauungsplanes BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung
"Broichstraße", Stadtteil Buir
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 3000 € (s. Anlage)
X
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto: 51511900
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der
Kolpingstadt Kerpen beschließt:
-
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2)
auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Dieken
i.V. Schoppe
i.V. Held
Zuständiger
Dezernent
i.V.
Spürck
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
-
die Bebauungspläne Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung gem. § 3 (2) BauGB öffentlich
auszulegen.
Lage des Plangebietes
Der Aufhebungsbereich des Bebauungsplanes BU Nr. 4 „Broichstraße“ wird begrenzt:
im Westen durch die Golzheimer Straße
im Norden durch die Broichstraße
im Osten durch den Voigtplatz und die Gerart-von- Bure Straße
im Süden durch das Buirer Fließ
Zwischen Golzheimer Straße und der Straße „Hinter den Hooven“ wurde der
Bebauungsplan Nr. 4 durch den Bebauungsplan BU 223 „Hoover Diggen“ ersetzt.
Im östlichen Teil der Gerart-von-Bure Straße gelten die 1. und 3. Änderung, zwischen
Voigtplatz und Broichstraße gilt die 4. Änderung des Bebauungsplanes BU 4.
Die Abgrenzung des Aufhebungsbereiches ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil des
Beschlusses ist, zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der Aufhebung des am 09.04.1970 rechtsverbindlich gewordenen
Bebauungsplanes BU Nr. 4 sowie der rechtsverbindlichen 1. Änderung und 3. Änderung ist, eine
planungsrechtliche Sicherheit in der Beurteilung zukünftiger Vorhaben gem. § 34 Baugesetzbuch
zu gewährleisten, aber auch um diesen eine Bebauung entsprechend der zur Zeit geltenden
Rechtsvorschriften zu ermöglichen.
Beschlussvorlage 410.16
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
3000 €
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
3000 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 410.16
Seite 3
Begründung:
1.
Anlass zur Planaufhebung
Im Juli 2015 wurde ein Bauantrag für die Genehmigung eines Doppelhauses eingereicht.
Der Bebauungsplan BU Nr. 4 setzt auf dieser Fläche nicht überbaubare Fläche und Fläche
für Garagen fest. Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass sich das geplante
Bauvorhaben aus städtebaulicher Sicht zwar in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügt, das Bauvorhaben aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplanes aber nicht
genehmigungsfähig ist. Auf Grundlage dieser Feststellung hat das Fachamt die Ziele und
Inhalte des seit dem 09.04.1970 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes überprüft.
Es wird deutlich, dass die Ende der 60-er Jahre getroffenen Festsetzungen nicht mehr den
heutigen städtebaulichen Zielvorstellungen entsprechen. Somit ist die förmliche Aufhebung
des Bebauungsplanes BU Nr. 4 und seiner beiden Änderungen (Rechtskraft: 29.06.1983)
aus städtebaulichen Gründen erforderlich. Den Bebauungsplan BU Nr. 4, der ohnehin in
großen Teilen durch andere Bebauungspläne überplant wurde (BP BU 223 „Hoover
Diggen“- Rechtskraft 21.03.2000 und BP BU Nr. 4/4. Änderung – Rechtskraft 02.10.2001),
kommt heute keine nennenswerte städtebauliche Steuerungsfunktion mehr zu. Die
Bebauung hat sich in großen Teilen abweichend von den Festsetzungen dieses
Bebauungsplanes entwickelt. So wurden beispielswiese die festgesetzten Gartenhofhäuser
überwiegend abweichend errichtet. Aufgrund der teilweise sehr großzügig bemessenen
Baufenster dürfte sogar die Anwendbarkeit des § 34 BauGB einen strengeren
Prüfungsmaßstab herbeiführen als bei der Anwendbarkeit des Bebauungsplanes BU Nr.4.
Außerdem ist das Gebiet bis auf vereinzelte Baulücken komplett bebaut.
Aus diesem Grunde wurde seitens des Fachamtes empfohlen, den Bebauungsplan BU Nr.
4 mit seinen beiden Änderungen aufzuheben.
2.
Verfahrensstand
Aufstellungsbeschluss: PA 02.02.2016 Rat 23.02.2016
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 21.04.2016 – einschl. 20.05.2016
Frühzeitige Beteiligung der Behörden: 18.04.2016 – einschl. 20.05.2016
Offenlegungsbeschluss (geplant): PA 30.08.2016 Rat 13.09.2016
3.
Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Stellungnahmen der Behörden
Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht
Beschlussvorlage 410.16
Seite 4