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Beschlussvorlage (Anlage 2: Stellungnahmen der Behörden)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
172 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
19.08.16, 13:16
Aktualisiert
19.08.16, 13:16
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Inhalt der Datei

Anlage 2: Stellungnahmen der Behörden Nr. Schreiben von/Datum – Kurzinhalt T 1) Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr/22.04.2016 Die Bundeswehr ist nicht direkt betroffen, die Zuständigkeit liegt im Bauschutzbereich des militärischen Flughafens Nörvenich. Es wird davon ausgegangen, dass bauliche Anlagen einschl. untergeordneter Gebäudeteile eine Höhe von 30 m nicht Überschreiten. Sollte die Höhe überschritten werden, die Planunterlagen vor Erteilung einer Baugenehmigung zur Prüfung vorzulegen. T 2) Amprion GmbH/26.04.2016 Durch die Maßnahme werden keine Höchstspannungsleitungen betroffen. Planungen von Höchstspannungsleitungen sind für diesen Bereich aus heutiger Sicht nicht vorgesehen. Diese Stellungnahme betrifft nur die Leitungen der Anlagen des 220- und 380kV-Netzes der Gesellschaft. T 3)Evonik Industries/25.04.2014 Keine Bedenken T 4) Bezirksregierung Köln Obere Wasserbehörde//21.04.2016 Es ist keine Betroffenheit vorhanden. T 5) Thyssengas GmbH/25.04.2016 Durch die o.g. Maßnahme werden keine von der Gesellschaft betreuten Gasfernleitungen betroffen. Neuverlegungen sind in diesem Bereich nicht vorgesehen. Keine Bedenken T 6) DB Bahn AG/26.04.2016 Keine Bedenken T 7) Bezirksregierung Köln Dez. 33/26.04.2016 Keine Bedenken T 8) ) Gemeinde Merzenich/25.04.2016 Keine Bedenken T 9) Westnetz GmbH-Spezialservice Strom//26.03.2016 Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen keine 110kV-RWE-Hochspannungsleitungen. Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von der Gesellschaft betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kV Netzes. T 10) LVR-Dez: 2 Liegenschaften/25.04.2016 Keine Bedenken T 11) Unitymedia NRW GmbH/27.04.2016 Keine Bedenken T 12) GASCADE Gastransport GmbH, WINGAS GmbH und OPAL NEL TRANSPORT GmbH /03.05.2016 Es sind keine Anlagen der einzelnen Gesellschaften betroffen. Keine Bedenken T 13) IHK Köln/03.05.2016 Keine Bedenken T 14) Landesbetrieb Straßenbau NRW/29.04.2016 Keine Bedenken T 15) Erftverband/29.04.2016 Keine Bedenken T 16) Bezirksregierung DüsseldorfKampfmittelbeseitigungsdienst /27.04.2016 Luftbilder aus den Jahren 1939-1945 und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf einen konkreten Verdacht auf Kampfmittel. Es wird eine Überprüfung der Militäreinrichtung des 2. Weltkrieges (Schützenloch) empfohlen. Seite 1 von 3 Vorschlag der Verwaltung Es handelt sich bei der Aufhebung der Bebauungspläne Nr.4, 4/1 und 4/3 um einen schon bebauten Bereich, wo vereinzelt Baulücken bestehen können. Da es sich im kompletten Planbereich um eine maximal II-geschossige Bebauung handelt, wird die Höhe von 30 m nicht erreicht. entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt Es wurde eine Untersuchung bezüglich der hier genannten Fläche seitens des KBD durchgeführt (Siehe Schreiben vom 06.05.2016). Anlage 2: Stellungnahmen der Behörden Seite 2 von 3 Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Schreiben vom 06.05.2016 Die Untersuchung der Fläche im Bereich des BP Nr.4 lieferte folgende Ergebnisse: Kampfmittel wurden nicht geborgen. Durch die vorhandene Bebauung ist kein Absuchen möglich. Es ist nicht auszuschließen, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Daher kann die Mitteilung nicht als Garantie der Freiheit von Kampfmitteln gewertet werden. Insofern sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und umgehend die Ordnungsbehörde, die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu benachrichtigen. T 17) Westnetz GmbH-Netzplanung/02.05.2016 Keine Bedenken T 18) Bezirksregierung Köln Dezernat 52 Abfallwirtschaft und Bodenschutz/13.05.2016 Keine Bedenken T 19) Amprion GmbH/19.05.2016 Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspannungsleitungen des Trägers. Planungen und Höchstspannungsleitungen liegen für diesen Bereich nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von der Gesellschaft betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. T 20) Rhein-Erft-Kreis/17.05.2016 Es werden folgende Bedenken zu den Bebauungsplänen vorgebracht. Wasserschutz Sofern sich auf den Grundstücken Entwässerungsanlagen befinden, sind diese funktionstüchtig zu erhalten. Für die Grundstücke, die eine Entwässerungsanlage enthalten und die geteilt werden, ist eine rechtlich verbindliche Regelung über den Eigentümer und Unterhaltungspflichtigen für diese Anlage zu treffen. Falls sich hieraus ein neuer Eigentümer ergibt, so ist die Untere Wasserbehörde umgehend zu informieren. Bei Änderungen der Einleitmenge in eine bestehende Entwässerungsanlage ist vor Baubeginn bei der Unteren Wasserbehörde ein Antrag auf Änderung zu stellen. Bei einer geplanten Bauverdichtung und damit einhergehenden verstärkten Versiegelung sollte darauf geachtet werden, anfallendes Niederschlagswasser zu minimieren. Es wird angeregt, künftigen Hauseigentümern den Einbau einer Zisterne zur Brauchwassernutzung zu empfehlen. Ansonsten werden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht. T 21) RWE Power AG/19.05.2016 Die o.g. Behörde ist Eigentümerin der Grundstücke Gem. Buir, Flur 18, Flst. 247 und 248. Über den bestehenden Bebauungsplan Nr. 4/3. Änderung wird von der bewegungsaktiven tektonischen Störung „MitsubishiSprung“ gekreuzt, ist aber dennoch im hinteren Bereich mit einem Wohnhaus bebaubar. Dieser Bereich wird auch über das bestehende Baufenster abgedeckt. Die Ausführungen des KBD werden zur Kenntnis genommen. entfällt entfällt entfällt Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Den Anweisungen wird gefolgt. Trotz der tektonischen Störzone im mittleren Teil der hier benannten Grundstücke ist eine Bebauung nach der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4/3. Änderung gem. § 34 BauGB straßenbegleitend zur Gerart-von-Bure-Straße möglich. Anlage 2: Stellungnahmen der Behörden Dementsprechend wird darum gebeten, diesen Bereich von der Aufhebung des Bebauungsplanes auszunehmen, da seitens des Eigentümers ansonsten die Veräußerung als Baugrundstück nicht mehr möglich ist. T 22) Landesbetrieb Straßenbau NRW Autobahnniederlassung Krefeld/20.05.2016 Nordwestlich verläuft in einer Entfernung von ca. 680 m die von der Autobahnniederlassung Krefeld zu unterhaltende Autobahn 4, Abs. 7,2. Der rechtskräftige Bebauungsplan BU Nr. 4 „Broichstraße“ Stadtteil Buir, einschl. seiner Änderungen 4/1. Und 4/3. werden aufgehoben, da die hierin getroffenen Festsetzungen nicht mehr den heutigen städtebaulichen Zielvorstellungen entsprechen. Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass gegenüber der Straßenbauverwaltung weder jetzt noch zukünftig Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz geltend gemacht werden. Wie unter Punkt „Ökologie und Umweltbelange“ der Begründung auf S.4 dargelegt, werden die Ergebnisse der Umweltprüfung im Rahmen der Offenlage vorgelegt. Um Planungskollisionen zu vermeiden, wird darum gebeten, zu gegebener Zeit die Lage von ggfls. erforderlich werdenden Ausgleichsflächen, eingetragen in einem Übersichtsplan, mitzuteilen. Seite 3 von 3 Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Der Umweltbericht ist Teil der Begründung und wird im Rahmen der Offenlage vorgelegt. Da für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung kein neuer Bebauungsplan aufgestellt wird, ist eine Ausweisung von Ausgleichsflächen nicht erforderlich.