Daten
Kommune
Kerpen
Größe
172 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
19.08.16, 13:16
Aktualisiert
19.08.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2: Stellungnahmen der Behörden
Nr. Schreiben von/Datum – Kurzinhalt
T 1) Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bundeswehr/22.04.2016
Die Bundeswehr ist nicht direkt betroffen, die
Zuständigkeit liegt im Bauschutzbereich des militärischen
Flughafens Nörvenich.
Es wird davon ausgegangen, dass bauliche Anlagen
einschl. untergeordneter Gebäudeteile eine Höhe von 30
m nicht Überschreiten. Sollte die Höhe überschritten
werden, die Planunterlagen vor Erteilung einer
Baugenehmigung zur Prüfung vorzulegen.
T 2) Amprion GmbH/26.04.2016
Durch die Maßnahme werden keine
Höchstspannungsleitungen betroffen. Planungen von
Höchstspannungsleitungen sind für diesen Bereich aus
heutiger Sicht nicht vorgesehen. Diese Stellungnahme
betrifft nur die Leitungen der Anlagen des 220- und 380kV-Netzes der Gesellschaft.
T 3)Evonik Industries/25.04.2014
Keine Bedenken
T 4) Bezirksregierung Köln Obere
Wasserbehörde//21.04.2016
Es ist keine Betroffenheit vorhanden.
T 5) Thyssengas GmbH/25.04.2016
Durch die o.g. Maßnahme werden keine von der
Gesellschaft betreuten Gasfernleitungen betroffen.
Neuverlegungen sind in diesem Bereich nicht
vorgesehen.
Keine Bedenken
T 6) DB Bahn AG/26.04.2016
Keine Bedenken
T 7) Bezirksregierung Köln Dez. 33/26.04.2016
Keine Bedenken
T 8) ) Gemeinde Merzenich/25.04.2016
Keine Bedenken
T 9) Westnetz GmbH-Spezialservice
Strom//26.03.2016
Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen keine 110kV-RWE-Hochspannungsleitungen.
Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für
diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von der Gesellschaft
betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht auch
im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG
als Eigentümerin des 110-kV Netzes.
T 10) LVR-Dez: 2 Liegenschaften/25.04.2016
Keine Bedenken
T 11) Unitymedia NRW GmbH/27.04.2016
Keine Bedenken
T 12) GASCADE Gastransport GmbH, WINGAS
GmbH und OPAL NEL TRANSPORT GmbH
/03.05.2016
Es sind keine Anlagen der einzelnen Gesellschaften
betroffen.
Keine Bedenken
T 13) IHK Köln/03.05.2016
Keine Bedenken
T 14) Landesbetrieb Straßenbau NRW/29.04.2016
Keine Bedenken
T 15) Erftverband/29.04.2016
Keine Bedenken
T 16) Bezirksregierung DüsseldorfKampfmittelbeseitigungsdienst /27.04.2016
Luftbilder aus den Jahren 1939-1945 und andere
historische Unterlagen liefern Hinweise auf einen
konkreten Verdacht auf Kampfmittel. Es wird eine
Überprüfung der Militäreinrichtung des 2. Weltkrieges
(Schützenloch) empfohlen.
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Vorschlag der Verwaltung
Es handelt sich bei der Aufhebung der
Bebauungspläne Nr.4, 4/1 und 4/3 um einen schon
bebauten Bereich, wo vereinzelt Baulücken
bestehen können.
Da es sich im kompletten Planbereich um eine
maximal II-geschossige Bebauung handelt, wird die
Höhe von 30 m nicht erreicht.
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Es wurde eine Untersuchung bezüglich der hier
genannten Fläche seitens des KBD durchgeführt
(Siehe Schreiben vom 06.05.2016).
Anlage 2: Stellungnahmen der Behörden
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Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind
diese bis auf das Geländeniveau von 1945
abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden
Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um
Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten.
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen
mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
Pfahlgründungen etc. wird eine Sicherheitsdetektion
empfohlen.
Schreiben vom 06.05.2016
Die Untersuchung der Fläche im Bereich des BP Nr.4
lieferte folgende Ergebnisse:
Kampfmittel wurden nicht geborgen. Durch die
vorhandene Bebauung ist kein Absuchen möglich. Es ist
nicht auszuschließen, dass noch Kampfmittel im Boden
vorhanden sind. Daher kann die Mitteilung nicht als
Garantie der Freiheit von Kampfmitteln gewertet werden.
Insofern sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht
auszuführen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind
die Arbeiten sofort einzustellen und umgehend die
Ordnungsbehörde, die nächstgelegene
Polizeidienststelle oder der
Kampfmittelbeseitigungsdienst zu benachrichtigen.
T 17) Westnetz GmbH-Netzplanung/02.05.2016
Keine Bedenken
T 18) Bezirksregierung Köln Dezernat 52 Abfallwirtschaft und Bodenschutz/13.05.2016
Keine Bedenken
T 19) Amprion GmbH/19.05.2016
Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen keine
Höchstspannungsleitungen des Trägers.
Planungen und Höchstspannungsleitungen liegen für
diesen Bereich nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von der Gesellschaft
betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
T 20) Rhein-Erft-Kreis/17.05.2016
Es werden folgende Bedenken zu den Bebauungsplänen
vorgebracht.
Wasserschutz
Sofern sich auf den Grundstücken
Entwässerungsanlagen befinden, sind diese
funktionstüchtig zu erhalten.
Für die Grundstücke, die eine Entwässerungsanlage
enthalten und die geteilt werden, ist eine rechtlich
verbindliche Regelung über den Eigentümer und
Unterhaltungspflichtigen für diese Anlage zu treffen. Falls
sich hieraus ein neuer Eigentümer ergibt, so ist die
Untere Wasserbehörde umgehend zu informieren.
Bei Änderungen der Einleitmenge in eine bestehende
Entwässerungsanlage ist vor Baubeginn bei der Unteren
Wasserbehörde ein Antrag auf Änderung zu stellen. Bei
einer geplanten Bauverdichtung und damit
einhergehenden verstärkten Versiegelung sollte darauf
geachtet werden, anfallendes Niederschlagswasser zu
minimieren. Es wird angeregt, künftigen
Hauseigentümern den Einbau einer Zisterne zur
Brauchwassernutzung zu empfehlen.
Ansonsten werden keine Anregungen und Bedenken
vorgebracht.
T 21) RWE Power AG/19.05.2016
Die o.g. Behörde ist Eigentümerin der Grundstücke Gem.
Buir, Flur 18, Flst. 247 und 248. Über den bestehenden
Bebauungsplan Nr. 4/3. Änderung wird von der
bewegungsaktiven tektonischen Störung „MitsubishiSprung“ gekreuzt, ist aber dennoch im hinteren Bereich
mit einem Wohnhaus bebaubar. Dieser Bereich wird
auch über das bestehende Baufenster abgedeckt.
Die Ausführungen des KBD werden zur Kenntnis
genommen.
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Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Den Anweisungen wird gefolgt.
Trotz der tektonischen Störzone im mittleren Teil der
hier benannten Grundstücke ist eine Bebauung nach
der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4/3.
Änderung gem. § 34 BauGB straßenbegleitend zur
Gerart-von-Bure-Straße möglich.
Anlage 2: Stellungnahmen der Behörden
Dementsprechend wird darum gebeten, diesen Bereich
von der Aufhebung des Bebauungsplanes
auszunehmen, da seitens des Eigentümers ansonsten
die Veräußerung als Baugrundstück nicht mehr möglich
ist.
T 22) Landesbetrieb Straßenbau NRW Autobahnniederlassung Krefeld/20.05.2016
Nordwestlich verläuft in einer Entfernung von ca. 680 m
die von der Autobahnniederlassung Krefeld zu
unterhaltende Autobahn 4, Abs. 7,2.
Der rechtskräftige Bebauungsplan BU Nr. 4
„Broichstraße“ Stadtteil Buir, einschl. seiner Änderungen
4/1. Und 4/3. werden aufgehoben, da die hierin
getroffenen Festsetzungen nicht mehr den heutigen
städtebaulichen Zielvorstellungen entsprechen.
Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass gegenüber
der Straßenbauverwaltung weder jetzt noch zukünftig
Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz
geltend gemacht werden.
Wie unter Punkt „Ökologie und Umweltbelange“ der
Begründung auf S.4 dargelegt, werden die Ergebnisse
der Umweltprüfung im Rahmen der Offenlage vorgelegt.
Um Planungskollisionen zu vermeiden, wird darum
gebeten, zu gegebener Zeit die Lage von ggfls.
erforderlich werdenden Ausgleichsflächen, eingetragen
in einem Übersichtsplan, mitzuteilen.
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Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Der Umweltbericht ist Teil der Begründung und wird
im Rahmen der Offenlage vorgelegt.
Da für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4, 4/1.
Änderung und 4/3. Änderung kein neuer
Bebauungsplan aufgestellt wird, ist eine Ausweisung
von Ausgleichsflächen nicht erforderlich.