Daten
Kommune
Kerpen
Größe
92 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
02.09.16, 11:40
Aktualisiert
02.09.16, 11:40
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales
TOP
Baumanagement
Drs.-Nr.: 404.16
Sachbearbeiter/in: M. Kesternich
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
22.08.2016
Bemerkungen
13.09.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Fördermittel für die Schulen der Kolpingstadt Kerpen;
hier: Antrag der SPD-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiterin
Abteilungsleiter
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Kesternich
Habicht
Vaaßen
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
Begründung:
Der Kolpingstadt Kerpen ist dieses Förderprogramm bekannt. Es handelt sich um das
Förderprogramm des Landes „Gute Schule 2020“. Laut Auskunft des Städte- und
Gemeindebundes sollen die Details und Konditionen über die Sommerpause vom Finanzminister
und der NRW-Bank ausgearbeitet werden.
Des Weiteren wird es im nächsten Jahr ein Bundesförderprogramm „Investitionspakt für sozialen
Zusammenhalt“ geben. Dieses Geld soll vor allem in den Ausbau und die Sanierung der
Bildungseinrichtungen fließen, aber auch in Stadtteilzentren und Bürgerhäuser, um ehrenamtlich
Engagierte zu unterstützen. Die Mittel werden u. a. IntegrationsmanagerInnen in den Vierteln
finanzieren, die Ansprechpartner sind für Vereine und Initiativen, aber auch für Neubürger und
Einheimische.
Die Kolpingstadt Kerpen beabsichtigt Fördergelder aus diesen Programmen zu beantragen.
Zum derzeitigen Zeitpunkt kann noch nicht benannt werden, welches konkrete Projekt in welchem
Förderprogramm beantragt wird. Dazu fehlen die Detailinformationen der Förderprogramme und
genaue Förderinhalte.
Die Verwaltung stimmt zurzeit ab, welche Baumaßnahmen voraussichtlich aus welchem
Förderprogramm zu realisieren sind. Sobald die Aufrufe der verschiedenen Fördergeber starten,
können die entsprechende Bewerbungen / Förderanträge gestellt werden.
Beschlussvorlage 404.16
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