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Beschlussvorlage (Fördermittel für die Schulen der Kolpingstadt Kerpen; hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
92 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
02.09.16, 11:40
Aktualisiert
02.09.16, 11:40
Beschlussvorlage (Fördermittel für die Schulen der Kolpingstadt Kerpen;
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Beschlussvorlage (Fördermittel für die Schulen der Kolpingstadt Kerpen;
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales TOP Baumanagement Drs.-Nr.: 404.16 Sachbearbeiter/in: M. Kesternich Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 22.08.2016 Bemerkungen 13.09.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Fördermittel für die Schulen der Kolpingstadt Kerpen; hier: Antrag der SPD-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiterin Abteilungsleiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent Kesternich Habicht Vaaßen Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz Begründung: Der Kolpingstadt Kerpen ist dieses Förderprogramm bekannt. Es handelt sich um das Förderprogramm des Landes „Gute Schule 2020“. Laut Auskunft des Städte- und Gemeindebundes sollen die Details und Konditionen über die Sommerpause vom Finanzminister und der NRW-Bank ausgearbeitet werden. Des Weiteren wird es im nächsten Jahr ein Bundesförderprogramm „Investitionspakt für sozialen Zusammenhalt“ geben. Dieses Geld soll vor allem in den Ausbau und die Sanierung der Bildungseinrichtungen fließen, aber auch in Stadtteilzentren und Bürgerhäuser, um ehrenamtlich Engagierte zu unterstützen. Die Mittel werden u. a. IntegrationsmanagerInnen in den Vierteln finanzieren, die Ansprechpartner sind für Vereine und Initiativen, aber auch für Neubürger und Einheimische. Die Kolpingstadt Kerpen beabsichtigt Fördergelder aus diesen Programmen zu beantragen. Zum derzeitigen Zeitpunkt kann noch nicht benannt werden, welches konkrete Projekt in welchem Förderprogramm beantragt wird. Dazu fehlen die Detailinformationen der Förderprogramme und genaue Förderinhalte. Die Verwaltung stimmt zurzeit ab, welche Baumaßnahmen voraussichtlich aus welchem Förderprogramm zu realisieren sind. Sobald die Aufrufe der verschiedenen Fördergeber starten, können die entsprechende Bewerbungen / Förderanträge gestellt werden. Beschlussvorlage 404.16 Seite 2