Daten
Kommune
Kerpen
Größe
259 kB
Datum
21.06.2016
Erstellt
09.06.16, 18:17
Aktualisiert
10.06.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Sachbearbeiter/in: Martin Schoppe
TOP
Drs.-Nr.: 355.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
08.06.2016
Bemerkungen
21.06.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Verlängerung Kaufoption Seniorendorf Vogelrutherfeld im Stadtteil Sindorf
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt die Option auf dem Grundstück des „SeniorendorfesVogelrutherfeld“ mit der I.D.G Nutzergenossenschaft nicht weiter zu verlängern.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob das Grundkonzept des Seniorendorfes mit
möglichen anderen Investoren zu realisieren ist und hierzu notwendige Gespräche zu
führen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Schoppe
Mackeprang
i.V. Mackeprang
Schwister
Canzler
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Am 01.12.2015 hat der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr in einer gemeinsamen Sitzung
mit dem Sozialausschuss folgenden Beschluss zur Vergabe der Grundstücke im Seniorendorf
(Vogelrutherfeld) gefasst:
Punkt 2 des Beschlusses sieht vor, den Ausschuss nach spätestens 6 Monaten über die
Rechtsfähigkeit der Genossenschaft zu informieren.
Die Rechtsfähigkeit der Genossenschaft ist gegeben, sobald 60% der Mitglieder eingeworben
sind.
Bei insgesamt 60 Wohneinheiten wäre die Rechtsfähigkeit (60%) gegeben, sobald 36
Wohneinheiten belegt sind. (Bei zwei Bauabschnitten jeweils 18 WE)
Auf der Homepage der I.D.G. ist der jeweils aktuelle Vermarktungsstand dargestellt. http://www.id-g.de/nutzergenossenschaft/aktuelle standortangebote/nutzergenossenschaft-vogelrutherfeld-egin-gruendung-kerpen/
Stand 29.4.2016
Vorgemerkt
Reserviert
Belegt
2 Wohneinheit
1 Wohneinheit
6 Wohneinheiten
(10%ige Rechtsfähigkeit)
Stand 16.05.2016
Vorgemerkt
Reserviert
Belegt
2 Wohneinheit
1 Wohneinheit
8 Wohneinheiten
Beschlussvorlage 355.16
(13%ige Rechtsfähigkeit)
Seite 2
Da die Optionsfrist am 30.Juni 2016 formal endet, haben die städtischen Gremien (hier:
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr + Sozialausschuss) nun darüber zu entscheiden, ob
1.
2.
die Option verlängert werden soll oder ob
die Option nicht verlängert werden soll. Dann wäre zu entscheiden,
a) ob ein erneutes Vergabeverfahren „Seniorendorf“ durchgeführt werden soll oder
b) ob die Grundstücke (unter Anwendung städtischer Vergaberichtlinien) frei am Markt
vergeben werden sollen.
c) ob der Konzeptgedanke aufrechterhalten werden soll, indem die Verwaltung versucht das
Grundkonzept des Seniorendorfes mit anderen möglichen Investoren zu realisieren. Das
Ergebnis dieser Gespräche würde dem Ausschuss im Herbst 2016 vorgestellt.
Zur Vorbereitung der Sitzungsvorlage wurde die Einschätzung der Bewertungskommission
abgefragt.
Der Rücklauf umfasste 7 Rückmeldungen = 47 %
Die Bewertungskommission umfasst
15 Mitglieder
a)
Für eine Verlängerung der Option bis 31.12.2016 stimmten
3 Mitglieder
b)
Für eine Rücknahme der Option und freien Vermarktung stimmten
4 Mitglieder
Beschlussvorlage 355.16
Seite 3
Da sich aufgrund der geringen Anzahl an Rückläufen kein annähernd vollständiges Meinungsbild
darstellen lässt, wurde überlegt, dem Ausschuss eine dritte Variante vorzuschlagen, die
eine Verkleinerung (Halbierung) der Optionsfläche mit
einer Verlängerung der Laufzeit bis zum 31.12.2016 vorsieht.
Die verkleinerte Optionsfläche würde also lediglich den südlichen Teil des Plangebietes mit 9
Häuser bzw. 24 Wohneinheiten umfassen. Bei aktuell 8 Belegungen wäre damit bereits jetzt eine
33 %ige Rechtsfähigkeit gegeben
Dieser Vorschlag wurde vom Geschäftsführer der I.D.G.,Herrn Hennebrüder, der hierzu
selbstverständlich befragt wurde, abgelehnt.
Nach Auffassung der I.D.G. hätte eine Verkleinerung der Maßnahme zur Folge, dass es allenfalls
noch einen sehr kleinen Gemeinschaftsraum geben könnte aber
sowohl die Gäste-Appartements als auch
die angedachten Elektroautos
aufgegeben werden müssten
Zusammenfassung:
Nach Auffassung der Verwaltung sollte,
angesichts der geringen Resonanz und
der ablehnenden Haltung der I.D.G. gegenüber einer Verkleinerung der Maßnahme
die Option nicht weiter verlängert werden.
Der Konzeptgedanke könnte allerdings aufrechterhalten werden, indem die Verwaltung versucht,
das Grundkonzept des Seniorendorfes ggf. mit anderen möglichen Investoren zu realisieren. Das
Ergebnis solcher Gespräche würde dem Ausschuss im Herbst 2016 vorgestellt.
Beschlussvorlage 355.16
Seite 4