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Beschlussvorlage (Vergabe der Betriebsträgerschaft für die Kindertagesstätten in der Pariser Straße und in der Albrecht-Dürer-Straße)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
150 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
03.06.13, 18:42
Aktualisiert
03.06.13, 18:42
Beschlussvorlage (Vergabe der Betriebsträgerschaft für die Kindertagesstätten in der Pariser Straße und in der Albrecht-Dürer-Straße) Beschlussvorlage (Vergabe der Betriebsträgerschaft für die Kindertagesstätten in der Pariser Straße und in der Albrecht-Dürer-Straße) Beschlussvorlage (Vergabe der Betriebsträgerschaft für die Kindertagesstätten in der Pariser Straße und in der Albrecht-Dürer-Straße)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 192/2013 Erstellt am: 13.05.2013 Aktenzeichen: II / 51 Verfasser/in: Herr Termath Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Jugendhilfeausschuss X 13.06.2013 Haupt- und Finanzausschuss X 25.06.2013 Rat X 09.07.2013 Betreff Vergabe der Betriebsträgerschaft für die Kindertagesstätten in der Pariser Straße und in der Albrecht-Dürer-Straße Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres 67.318 € — in den Haushalten der folgenden Jahre 403.906 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja X nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Für die Finanzierung der 67.318 € im lfd. Haushalt wird evtl. eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich sein und rechtzeitig eingebracht. Für den Haushalt 2014 werden die Mittel angemeldet. Vorlage Nr.: 192/2013 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt die Übertragung der Betriebsträgerschaft für die Kindertagesstätten in der Pariser Straße und in der Albrecht-DürerStraße nach dem Ergebnis der Vorstellungen der Träger und der Beratung. 2. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird, entsprechend des Beschlusses unter 1. mit dem Träger/ den Trägern einen Mietvertrag gemäß den Bestimmungen des Kinderbildungsgesetzes NW und der DVO für die Dauer von 25 Jahren abzuschließen. 3. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, dass bei Überschreitung der abrechnungsfähigen Mietobergrenze gemäß den jeweils aktuellen Bestimmungen des Kinderbildungsgesetzes durch die tatsächliche Kostenmiete, die Stadt Pulheim auf Antrag des Betreibers einen freiwilligen Zuschuss gewährt. Erläuterungen Zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ab dem 01.08.2013 werden derzeit in Pulheim zwei jeweils 4-gruppige Einrichtungen mit insgesamt 160 Betreuungsplätzen incl. 48 U-3 Plätzen errichtet. Nach einem Interessensbekundungsverfahren im März 2012 wurden am 04.02 2013 insgesamt 9 Interessenten zur Abgabe einer Bewerbung bis zum 28.02.2013 aufgefordert. Grundlage für die Bewerbungen waren die in der Anlage beigefügten Leistungsverzeichnisse und das Bewertungsschema für die einzureichende Konzeption. Ein wesentlicher Aspekt war hierbei entsprechend der wiederholten Positionierung des Rates die Bereitschaft zur Übernahme des jeweiligen Trägeranteils gem. den Bestimmungen zur Finanzierung der Betriebskosten in den §§ 18 ff. Kinderbildungsgesetz NW (KiBiz). Diese Voraussetzungen erfüllen die in der Anlage beigefügten Bewerbungen der Träger  Lazarus Hilfswerk in Deutschland e.V., Luxemburger Straße 305, 50345 Hürth und  Kinderzentren Kunterbunt GmbH, Rieterstraße 29, 90419 Nürnberg Die Träger werden in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13.06.2013 ihre Konzepte vorstellen und stehen für Nachfragen zur Verfügung. Die Finanzierung der Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen erfolgt in NRW auf der Grundlage der Bestimmungen des KiBiz und der einschlägigen Durchführungsverordnungen (DVO). Die beiden o. g. Träger sind als „sonstige freie Träger“ einzuordnen und haben einen Eigenanteil von 9 % an Betriebskosten zu übernehmen. Mit Aufnahme des Betriebes in den beiden neuen Einrichtungen sind aus dem städtischen Haushalt die Anteile des örtlichen Trägers an den Betriebskosten in Höhe von 91 % zu übernehmen, d.h. im Haushalt bereitzustellen. Unter Berücksichtigung des differenzierten Landeszuschusses zu den Betriebskosten (siehe beigefügte Berechnung in der Anlage 6) wird der städtische Haushalt pro Jahr mit rd. 403.906 € belastet. Dieser Mehrbedarf wird für den Haushalt 2014 als budgetrelevante Veränderung gemeldet. Vorlage Nr.: 192/2013 . Seite 3 / 3 Berücksichtigt sind hierbei Mehreinnahmen durch Elternbeiträge, die als zusätzlicher Ertrag erwirtschaftet und ebenfalls zum Haushalt 2014 als Budgetverbesserung angemeldet werden. Bei Inbetriebnahme der beiden neuen Kindertageseinrichtungen ab November 2013 würde sich eine Haushaltsbelastung von rd. 67.318 € im laufenden Haushalt ergeben. Ob diese Mehrbelastung aus dem Budget des Jugendamtes finanzierbar ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden. Gegebenenfalls müssen diese Mittel überplanmäßig bereit gestellt werden. Bei Mietobjekten steht dem Betreiber gem. § 7 der DVO zum KiBiz zusätzlich ein Mietkostenzuschuss zur Verfügung. Dieser Zuschuss zur Kaltmiete ist nach § 20 Abs. 2 KiBiz für nach dem 28.02.2007 begründete Mietverhältnisse auf der Grundlage von Pauschalen zu leisten. Für das Kindergartenjahr 2013/2014 betragt die Pauschale 7,86 € je m/2 Fläche pro Monat. Diese Pauschale steigert sich jährlich um 1,5 %. Gem. § 7 Abs. 3 der DVO ist diese Pauschale je Gruppe begrenzt auf 160 m/2 zzgl. 25 m/2 für den Gruppentyp I. Für die beiden Einrichtungen sind demnach bei vier Gruppen je Einrichtung 740 m/2 in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigungsfähig. Nach Fertigstellung der Einrichtungen verfügt entsprechend der Beschlussfassung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.10.2012 (Vorlage 347/2012) die Pariser Straße über eine Nettonutzfläche von 1002 m/2 und die Albrecht-DürerStraße von 986 m/2. Auf Grund der oben dargestellten abrechnungsfähigen Obergrenze für die Betriebskosten von 740 qm pro Kindertagesstätte, muss die darüber hinaus vorhandene Fläche zusätzlich aus dem Haushalt der Stadt Pulheim finanziert werden. Dieser Mehrbedarf wird ebenfalls für den Haushalt 2014 als budgetrelevante Veränderung gemeldet. Die Verwaltung ermittelt derzeit die tatsächliche Kostenmiete für die beiden Kindertagesstätten. Sollte der aktuelle Quadratmeterpreis über dem pauschalierten Zuschuss nach KiBiz (7,86 € pro Quadratmeter) liegen, muss dieser Differenzbetrag von der Stadt Pulheim finanziert werden, da die Angebote der Betreiber einen Mietvertrag gemäß den Bestimmungen des KiBiz und der DVO unterstellen. Eine Konkretisierung dieser finanziellen Auswirkung kann erst nach Vorlage der noch zu ermittelnden tatsächlichen Miethöhe erfolgen. Die Verwaltung wird die Höhe der Kostenmiete spätestens in die Sitzung des Rates am 09.07.2013 einbringen. Die dargestellte Vergabe der Betriebsträgerschaft für die beiden neuen Kindertagesstätten stellt trotz der auf Grund der gesetzlichen Finanzierungssystematik entstehenden Belastungen des städtischen Haushaltes die kostengünstigere Lösung dar. Bei Betrieb der Einrichtungen durch das Jugendamt als öffentlichem Träger würde ein Betriebskostenanteil von rd. 509.000 € p.a. den städtischen Haushalt belasten. (Vgl. hierzu die Berechung in der Anlage 7)