Daten
Kommune
Pulheim
Größe
108 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
03.06.13, 18:42
Aktualisiert
03.06.13, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Leistungsverzeichnis Kindertagesstätte in Pulheim
Albrecht – Dürer –Straße
Stand: 23. Januar 2013
Die Stadt Pulheim errichtet im Stadtgebiet derzeit zwei jeweils 4 – gruppige Kindertagesstätten mit
jeweils 4 Gruppen des Typ I. Je Einrichtung werden somit 80 Betreuungsplätze, incl. 24 Plätze für unter
dreijährige Kinder, zu betreiben sein.
1. Auftraggeber
Stadt Pulheim
2. Angebotsfrist
28. Februar 2013
3. Kurzbeschreibung
Betriebsträgerschaft für eine 4-gruppige
Kindertagesstätte
Das Gebäude ist Eigentum der Stadt Pulheim und wird
dem freien Träger als Mietobjekt zur Verfügung gestellt
4. Art der Bekanntmachung
Interessensbekundung
5. Leistungsbeschreibung
Pädagogischer Betrieb der 4-gruppigen
Kindertagesstätte in der Albrecht-Dürer-Straße in
50259 Pulheim
80 Plätze in vier Gruppen des Typ I mit je 20 Kindern,
davon 24 Plätze für unter dreijährige Kinder
6. Zeitraum der Ausführung
Ab Fertigstellung der Einrichtung voraussichtlich im
IV. Quartal 2013 für die Dauer von mind. 20 Jahren
7. Wertungsmerkmale
Pädagogisches Konzept
Finanzierung der Betriebskosten gem. den
§§ 18 ff Kinderbildungsgesetz NW
(Übernahme des jeweiligen Trägeranteiles)
8. Trägerauswahl
Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe
gemäß § 75 SGB VIII
Referenzen über den Betrieb von
Tageseinrichtungen für Kinder im Bundesgebiet
Vorgaben der §§ 3 und 4 SGB VIII
9. Personal
Das Personal wird vom freien Träger gestellt
Es gilt der im Kinderbildungsgesetz definierte
Personalschlüssel in der jeweils gültigen Fassung
Für die Berechnung findet das Berechnungsschema
des Landesjugendamtes Rheinland (Kibiz-Rechner)
Anwendung
10. Elternbeiträge
Die Elternbeiträge sind in der jeweils gültigen
Betragssatzung der Stadt Pulheim festgelegt und
werden von ihr erhoben und eingezogen
11. Bewirtschaftung der Einrichtung
Der Betreiber (freie Träger) trägt unmittelbar
sämtliche Sach- und Personalkosten die für die
Betreuung der Kinder erforderlich sind.
Die bei dem Betrieb des Gebäudes entstehenden
Betriebskosten unterliegen den Abrechnungsmodalitäten des Mietvertrages zwischen der Stadt
Pulheim und dem Betreiber.
Die Durchführungsverordnung zum Kibiz findet
Anwendung