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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 192/2013)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
108 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
03.06.13, 18:42
Aktualisiert
03.06.13, 18:42
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 192/2013) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 192/2013)

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Inhalt der Datei

Leistungsverzeichnis Kindertagesstätte in Pulheim Albrecht – Dürer –Straße Stand: 23. Januar 2013 Die Stadt Pulheim errichtet im Stadtgebiet derzeit zwei jeweils 4 – gruppige Kindertagesstätten mit jeweils 4 Gruppen des Typ I. Je Einrichtung werden somit 80 Betreuungsplätze, incl. 24 Plätze für unter dreijährige Kinder, zu betreiben sein. 1. Auftraggeber Stadt Pulheim 2. Angebotsfrist 28. Februar 2013 3. Kurzbeschreibung Betriebsträgerschaft für eine 4-gruppige Kindertagesstätte Das Gebäude ist Eigentum der Stadt Pulheim und wird dem freien Träger als Mietobjekt zur Verfügung gestellt 4. Art der Bekanntmachung Interessensbekundung 5. Leistungsbeschreibung  Pädagogischer Betrieb der 4-gruppigen Kindertagesstätte in der Albrecht-Dürer-Straße in 50259 Pulheim  80 Plätze in vier Gruppen des Typ I mit je 20 Kindern, davon 24 Plätze für unter dreijährige Kinder 6. Zeitraum der Ausführung Ab Fertigstellung der Einrichtung voraussichtlich im IV. Quartal 2013 für die Dauer von mind. 20 Jahren 7. Wertungsmerkmale  Pädagogisches Konzept  Finanzierung der Betriebskosten gem. den §§ 18 ff Kinderbildungsgesetz NW (Übernahme des jeweiligen Trägeranteiles) 8. Trägerauswahl  Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII  Referenzen über den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder im Bundesgebiet  Vorgaben der §§ 3 und 4 SGB VIII 9. Personal  Das Personal wird vom freien Träger gestellt  Es gilt der im Kinderbildungsgesetz definierte Personalschlüssel in der jeweils gültigen Fassung  Für die Berechnung findet das Berechnungsschema des Landesjugendamtes Rheinland (Kibiz-Rechner) Anwendung 10. Elternbeiträge Die Elternbeiträge sind in der jeweils gültigen Betragssatzung der Stadt Pulheim festgelegt und werden von ihr erhoben und eingezogen 11. Bewirtschaftung der Einrichtung  Der Betreiber (freie Träger) trägt unmittelbar sämtliche Sach- und Personalkosten die für die Betreuung der Kinder erforderlich sind.  Die bei dem Betrieb des Gebäudes entstehenden Betriebskosten unterliegen den Abrechnungsmodalitäten des Mietvertrages zwischen der Stadt Pulheim und dem Betreiber.  Die Durchführungsverordnung zum Kibiz findet Anwendung