Daten
Kommune
Kerpen
Größe
151 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
09.06.16, 18:17
Aktualisiert
09.06.16, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales
TOP
Baumanagement
Drs.-Nr.: 330.16
Sachbearbeiter: Habicht
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
21.06.2016
Haupt- und Finanzausschuss
28.06.2016
Stadtrat
05.07.2016
X
09.06.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Abschluss einer städtebaulichen Planungsvereinbarung mit der Fa. REMEX Mineralstoff
GmbH im Rahmen des BP MA Nr. 360 "RAA-Anlage Haus Forst"
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von _800_ € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen /
der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den Abschluss der städtebaulichen
Planungsvereinbarung (siehe Anlage) mit der Firma REMEX Mineralstoff GmbH, Hamburger
Straße 6, 40221 Düsseldorf für den Bereich des Bebauungsplanes MA Nr. 360 „RAA-Anlage Haus
Forst“ im Stadtteil Manheim.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
AbteilungsLeiter
stv. Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
800 €
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
800 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
800 €
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 330.16
Seite 2
Begründung:
Die Kolpingstadt beabsichtigt, auf Intention des Investors und in enger Abstimmung mit diesem,
das Gelände im Geltungsbereich des Bebauungsplanes MA Nr. 360 „RAA-Anlage Haus Forst“ im
Stadtteil Manheim (siehe Anlage 1) vorgezogen zu entwickeln.
Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes umfasst den derzeitigen Geltungsbereich
des verbindlichen Bebauungsplanes MA Nr. 313 „Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ im
Stadtteil Kerpen Manheim und eine darüber hinaus geringfügige Erweiterungsfläche westlich und
südlich im Zufahrtsbereich des Kleinanlieferungsbereiches bzw. zur Abfallbehandlungsanlage
sowie nördlich der jetzigen Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes 313 in den derzeitigen
Deponiebereich hinein. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 10 ha.
Planungsziel des Bebauungsplanes ist es, die bauplanungsrechtliche Grundlage für die
Projektrealisierung des Baus und des Betriebes einer erweiterten Abfallbehandlungsanlage
(Rostascheaufbereitungsanlage) am Standort der Deponie Haus Forst und zur verkehrlichen
Erweiterung (Schaffung einer weiteren Spur für den Anlieferverkehr im Bereich der Zufahrt) zu
schaffen.
Da die Kolpingstadt die Planungskosten zur Entwicklung dieses Bereiches derzeit nicht tragen
kann, hat der Investor der Kolpingstadt angeboten, bei dementsprechend vorgezogener
Entwicklung dieses Bereiches die Kosten zur Schaffung von Planungsrecht zu übernehmen. Aus
diesem Grund erarbeitet der Investor in enger Abstimmung mit der Kolpingstadt den
Bebauungsplan nach den Vorgaben dieses Vertrages. Grundlage hierfür bildet das mit der
Kolpingstadt abgestimmte städtebauliche Konzept (siehe Anlage 2).
Um eine Umsetzung der Planung unter Berücksichtigung der vorgenannten Ziele zu ermöglichen
und zu sichern, soll nun der in der Anlage beigefügte Entwurf der städtebaulichen
Planungsvereinbarung zwischen der Kolpingstadt Kerpen und der Firma REMEX Mineralstoff
GmbH, Hamburger Straße 6, 40221 Düsseldorf für den Bereich des Bebauungsplanes MA Nr. 360
„RAA-Anlage Haus Forst“ im Stadtteil Manheim abgeschlossen werden.
Beschlussvorlage 330.16
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