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Beschlussvorlage (Abschluss einer städtebaulichen Planungsvereinbarung mit der Fa. REMEX Mineralstoff GmbH im Rahmen des BP MA Nr. 360 "RAA-Anlage Haus Forst")

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
151 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
09.06.16, 18:17
Aktualisiert
09.06.16, 18:17
Beschlussvorlage (Abschluss einer städtebaulichen Planungsvereinbarung mit der Fa. REMEX Mineralstoff GmbH im Rahmen des BP MA Nr. 360 "RAA-Anlage Haus Forst") Beschlussvorlage (Abschluss einer städtebaulichen Planungsvereinbarung mit der Fa. REMEX Mineralstoff GmbH im Rahmen des BP MA Nr. 360 "RAA-Anlage Haus Forst") Beschlussvorlage (Abschluss einer städtebaulichen Planungsvereinbarung mit der Fa. REMEX Mineralstoff GmbH im Rahmen des BP MA Nr. 360 "RAA-Anlage Haus Forst")

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales TOP Baumanagement Drs.-Nr.: 330.16 Sachbearbeiter: Habicht Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 21.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss 28.06.2016 Stadtrat 05.07.2016 X 09.06.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Abschluss einer städtebaulichen Planungsvereinbarung mit der Fa. REMEX Mineralstoff GmbH im Rahmen des BP MA Nr. 360 "RAA-Anlage Haus Forst" Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von _800_ € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen / der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den Abschluss der städtebaulichen Planungsvereinbarung (siehe Anlage) mit der Firma REMEX Mineralstoff GmbH, Hamburger Straße 6, 40221 Düsseldorf für den Bereich des Bebauungsplanes MA Nr. 360 „RAA-Anlage Haus Forst“ im Stadtteil Manheim. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in AbteilungsLeiter stv. Amtsleiter Zuständiger Dezernent Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten 800 € Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 800 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: 800 € Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 330.16 Seite 2 Begründung: Die Kolpingstadt beabsichtigt, auf Intention des Investors und in enger Abstimmung mit diesem, das Gelände im Geltungsbereich des Bebauungsplanes MA Nr. 360 „RAA-Anlage Haus Forst“ im Stadtteil Manheim (siehe Anlage 1) vorgezogen zu entwickeln. Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes umfasst den derzeitigen Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes MA Nr. 313 „Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ im Stadtteil Kerpen Manheim und eine darüber hinaus geringfügige Erweiterungsfläche westlich und südlich im Zufahrtsbereich des Kleinanlieferungsbereiches bzw. zur Abfallbehandlungsanlage sowie nördlich der jetzigen Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes 313 in den derzeitigen Deponiebereich hinein. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 10 ha. Planungsziel des Bebauungsplanes ist es, die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Projektrealisierung des Baus und des Betriebes einer erweiterten Abfallbehandlungsanlage (Rostascheaufbereitungsanlage) am Standort der Deponie Haus Forst und zur verkehrlichen Erweiterung (Schaffung einer weiteren Spur für den Anlieferverkehr im Bereich der Zufahrt) zu schaffen. Da die Kolpingstadt die Planungskosten zur Entwicklung dieses Bereiches derzeit nicht tragen kann, hat der Investor der Kolpingstadt angeboten, bei dementsprechend vorgezogener Entwicklung dieses Bereiches die Kosten zur Schaffung von Planungsrecht zu übernehmen. Aus diesem Grund erarbeitet der Investor in enger Abstimmung mit der Kolpingstadt den Bebauungsplan nach den Vorgaben dieses Vertrages. Grundlage hierfür bildet das mit der Kolpingstadt abgestimmte städtebauliche Konzept (siehe Anlage 2). Um eine Umsetzung der Planung unter Berücksichtigung der vorgenannten Ziele zu ermöglichen und zu sichern, soll nun der in der Anlage beigefügte Entwurf der städtebaulichen Planungsvereinbarung zwischen der Kolpingstadt Kerpen und der Firma REMEX Mineralstoff GmbH, Hamburger Straße 6, 40221 Düsseldorf für den Bereich des Bebauungsplanes MA Nr. 360 „RAA-Anlage Haus Forst“ im Stadtteil Manheim abgeschlossen werden. Beschlussvorlage 330.16 Seite 3