Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
07.05.2013
Erstellt
29.04.13, 19:14
Aktualisiert
29.04.13, 19:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
176/2013
Erstellt am:
23.04.2013
Aktenzeichen:
I/10
Verfasser/in:
Günter Schmitz
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
07.05.2013
Betreff
Antrag zur geschlechtergerechten Sprache
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 176/2013 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt:
Dem mit Schreiben vom 16.04.2013 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellten Antrag zur geschlechtergerechten Sprache wird entsprochen.
alternativ:
Der mit Schreiben vom 16.04.2013 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellte Antrag zur geschlechtergerechten Sprache wird abgelehnt.
Erläuterungen
Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 16.04.2013 stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag:
1. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, dass zukünftig in Protokollen, Vorlagen und sonstigen Schriften der Stadt
Pulheim geschlechtergerecht und/oder geschlechterneutral geschrieben wird.
2. Das Gender-Sternchen * ist bei geschlechtergerechter Sprache zu benutzen.
Beispiel: Politiker*Innen, Bürger*Innen, Expert*Innen, Mitarbeiter*Innen
Aus der Sicht der Verwaltung ist hierzu Folgendes anzumerken:
Die Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung der Stadtverwaltung Pulheim verpflichtet die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter ausdrücklich dazu, auf die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu achten. In Ziff. 7.1 ist
dazu ausgeführt, dass in der Amts- und Rechtssprache sowie in allen Publikationen der Stadtverwaltung Pulheim die
männliche und weibliche Sprachform gleichberechtigt verwendet wird. Dies entspricht der geltenden Rechtslage (s. § 4
Landesgleichstellungsgesetz).1 Zugleich ist ausdrücklich bestimmt, dass nur grammatikalisch und orthographisch korrekte Schreibweisen zulässig sind. Die Verwaltung spricht sich dafür aus, diesen Grundsatz beizubehalten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zu Schreibweisen zu verpflichten, die von geltenden grammatikalischen und orthographischen Regeln abweichen. Das gilt sowohl für Binnenmajuskel (hier großes Binnen-I) als auch für die Verwendung des
Gender-Sternchens (*) oder des als "Gender Gap" bezeichneten Unterstrichs (_), die verdeutlichen sollen, dass auch
Menschen angesprochen sind, die sich nicht in das Zweigeschlechtersystem einordnen können oder wollen.
1
Vielfach hat sich die Praxis herausgebildet, ggf. neutrale Formulierungen zu verwenden (z. B. nicht "Leiter/Leiterin", sondern "Leitung"; nicht
"Lehrerin/Lehrer", sondern "Lehrperson" etc.). Solche geschlechtsneutralen Formulierungen wirken oft einfacher, allerdings auch schnell unpersönlich und distanziert.