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Beschlussvorlage (Sozialer Wohnungsbau in Eigenregie: Wirtschaftlichkeitsprüfung hier: Anfrage der Fraktion Die Linke)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
06.09.2016
Erstellt
01.09.16, 18:16
Aktualisiert
01.09.16, 18:16
Beschlussvorlage (Sozialer Wohnungsbau in Eigenregie: Wirtschaftlichkeitsprüfung
hier: Anfrage der Fraktion Die Linke) Beschlussvorlage (Sozialer Wohnungsbau in Eigenregie: Wirtschaftlichkeitsprüfung
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18 / Zentrales Bau- und TOP Wohnungsmanagement Sachbearbeiter: Jürgen Vaaßen Drs.-Nr.: 433.16 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 30.08.2016 Bemerkungen 06.09.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Sozialer Wohnungsbau in Eigenregie: Wirtschaftlichkeitsprüfung hier: Anfrage der Fraktion Die Linke X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Abteilungsleiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent Vaaßen Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Nimtz Begründung: Die Verwaltung hat bereits in der in der Vorlage Drs.-Nr. 274.16 zum Stadtrat am 28.04.2016 empfohlen, zur immobilienwirtschaftlichen Gesamtbetrachtung der Modellberechnung ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu beauftragen, da die Kernkompetenz für eine solche umfassende Prüfung und Aussage in der Verwaltung nicht mehr vorhanden ist. Damit Kosten für die Kolpingstadt vermieden werden können, wurde die Modellberechnung von der Verwaltung soweit möglich auf Plausibilität überprüft. Grundsätzlich ist zu der Modellberechnung anzumerken, dass diese vom Grundgedanken richtig ist. Einige Positionen bedürften jedoch einer näheren Betrachtung oder Änderung. So sind z.B. bei der Berechnung der öffentlichen Mittel keine Zusatzdarlehen ersichtlich, es ist kein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag (VKB) angerechnet worden und bei der Berechnung des laufenden VKB ist bei der Tilgungsberechnung nicht berücksichtigt worden, dass nach Tilgung des Baudahrlehen um 50% der VKB vom halben Darlehensbetrag erhoben wird. Die angesetzten Beträge für Verwaltungskosten und Instandhaltungsrücklage sind pauschale Beträge aus der II. Berechnungsverordnung und dürften in der Realität höher liegen als die Pausschalbeträge, zumal auch ein kein Mietausfallwagnis mit einberechnet wurde. Das Bankdarlehen für den sog. nicht geförderten Anteil wird in den Berechnungen endfällig dargestellt, d.h. es erfolgt über den Betrachtungszeitraum keine Tilgung. Dies entspricht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Bei Darlehen, die von der Kolpingstadt aufgenommen werden, erfolgt auch immer eine Tilgungsleistung. Des Weiteren unterstellen die Einnahmen aus der Bewilligungsmiete eine Vollvermietung aller 96 Wohnungen ohne Berücksichtigung von Leerständen. Dies wird in der Realität selbst bei einem hohen Vermietungsstand nicht eintreten. Rechtlich mögliche Mieterhöhungen sind bei der Einnahmeposition nicht ersichtlich. Der Ansatz beim Grundstücksbestand im Jahre 20 ist nur bei konstant bleibenden Werten in Ordnung. Er berücksichtigt keine Wertsteigerungen. Der in der Modellberechnung aufgeführte Vorteilsbetrag kann zwar so nicht bestätigt werden, es ist jedoch davon auszugehen, dass die o.g. noch zu ändernden Faktoren keinen erheblichen Einfluss auf diesen haben. Beschlussvorlage 433.16 Seite 2