Daten
Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
06.09.2016
Erstellt
01.09.16, 18:16
Aktualisiert
01.09.16, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18 / Zentrales Bau- und
TOP
Wohnungsmanagement
Sachbearbeiter: Jürgen Vaaßen
Drs.-Nr.: 433.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
30.08.2016
Bemerkungen
06.09.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Sozialer Wohnungsbau in Eigenregie: Wirtschaftlichkeitsprüfung
hier: Anfrage der Fraktion Die Linke
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter Abteilungsleiter
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Vaaßen
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Nimtz
Begründung:
Die Verwaltung hat bereits in der in der Vorlage Drs.-Nr. 274.16 zum Stadtrat am 28.04.2016
empfohlen, zur immobilienwirtschaftlichen Gesamtbetrachtung der Modellberechnung ein
Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu beauftragen, da die Kernkompetenz für eine solche
umfassende Prüfung und Aussage in der Verwaltung nicht mehr vorhanden ist.
Damit Kosten für die Kolpingstadt vermieden werden können, wurde die Modellberechnung von
der Verwaltung soweit möglich auf Plausibilität überprüft.
Grundsätzlich ist zu der Modellberechnung anzumerken, dass diese vom Grundgedanken richtig
ist.
Einige Positionen bedürften jedoch einer näheren Betrachtung oder Änderung.
So sind z.B. bei der Berechnung der öffentlichen Mittel keine Zusatzdarlehen ersichtlich, es ist
kein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag (VKB) angerechnet worden und bei der Berechnung
des laufenden VKB ist bei der Tilgungsberechnung nicht berücksichtigt worden, dass nach Tilgung
des Baudahrlehen um 50% der VKB vom halben Darlehensbetrag erhoben wird.
Die angesetzten Beträge für Verwaltungskosten und Instandhaltungsrücklage sind pauschale
Beträge aus der II. Berechnungsverordnung und dürften in der Realität höher liegen als die
Pausschalbeträge, zumal auch ein kein Mietausfallwagnis mit einberechnet wurde.
Das Bankdarlehen für den sog. nicht geförderten Anteil wird in den Berechnungen endfällig
dargestellt, d.h. es erfolgt über den Betrachtungszeitraum keine Tilgung.
Dies entspricht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten.
Bei Darlehen, die von der Kolpingstadt aufgenommen werden, erfolgt auch immer eine
Tilgungsleistung.
Des Weiteren unterstellen die Einnahmen aus der Bewilligungsmiete eine Vollvermietung aller
96 Wohnungen ohne Berücksichtigung von Leerständen.
Dies wird in der Realität selbst bei einem hohen Vermietungsstand nicht eintreten.
Rechtlich mögliche Mieterhöhungen sind bei der Einnahmeposition nicht ersichtlich.
Der Ansatz beim Grundstücksbestand im Jahre 20 ist nur bei konstant bleibenden Werten in
Ordnung. Er berücksichtigt keine Wertsteigerungen.
Der in der Modellberechnung aufgeführte Vorteilsbetrag kann zwar so nicht bestätigt werden, es
ist jedoch davon auszugehen, dass die o.g. noch zu ändernden Faktoren keinen erheblichen
Einfluss auf diesen haben.
Beschlussvorlage 433.16
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