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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung am Rotbach in Höhe der Siegfried-von-Westerburg-Straße in Erftstadt-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,5 kB
Datum
16.09.2010
Erstellt
21.09.10, 06:27
Aktualisiert
21.09.10, 06:27
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung am Rotbach in Höhe der Siegfried-von-Westerburg-Straße in Erftstadt-Lechenich)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 444/2010 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 06.09.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 16.09.2010 Bemerkungen vorberatend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung am Rotbach in Höhe der Siegfried-von-Westerburg-Straße in Erftstadt-Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebs Straßen enthalten. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 06.09.2010 Beschlussentwurf: Der Fällung einer Robinie (Robinia pseudoacacia, StU 1,44 m) wird lt. § 6 Abs. (1) c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Das Ufer des Rotbaches ist im Bereich der Siegfried-von-Westerburg-Straße in Lechenich gesäumt von zahlreichen und überwiegend mehrstämmigen Robinien, welche im September 2010 kontrolliert worden sind. Hierbei ist am Stammfuß einer 2-stämmigen Robinie ein großer Pilzfruchtkörper eines Lackporlings festgestellt worden. Lackporlinge gehören zu den häufigsten Schwächeparasiten an Straßen- und Parkbäumen und können erhebliche Schäden im Stock- und Wurzelbereich verursachen, die zum Umstürzen der befallenen Bäume führen können. Dieser Befall ist an dem betreffenden Baum insbesondere deshalb kritisch zu sehen, da die Robinie einen erheblichen Schrägstand in Richtung der angrenzenden Gärten aufweist. Aufgrund der gegebenen Verkehrsgefährdung ist die Fällung des Baumes erforderlich. (Dr. Rips)