Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,5 kB
Datum
16.09.2010
Erstellt
21.09.10, 06:27
Aktualisiert
21.09.10, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 444/2010
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 06.09.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
16.09.2010
Bemerkungen
vorberatend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung am Rotbach in Höhe der
Siegfried-von-Westerburg-Straße in Erftstadt-Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebs Straßen enthalten.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 06.09.2010
Beschlussentwurf:
Der Fällung einer Robinie (Robinia pseudoacacia, StU 1,44 m) wird lt. § 6 Abs. (1) c) der
Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Das Ufer des Rotbaches ist im Bereich der Siegfried-von-Westerburg-Straße in Lechenich
gesäumt von zahlreichen und überwiegend mehrstämmigen Robinien, welche im September 2010
kontrolliert worden sind.
Hierbei ist am Stammfuß einer 2-stämmigen Robinie ein großer Pilzfruchtkörper eines
Lackporlings festgestellt worden. Lackporlinge gehören zu den häufigsten Schwächeparasiten an
Straßen- und Parkbäumen und können erhebliche Schäden im Stock- und Wurzelbereich
verursachen, die zum Umstürzen der befallenen Bäume führen können. Dieser Befall ist an dem
betreffenden Baum insbesondere deshalb kritisch zu sehen, da die Robinie einen erheblichen
Schrägstand in Richtung der angrenzenden Gärten aufweist.
Aufgrund der gegebenen Verkehrsgefährdung ist die Fällung des Baumes erforderlich.
(Dr. Rips)