Daten
Kommune
Brühl
Größe
94 kB
Datum
27.04.2015
Erstellt
21.04.15, 18:28
Aktualisiert
21.04.15, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
20/1
Jülich, Andrea
20 22 02/15
16.04.2015
153/2015
Betreff
Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsplan 2014 nach 2015
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushalt 2014 nach 2015
gem. § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zur Kenntnis.
Erläuterungen:
1. Rechtsgrundlage und Auswirkung auf die Haushaltsjahre
Aufgrund der Änderung des § 22 GemHVO durch das NKF-Weiterentwicklungsgesetz
(NKFWG) wurden im Rat am 02.12.13 (Vorl.nr. 372/2013) Grundsätze für
Ermächtigungsübertragungen beschlossen, wonach der Kämmerer auf Antrag der
zuständigen Fachbereiche über die Übertragung von nicht in Anspruch genommenen
Ermächtigungen entscheidet.
Gemäß § 22, Abs. 4 GemHVO sind diese Übertragungen dem Rat zur Kenntnis zu
bringen.
Nicht in Anspruch genommene Aufwendungen führen im Ergebnis 2014 zu einer
Verbesserung und bei Übertragung nach 2015 zu einer entsprechenden Belastung des
Jahresabschlusses und damit des Haushaltsausgleichs 2015.
Die zahlungswirksame Entlastung in 2014 führt zu einer zahlungswirksamen Belastung in
2015. Diese zahlungswirksame Seite der Finanzrechnung hat keine direkte Auswirkung
auf den Haushaltsausgleich.
Der Wegfall der Regelung zum Ausweis einer Deckungsrücklage für Aufwendungen im
Eigenkapital der Bilanz (bisheriger § 43, Absatz 3 GemHVO) wird durch die Pflicht zur
gesonderten Anhangsangabe im Jahresabschluss ersetzt.
2. Anmerkung zu den beigefügten Übertragungslisten
Die beigefügten Anlagen enthalten eine Darstellung von bisher vorgesehenen
Übertragungen. Da Übertragungen sich zum Teil erst im Rahmen der Erstellung des
Drucksache 153/2015
Seite - 2 –
Jahresabschlusses 2014 ergeben, können sich noch weitere Übertragungen ergeben, die
nachgereicht werden.
Die Höhe der genannten Übertragungen steht unter dem Vorbehalt, dass sich bis zur
Jahresabschlusserstellung 2014 noch Veränderungen ergeben können, weil noch
eingehende Rechnungen aufwandsmäßig dem Jahr 2014 zuzuordnen sind, sodass sich
die Höhe der mit dieser Vorlage genehmigten Übertragungen von 2014 nach 2015 dann
entsprechend nach unten korrigiert.
Anlage(n):
(1) Übertragungsliste Verwaltung
(2) Übertragungsliste Hochbau
(3) Übertragungsliste Tiefbau (Kanal, Straße)