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Vorlage (Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsplan 2014 nach 2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
94 kB
Datum
27.04.2015
Erstellt
21.04.15, 18:28
Aktualisiert
21.04.15, 18:28
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 20/1 Jülich, Andrea 20 22 02/15 16.04.2015 153/2015 Betreff Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsplan 2014 nach 2015 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Rat nimmt die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushalt 2014 nach 2015 gem. § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zur Kenntnis. Erläuterungen: 1. Rechtsgrundlage und Auswirkung auf die Haushaltsjahre Aufgrund der Änderung des § 22 GemHVO durch das NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) wurden im Rat am 02.12.13 (Vorl.nr. 372/2013) Grundsätze für Ermächtigungsübertragungen beschlossen, wonach der Kämmerer auf Antrag der zuständigen Fachbereiche über die Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen entscheidet. Gemäß § 22, Abs. 4 GemHVO sind diese Übertragungen dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Nicht in Anspruch genommene Aufwendungen führen im Ergebnis 2014 zu einer Verbesserung und bei Übertragung nach 2015 zu einer entsprechenden Belastung des Jahresabschlusses und damit des Haushaltsausgleichs 2015. Die zahlungswirksame Entlastung in 2014 führt zu einer zahlungswirksamen Belastung in 2015. Diese zahlungswirksame Seite der Finanzrechnung hat keine direkte Auswirkung auf den Haushaltsausgleich. Der Wegfall der Regelung zum Ausweis einer Deckungsrücklage für Aufwendungen im Eigenkapital der Bilanz (bisheriger § 43, Absatz 3 GemHVO) wird durch die Pflicht zur gesonderten Anhangsangabe im Jahresabschluss ersetzt. 2. Anmerkung zu den beigefügten Übertragungslisten Die beigefügten Anlagen enthalten eine Darstellung von bisher vorgesehenen Übertragungen. Da Übertragungen sich zum Teil erst im Rahmen der Erstellung des Drucksache 153/2015 Seite - 2 – Jahresabschlusses 2014 ergeben, können sich noch weitere Übertragungen ergeben, die nachgereicht werden. Die Höhe der genannten Übertragungen steht unter dem Vorbehalt, dass sich bis zur Jahresabschlusserstellung 2014 noch Veränderungen ergeben können, weil noch eingehende Rechnungen aufwandsmäßig dem Jahr 2014 zuzuordnen sind, sodass sich die Höhe der mit dieser Vorlage genehmigten Übertragungen von 2014 nach 2015 dann entsprechend nach unten korrigiert. Anlage(n): (1) Übertragungsliste Verwaltung (2) Übertragungsliste Hochbau (3) Übertragungsliste Tiefbau (Kanal, Straße)