Daten
Kommune
Kerpen
Größe
181 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
29.08.16, 13:16
Aktualisiert
29.08.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Sachbearbeiter/in: Frau Keune
TOP
Drs.-Nr.: 403.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss
06.09.2016
Stadtrat
13.09.2016
X
26.07.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Stellenplanerweiterung 2016 und Aufhebung der Wiederbesetzungssperre
hier: Abteilung 22.2 Schulen, Schulsekretariate
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 8.000,- € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
X
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr 2016:
Produktsachkonto:
Deckung:
X
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: 2017 ff
X
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt,
die Wiederbesetzungssperre für den Bereich der Schulsekretariate aufzuheben;
der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt,
die Erweiterung des Stellenplans um 0,49 Stellen mit dem Stellenwert EG 6 TVöD in der Abteilung
22.2, Schulsekretariate. Sollte sich im Rahmen der Organisations- und Effizienzuntersuchung für
die Schulsekretariate ein geringerer Personalbedarf ergeben, könnte ein möglicher Überhang
durch natürliche Fluktuation ausgeglichen werden.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 22
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
i.V.
Keune
Jung
Stein
Canzler
Maus
Schaaf
Canzler
Nimtz
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
8.000,-
24.000,-
24.500,-
25.000,-
25.500,-
8.000,-
24.000,-
24.500,-
25.000,-
25.500,-
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 403.16
Seite 2
Begründung:
Bekanntlich wurde in den Schulsekretariaten der Kolpingstadt Kerpen eine Überprüfung des
Stellenbedarfes durchgeführt.
Dieser wurde auf Basis des überarbeiteten Aufgabenkataloges der Kommunalen
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGST) aus dem Jahre 2014 vorgenommen.
Die hierin beschriebenen Aufgaben sowie die jeweils angegebenen Bearbeitungszeiten sind laut
KGSt als Orientierungswerte gedacht und nicht durch methodisches Vorgehen ermittelt worden.
Es war somit erforderlich den Aufgabenkatalog auf die hiesigen Gegebenheiten anzupassen und
die Arbeitszeiten zu ermitteln.
In der Vorlage 106.16 wurde ein Mehrbedarf von 10% des Stellenplanvolumens beantragt, der den
erhöhten Bedarf aufgrund des sich abzeichnenden Arbeitsvolumens sowie der zusätzlichen
Belastung während der Phase der Organisationsuntersuchung bis zum Vorliegen eines konkreten
Abschlussergebnisses auffangen sollte. Dieser Stellenbedarf wurde nicht gewährt, sondern
zunächst eine weitere Beobachtung der Arbeitsvorgänge in den Schulsekretariaten angeregt.
Daraufhin wurden intensive Gespräche vor Ort sowie Beobachtungen des Arbeitsumfeldes und
der Arbeitsabläufe in den Schulsekretariaten vorgenommen. Zur Beobachtung wurden
Schulsekretariate jeder Schulform und Grundschulen mit unterschiedlichen Größen und sozialen
Strukturen ausgewählt.
Im Anschluss daran wurden Gespräche mit jedem Schulsekretariat geführt, um die individuellen
Belastungen und Besonderheiten zu berücksichtigen. Hierbei konnten Arbeitsabläufe optimiert
sowie Verbesserungen in der Arbeitsorganisation erzielt werden. Es wurde deutlich, dass die
Aufgaben in den Schulsekretariaten, neben den originären Aufgaben, durch stetig ändernde
Vorschriften und neue Projekte geprägt sind. Außerdem wird in den Schulsekretariaten
zwischenzeitlich ein großer Anteil an Sachbearbeitung durchgeführt, der unabhängig von
schwankenden Schülerzahlen durchgeführt werden muss. Beispielsweise ist durch die Einführung
der Schulbudgets ein großer Anteil an Haushaltssachbearbeitung, Bestellwesen sowie
Kontoführung wiederzufinden, der ein fester Aufgabenbestandteil in jeder Arbeitswoche darstellt.
Gleichzeitig ist das Schulsekretariat Anlaufstelle für Schüler, Eltern und Lehrer, so dass eine hohe
Frequentierung mit unterschiedlichsten Belangen zu verschiedenen Zeiten im Sekretariat
aufkommt. Die Anliegen jedes Besuchers werden aufgenommen, bearbeitet oder an die
zuständigen Stellen weitergeleitet. Zudem laufen auch immer häufiger Beschwerden oder Belange
Dritter im Schulsekretariat auf, die zuständigkeitshalber nicht durch die Schulen bearbeitet oder
gelöst werden können, z.B. Beschwerden über Lärm auf dem Schulhof nach Schulschluss
insbesondere in den Abendstunden. Diese Anliegen können durch die Schule nicht gelöst werden,
müssen jedoch an die zuständigen Stellen weitergeleitet oder/und beantwortet werden, welches
ebenfalls Arbeitszeit bindet.
Darüber hinaus spiegelt sich auch der Wandel der Gesellschaftsstruktur hinsichtlich sozialer
Aspekte sowie dem immer weiter auseinander gehenden Bildungsstand der Bevölkerung wieder.
Insbesondere Schulen im Einzugsgebiet sozialer Brennpunkte sowie Haupt- und Förderschulen,
werden mit den Folgen der zunehmenden Schülerzahl aus bildungsfernen Familien konfrontiert.
Diese zeigen oftmals wenig Verständnis für Belange der Schule, reagieren nicht auf Schreiben
oder anderweitige Kontaktaufnahme. Darüber hinaus ist eine Gesprächsführung mit Eltern und
ggfs. auch Schülern mit Migrationshintergrund aufgrund sprachlicher Barrieren teilweise sehr
schwierig und ohne entsprechenden Übersetzer manchmal nicht möglich.
Im drastischen Gegensatz hierzu stehen beispielsweise Grundschulen in sozial stabilen
Wohngebieten, deren Arbeitszeiten in den einzelnen Aufgabenbereichen deutlich niedriger liegen.
Vor diesem Hintergrund macht eine Arbeitszeitbemessung nach Schulformen aufgeteilt keinen
Sinn, sondern würde im Mittelwert der einzelnen Arbeitszeiten verfälschte Ergebnisse erzeugen. In
den o.a. Schulbesuchen wurden demnach einige Aufgabenbereiche ausgewählt, die aufgrund der
äußeren Umstände stark variieren und mit individuellen Arbeitszeiten hinterlegt, so dass die
Bemessung des Arbeitsaufkommens jedem Schulsekretariat gerecht wird.
Der Verwaltung liegen Überstundennachweise aus den Schulsekretariaten für das erste Halbjahr
2016 vor, die sich auf ca. 400 Stunden belaufen. Dies ist ebenfalls ein Resultat des festgestellten
Stellenmehrbedarfs.
Beschlussvorlage 403.16
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Das Ergebnis der Arbeitszeitbemessung zeigt, dass einige Schulsekretariate mit der bisherigen
Arbeitszeit gut auskommen, wohingegen andere deutlich höhere Arbeitszeiten benötigen um das
Arbeitsaufkommen bewältigen zu können, dies ist auch in folgender Tabelle zu erkennen:
Schule
Adolph-Kolping-Schule Kerpen
Albertus-Magnus-Schule Mödrath
Clemensschule Horrem
St. Elisabeth-Schule Blatzheim
Europaschule/ Gymnasium Kerpen
Evangelische Grundschule Kerpen
Martinusschule Kerpen
Grundschule im Park Buir
Albert-Schweitzer-Schule Brüggen
Gemeinschaftsgrundschule Türnich
Hauptschule Horrem
Mühlenfeldschule Sindorf
Rathausschule Horrem
Realschule
Theodor-Heuss-Schule Kerpen
Ulrichschule Sindorf
Willy-Brandt-Gesamtschule
Summe
Ergebnis Abschluss
Stellenplan
1
0,62
0,72
0,4
4,35
0,52
0,77
0,4
0,58
0,44
1,12
0,6
0,56
1,37
0,57
0,84
2,33
1,10
0,58
0,79
0,39
4,34
0,56
0,90
0,37
0,57
0,46
1,42
0,74
0,58
1,18
0,59
1,05
2,06
17,19
17,68
Aus der o.a. Tabelle ist ersichtlich, dass zur Erfüllung der Aufgaben in den Schulsekretariaten ein
Mehrbedarf an insgesamt 0,49 Stellen mit der Wertigkeit EG 6 TVöD notwendig ist.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Stellenbedarf nach angepasstem Modell der KGST zu
übernehmen und den Stellenplan rückwirkend zum 01.08.2016 um die vorgenannten Stellen zu
erweitern.
Aufgrund des nachvollzogenen Stellenmehrbedarfes ist erkennbar, dass auch eine Besetzung der
Stellen im Schulsekretariat dringend notwendig ist. Zudem wird von Schulleitungen die
Notwendigkeit einer zeitnahen Vertretung der Schulsekretärinnen, vor allem in Schulsekretariaten,
in denen nur eine Sekretärin tätig ist, gesehen und angeregt. Mit Schreiben vom 21.10.2015
wurde daher von den Schulleitungen die Einrichtung eines Vertreterpools erbeten.
Aufgrund der aktuell bestehenden, teilweise längerfristigen krankheitsbedingten Personalausfälle
in den Schulsekretariaten, würde eine Wiederbesetzungssperre eine zusätzliche Einschränkung
bedeuten. Hierzu liegt auch ein entsprechender Antrag der CDU-Fraktion vor, dieser ist als Anlage
beigefügt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Schulsekretariate der Abteilung 22.2 von der
Wiederbesetzungssperre auszunehmen und frei werdende Stellen schnellstmöglich zu besetzen.
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