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Beschlussvorlage (Bebauungsplan MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
103 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
09.06.16, 18:17
Aktualisiert
09.06.16, 18:17
Beschlussvorlage (Bebauungsplan MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Sachbearbeiter/in: Heinrich Fuhs TOP Drs.-Nr.: 342.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 21.06.2016 Stadtrat 05.07.2016 X 07.06.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan MA 360 "RAA-Anlage" im Stadtteil Kerpen Manheim hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt / der Rat der Stadt Kerpen beschließt: 1. die Aufstellung des Bebauungsplanes MA 360 „RAA-anlage Haus Forst“ im Stadtteil Kerpen Manheim. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Fuhls Mackeprang Amtsleiter/in i.V. Mackeprang Zuständiger Dezernent Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig 3. Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Lage des Plangebietes Das Plangebiet liegt im liegt ca. 5 km westlich der Kolpingstadt Kerpen und ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim und befindet sich südlich der Deponiefläche. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst" umfasst im Wesentlichen die FIurstücke 28, 30, 43, 57, 58, 61, 62 und 78 der Flur 9, Gemarkung Manheim der Kolpingstadt Kerpen. Des Weiteren umfasst das Plangebiet die Flurstücke 4, 62 und 67 der Flur 34, Gemarkung Blatzheim der Kolpingstadt Kerpen. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 10 ha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst“ ist dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Planungsziel des Bebauungsplanes ist es, die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Projektrealisierung des Baus und des Betriebes einer erweiterten Abfallbehandlungsanlage (Rostascheaufbereitungsanlage) am Standort der Deponie Haus Forst und zur verkehrlichen Erweiterung (Schaffung einer weiteren Spur für den Anlieferverkehr im Bereich der Zufahrt) zu schaffen. Beschlussvorlage 342.16 Seite 2 Beschreibung: Anlass Anlass der Planung ist die Absicht des Unternehmens REMEX Mineralstoff GmbH, am Standort Haus Forst eine geänderte und erweiterte Abfallbehandlungsanlage (künftig mit Rostascheaufbereitungsanlage (RAA) inklusive Roh- und Fertigschlackelager) zu errichten und zu betreiben. Aus vorgenannten Gründen hat das Unternehmen REMEX mit Schreiben vom 25.05.2016 die Kolpingstadt Kerpen gebeten, für das Projekt zur „Erweiterung der Abfallsortieranlage um eine Rostascheaufbereitungsanlage“, dem Rat der Kolpingstadt Kerpen die Aufstellung eines angebotsbezogenen Bebauungsplanes zu empfehlen. Das Unternehmen beabsichtigt mit der Kolpingstadt Kerpen einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag (Planungsvereinbarung) abzuschließen und die Kosten für die erforderliche Bauleitplanung zu tragen. Lage des Plangebietes, Geltungsbereich Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes MA 360 „RAA-Anlage Haus Forst“ , umfasst den derzeitigen Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes MA 313 „Abfallbehandlungsanlage“ im Stadtteil Kerpen Manheim und eine darüber hinaus geringfügige Erweiterungsfläche westlich und südlich im Zufahrtsbereich des Kleinanlieferungsbereiches bzw. zur Abfallbehandlungsanlage sowie nördlich der jetzigen Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes 313 in den derzeitigen Deponiebereich hinein. Nutzungskonzept Das Unternehmen hat durch ein von ihm beauftragtes Büro ein erstes Nutzungskonzept für den Standort der RAA-anlage, unter Beibehaltung der Abfallbehandlungsanlage, erarbeitet, um in diesem Bereich das geplante Projekt umsetzen zu können. Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss PA (geplant) : 21.06.2016 Rat der Kolpingstadt Kerpen : 05.07.2016 Anlagen Anlage 1 - Übersicht Geltungsbereich BP 360 Anlage 2 - Erläuterung zur Planaufstellung Anlage 3 - Geplante Nutzungen Anlage 4 - Nutzungskonzept Beschlussvorlage 342.16 Seite 3