Daten
Kommune
Kerpen
Größe
103 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
09.06.16, 18:17
Aktualisiert
09.06.16, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Sachbearbeiter/in: Heinrich Fuhs
TOP
Drs.-Nr.: 342.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
21.06.2016
Stadtrat
05.07.2016
X
07.06.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan MA 360 "RAA-Anlage" im Stadtteil Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt / der Rat der Stadt
Kerpen beschließt:
1. die Aufstellung des Bebauungsplanes MA 360 „RAA-anlage Haus Forst“ im Stadtteil
Kerpen Manheim.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Fuhls
Mackeprang
Amtsleiter/in
i.V.
Mackeprang
Zuständiger
Dezernent
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
3. Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im liegt ca. 5 km westlich der Kolpingstadt Kerpen und ca. 1,3 km
südöstlich des Stadtteils Manheim und befindet sich südlich der Deponiefläche.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst" umfasst im
Wesentlichen die FIurstücke 28, 30, 43, 57, 58, 61, 62 und 78 der Flur 9, Gemarkung
Manheim der Kolpingstadt Kerpen.
Des Weiteren umfasst das Plangebiet die Flurstücke 4, 62 und 67 der Flur 34, Gemarkung
Blatzheim der Kolpingstadt Kerpen.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 10 ha.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst“ ist dem
Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Planungsziel des Bebauungsplanes ist es, die bauplanungsrechtliche Grundlage für die
Projektrealisierung des Baus und des Betriebes einer erweiterten Abfallbehandlungsanlage
(Rostascheaufbereitungsanlage) am Standort der Deponie Haus Forst und zur
verkehrlichen Erweiterung (Schaffung einer weiteren Spur für den Anlieferverkehr im
Bereich der Zufahrt) zu schaffen.
Beschlussvorlage 342.16
Seite 2
Beschreibung:
Anlass
Anlass der Planung ist die Absicht des Unternehmens REMEX Mineralstoff GmbH, am Standort
Haus Forst eine geänderte und erweiterte Abfallbehandlungsanlage (künftig mit
Rostascheaufbereitungsanlage (RAA) inklusive Roh- und Fertigschlackelager) zu errichten und zu
betreiben.
Aus vorgenannten Gründen hat das Unternehmen REMEX mit Schreiben vom 25.05.2016 die
Kolpingstadt Kerpen gebeten, für das Projekt zur „Erweiterung der Abfallsortieranlage um eine
Rostascheaufbereitungsanlage“, dem Rat der Kolpingstadt Kerpen die Aufstellung eines
angebotsbezogenen Bebauungsplanes zu empfehlen.
Das Unternehmen beabsichtigt mit der Kolpingstadt Kerpen einen entsprechenden
städtebaulichen Vertrag (Planungsvereinbarung) abzuschließen und die Kosten für die
erforderliche Bauleitplanung zu tragen.
Lage des Plangebietes, Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes MA 360 „RAA-Anlage Haus Forst“ ,
umfasst den derzeitigen Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes MA 313
„Abfallbehandlungsanlage“ im Stadtteil Kerpen Manheim und eine darüber hinaus geringfügige
Erweiterungsfläche westlich und südlich im Zufahrtsbereich des Kleinanlieferungsbereiches bzw.
zur Abfallbehandlungsanlage sowie nördlich der jetzigen Geltungsbereichsgrenze des
Bebauungsplanes 313 in den derzeitigen Deponiebereich hinein.
Nutzungskonzept
Das Unternehmen hat durch ein von ihm beauftragtes Büro ein erstes Nutzungskonzept für den
Standort der RAA-anlage, unter Beibehaltung der Abfallbehandlungsanlage, erarbeitet, um in
diesem Bereich das geplante Projekt umsetzen zu können.
Verfahrensstand
Aufstellungsbeschluss PA (geplant) : 21.06.2016
Rat der Kolpingstadt Kerpen
: 05.07.2016
Anlagen
Anlage 1 - Übersicht Geltungsbereich BP 360
Anlage 2 - Erläuterung zur Planaufstellung
Anlage 3 - Geplante Nutzungen
Anlage 4 - Nutzungskonzept
Beschlussvorlage 342.16
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