Daten
Kommune
Brühl
Größe
232 kB
Datum
23.03.2015
Erstellt
17.03.15, 18:28
Aktualisiert
17.03.15, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
14
Kuhl, Annette
14
12.03.2015
109/2015
(14/2015)
Betreff
Sanierung Rathaus B
- Überprüfung der finanziellen Eckdaten
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss nimmt den Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Gemäß Prüfauftrag des Rates wurde die Schlüssigkeit des ermittelten Flächenbedarfs und der
finanziellen Eckdaten – in Form der Darstellung der finanz- und haushaltstechnischen
Auswirkungen – seitens der örtlichen Rechnungsprüfung bereits in Vorlage 14/2015 bestätigt.
Darauf aufbauend wird nachfolgend die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gemäß berichtigter Studie
sowie die entsprechenden Einsparmöglichkeiten auf Schlüssigkeit untersucht.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Studie stellt lediglich die Investitionskosten der Varianten 1
und 3 und deren Refinanzierungsmöglichkeiten gegenüber. Sie geht davon aus, dass die Variante
1 in jedem Fall umgesetzt werden muss und unterstellt damit zugleich, dass bei dieser Variante
(Sanierung Denkmal- und Neubauteil ohne Erweiterung bei gleichbleibender Fläche für die
Bürgerberatung) auch ausreichende Flächen zur Unterbringung aller Mitarbeiter (ohne Bücherei)
vorhanden sind.
Wie sich bei der Ermittlung des Raumbedarfs aber bereits herausgestellt hat, fehlen folgende
Büroflächen:
Bei der Variante 1 – unter Berücksichtigung der 11 Mitarbeiter/innen des Gebäudemanagements – fehlen Flächen für die Unterbringung von 13 Mitarbeitern,
bei der Variante 2 (keine Erweiterung des Anbaus aber optimierter Bereich für das ServiceCenter) eine Fläche von rd. 150 qm,
bei der Variante 3 a (erweiterter Anbau mit Service-Center, Bücherei sowie Ratssaal und
Fraktionsbüros) Flächen von rd. 280 qm.
Lediglich bei der Variante 3 (erweiterter Anbau mit Service-Center und Bücherei jedoch ohne
Ratssaal) sind ausreichende Flächen vorhanden; hier besteht ein – vorläufiger - Flächenpuffer von
rd. 120 qm.
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Drucksache 109/2015
Ohne Berücksichtigung der Mitarbeiter/innen des Gebäudemanagements würde allerdings auch
die Variante 1 bei entsprechender Reduzierung der einkalkulierten „Reserveflächen“ umsetzbar
sein, bietet aber lediglich Raum für den aktuellen Mitarbeiterbestand.
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Studie geht in ihrer Gegenüberstellung von verschiedenen
Szenarien zum Zwecke der Refinanzierung durch fiktive Mieteinnahmen aus. Folgende Szenarien
werden betrachtet:
I.
II.
III.
Komplette Vermietung des Gebäudes (Denkmal + erweiterter Anbau)
Vermietung der Mehrflächen der Variante 3 zur Variante 1 (ohne
Personaleinsparung)
Vermietung der Mehrflächen der Variante 3 zur Variante 1 unter Berücksichtigung
einer Personaleinsparung
Dabei werden Mieteinnahmen von 36,00 €/qm/Monat (für Verkaufsflächen) bzw. 10,00 €/qm/Monat
(für hochwertige Büroflächen) angenommen. Lt. aktueller Mietübersicht für Gewerberaum von
März 2014 (herausgegeben von der Rheinischen Immobilienbörse in Zusammenarbeit mit der IHK
Köln und dem Immobilienverband Deutschland aufgrund abgeschlossener Verträge) betragen die
Gewerbemieten in Brühl derzeit für
Ladenlokale in Hauptlage
20,00 € bis 36,00 €
Büroräume
5,00 € bis 10,00 €.
Die in der Studie kalkulierten Mieteinnahmen stellen somit keineswegs „vorsichtig geschätzte
Mietpreise“, sondern die in der Region maximal erzielbaren Mietpreise dar. Für das Service-Center
wird von dem aktuellen Mietwert, den die Stadt für die Biblikotheksflächen zahlt, von 5,83
€/qm/Monat ausgegangen. In der Studie wird weiterhin unterstellt, dass die Mieteinnahmen auf
Dauer erzielbar sind. Im Hinblick auf die Leerstandsproblematik ist auch diese Annahme
risikobehaftet.
Als Ergebnis der ursprünglichen Betrachtung stellt sich die Variante 3 (Szenario II = Vermietung
der Mehrflächen und Szenario III c = Integration von Service-Center und Bücherei) mit jeweils
positiven Salden als die wirtschaftlichste Variante dar. Hierauf basiert letztlich die
Handlungsempfehlung der Architekten zur Umsetzung der Variante 3.
Bei der berichtigten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (siehe Anlage zur Vorlage Nr. 97/2015)
verbleibt es im Ergebnis bei der Handlungsempfehlung für die Erweiterung des Gebäudes gemäß
Variante 3, jedoch dann zugunsten des Szenarios II mit Vermietung der Mehrflächen gegenüber
Variante 1 – also ohne Einrichtung eines Service-Centers und Integration der Bücherei.
Die in der Studie berücksichtigten Flächen weichen jedoch von dem ermittelten Raumbedarf ab.
Sie geht daher von nicht verfügbaren Mehrflächen (nämlich 1.778 qm) zur Vermietung aus. Unter
Beibehaltung dieser Betrachtungsweise wäre daher eine weitere Neuberechnung der
verschiedenen Szenarien mit angepassten Mietpreisen und des ermittelten Flächenbedarfs
erforderlich.
Eine derartige Neuberechnung mit Berücksichtigung hypothetischer Mieteinnahmen kann jedoch
entfallen, da als Darstellung der finanztechnischen Auswirkungen (Vorlage 14/2015) bereits eine
präzise Wirtschaftlichkeitsberechnung vorliegt. Diese Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt
zunächst für alle Varianten sowohl die angemessenen Kosten einer Fremdkapitalfinanzierung,
entsprechende Abschreibungen, die tatsächlichen Einsparungen (Wegfall Bibliotheksmiete, evt.
Personalkosteneinsparungen, eine Reduzierung der Betriebskosten) als auch realistisch zu
erzielende Mieteinnahmen für das Service-Center (von Gebausie und Stadtwerke).
BGM
Zust. Dez.
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Kämmerer
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Als Ergebnis der städtischen Wirtschaftlichkeitsberechnung stellt sich aufgrund des Vergleichs der
jährlichen Kosten pro qm auch hier die Variante 3 als die wirtschaftlichste Alternative dar (siehe
Vorlage 14/2015, Seite 10).
An diesem Ergebnis ändert sich auch durch die berichtigte Höhe der Personalkosteneinsparung
nichts. Die qm-Kosten der Variante 3 bleiben im Vergleich günstiger als bei den Varianten 1, 2 und
3 a und stellen sich nach Berichtigung wie folgt dar (siehe auch Vorlage Nr. 97/2015):
Folgekostendarstellung:
Saldo (Kosten/Einsparungen)
je qm BGF/a
Variante 1
Variante 2
Variante 3
Variante 3 a
€
€
€
€
68.000
55.000
43.000
46.000
Die Variante 1 weist die höchsten Kosten bei Erreichen der Raumkapazitätsgrenze auf.
Die Varianten 2 und 3 a weisen gegenüber Variante 3 höhere Folgekosten auf. Der benötigte
Raumbedarf wird bei diesen Varianten jedoch nicht gedeckt.
Sollten die Varianten 2 und 3 a aber trotzdem zur Disposition stehen, müssten zur Unterbringung
aller Mitarbeiter zusätzliche Räume bereitgestellt werden (entweder durch Neubau an anderer
Stelle oder Anmietung zusätzlicher Büroräume). Die entsprechenden Kosten wären in der
vorliegenden städtischen Wirtschaftlichkeitsberechnung dann noch zu ergänzen. Von einer
Änderung des Ergebnisses ist jedoch nicht auszugehen.
Dieser Aspekt wird in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung lt. Studie nicht behandelt.
Bei der Variante 3 wären weitere Mieteinnahmen zu generieren, wenn auf die Einrichtung eines
erweiterten Service-Centers und / oder der Integration der Bibliothek verzichtet und diese Flächen
(rd. 1.000 qm bzw. 1.270 qm) tatsächlich extern vermietet würden (entsprechend Szenario II der
Studie).
Diese weitere Möglichkeit wäre aber nur dann als vorteilhaft zu bezeichnen, wenn die zusätzlichen
Mieteinnahmen
die Kosten für die Anmietung der Bibliotheksräume deutlich übersteigen,
eventuell durch die beabsichtigte Vermietung entstehende zusätzliche Baukosten (z.B. für
weitere Sanitäranlagen) gedeckt,
die zusätzlichen Kosten für die externe Unterbringung von Mitarbeitern ausgeglichen und
die berücksichtigte Personalkosteneinsparung zumindest kompensiert würde.
Auch diese Aspekte bleiben in der Studie unberücksichtigt.
Personalkosteneinsparungen
Sowohl in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Studie als auch in der Wirtschaftlichkeitsberechnung der Stadt wird eine Personalkosteneinsparung berücksichtigt, die auf Schlüssigkeit zu
prüfen ist.
Die mögliche Reduzierung der Personalkosten basiert auf einer in den Jahren 2010 und 2011 von
der Stadt durchgeführten Untersuchung der personellen Auswirkungen bei Einrichtung eines
Service-Centers. Zu der Untersuchung durch eine eigens eingesetzte Arbeitsgruppe unter
Beteiligung des Personalrates gehörte die Befragung aller betroffenen Mitarbeiter und
Vorgesetzten, Arbeitsaufzeichnungen der Mitarbeiter, Arbeitsplatzbeobachtungen durch die
Organisationsabteilung sowie interkommunale Vergleiche.
BGM
Zust. Dez.
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Drucksache 109/2015
Grundlage der Untersuchung war die Beschlusslage im Rat, wonach bürgernahe Dienstleistungen
im Rathaus B in einem Service-Center zu bündeln und neben der heutigen
Bürgerberatung
die Stadtbücherei,
das Kundencenter der Stadtwerke und der Gebausie sowie
das brühl-info
zu integrieren waren.
Als Ergebnis dieser Untersuchung wurde von einer möglichen Stellenreduzierung von 3
Vollzeitstellen ausgegangen, wodurch auf der Grundlage von KGSt-Werten (mit Stand 2010/2014)
eine Personalkostenersparnis incl. Sach- und Gemeinkostenzuschlägen von rd. 190.000 € ermittelt
wurde. Nach Berücksichtigung von zusätzlichen Kosten einer Leitungsstelle für das Service-Center
(rd. 50.000 €) wurde die erzielbare Personalkosteneinsparung bei Einrichtung eines ServiceCenters mit insgesamt 140.000 € beziffert (siehe Anlage zur Beschluss-Vorlage 167/87 an, Rat
06.06.2011).
Die ursprüngliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung lt. Studie ging jedoch zunächst von einer
Einsparung von 140.000 € bei Einrichtung eines Service-Centers und weiteren 140.000 € durch
Integration der Bücherei, also bei Umsetzung der Variante 3 (Szenario III c) von insgesamt
280.000 € aus.
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde mittlerweile aktualisiert (siehe Anlage zur Vorlage Nr.
97/2015) und geht nunmehr von einer Personalkosteneinsparung bei der Variante 3 bei
Einrichtung eines Service-Centers von 95.000 € und bei Integration der Bücherei von weiteren
45.000 € also insgesamt 140.000 € aus.
Die städtische Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde ebenfalls entsprechend geändert (siehe
Vorlage Nr. 97/2015).
Nachfolgend werden die nunmehr berücksichtigten Personalkosteneinsparungen hinsichtlich deren
Realisierbarkeit untersucht.
Service-Center:
Weder bei der Ermittlung des Raumbedarfs noch der Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde die
ursprünglich vorgesehene Einbindung des brühl-info weiter verfolgt, so dass lediglich die
Zusammenlegung der Bürgerberatung mit dem Kundenservice der Stadtwerke und der Gebausie
sowie mit der Bücherei berücksichtigt wird.
Der möglichen Personalkosteneinsparung liegt die Annahme zugrunde, dass durch Bündelung der
Aufgaben in einem Service-Center – mit Frontoffice- und Backoffice-Bereichen – Abläufe optimiert
und der Personalbedarf reduziert werden kann.
Bürgerberatung:
Die Bürgerberatung ist aktuell mit 12 Mitarbeiterinnen (teils in Vollzeit, und teilweise in
Teilzeit) des mittleren Dienstes besetzt. Dies entspricht bei Umrechnung der jeweiligen
Arbeitsstunden einem Beschäftigungsquotient bzw. Vollzeitäquivalent (VZÄ) von 9,69.
Lt. Anforderung der Stadtwerke aus 2011 werden für deren Kundenservice 3 Mitarbeiter
und für die Gebausie 2 Mitarbeiter benötigt.
Die KGSt hat in ihrem Bericht B 10/2014 erstmals einen groben Orientierungswert zum
Personalbedarf für den Bereich Bürgerdienstleistungen veröffentlicht. Danach werden zur
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Zust. Dez.
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Erfüllung der klassischen Aufgaben eines Bürgerbüros (Bürgerberatung) 0,15 - 0,17 VZÄ je
1.000 Einwohner benötigt. Dies wären für Brühl dann etwa 8 VZÄ (ohne Stadtwerke und
Gebausie).
Allein aufgrund dieser Orientierungswerte der KGSt erscheint daher eine Reduzierung des
Personals der Bürgerberatung von derzeit 9,69 auf 8 VZÄ (ohne Stadtwerke und Gebausie)
nicht unrealistisch. Bei Zugrundelegung von personenunabhängigen Durchschnittssätzen lt.
KGSt-Gutachten1 ergibt sich eine Personalkostenersparnis von 143.300 € (incl. Sach- und
Gemeinkostenanteil) bzw. in Höhe von 126.700 € (ohne Sach- und Gemeinkostenanteil).
Personalkosteneinsparung Bürgerberatung:
Mitarbeiter/innen (MA)
Bürgerberatung
aktuell
12
VZÄ
Durchschnittliche
Personalkosten gem. KGSt mit Sach2
und Gemeinkosten
Durchschnittliche
Personalkosten gem. KGSt ohne Sachund Gemeinkosten
je MA
je MA
9,69
gesamt
84.782,04 €
821.538,00 €
74.984,52 €
gesamt
726.600,00 €
Reduzierung
auf
8
678.256,32 €
599.876,16 €
Einsparung
1,69
143.281,68 €
126.723,84 €
Anmerkung:
Lt. Prüfauftrag wurden lediglich die berücksichtigten Einsparpotentiale auf Schlüssigkeit
untersucht. Die Prüfung der Zulässigkeit des Einsatzes nichtstädtischer Mitarbeiter in dem
sensiblen Bereich des Einwohnermeldeamtes war nicht Gegenstand der Prüfung.
Bücherei:
In der Bücherei sind derzeit 8 Mitarbeiter/innen beschäftigt mit einem
Beschäftigungsquotient von 6,61. Durch die räumliche Trennung von Erwachsenen- und
Jugendbücherei ist für beide Teile Aufsichtspersonal vorzuhalten. Zur Zeit werden daher
jeweils 1-2 Mitarbeiter/innen zur Aufsicht eingesetzt. Allein bei Aufhebung der räumlichen
Trennung wäre daher bereits mindestens 1 Vollzeit-Stelle einzusparen. Dies entspricht
einer Personalkosteneinsparung von rd. 69.100 € (incl. Sach- und Gemeinkostenanteil)
bzw. in Höhe von 59.700 € (ohne Sach- und Gemeinkostenanteil).
1
KGSt-Gutachten „Kosten eines Arbeitsplatzes“ (Stand 2014/2015)
Bei den Personalkosten wurden die Besoldungs-/Vergütungsgruppen lt. Stellenplan zugrundegelegt. Die Durchschnittswerte der KGSt
beinhalten neben den Personalkosten u.a. auch Pensions- und Beihilferückstellungen bei den Beamten und Arbeitgeberanteile zur
Sozialversicherung und ZVK bei den Angestellten. Bei einer Organisationsänderung mit personellen Auswirkungen werden lt. KGSt
Sach- und Gemeinkostenzuschläge zur Abgeltung u.a. von Raumkosten, Geschäftsaufwendungen, IT-Kosten und Overhead
berücksichtigt.
2
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Zust. Dez.
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Kämmerer
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Drucksache 109/2015
Personalkosteneinsparung Bücherei:
Mitarbeiter/innen (MA)
VZÄ
Bücherei
aktuell
8
Einsparung
Durchschnittliche
Personalkosten gem. KGSt mit Sach3
und Gemeinkosten
Durchschnittliche
Personalkosten gem. KGSt ohne Sachund Gemeinkosten
je MA
je MA
6,61
gesamt
73.616,79 €
486.607,00 €
gesamt
61.891,07 €
4
69.074,33 €
1
409.100,00 €
59.643,49 €
Durch Einführung neuer Techniken wie automatische Identifikationssysteme (z.B. RFID)
und / oder einer gemeinsamen Info-Theke für Bücherei und Service-Center könnten
möglicherweise weitere Personalkosteneinsparungen generiert werden.
Selbst bei Berücksichtigung von Mehrkosten einer Leitungsstelle für das Service-Center und ohne
Berücksichtigung von Sach- und Gemeinkostenzuschlägen könnten die in der
Wirtschaftlichkeitsberechnung genannten Personalkosteneinsparungen von insgesamt 140.000 €
erreicht werden.
Fazit:
Die vorliegende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Studie auf Grundlage fiktiver Mieteinnahmen ist
aufgrund der neueren Raumbedarfsermittlung für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der
verschiedenen Varianten nur bedingt geeignet.
Die
aktualisierte
städtische
Wirtschaftlichkeitsberechnung
enthält
eine
Entscheidungsfindung hinreichend präzise Prognose der voraussichtlichen Kosten.
für
die
Die in beiden Berechnungen berücksichtigten Personaleinsparpotentiale durch Bündelung von
Aufgaben und optimierte Abläufe erscheinen nicht unrealistisch. Deren tatsächliche Höhe wird
jedoch – im Falle der Einrichtung eines Service-Centers und /oder Integration der Bücherei - noch
maßgeblich durch die zwischen den Beteiligten zu vereinbarenden Öffnungszeiten und nicht
zuletzt von der tatsächlichen räumlichen Ausgestaltung und technischen Ausstattung beeinflusst
werden.
3
Bei den Personalkosten wurden die Besoldungs-/Vergütungsgruppen lt. Stellenplan zugrundegelegt. Die Durchschnittswerte der KGSt
beinhalten neben den Personalkosten u.a. auch Pensions- und Beihilferückstellungen bei den Beamten und Arbeitgeberanteile zur
Sozialversicherung und ZVK bei den Angestellten. Bei einer Organisationsänderung mit personellen Auswirkungen werden lt. KGSt
Sach- und Gemeinkostenzuschläge zur Abgeltung u.a. von Raumkosten, Geschäftsaufwendungen, IT-Kosten und Overhead
berücksichtigt.
4
Bei der Berechnung der Einsparung wurden die durchschnittlichen Personalkosten ohne Leitung zugrundegelegt.
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
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