Daten
Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
16.04.2015
Erstellt
09.04.15, 07:34
Aktualisiert
09.04.15, 07:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Lamberty, Markus
6126020102
19.03.2015
124/2015
Betreff
Gestaltung des barrierefreien Zugangs zur Unterführung
Brühl-Mitte/Balthasar-Neumann-Platz
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Bericht des Bürgermeisters
zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Die Ausführungsplanung zur Erstellung der barrierefreien Zugänge wurde mit der
Gesamtausführung am 09.07.2013 durch den Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung beschlossenen. In der Sitzung des Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung vom 10.04.2014 wurde die Teilbaumaßnahme zum 1. BA BalthasarNeumann-Platz
im Zusammenhang mit der Diskussion zur Möglichkeit einer
ebenengleichen Querung ausführlich vorgestellt und die Verwaltung mit der Fortführung
des Ausschreibungsverfahrens für den ersten Bauabschnitt durch Beschluss beauftragt.
Gemäß der vorgestellten Planung und der gefassten Beschlüsse, sind im Bereich der
abgeflachten Wege/Rampen der im Bau befindlichen Unterführung Brühl – Mitte, lediglich
im Bereich der Treppenstufen Handläufe vorgesehen.
In Abstimmung mit der Behindertenvertreterin der Stadt Brühl wurde auf Handläufe
bewusst verzichtet, da die betreffenden Wege keinerlei Querneigung aufweisen. Es soll so
vermieden werden, dass durch Überinterpretation des Richtlinien- und Normenwerkes
eine Verunglimpfung von Betroffenen (Käfigcharakter) entsteht.
Laut Stellungnahme des beauftragten Planungsbüros MWM erfüllt die geplante Anlage
dennoch die Anforderungen der seit 12/2014 gültigen DIN 18040-3.
Die DIN 18040-3 beinhaltet unter Punkt 4.1 Grundprinzipien der barrierefreien Gestaltung
von „Wegeketten im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum“.
Die unter dem Punkt 4 „allgemeine Planungsanforderungen“ als Grundprinzipien zur
barrierefreien Gestaltung angesprochenen Planungsparameter, hier insbesondere
Flächen- und Raumbedarf, Längs- und Querneigung, Oberflächengestaltung aber auch
Drucksache 124/2015
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die visuellen und taktilen Anforderungen, werden mit der in Umsetzung befindlichen
Planung an der Fußgängerunterführung erfüllt.
Die geplante Wegeführung wird als Teil einer Platzfläche und damit als Wegekette
definiert. Frei- und Grünflächen sollen zum Aufenthalt einladen, soziale Kontakte und
Kommunikation fördern. Die in dieser Platzfläche angelegten Wege dienen in ihrer
Unterschiedlichkeit verschiedenen Personengruppen entsprechend deren spezifischen
Anforderungen. Dabei werden auch die Anforderungen hinsichtlich der Barrierefreiheit zur
Nutzung von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt. Dieser Personenkreis soll die
Wege je nach Art der Beeinträchtigung auf eine möglichst flexible Art und Weise nutzen
können.
Auf Grund des besonderen öffentlichen Interesses und der komplexen Sachverhalte in
Zusammenhang mit der Umsetzung der entsprechenden DIN-Norm in Bezug auf die
Unterführung Brühl-Mitte, soll dieses Thema im Rahmen der Sitzung nochmals
ausführlich erörtert werden.
Vor diesem Hintergrund findet ein der Sitzung vorgeschalteter, gemeinsamer Ortstermin in
der Unterführung statt, in dem der beauftragte Fachplaner Herr Mesenholl vom
Planungsbüro MWM den Sachverhalt entsprechend erläutern wird.