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Vorlage (Gestaltung des barrierefreien Zugangs zur Unterführung Brühl Mitte/Balthasar-Neumann-Platz)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
16.04.2015
Erstellt
09.04.15, 07:34
Aktualisiert
09.04.15, 07:34
Vorlage (Gestaltung des barrierefreien Zugangs zur Unterführung
Brühl Mitte/Balthasar-Neumann-Platz) Vorlage (Gestaltung des barrierefreien Zugangs zur Unterführung
Brühl Mitte/Balthasar-Neumann-Platz)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Lamberty, Markus 6126020102 19.03.2015 124/2015 Betreff Gestaltung des barrierefreien Zugangs zur Unterführung Brühl-Mitte/Balthasar-Neumann-Platz Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Die Ausführungsplanung zur Erstellung der barrierefreien Zugänge wurde mit der Gesamtausführung am 09.07.2013 durch den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossenen. In der Sitzung des Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vom 10.04.2014 wurde die Teilbaumaßnahme zum 1. BA BalthasarNeumann-Platz im Zusammenhang mit der Diskussion zur Möglichkeit einer ebenengleichen Querung ausführlich vorgestellt und die Verwaltung mit der Fortführung des Ausschreibungsverfahrens für den ersten Bauabschnitt durch Beschluss beauftragt. Gemäß der vorgestellten Planung und der gefassten Beschlüsse, sind im Bereich der abgeflachten Wege/Rampen der im Bau befindlichen Unterführung Brühl – Mitte, lediglich im Bereich der Treppenstufen Handläufe vorgesehen. In Abstimmung mit der Behindertenvertreterin der Stadt Brühl wurde auf Handläufe bewusst verzichtet, da die betreffenden Wege keinerlei Querneigung aufweisen. Es soll so vermieden werden, dass durch Überinterpretation des Richtlinien- und Normenwerkes eine Verunglimpfung von Betroffenen (Käfigcharakter) entsteht. Laut Stellungnahme des beauftragten Planungsbüros MWM erfüllt die geplante Anlage dennoch die Anforderungen der seit 12/2014 gültigen DIN 18040-3. Die DIN 18040-3 beinhaltet unter Punkt 4.1 Grundprinzipien der barrierefreien Gestaltung von „Wegeketten im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum“. Die unter dem Punkt 4 „allgemeine Planungsanforderungen“ als Grundprinzipien zur barrierefreien Gestaltung angesprochenen Planungsparameter, hier insbesondere Flächen- und Raumbedarf, Längs- und Querneigung, Oberflächengestaltung aber auch Drucksache 124/2015 Seite - 2 – die visuellen und taktilen Anforderungen, werden mit der in Umsetzung befindlichen Planung an der Fußgängerunterführung erfüllt. Die geplante Wegeführung wird als Teil einer Platzfläche und damit als Wegekette definiert. Frei- und Grünflächen sollen zum Aufenthalt einladen, soziale Kontakte und Kommunikation fördern. Die in dieser Platzfläche angelegten Wege dienen in ihrer Unterschiedlichkeit verschiedenen Personengruppen entsprechend deren spezifischen Anforderungen. Dabei werden auch die Anforderungen hinsichtlich der Barrierefreiheit zur Nutzung von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt. Dieser Personenkreis soll die Wege je nach Art der Beeinträchtigung auf eine möglichst flexible Art und Weise nutzen können. Auf Grund des besonderen öffentlichen Interesses und der komplexen Sachverhalte in Zusammenhang mit der Umsetzung der entsprechenden DIN-Norm in Bezug auf die Unterführung Brühl-Mitte, soll dieses Thema im Rahmen der Sitzung nochmals ausführlich erörtert werden. Vor diesem Hintergrund findet ein der Sitzung vorgeschalteter, gemeinsamer Ortstermin in der Unterführung statt, in dem der beauftragte Fachplaner Herr Mesenholl vom Planungsbüro MWM den Sachverhalt entsprechend erläutern wird.