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Beschlussvorlage (Gerichtsverfahren, überplanmäßige Mittelbereitstellung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
119 kB
Datum
07.05.2013
Erstellt
29.04.13, 19:14
Aktualisiert
29.04.13, 19:14
Beschlussvorlage (Gerichtsverfahren, überplanmäßige Mittelbereitstellung) Beschlussvorlage (Gerichtsverfahren, überplanmäßige Mittelbereitstellung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 179/2013 Erstellt am: 23.04.2013 Aktenzeichen: I/30 61 – 2/13 Verfasser/in: Herr Dr. Auer Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 07.05.2013 Betreff Zustimmung zu einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung bei Produktsachkonto 01/11/01 5429000 (Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten) Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 100.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 100.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja X nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): siehe Beschlussvorschlag. Beschlussvorschlag Der Rat verzichtet auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und beschließt die Zustimmung zu einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung von 100.000 € bei dem Produktsachkonto 01/11/01 5429000 (Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten). Die Deckung erfolgt aus Produktsachkonto 16/01/01 5517000 (Zinsaufwendungen für Kreditinstitute). Vorlage Nr.: 179/2013 . Seite 2 / 2 Erläuterungen In verschiedenen bereits anhängig gewordenen bzw. angekündigten Gerichtsverfahren ist es geboten, dass die Stadt anwaltlich vertreten wird. Das betrifft insbesondere verwaltungsgerichtliche Verfahren wegen eines bedeutenden städtebaulichen Projekts. Hier behandeln die Anträge der jeweiligen Kläger komplexe planungsrechtliche Fragen. Sie bedienen sich in diesen Verfahren einschlägig bekannter externer Anwaltskanzleien. Im Hinblick auf die Bedeutung der Angelegenheit hält es die Verwaltung für geboten, ebenfalls einen kompetenten Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Rechte zu beauftragen. Sie lässt sich deshalb in diesen Verfahren von einem fachlich versierten und ausgewiesenen Experten vertreten. Insbesondere wegen der hierdurch hervorgerufenen Rechtsanwaltskosten ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich.