Daten
Kommune
Pulheim
Größe
119 kB
Datum
07.05.2013
Erstellt
29.04.13, 19:14
Aktualisiert
29.04.13, 19:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
179/2013
Erstellt am:
23.04.2013
Aktenzeichen:
I/30 61 – 2/13
Verfasser/in:
Herr Dr. Auer
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
07.05.2013
Betreff
Zustimmung zu einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung bei Produktsachkonto 01/11/01 5429000
(Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
100.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
100.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): siehe Beschlussvorschlag.
Beschlussvorschlag
Der Rat verzichtet auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und beschließt die Zustimmung zu einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung von 100.000 € bei dem Produktsachkonto 01/11/01 5429000 (Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten).
Die Deckung erfolgt aus Produktsachkonto 16/01/01 5517000 (Zinsaufwendungen für Kreditinstitute).
Vorlage Nr.: 179/2013 . Seite 2 / 2
Erläuterungen
In verschiedenen bereits anhängig gewordenen bzw. angekündigten Gerichtsverfahren ist es geboten, dass die Stadt
anwaltlich vertreten wird. Das betrifft insbesondere verwaltungsgerichtliche Verfahren wegen eines bedeutenden städtebaulichen Projekts. Hier behandeln die Anträge der jeweiligen Kläger komplexe planungsrechtliche Fragen. Sie bedienen sich in diesen Verfahren einschlägig bekannter externer Anwaltskanzleien.
Im Hinblick auf die Bedeutung der Angelegenheit hält es die Verwaltung für geboten, ebenfalls einen kompetenten
Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Rechte zu beauftragen. Sie lässt sich deshalb in diesen Verfahren von einem
fachlich versierten und ausgewiesenen Experten vertreten.
Insbesondere wegen der hierdurch hervorgerufenen Rechtsanwaltskosten ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung
erforderlich.