Daten
Kommune
Kerpen
Größe
159 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
26.08.16, 13:16
Aktualisiert
26.08.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Sachbearbeiter: Herr Stingl
TOP
Drs.-Nr.: 374.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss
06.09.2016
Stadtrat
13.09.2016
X
21.06.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Interkommunale Zusammenarbeit
hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Merzenich zur
Übernahme von Personalverwaltungsaufgaben durch die Kolpingstadt Kerpen sowie
Erweiterung der Stellenplanes 2016
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ca.17.450 € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
X
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
X
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt/Der Stadtrat beschließt:
1. die interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Merzenich,
2. den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übernahme der
Personalverwaltungsaufgaben der Gemeinde Merzenich durch die Personalabteilung der
Kolpingstadt Kerpen und
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter Abteilungsleiter
Amtsleiter
Stingl
Stein
Jung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
i.V.
Soentgen
Spürck
Seidenpfennig
3. die Erweiterung des Stellenplans 2016 um eine zusätzliche Stelle im Umfang von 0,83 Stellen
(+0,83 Stellen) mit dem Stellenwert EG 8 TVöD, zunächst befristet für die Dauer der
Vertragslaufzeit von 3 Jahren. Sollte sich im Rahmen der Organisations- und
Effizienzuntersuchung für die Personalabteilung ein geringerer Personalbedarf ergeben,
könnte ein möglicher Überhang durch natürliche Fluktuation ausgeglichen werden.
Beschlussvorlage 374.16
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MAßNAHME: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde
Merzenich zur Übernahme von Personalverwaltungsaufgaben durch die Kolpingstadt
Kerpen sowie Erweiterung der Stellenplanes.
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Ab 09/2016
3.200
9.700
9.700
9.700
9.700
14.250
42.745
43.600
44.400
45.300
17.450
52.445
53.300
54.100
55.000
17.450
52.445
53.300
54.100
55.000
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Erstattung
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 374.16
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Begründung:
Im Rahmen seines Antrittsbesuches bei den Nachbarkommunen hat der Bürgermeister der
Gemeinde Merzenich sein Interesse an interkommunaler Zusammenarbeit signalisiert. Da
innerhalb der Gemeinde Merzenich eine Personalfluktuation im Bereich der Personalverwaltung
ansteht, wurde seitens der Gemeinde Merzenich ein konkretes Interesse an einer
interkommunalen Zusammenarbeit in diesem Bereich bekundet.
Die Gemeinde Merzenich grenzt unmittelbar an die Kolpingstadt Kerpen an und ist ebenfalls von
Umsiedlungsmaßnahmen durch die Ausbreitung des Tagebaus Hambach betroffen. Hier gibt es
gemeinsame Interessen und Möglichkeiten für abgestimmtes, gemeinsames Handeln. Eine
Interkommunale Zusammenarbeit mit einer Kommune des Kreises Düren eröffnet Möglichkeiten
für weitere Zusammenarbeit mit anderen Kommunen des Kreises Düren und könnte im Falle eines
Erfolges als Türöffner dienen. Auch in der Zusammenarbeit mit der Gemeinde Merzenich könnten
sich weitere Projekte auf anderen Ebenen für Kooperationen eignen.
Im Personalbereich kann die Kolpingstadt Kerpen von den Erfahrungen der Gemeinde Merzenich
im Umgang mit der elektronischen Personalakte profitieren und ggf. an Hand von praktischen
Erfahrungen den Einstieg in die eigene Anwendung der elektronischen Personalakte vornehmen.
Auch in den Bereichen der Personalentwicklung und Ausbildung sind positive Effekte für die
Kolpingstadt Kerpen denkbar.
Die Gemeinde Merzenich ist ebenfalls an das Rechenzentrum der KDVZ angebunden und nutzt
dort die gleichen Anwendungen im Personalverwaltungsbereich wie die Kolpingstadt Kerpen.
Da die Grundvoraussetzungen geeignet sind, wurden mehrere Abstimmungsgespräche auf
unterschiedlichen Ebenen geführt und festgestellt, dass eine interkommunale Zusammenarbeit
möglich und für beide Seiten nützlich sein kann.
Die Personalverwaltung der Kolpingstadt Kerpen würde, neben den derzeit ca. 950 eigenen
Personalabrechnungsfällen, nach derzeitigem Stand zusätzlich 121 Personalfälle der Gemeinde
Merzenich betreuen.
Die Zusammenarbeit soll auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung begründet werden
(abgestimmter Entwurf ist als Anlage beigefügt).
Die Vereinbarung soll zum nächst möglichen Zeitpunkt zunächst befristet auf drei Jahre
geschlossen werden. Zum Ende der Laufzeit soll ein Evaluierungsgespräch stattfinden und
einvernehmlich über die Fortführung der Vereinbarung entschieden werden. Dann verlängert sich
die Vereinbarung immer automatisch um zwei Jahre, wenn sie nicht sechs Monate vor
Vertragsablauf gekündigt wird. Die Gemeinde Merzenich erstattet der Kolpingstadt Kerpen die
Kosten einer Stelle der Entgeltgruppe 8 TVÖD im Umfang von 0,83 Stellen, sowie die Kosten
eines Arbeitsplatzes. Die Werte werden aus dem Bericht „Kosten eines Arbeitsplatzes“ in der
jeweils aktuellen Fassung (z.Zt. 16/2015) ermittelt. Die Erstattung der Gemeinde Merzenich
beträgt:
Personalkosten für 0,83 Stellen :
Kosten eines Arbeitsplatzes :
Insgesamt:
42.745 €
9.700 €
52.445 €
Der Rat der Gemeinde Merzenich hat in seiner Sitzung am 07.07.2016 der interkommunalen
Zusammenarbeit mit der Kolpingstadt Kerpen und dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung in der vorliegenden Form zugestimmt.
Bei Übernahme der Personalverwaltungsaufgaben der Gemeinde Merzenich durch die
Personalabteilung der Kolpingstadt Kerpen ist eine personelle Verstärkung notwendig. Der
Beschlussvorlage 374.16
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Stellenplan 2016 sollte im Umfang von 0,83 Stellen der Entgeltgruppe 8 TVöD erweitert und die
Stellenbesetzung im notwendigen Umfang in diesem Bereich erfolgen.
Die Verwaltung schlägt vor, eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Merzenich
und den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu beschließen. Außerdem wird
vorgeschlagen, den Stellenplan 2016 zu erweitern und die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im
Umfang von 0,83 Stellen (+0,83 Stellen) mit dem Stellenwert EG 8 TVöD, zunächst befristet für
die Dauer der Vertragslaufzeit von 3 Jahren, zu beschließen. Sollte sich im Rahmen der
Organisations- und Effizienzuntersuchung für die Personalabteilung ein geringerer Personalbedarf ergeben, könnte ein möglicher Überhang durch natürliche Fluktuation ausgeglichen
werden.
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