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Vorlage (Barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen, 1. Bauabschnitt, Los 3)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
170 kB
Datum
14.04.2015
Erstellt
09.04.15, 07:34
Aktualisiert
09.04.15, 07:34
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 61/3 Dieckmann, Uwe Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 11.03.2015 99/2015 (67/95) Betreff Barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen, 1. Bauabschnitt, Los 3 Beratungsfolge Ausschuss für Verkehr und Mobilität Finanzielle Auswirkungen X : BGM X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST: 785200/ 54010600 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt die Ausführung der barrierefreien Umgestaltung von 16 Bushaltestellen im 1. Bauabschnitt, Los 3. Erläuterungen: Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) hat im Jahr 2011 die barrierefreie Umgestaltung aller 114 umbaufähigen Brühler Bushaltestellen in sein Förderprogramm aufgenommen, welches in zwei Bauabschnitten in den Jahren ab Ende 2013 bis Ende 2017 sukzessive umgesetzt wird. Per Zuwendungsbescheid des NVR vom 23.07.2013 erhielt die Stadt Brühl die Förderzusage für den 1. Bauabschnitt von 64 von insgesamt 114 Bushaltestellen. Der 1. Bauabschnitt (interne Planung: Ende 2013 bis Ende 2015) wird bei 986.500 € Gesamtkosten und 941.600 € zuwendungsfähigen Bauausgaben mit 847.400 € gefördert (Förderanteil: 90 %). Die Umgestaltung der Haltestellen erfolgt nach dem Leitfaden „Barrierefreiheit im Straßenraum“ des Landesbetriebes Straßenbau NRW. http://www.strassen.nrw.de/_down/pub_leitfaden-barrierefreiheit-im-strassenraum-2012.pdf Barrierefreie Haltestellen sind in erster Linie durch eine hohe Bordanlage für einen ebenerdigen und komfortablen Buseinstieg und -ausstieg gekennzeichnet. Zu den weiteren Merkmalen zählen ausreichende Aufstellflächen für Fahrgäste und Rangierflächen für Rollstuhlfahrer sowie die Verlegung von kontrastreichen und fühlbaren Führungselementen (taktile Elemente) im Boden für Sehbehinderte. BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Drucksache 99/2015 Seite - 2 – Die weißfarbenen Buskapsteine werden in der Regel mit einer Länge von mindestens 12,00 m, idealerweise –sofern es die räumlichen Gegebenheiten zulassen- 18,00 m und mit 0,18 m Auftrittshöhe verlegt. Im Bereich von Busbuchten wird die Auftrittshöhe auf 0,16 m reduziert. Das Aufmerksamkeitsfeld erhält eine Größe von 0,90 x 0,90 m. Die Lücke zwischen dem Aufmerksamkeitsfeld und der hinteren Gehwegbegrenzung wird mit quer zur Fahrbahnachse verlegten, weißen Rippenplatten als Auffangstreifen geschlossen. Zur Herstellung des Aufmerksamkeitsfeldes werden weiße Noppenplatten aus Beton mit rutschhemmender Trittfläche verwendet. Parallel zum Buskapstein wird unmittelbar anschließend eine Reihe Gehwegplatten, Farbe anthrazit, verlegt. Daneben folgt eine Reihe weißer Rippenplatten, parallel zum Bord verlegt als Leitstreifen und danach wiederum eine Reihe anthrazitfarbener Gehwegplatten. Die restliche Gehwegfläche wird schachbrettartig mit grauen und anthrazitfarbenen Gehwegplatten befestigt. Das Haltestellenschild wird im Regelfall am Gehwegrand im Bereich des Aufmerksamkeitsfeldes angeordnet. Ab Juli 2015 ist im 1. Bauabschnitt, Los 3 die barrierefreie Umgestaltung folgender Haltestellen geplant (16 Stück): - 2 Haltestellen „Am Stern“ (Nr. 9 und 10) 31.000 Euro - 2 Haltestellen „Auf den Steinen“ (Nr. 13 und 14) 21.600 Euro - 1 Haltestelle „Berzdorfer Straße“ (Nr. 28) 12.100 Euro - 2 Haltestellen „Daberger Weg (Nr. 43 und 44) 21.700 Euro - 1 Haltestelle „Eckdorf“ (Nr. 47) 10.500 Euro - 1 Haltestelle „Eckdorfer Kreuz“ (Nr. 48) 10.300 Euro - 1 Haltestelle „Frechener Straße (Nr. 56) 12.900 Euro - 2 Haltestellen „Lohmühle“ (Nr. 84 und 85) 23.400 Euro - 2 Haltestellen „In der Maar“ (Nr. 73 und 74) 26.300 Euro - 2 Haltestellen „Theismühle“ (Nr. 127 und 128) 21.000 Euro ----------------190.800 Euro Drucksache 99/2015 Seite - 3 – Folgende Maßnahmen sind im 1. Bauabschnitt bereits fertig gestellt: Los 0 (3 Stück) Für den Umbau der Haltestellen Nr. 31 „Bonnstraße/stadteinwärts“ (2011) und Nr.129 und 130 „Thüringer Platz“ (2013) wurde im Vorfeld ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beim NVR beantragt und genehmigt, um die dortigen Haltestellen im Rahmen von Maßnahmen der Gestaltung des Giesler-Umfeldes und der Sozialen Stadt Brühl-Vochem einbeziehen zu können. Die Maßnahmen wurden erfolgreich abgeschlossen. Los 1 (14 Stück): - 2 Haltestellen „Jugendkulturhaus“ CULTRA (Nr. 123 und 124) - 2 Haltestellen „Zur Gabjei“ (Nr. 136 und 137) - 2 Haltestellen „Max Ernst Museum“ (Nr. 1 und 2) - 2 Haltestellen „Südfriedhof“ (Nr. 121 und 122) - 2 Haltestellen „Kölnstraße/Comesstraße“ (Nr. 80 und 81) - 2 Haltestellen „Rodderweg Grundschule“ (Astrid-Lindgren Nr. 67 und 68) - 2 Haltestellen „Bergerstraße“ (Nr. 23 und 24) Los 2 (14 Stück): - 2 Haltestellen „Badorf-Schulzentrum“ (Nr. 17 und 18) - 2 Haltestellen „Jordanstraße“ (Nr. 75 und 76) - 2 Haltestellen „Barbarastaße“ (Nr. 21 und 22) - 2 Haltestellen „Poststraße“ (Nr. 104 und 105) - 2 Haltestellen „Talstraße“ (Nr. 125 und 126) - 2 Haltestellen „Polizeischule“ (Nr. 102 und 103) - 2 Haltestellen „Brühl-Süd Stadtbahn“ (Nr. 41 und 42; Fertigstellung bis 04/2015) Weitere Erläuterungen können anhand von Plänen in der Sitzung gegeben werden.