Daten
Kommune
Brühl
Größe
170 kB
Datum
14.04.2015
Erstellt
09.04.15, 07:34
Aktualisiert
09.04.15, 07:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
61/3
Dieckmann, Uwe
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
11.03.2015
99/2015
(67/95)
Betreff
Barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen, 1. Bauabschnitt, Los 3
Beratungsfolge
Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Finanzielle Auswirkungen
X
:
BGM
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST: 785200/ 54010600
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt die Ausführung der barrierefreien
Umgestaltung von 16 Bushaltestellen im 1. Bauabschnitt, Los 3.
Erläuterungen:
Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) hat im Jahr 2011 die barrierefreie Umgestaltung
aller 114 umbaufähigen Brühler Bushaltestellen in sein Förderprogramm aufgenommen, welches
in zwei Bauabschnitten in den Jahren ab Ende 2013 bis Ende 2017 sukzessive umgesetzt wird.
Per Zuwendungsbescheid des NVR vom 23.07.2013 erhielt die Stadt Brühl die Förderzusage für
den 1. Bauabschnitt von 64 von insgesamt 114 Bushaltestellen. Der 1. Bauabschnitt (interne
Planung: Ende 2013 bis Ende 2015) wird bei 986.500 € Gesamtkosten und 941.600 €
zuwendungsfähigen Bauausgaben mit 847.400 € gefördert (Förderanteil: 90 %).
Die Umgestaltung der Haltestellen erfolgt nach dem Leitfaden „Barrierefreiheit im Straßenraum“
des Landesbetriebes Straßenbau NRW.
http://www.strassen.nrw.de/_down/pub_leitfaden-barrierefreiheit-im-strassenraum-2012.pdf
Barrierefreie Haltestellen sind in erster Linie durch eine hohe Bordanlage für einen ebenerdigen
und komfortablen Buseinstieg und -ausstieg gekennzeichnet. Zu den weiteren Merkmalen zählen
ausreichende Aufstellflächen für Fahrgäste und Rangierflächen für Rollstuhlfahrer sowie die
Verlegung von kontrastreichen und fühlbaren Führungselementen (taktile Elemente) im Boden für
Sehbehinderte.
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Drucksache 99/2015
Seite - 2 –
Die weißfarbenen Buskapsteine werden in der Regel mit einer Länge von mindestens 12,00 m,
idealerweise –sofern es die räumlichen Gegebenheiten zulassen- 18,00 m und mit 0,18 m
Auftrittshöhe verlegt. Im Bereich von Busbuchten wird die Auftrittshöhe auf 0,16 m reduziert. Das
Aufmerksamkeitsfeld erhält eine Größe von 0,90 x 0,90 m. Die Lücke zwischen dem
Aufmerksamkeitsfeld und der hinteren Gehwegbegrenzung wird mit quer zur Fahrbahnachse
verlegten, weißen Rippenplatten als Auffangstreifen geschlossen. Zur Herstellung des
Aufmerksamkeitsfeldes werden weiße Noppenplatten aus Beton mit rutschhemmender Trittfläche
verwendet. Parallel zum Buskapstein wird unmittelbar anschließend eine Reihe Gehwegplatten,
Farbe anthrazit, verlegt. Daneben folgt eine Reihe weißer Rippenplatten, parallel zum Bord verlegt
als Leitstreifen und danach wiederum eine Reihe anthrazitfarbener Gehwegplatten. Die restliche
Gehwegfläche wird schachbrettartig mit grauen und anthrazitfarbenen Gehwegplatten befestigt.
Das Haltestellenschild wird im Regelfall am Gehwegrand im Bereich des Aufmerksamkeitsfeldes
angeordnet.
Ab Juli 2015 ist im 1. Bauabschnitt, Los 3 die barrierefreie Umgestaltung folgender Haltestellen
geplant (16 Stück):
- 2 Haltestellen „Am Stern“ (Nr. 9 und 10)
31.000 Euro
- 2 Haltestellen „Auf den Steinen“ (Nr. 13 und 14)
21.600 Euro
- 1 Haltestelle „Berzdorfer Straße“ (Nr. 28)
12.100 Euro
- 2 Haltestellen „Daberger Weg (Nr. 43 und 44)
21.700 Euro
- 1 Haltestelle „Eckdorf“ (Nr. 47)
10.500 Euro
- 1 Haltestelle „Eckdorfer Kreuz“ (Nr. 48)
10.300 Euro
- 1 Haltestelle „Frechener Straße (Nr. 56)
12.900 Euro
- 2 Haltestellen „Lohmühle“ (Nr. 84 und 85)
23.400 Euro
- 2 Haltestellen „In der Maar“ (Nr. 73 und 74)
26.300 Euro
- 2 Haltestellen „Theismühle“ (Nr. 127 und 128)
21.000 Euro
----------------190.800 Euro
Drucksache 99/2015
Seite - 3 –
Folgende Maßnahmen sind im 1. Bauabschnitt bereits fertig gestellt:
Los 0 (3 Stück)
Für den Umbau der Haltestellen Nr. 31 „Bonnstraße/stadteinwärts“ (2011) und Nr.129 und 130
„Thüringer Platz“ (2013) wurde im Vorfeld ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beim NVR beantragt
und genehmigt, um die dortigen Haltestellen im Rahmen von Maßnahmen der Gestaltung des
Giesler-Umfeldes und der Sozialen Stadt Brühl-Vochem einbeziehen zu können. Die Maßnahmen
wurden erfolgreich abgeschlossen.
Los 1 (14 Stück):
- 2 Haltestellen „Jugendkulturhaus“ CULTRA (Nr. 123 und 124)
- 2 Haltestellen „Zur Gabjei“ (Nr. 136 und 137)
- 2 Haltestellen „Max Ernst Museum“ (Nr. 1 und 2)
- 2 Haltestellen „Südfriedhof“ (Nr. 121 und 122)
- 2 Haltestellen „Kölnstraße/Comesstraße“ (Nr. 80 und 81)
- 2 Haltestellen „Rodderweg Grundschule“ (Astrid-Lindgren Nr. 67 und 68)
- 2 Haltestellen „Bergerstraße“ (Nr. 23 und 24)
Los 2 (14 Stück):
- 2 Haltestellen „Badorf-Schulzentrum“ (Nr. 17 und 18)
- 2 Haltestellen „Jordanstraße“ (Nr. 75 und 76)
- 2 Haltestellen „Barbarastaße“ (Nr. 21 und 22)
- 2 Haltestellen „Poststraße“ (Nr. 104 und 105)
- 2 Haltestellen „Talstraße“ (Nr. 125 und 126)
- 2 Haltestellen „Polizeischule“ (Nr. 102 und 103)
- 2 Haltestellen „Brühl-Süd Stadtbahn“ (Nr. 41 und 42; Fertigstellung bis 04/2015)
Weitere Erläuterungen können anhand von Plänen in der Sitzung gegeben werden.