Daten
Kommune
Kerpen
Größe
175 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
19.09.16, 10:17
Aktualisiert
19.09.16, 10:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 10.2 / Kultur und Sport,
TOP
Städtepartnerschaft und Tourismus
Sachbearbeiter/in: Detlev Geratz
Drs.-Nr.: 477.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur
X
13.09.2016
Bemerkungen
20.09.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Nutzung des Pavillons "Alte Amerikanische Schule" in Götzenkirchen
hier: Sachstandsbericht
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
x
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Geratz
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Schwister
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur am 12.04.2016 wurde beschlossen,
dass bzgl. einer evtl. Verlängerung des „Vertrages zur Nutzung des Pavillon an der ehem.
amerikanischen Schule in Götzenkirchen vom 30.04.2015“ mit den betroffenen Vereinen (ESV
1925 Horrem e.V./ Musikzug Horrem 1968 e. V) Gespräche bzw. Verhandlungen nach
entsprechender Antragstellung Ihrerseits erfolgen sollen. Diesen Antrag hatte der ESV 1925
Horrem e.V. mit Schreiben vom 25.04.2016 gestellt.
In den Jahren 2013/2014 wurde im Rahmen der Haushaltskonsolidierung mit der Politik
abgestimmt, ob und wenn ja, welche städtischen Objekte ggf. veräußert werden können. Im
Rahmen dieser Diskussion wurde u.a. auch das Objekt „Alte amerikanischen Schule“ in
Götzenkirchen für einen Verkauf freigegeben. Das gesamte Areal umfasst einen vorderen Teil
(Hauptgebäude) sowie einen hinteren Bereich (Pavillon; an das Baugebiet „Wahlenpfad“
angrenzend// Vereinsstätte der beiden o.a. Vereine).
Es konnte relativ zügig ein Interessent gefunden werden, der das gesamte Areal erwerben wollte.
Im Zuge dieser Verhandlungen wurde deutlich, dass den Vereinen weiterhin die Möglichkeit zur
Nutzung des Pavillons eingeräumt werden sollte. Vor diesem Hintergrund wurde dem
Interessenten angeboten, den vorderen Teil des Areals mit der Option zu erwerben, nach einem
Zeitraum von 5 bzw. 6 Jahren auch den hinteren Bereich des Areals zu erwerben.
Parallel wurde mit den beiden Vereinen ein Nutzungsvertrag für 5 Jahre abgeschlossen (bis
31.12.2019). Vor dem Hintergrund des o.g. Optionsrechts wurde eine Verlängerungsoption von
maximal 2 Jahren in diesem Vertrag berücksichtigt. Der bisherige Nutzungsvertrag endet
zwingend am 31.12.2021. Zu diesem Zeitpunkt können die Vereine lt. dem derzeit gültigen Vertrag
mit der Kolpingstadt in erneute Verhandlungen eintreten (sofern der jetzige Eigentümer des
vorderen Areals nicht von seinem Optionsrecht Gebrauch macht).
Im Rahmen der Gleichbehandlung mit anderen Sportvereinen strebten die beiden Nutzer des
Pavillons nunmehr eine Verlängerung des Pachtvertrages auf 15 Jahre an.
Bei dem zwischenzeitlich geführten Gespräch hinsichtlich der Verlängerung bestehen die beiden
Vereine darauf, dass sich die Kolpingstadt verpflichtet, ihnen eine alternative Vereinsstätte zur
Verfügung zu stellen, sofern der Vertrag endet, weil die GbR von ihrem Optionsrecht Gebrauch
macht.
Die Verwaltung erarbeitet derzeit eine vertragliche Grundlage für die Verlängerung des
Pachtvertrages, die in der Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur am 15.11.2016
zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird.
Es ist jedoch verwaltungsseitig davon auszugehen, dass die Kolpingstadt Kerpen keine
Verpflichtung eingehen wird, den beiden Vereinen eine alternative Vereinsstätte anzubieten. Dies
ist nicht nur den fehlenden Räumlichkeiten, sondern auch der desolaten Haushaltslage
geschuldet.
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
Beschlussvorlage 477.16
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