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Beschlussvorlage (Nutzung des Pavillons "Alte Amerikanische Schule" in Götzenkirchen hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
175 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
19.09.16, 10:17
Aktualisiert
19.09.16, 10:17
Beschlussvorlage (Nutzung des Pavillons "Alte Amerikanische Schule" in Götzenkirchen
hier: Sachstandsbericht) Beschlussvorlage (Nutzung des Pavillons "Alte Amerikanische Schule" in Götzenkirchen
hier: Sachstandsbericht)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 10.2 / Kultur und Sport, TOP Städtepartnerschaft und Tourismus Sachbearbeiter/in: Detlev Geratz Drs.-Nr.: 477.16 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur X 13.09.2016 Bemerkungen 20.09.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Nutzung des Pavillons "Alte Amerikanische Schule" in Götzenkirchen hier: Sachstandsbericht X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe x Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Geratz Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Schwister Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur am 12.04.2016 wurde beschlossen, dass bzgl. einer evtl. Verlängerung des „Vertrages zur Nutzung des Pavillon an der ehem. amerikanischen Schule in Götzenkirchen vom 30.04.2015“ mit den betroffenen Vereinen (ESV 1925 Horrem e.V./ Musikzug Horrem 1968 e. V) Gespräche bzw. Verhandlungen nach entsprechender Antragstellung Ihrerseits erfolgen sollen. Diesen Antrag hatte der ESV 1925 Horrem e.V. mit Schreiben vom 25.04.2016 gestellt. In den Jahren 2013/2014 wurde im Rahmen der Haushaltskonsolidierung mit der Politik abgestimmt, ob und wenn ja, welche städtischen Objekte ggf. veräußert werden können. Im Rahmen dieser Diskussion wurde u.a. auch das Objekt „Alte amerikanischen Schule“ in Götzenkirchen für einen Verkauf freigegeben. Das gesamte Areal umfasst einen vorderen Teil (Hauptgebäude) sowie einen hinteren Bereich (Pavillon; an das Baugebiet „Wahlenpfad“ angrenzend// Vereinsstätte der beiden o.a. Vereine). Es konnte relativ zügig ein Interessent gefunden werden, der das gesamte Areal erwerben wollte. Im Zuge dieser Verhandlungen wurde deutlich, dass den Vereinen weiterhin die Möglichkeit zur Nutzung des Pavillons eingeräumt werden sollte. Vor diesem Hintergrund wurde dem Interessenten angeboten, den vorderen Teil des Areals mit der Option zu erwerben, nach einem Zeitraum von 5 bzw. 6 Jahren auch den hinteren Bereich des Areals zu erwerben. Parallel wurde mit den beiden Vereinen ein Nutzungsvertrag für 5 Jahre abgeschlossen (bis 31.12.2019). Vor dem Hintergrund des o.g. Optionsrechts wurde eine Verlängerungsoption von maximal 2 Jahren in diesem Vertrag berücksichtigt. Der bisherige Nutzungsvertrag endet zwingend am 31.12.2021. Zu diesem Zeitpunkt können die Vereine lt. dem derzeit gültigen Vertrag mit der Kolpingstadt in erneute Verhandlungen eintreten (sofern der jetzige Eigentümer des vorderen Areals nicht von seinem Optionsrecht Gebrauch macht). Im Rahmen der Gleichbehandlung mit anderen Sportvereinen strebten die beiden Nutzer des Pavillons nunmehr eine Verlängerung des Pachtvertrages auf 15 Jahre an. Bei dem zwischenzeitlich geführten Gespräch hinsichtlich der Verlängerung bestehen die beiden Vereine darauf, dass sich die Kolpingstadt verpflichtet, ihnen eine alternative Vereinsstätte zur Verfügung zu stellen, sofern der Vertrag endet, weil die GbR von ihrem Optionsrecht Gebrauch macht. Die Verwaltung erarbeitet derzeit eine vertragliche Grundlage für die Verlängerung des Pachtvertrages, die in der Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur am 15.11.2016 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird. Es ist jedoch verwaltungsseitig davon auszugehen, dass die Kolpingstadt Kerpen keine Verpflichtung eingehen wird, den beiden Vereinen eine alternative Vereinsstätte anzubieten. Dies ist nicht nur den fehlenden Räumlichkeiten, sondern auch der desolaten Haushaltslage geschuldet. Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis Beschlussvorlage 477.16 Seite 2