Daten
Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
07.05.2013
Erstellt
29.04.13, 19:14
Aktualisiert
29.04.13, 19:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
181/2013
Erstellt am:
25.04.2013
Aktenzeichen:
III 26-Ba
Verfasser/in:
Her Batist
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
07.05.2013
Betreff
Neubau Hallenbad
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 19.04.2013
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Pulheim nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt im Übrigen
den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 19.04.2013 abzulehnen.
Vorlage Nr.: 181/2013 . Seite 2 / 3
Erläuterungen
In der Präsentation zur Realisierungsvariante für den Neubau des Hallenbades in Stommeln, die in der Ratssitzung am
19.03.2013 vorgestellt wurde, sind vorsorglich die Kosten benannt worden, die entweder zu diesem Zeitpunkt noch nicht
konkret beziffert werden konnten oder nicht den Bau-/Herstellungskosten des neuen Bades zuzurechnen sind.
Hierzu hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mit beigefügtem Schreiben vom 19.04.2013 beantragt, die Verwaltung
zu beauftragen, die hierfür erforderlichen Kosten zu ermitteln, hierzu Finanzierungsvorschläge zu machen, diese bei der
Erstellung der Haushaltspläne zu berücksichtigen und als Bestandteil des Projekts Hallenbadneubau im Projektmanagement zu berücksichtigen.
Die fraglichen Kosten werden nachstehend im Einzelnen nochmals erläutert:
Kosten der Betriebsführung (Pre-Opening, Betriebsmittel, Betreiber-Erstausstattung etc.)
Wie aus der Bezeichnung bereits hervor geht, handelt es sich hierbei nicht um Bau- / Herstellungskosten. Diese Kosten
können daher auch nicht in der investiven Maßnahme veranschlagt und nach Fertigstellung aktiviert werden.
Die Pre-Opening-Phase dient der Vorbereitung der Inbetriebnahme. Hierbei fallen Kosten z.B. für die Entwicklung des
Betriebskonzepts, des Marketingkonzepts, Marketingmaßnahmen, Personalgewinnung sowie hiermit verbundene Beratungsleistungen an. Bei den Betriebsmitteln sowie der Betreiber-Erstausstattung handelt es sich um Kosten z.B. für die
Erstbefüllung der Becken und technischen Anlagen sowie um mobile Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften (Reinigungsgeräte etc.). Die hierfür erforderlichen Kosten werden überwiegend im Jahr der Inbetriebnahme (voraussichtlich
2015) insbesondere die Pre-Opening-Kosten aber zum Teil auch schon in 2014 anfallen. Die Verwaltung wird die erforderlichen Mittel rechtzeitig im Rahmen der jeweiligen Haushaltsanmeldungen für die Jahre 2014 und 2015 ermitteln und
dem Rat für seine Haushaltsberatungen vorlegen. Zum jetzigen Zeitpunkt können die Kosten noch nicht abschließend
beziffert werden, u.a. auch deswegen nicht, weil insbesondere für die Aufstellung des Pre-Opening-Konzepts die Inanspruchnahme von externen Beratungsleistungen erforderlich werden wird. Erste Gespräche zur Findung eines geeigneten Beratungsbüros werden in den nächsten Wochen geführt.
ÖPNV-Haltestelle
Anders als die Schulbushaltestelle, die unmittelbar im Zugangsbereich auf dem Bädergelände geschaffen werden wird,
ist eine ÖPNV-Haltestelle nicht dem Bäderprojekt zuzurechnen. Die Verwaltung hat einen Einplanungsantrag für die
Förderung von neuen Bushaltestellen am Schwimmbad Stommeln und am Nordpark / Venloer Str. bezüglich der Regionalbuslinie 970 gestellt. Der Antrag wird bei der Nahverkehr Rheinland (NVR) GmbH unter dem Ordnungsmerkmal 2010
03 362 in deren Arbeitsliste geführt. Die Planung dieser Haltestellen-Anlagen ist bei der NVR GmbH mit einem Finanzierungsantrag und der entsprechenden Ausführungsplanung zur Bewilligung von Fördermitteln vorzulegen.
Sportplatzbewässerung (Brunnen)
Der Rat hat bereits in seiner Sitzung am 19.03.2013 unter Zif. 8 zu TOP 2 eine außerplanmäßige Aufwendung i.H.v.
25.000 € zur Schaffung einer Brunnenanlage für die Bewässerung des Sportplatzes Stommeln beschlossen. Diese Kosten haben nur mittelbar mit dem Hallenbadneubau zu tun und werden im Produkt Sportanlagen ausgewiesen.
Kosten für BHKW, sofern wirtschaftlich sinnvoll
Der Rat hat bereits in seiner Sitzung am 19.03.2013 unter Zif. 7 zu TOP 2 der Verwaltung einen Prüfauftrag zur Wirtschaftlichkeit eines BHKW´s erteilt. Nach Auskunft des techn. Planers werden die Ergebnisse bis Ende Mai vorliegen
und dem Rat in seiner Sitzung am 09.07.2013 vorgestellt werden.
Vorlage Nr.: 181/2013 . Seite 3 / 3
zusätzliche Anforderungen Vereine, sofern notwendig
Die Verwaltung hatte in den Erläuterungen zur Beschlussvorlage unter TOP 2 der Ratssitzung vom 19.03.2013 darauf
hingewiesen, dass bis zum Zeitpunkt der Erstellung der damaligen Vorlage von drei Vereinen noch keine abschließende
Stellungnahme zur Entwurfsplanung vorlag. Zwischenzeitlich konnte mit allen Vereinen eine abschließende Abstimmung
herbei geführt werden. Hierbei hat es einzelne Änderungen in der Entwurfsplanung gegeben, die jedoch kostenneutral
berücksichtigt werden konnten. Die Verwaltung wird den Rat hierüber im Rahmen der Vorstellung des aktuellen Standes
der Ausführungsplanung in seiner Sitzung am 09.07.2013 im Detail informieren.
besondere Auflagen aus Genehmigungsverfahren, sofern erforderlich
Die Genehmigungsverfahren laufen derzeit, besondere Auflagen sind bislang nicht bekannt.
Rückbaukosten altes Hallenbad Pulheim
Die Abrisskosten für das alte Bad wurden bereits in der Machbarkeitsstudie aus 2008 mit rd. 500.000 € geschätzt. Diese
Kosten sind nach NKF nicht den Herstellungskosten zuzurechnen sondern separat konsumtiv auszuweisen. Der Abriss
kann erst nach Inbetriebnahme des neuen Bades, frühestens also 2015 erfolgen. Die Verwaltung wird rechtzeitig vor der
jeweiligen Haushaltsanmeldung die damalige Schätzung überprüfen und das Ergebnis dem Rat für seine Haushaltsberatungen vorlegen.
Da die vorstehenden Kosten wie erläutert entweder nicht den Bau- und Herstellungskosten des Hallenbadneubaus zuzurechnen sind oder aus heutiger Sicht noch nicht beziffert werden können, schlägt die Verwaltung vor, den Antrag der
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen abzulehnen.